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IBRRS 2012, 2957; IMRRS 2012, 2145
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Sachverständige
Honorarvereinbarung auch ohne Kenntnis wirksam?
AG Neustadt/Aisch, Urteil vom 21.06.2012 - 1 C 29/12
1. Haben die Parteien eine Honorarvereinbarung getroffen, ist diese für die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung maßgeblich und der Sachverständige muss sich nicht auf den üblichen Werklohn verwiesen lassen.
2. Eine Honorarvereinbarung kann sich aus einem unterzeichneten Auftragsformular ergeben, auf dessen Rückseite sich eine konkrete Honorarvereinbarung befindet. Ob der Auftraggeber diese Honorarvereinbarung vollständig verstanden/wahrgenommen hat, ist für die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung unerheblich, da er durch die geleistete Unterschrift nach dem objektiven Empfängerhorizont sein Einverständnis mit dem vereinbarten Honorar erklärt hat.
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