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Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

29 Urteile - (390 in Alle Sachgebiete)

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 08.05.2024 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 16. September

IBRRS 2024, 2765
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hat eine Aufschüttung ohne Abstandsfläche gebäudegleiche Wirkung?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.09.2024 - 2 L 147/23

1. Die Frage, ob von baulichen Anlagen (hier: einer Aufschüttung und einer Einfriedung) Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, ist mit Rücksicht auf die Funktionen der Abstandsflächen zu beantworten. Diese umfassen neben Belangen wie Brandschutz, Besonnung, Belichtung, Belüftung und Sozialabstand auch den Wohnfrieden.

2. Da es sich bei dem Schutz vor Einblicken nur um einen Teilaspekt des Wohnfriedens als eines der abstandsrelevanten Belange handelt, kann er für das Merkmal der gebäudegleichen Wirkungen i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO-SA in der Regel nicht allein ausschlaggebend sein.*)

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Online seit 10. September

IBRRS 2024, 2611
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer haftet für Abfallgebühren: Vermieter, Mieter oder beide?

VG Freiburg, Urteil vom 11.07.2024 - 4 K 1957/23

1. Sieht eine städtische Abfallwirtschaftssatzung die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Abfallgebührenschuldner - hier u. a. Mieter als Wohnungsnutzer und Vermieter als Wohnungseigentümer - sowie die vorrangige Heranziehung eines Gesamtschuldners - hier des tatsächlichen Wohnungsnutzers - vor, erfordert dies nicht das Ergreifen von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den vorrangig heranzuziehenden Gebührenschuldner.*)

2. Gebührengläubiger haben bei einer Gesamtschuldnerschaft für Kommunalabgaben grundsätzlich alle Möglichkeiten zur Durchsetzung des Abgabenanspruches zu nutzen und dürfen von der Inanspruchnahme eines - weiteren - Gesamtschuldners nicht allein schon deswegen absehen, weil für diesen Gesamtschuldner Schwierigkeiten bei der Realisierung seines Ausgleichsanspruchs im Innenverhältnis zu befürchten stehen.*)

3. Bittet ein Gesamtschuldner um die eigene vorrangige Heranziehung, um die Gebühren sodann im Innenverhältnis selbst zeitnah mit anderen Gesamtschuldnern abzurechnen - zum Beispiel in einem Mietverhältnis über die Nebenkostenabrechnung -, muss die Gebührenschuldnerin in ordnungsgemäßer Ermessensausübung regelmäßig eben diese Person vorrangig heranziehen.*)

4. Alle Gebührenschuldner haben aus dem allgemeinen Rechtssatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Gebührenschuldverhältnis einen Auskunftsanspruch über das Bestehen und die Höhe der Gebührenschuld.*)

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Online seit 9. September

IBRRS 2024, 2715
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann darf ein B-Plan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.08.2024 - 1 KN 161/21

1. Auch im Anwendungsbereich des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB sind die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen.*)

2. Auch mit Bebauungsplänen, die im Normalverfahren aufgestellt werden, kann ein Zusammenhang mit der Folge bestehen, dass die zulässigen Grundflächen zu addieren sind und das beschleunigte Verfahren nicht anwendbar ist.*)

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Online seit 29. August

IBRRS 2024, 2629
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine Baugenehmigung hinreichend bestimmt?

BVerwG, Beschluss vom 23.07.2024 - 4 B 20.23

1. Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip verlangt für die hinreichende Bestimmtheit einer Baugenehmigung, dass sie Inhalt, Reichweite und Umfang der getroffenen Regelung eindeutig erkennen lässt, damit der Bauherr die Bandbreite der für ihn zulässigen Nutzungen und Drittbetroffene das Maß der für sie aus der Baugenehmigung erwachsenden Betroffenheit zweifelsfrei feststellen können.

2. Eine dem Bestimmtheitsgebot genügende Regelung muss der Baugenehmigung selbst, gegebenenfalls durch Auslegung, entnommen werden können, wobei die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen bei der Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts der Baugenehmigung heranzuziehen sind.

3. Ist der Regelungsgehalt einer Baugenehmigung - auch durch Auslegung - nicht eindeutig feststellbar, ist sie rechtswidrig.

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Online seit 16. August

IBRRS 2024, 2524
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beseitigungsverfügung bedarf keiner Fristsetzung!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.06.2024 - 8 A 10427/23

1. Eine Beseitigungsverfügung nach § 81 LBO-RP bedarf für ihre Rechtmäßigkeit nicht der Angabe einer Beseitigungsfrist (st. Rspr. des OVG Rheinland-Pfalz, vgl. Urteil vom 12.05.2021 - 8 A 10264/21, IBRRS 2021, 2374 m.w.N.). Ist mit der Beseitigungsverfügung eine Beseitigungsfrist gesetzt worden, so ist der rechtliche Bestand der Beseitigungsverfügung nicht davon abhängig, dass die gesetzte Frist angemessen ist. Vielmehr kann die Frist losgelöst von der Beseitigungsverfügung aufgehoben werden.*)

