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IBRRS 2012, 2919; IMRRS 2012, 2126
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Mietforderungen und Ansprüche nach vorgetäuschtem Eigenbedarf
BGH, Urteil vom 13.06.2012 - VIII ZR 356/11
Der Vermieter verletzt seine vertraglichen Pflichten, wenn er eine Kündigung des Mietvertrages schuldhaft auf einen in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarf stützt oder er den Mieter nicht über einen vor Ablauf der Kündigungsfrist eingetretenen Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfs informiert.
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