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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2025, 0885
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Übliche Vergütung ist kein Selbstläufer!

OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.2024 - 12 U 38/22

1. Der Architekt trägt die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm behauptete Vergütungsvereinbarung.

2. Hat der Architekt die von ihm behauptete Vergütungsvereinbarung nicht bewiesen, kann ihm die übliche Vergütung zustehen.

3. Die schlüssige Darlegung eines Vergütungsanspruchs auf Grundlage der üblichen Vergütung setzt voraus, dass der Architekt zur Höhe der üblichen Vergütung und zu den Elementen der Vergütungsermittlung vorträgt.

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