2. Eine im Zusammenhang mit einer (baurechtlichen) Beseitigungsverfügung gesetzte Frist zur Beseitigung erledigt sich, wenn sie verstrichen ist und der Adressat diese Frist während ihres Laufs aus Rechtsgründen nicht einzuhalten brauchte. Die mit dem Grundverwaltungsakt verbundene (§ 66 Abs. 2 VwVG-RP) und allein auf die gesetzte Frist zur Beseitigung bezugnehmende Zwangsmittelandrohung wird damit gegenstandslos (st. Rspr. des OVG Rheinland-Pfalz, vgl. schon Urteil vom 11.04.1985 - 1 A 45/84, NVwZ 1986, 763).*)

3. Zur lediglich teilweisen Zulassung der Berufung.*)

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Online seit 15. August

IBRRS 2024, 2519
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
§ 11 Abs. 3 BauNVO ist nicht drittschützend!

BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 - 4 C 1.23

1. § 11 Abs. 3 BauNVO ist nicht drittschützend.*)

2. Die Rechtsprechung, wonach ein nachbargemeindlicher Abwehranspruch gegen die Zulassung von Einzelvorhaben dann gegeben sein kann, wenn die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des § 2 Abs. 2 BauGB einen Zulassungsanspruch verschafft hat, ist mit Blick auf § 34 Abs. 3 BauGB für den beplanten (§ 30 BauGB) und den unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) überholt.*)

3. Beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit eines unter § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO fallenden Vorhabens nach einem früheren Bebauungsplan (§ 30 BauGB), folgt bei einem Verstoß gegen dessen Festsetzungen ein Abwehrrecht der Nachbargemeinde aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, dessen Inhalt sich nach dem Maßstab des § 34 Abs. 3 BauGB bestimmt.*)

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Online seit 13. August

IBRRS 2024, 2491
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verstoß gegen a.a.R.d.T. = Gefahr für Leben und Gesundheit!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.07.2024 - 10 B 530/24

Wird eine Photovoltaik-Anlage unter eklatanten Verstößen gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben, legt dies die Vermutung nahe, dass von der Anlage eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für Leben und Gesundheit, ausgeht.

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Online seit 8. August

IBRRS 2024, 2438
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann stören Garagen oder Stellplätze? Es kommt darauf an ...

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.07.2024 - 10 A 1719/22

1. Die Frage, wann die Benutzung von Garagen oder Stellplätzen die Umgebung unzumutbar stört, sich nicht abstrakt und generell nach festen Merkmalen beurteilen lässt. Vielmehr kommt es entscheidend auf die konkrete Situation an, in der sich die Belästigungen auswirken.

2. Dementsprechend ist von Bedeutung, an welchem Standort die Garagen oder Stellplätze angeordnet werden sollen und in welcher Lage sich dieser Standort zu dem Grundstück, dem Wohnhaus und gegebenenfalls gegenüber den Wohn- und Aufenthaltsbereichen der betroffenen Nachbarn befindet.

3. Technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte sind für die Beurteilung, ob Lärmbelästigungen von Stellplätzen und Garagen in rückwärtigen Grundstücksbereichen die Grenze des Zumutbaren überschreiten, nicht ausschlaggebend.

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Online seit 7. August

IBRRS 2024, 2421
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorprüfungspflichtige Bebauungspläne sind auch UVP-pflichtig!

BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 - 4 CN 2.23

1. Die Vorschrift des § 44 Abs. 1 VwVfG-NW ist trotz der geringfügigen Abweichung gegenüber dem Wortlaut des § 44 Abs. 1 VwVfG ("offenkundig" statt "offensichtlich") revisibel.*)

2. Ein "bestimmtes Vorhaben" i.S.d. § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG ist bei einem Bauvorhaben nach Nr. 18.7 der Anlage 1 zum UVPG schon dann gegeben, wenn dessen tatbestandliche Voraussetzungen vorliegen. In einem solchen Fall wird ein Angebotsbebauungsplan UVP-pflichtig, ohne dass es auf den Grad der Konkretisierung des Vorhabens ankommt.

3. Vorprüfungspflichtige Bebauungspläne gelten wegen § 50 Abs. 1 UVPG stets auch als UVP-pflichtig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.03.2017 - 4 CN 3.16 -, IBRRS 2017, 1467).*)

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Online seit 31. Juli

IBRRS 2024, 2349
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauherr muss nicht die nachbarverträglichste Variante wählen!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2024 - 2 M 34/24

1. Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme kann nicht auf die bloße Anzahl der auf einem Baugrundstück geplanten Gebäude gestützt werden.*)

2. Da das Gebot der Rücksichtnahme in dem Tatbestandsmerkmal des Einfügens in § 34 Abs. 1 BGB enthalten ist, ist bei der Ermittlung dessen, was dem Rücksichtnahmepflichtigen zuzumuten ist, auch auf die maßgebende prägende Umgebungsbebauung abzustellen.*)

3. Das Rücksichtnahmegebot verpflichtet den Bauherrn nicht, die mit nachbarlichen Belangen verträglichste Variante zu wählen, wenn das Vorhaben, etwa hinsichtlich der Lage eines Baukörpers, unterschiedlich ausgeführt werden kann.*)

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Online seit 30. Juli

IBRRS 2024, 2141
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann "dient" ein Gebäude einem landwirtschaftlichen Betrieb?

