Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

1 Volltexturteil gefunden |

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2024 - 7 A 828/22
1. Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich u. a. in Verfahren zur Vorbereitung eines Vorbescheids vorläufig auf die nach dem jeweiligen Planungsstand erkennbaren Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens zu erstrecken. Dies gilt auch für die Durchführung einer (allgemeinen oder standortbezogenen) Vorprüfung, denn erst nach deren Durchführung steht fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
2. Die Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch die allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung sind insoweit nicht auf die im Vorbescheidsantrag gestellten Rechtsfragen beschränkt, sondern setzen bei den tatsächlichen Merkmalen an, die hinter den gestellten Rechtsfragen stehen.
