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IBRRS 2007, 4291; IMRRS 2007, 2023
Mit Beitrag
Immobilien
Baugenehmigung ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung?
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.07.2007 - 8 A 10587/07
1. Nach rheinland-pfälzischem Bauordnungsrecht ist die Baugenehmigung Schlusspunkt bei der Erteilung mehrerer für ein Vorhaben notwendiger Genehmigungen.*)
2. Die Baugenehmigung ist zu versagen, wenn die übrigen für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen.*)
3. Die Baugenehmigung und die übrigen Genehmigungen bzw. die Versagungsbescheide bleiben selbständig angreifbare Verwaltungsakte.*)
4. Die Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung kann nur bei Verpflichtung zur Erteilung der übrigen Genehmigung(en) ausgesprochen werden.*)
5. Zu den Anforderungen an die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Umbau eines Mansarddaches.*)
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