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IBRRS 2025, 0707; IMRRS 2025, 0335
Immobilien
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Auf Eingriffe in die Statik muss der Verkäufer hinweisen!
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.09.2024 - 7 U 45/23
1. Käufer dürfen auch ungefragt erwarten, dass ein Gebäude (dauerhaft) standsicher ist; fehlende Aufklärung berechtigt zur Anfechtung.
2. Verkäufer müssen statisch relevante Veränderungen auch ungefragt offenbaren und auf einen fehlenden Standsicherheitsnachweis hinweisen.
