Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2490; VPRRS 2014, 0518
Mit Beitrag
Vergabe
Änderung des Beschaffungsbedarfs ist kein Aufhebungsgrund
VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2014 - 1/SVK/024-14
1. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 17 EG Abs. 1 VOB/A vorliegt.*)
2. Änderungen des Beschaffungsbedarfes oder Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, die dazu führen, dass nicht miteinander vergleichbare Angebote eingehen, stellen grundsätzlich keine zur Aufhebung berechtigenden Gründe i. S. d. § 17 EG Abs. 1 VOB/A dar.*)
3. Geht aus der Kalkulation eines Bieters hervor, dass dieser tatsächlich eine vom Leistungsverzeichnis abweichende technische Variante auszuführen gedenkt, kann das Angebot im Ergebnis nicht weiter gewertet werden.*)