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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0534
Architekten und Ingenieure
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Sicherungshypothek für Planer setzt keine Wertsteigerung voraus!
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2024 - 10 W 24/24
1. Dem Planer steht ein Anspruch auf eine Sicherungshypothek gem. § 650e BGB auch dann zu, wenn mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen oder auch die Bauabsicht vollständig aufgegeben worden ist.
2. Der Wortlaut des § 650e BGB gibt keinen Anknüpfungspunkt für die Auffassung, dass sich die Werkleistung des Planers schon im Bauwerk verkörpert oder zu einer Wertsteigerung des Grundstücks geführt haben muss.
