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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2176; IMRRS 2014, 1165
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Prozessuales
Nicht beigetretener Streitverkündeter hat keinen Anspruch auf Streitwertfestsetzung!
LG Bonn, Beschluss vom 28.07.2014 - 14 OH 2/10
1. Tritt der Empfänger einer Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren dem Rechtsstreit nicht bei oder erklärt er sich nicht ausdrücklich über den Beitritt, erlangt er keinerlei Befugnisse und Funktion innerhalb des laufenden Prozesses.
2. Für einen Antrag auf Festsetzung des Streitwerts ist der Streitverkündungsempfänger daher nicht antragsbefugt, überdies fehlt es am erforderlichen Rechtsschutzinteresse.
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