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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2012, 2406; IMRRS 2012, 1755
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Ohne Mangelkenntnis keine Mietminderung!
LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2012 - 5 O 21/12
Eine Mietsache ist zwar schon dann mangelhaft, wenn der Mieter sie nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung gebrauchen kann. Das setzt aber voraus, dass der Mieter von der Gefahr (hier: drohendes Herabbrechen der Decke wegen zu geringer Tragkraft) weiß. Allein dass die Benutzung der Mietsache bei Kenntnis aller Umstände hätte unterbleiben müssen, begründet noch keinen Mangel.*)
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