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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 1359; IMRRS 2014, 0678
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Prozessuales
Beweisverfahren: Sachverständiger muss auch planen!
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2013 - 5 W 481/13
1. Sind im Rahmen der Feststellung des Kostenaufwands auch planerische Überlegungen zur Art der Mängelbeseitigung zu treffen, ist der Gerichtssachverständige hierzu verpflichtet.
2. Schätzt der Sachverständige den Kostenaufwand für die Mängelbeseitigung nur grob und ohne jegliche Berechnung auf "eher einen sechs- als fünfstelligen Betrag", stellt dies keine Kostenermittlung nach § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO dar.
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