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IBRRS 2014, 1201
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Bauvertrag
Ofenbauer muss Eignung des Schornsteins mit Rauchgaspatrone überprüfen!
OLG Naumburg, Urteil vom 13.09.2012 - 4 U 98/11
1. Ein Ofenbauer muss vor der Installation eines Kachelofens überprüfen, ob der zum Anschluss des Ofens vorgesehene Schornsteinzug auch zum Betrieb eines Kachelofens objektiv geeignet ist, das heißt die heißen Rauchgase gefahrlos ins Freie abführen kann.
2. Vor der Überprüfung der benötigten Förderleistung zur Abführung heißer Rauchgase ist in einem ersten Schritt - etwa mit Hilfe einer ungefährlichen Rauchgaspatrone - eine Prüfung notwendig, ob der Schornstein an sich zum Anschluss eines Kamin- oder Kachelofens konstruktiv geeignet ist.
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