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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 2166; IMRRS 2013, 1228
Mit Beitrag
Sachverständige
Wann beginnt die Frist für die Geltendmachung der Vergütung?
OLG Bremen, Beschluss vom 21.03.2013 - 5 W 4/13
1. Die dreimonatige Frist für die Geltendmachung der Vergütung eines Sachverständigen gemäß § 2 Abs. 1 JVEG errechnet sich für jede selbstständige Leistung des Sachverständigen (schriftliches Gutachten, mündliche Erläuterung) gesondert (im Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - 6 W 47/10, ibr-online).*)
2. Der Fristbeginn setzt allerdings voraus, dass dem Sachverständigen deutlich ist oder durch das Gericht deutlich gemacht wird, dass die (Teil-) Leistung als abgeschlossen anzusehen ist.*)
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