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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0588; IMRRS 2025, 0273; IVRRS 2025, 0120
Steuerrecht
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Beitrag in Kürze

Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage
BFH, Urteil vom 14.01.2025 - IX R 19/24
Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Vermietungstätigkeit besteht erst, wenn und soweit die Wohnungseigentümergemeinschaft die zurückgelegten Mittel für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt.*)
