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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2447
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Wert der Leistung doppelt so hoch wie Wert der Gegenleistung: Vertrag nichtig!
LG Gießen, Urteil vom 23.07.2014 - 1 S 56/14
Ein Werkvertrag ist bereits dann wegen Sittenwidrigkeit nichtig, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung. Das gilt auch, wenn sich die Größenordnung des groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung in absoluten Zahlen nur im niedrigen vierstelligen Eurobereich bewegt.
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