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IBRRS 2012, 2945; IMRRS 2012, 2138
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Immobilien
Anspruch auf Zuwegungsbaulast aus § 242 BGB?
OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2012 - 5 U 77/11
§ 242 BGB kommt - auch in seiner Ausprägung als nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis - als Anspruchsgrundlage für die Einräumung einer Zuwegungsbaulast nicht in Betracht. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis begründet in der Regel keine selbständigen Ansprüche, sondern wirkt sich als Schranke der Rechtsausübung aus.*)
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