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IBRRS 2011, 3538; IMRRS 2011, 2524
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Wohnraummiete
Kein Zugang zum Wasserzähler: Zurückbehaltungsrecht?
AG Kehl, Urteil vom 23.09.2011 - 3 C 20/10
Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Zugang zu den Messeinrichtungen von Verbrauchsstoffen (hier Wasserzähler), über die nach § 556 Abs. 3 BGB abzurechnen ist. Er kann deshalb Mietzahlungen nicht nach § 273 BGB zurückhalten, wenn ihm der Zugang vom Vermieter verweigert wird.*)
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