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IBRRS 2014, 0311
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Singuläre Anlagen prägen die Bebauung nicht!
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2014 - 2 S 68.13
Bei der Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung sind singuläre Anlagen, wie etwa Hotels, die in einem auffälligen Kontrast zu der sie umgebenden, im Wesentlichen homogenen Bebauung stehen, regelmäßig als Fremdkörper unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise ihre Umgebung beherrschen oder mit ihr eine Einheit bilden.
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