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IBRRS 2013, 3051; IMRRS 2013, 1607
Mit Beitrag
Immobilien
Außenvollmacht und deren Beschränkung im Innenverhältnis
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2013 - 5 U 16/13
Der Umfang der Vertretungsmacht, d.h. das rechtliche Können im Außenverhältnis, ist grundsätzlich unabhängig vom Innenverhältnis, also dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen jemand als Vertreter für einen anderen handeln soll. Auch das unter Verletzung der im Innenverhältnis bestehenden Pflichten vorgenommene Rechtsgeschäft ist wirksam, wenn es durch die Vertretungsmacht (im Außenverhältnis) gedeckt ist.*)
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