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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0864; IMRRS 2025, 0415
Wohnungseigentum
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Beitrag in Kürze

Wohnungen im Gemeinschaftseigentum vermietet: Wer bekommt das Geld?
AG München, Urteil vom 03.06.2024 - 1291 C 17860/23 WEG
Die aus der Vermietung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Wohnungen erzielten Einnahmen stehen grundsätzlich allen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 16 Abs. 1 Satz 1, 2 WEG anteilig zu. § 16 Abs. 1 Satz 1, 2 WEG räumt dem einzelnen Wohnungseigentümer keinen unmittelbaren Anspruch auf Auskehr des ihm gebührenden Anteils an den Mieteinnahmen ein.
