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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2007, 4198; VPRRS 2007, 0330
Mit Beitrag
Vergabe
Bauzeiten-/Bauablaufplan
OLG München, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 3/07
1. Wird in einem die Angebotsaufforderung ergänzenden Formblatt die Abgabe eines Bauzeiten-/Bauablaufplans verlangt, so ist dieser zwingend abzugeben.
2. Einen in Fachkreisen anerkannten Unterschied zwischen den Begriffen "Bauzeitenplan" und "Bauablaufplan" gibt es nicht. Beide Begriffe bezeichnen eine Übersicht über die zeitliche Abfolge von Arbeiten auf einer Baustelle zur Information über den geplanten Beginn, die Dauer und das voraussichtliche Ende einzelner Tätigkeiten. Ein solcher Plan kann auch in Form eines Netz- oder Balkenplans erstellt werden.
3. Zu den Anforderungen an einen Bauzeiten-/Bauablaufplan.