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IBRRS 2014, 1311; IMRRS 2014, 0658
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Immobilien
Stromversorgung unterbrochen: Vermieter muss nicht benachrichtigt werden!
OLG Jena, Urteil vom 16.04.2014 - 2 U 569/13
Ein Stromversorgungsunternehmen, das mit einem Mieter von Gewerberaum einen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Vermieter zu unterrichten, dass die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs unterbrochen wurde.*)
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