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IBRRS 2014, 0275; IMRRS 2014, 0133
Immobilien
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Stromrechnung: Hindert der Unbilligkeitseinwand die Fälligkeit?
BGH, Urteil vom 11.12.2013 - VIII ZR 41/13
1. Zur Fälligkeit einer - unter Außerachtlassung streitiger oder unwirksamer Preiserhöhungen ermittelten - Teilforderung des Grundversorgers (Klarstellung von BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 295/09, NJW 2011, 1342 Rn. 48).*)
2. Zur Zulässigkeit einer Unterbrechung der Grundversorgung, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.*)
