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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0975; IMRRS 2025, 0466
Wohnraummiete
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Beitrag in Kürze

Eigenbedarfskündigung: Eigene "Härte" des Vermieters kann "Härte" des Mieters schlagen!
AG Brandenburg, Urteil vom 27.03.2025 - 30 C 99/23
Selbst wenn die Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) für einen Mieter gegebenenfalls eine gewisse "Härte" i.S.d. § 574 BGB darstellen kann, so kann doch insbesondere bei einer "Härte" auf Seiten des Vermieters ein Überwiegen der Interessen des Vermieters vorliegen, welches die Kündigung des Mietvertrags rechtfertigt.*)
