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IBRRS 2014, 2694; IMRRS 2014, 1399
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Eigenkündigung vor 18 Monaten: Keine Verwirkung des Räumungsanspruchs!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.07.2014 - 2-11 S 398/13
1. Räumung aus der Eigenkündigung des Mieters kann auch noch nach 18 Monaten verlangt werden.
2. Der Räumungsanspruch (BGB § 546) geht auf den Erwerber über (BGB § 566 Abs. 1) und unterfällt während der dreijährigen Regelverjährungsfrist nur in besonderen Ausnahmefällen der "Verwirkung"; 18 Monate zwischen Vertragsende und Klageerhebung reichen regelmäßig nicht aus.
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