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IBRRS 2025, 0989
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Fachplaner beauftragt: Architekt muss TGA-Gewerke überwachen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2025 - 22 U 55/24

1. Der Objektplaner hat darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber für Gewerke, die der Architekt mangels eigener Sachkunde nicht überwachen kann, einen Fachplaner einschalten muss.

2. Unterlässt der Architekt diesen Hinweis und durfte der Auftraggeber auch im Übrigen davon ausgehen, dass die Ausführungsleistungen dieser Gewerke vom Architekten überwacht werden, dann haftet der Architekt für Schäden, die aus der unterbliebenen Überwachung dieser Gewerke resultieren (hier u. a. mangelhafte Duschrinne).

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