VGH Bayern, Beschluss vom 12.06.2024 - 1 ZB 23.1806

1. Ein Vorhaben ist im Außenbereich u. a. zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

2. Bei der Auslegung des Merkmals "Dienen" ist darauf abzustellen, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde.

3. Kann ein Gebäude jedem beliebigen Zweck zugeführt werden, "dient" es einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht.

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Online seit 29. Juli

IBRRS 2024, 2315
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
„Live-Escape-Rooms“ = Vergnügungsstätte!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.06.2024 - 7 A 741/22

1. Vergnügungsstätten sind Gewerbebetriebe besonderer Art, die sich in unterschiedlicher Ausprägung (wie z. B. Amüsierbetriebe, Diskotheken, Spielhallen) unter Ansprache des Geselligkeitsbedürfnisses, des Spiel- oder des Sexualtriebs einer bestimmten auf Gewinnerzielung gerichteten Freizeitunterhaltung widmen. Für den städtebaulichen Bezug ist wesentlich, dass solche Einrichtungen typischerweise mit negativen Folgewirkungen - wie z. B. Lärmbelästigungen, Beeinträchtigungen des Stadt- und Straßenbildes oder Verschlechterung der Gebietsqualität - verbunden sind

2. Sog. "Live-Escape-Rooms" sind planungsrechtlich als Vergnügungsstätte zu werten.

3. Die nähere Umgebung eines Vorhabens i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird dadurch ermittelt, dass sowohl in Richtung vom Vorhaben auf die Umgebung als auch in Richtung von der Umgebung auf das Vorhaben geprüft wird, wie weit die jeweiligen Auswirkungen reichen. Zu berücksichtigen ist die Umgebung einmal insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst.

4. Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten Merkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung ganz unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können.

5. Eine Straße hat bei beidseitig andersartiger Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion. Ob einer Straße im Rahmen der Abgrenzung der näheren Umgebung trennende oder verbindende Wirkung zukommt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

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Online seit 17. Juli

IBRRS 2024, 2207
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einzelfallerfordernis verlangt atypischen Sonderfall!

BVerwG, Beschluss vom 24.04.2024 - 4 C 2.23

1. Die Betrachtung der Funktionslosigkeit einer Festsetzung kann auf ein Teilgebiet des Bebauungsplans begrenzt werden, wenn die betroffene Festsetzung ihre Wirkung nach der Plankonzeption der Gemeinde in diesem Bereich auch ungeachtet benachbarter Bereiche entfalten soll.*)

2. Der Verlust der Steuerungsfähigkeit einer Festsetzung ist offenkundig, wenn auf der Grundlage des ausermittelten Sachverhalts und nach einer durch Fachkenntnisse geprägten Betrachtung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse die nachträglich eingetretenen Abweichungen im maßgeblichen Betrachtungsraum nach Quantität und Qualität ein Ausmaß erreicht haben, aufgrund dessen sich der Schluss aufdrängt, dass ein Vertrauen in die Fortgeltung der Festsetzung nicht mehr schutzwürdig ist.*)

3. Das Einzelfallerfordernis in § 31 Abs. 3 BauGB verlangt einen atypischen Sonderfall.*)

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Online seit 16. Juli

IBRRS 2024, 2174
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann fügt sich ein Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung ein?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.06.2024 - 1 LB 51/22

1. Bei der Bestimmung der nach § 34 Abs. 1 BauGB für das Einfügen eines Vorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung maßgeblichen näheren Umgebung ist zwischen den einzelnen Seiten eines überschaubaren Straßengevierts nur dann zu differenzieren, wenn diese - etwa infolge der Trennung durch einen hinreichend gewichtigen unbebauten Blockinnenbereich oder bei Erkennbarkeit zweier klar voneinander abgegrenzter, in sich im Wesentlichen homogener Bebauungsmuster - jeweils erkennbar ein Eigenleben führen.*)

2. Bei Beurteilung des Einfügens nach dem Maß der baulichen Nutzung i.S.d, § 34 Abs. 1 BauGB ist für die absolute Größe und das Verhältnis der Gebäude zur umgebenden Freifläche (Bebauungsdichte) jeweils separat nach Referenzobjekten zu suchen. Allerdings sind bei der Bestimmung der Bebauungsdichte neben der Grundfläche der Gebäude auch ihre Höhe und Geschossigkeit zu berücksichtigen.*)

3. Für die Bestimmung des Verhältnisses eines Gebäudes zu den umgebenden Freiflächen können dem Vorhaben Teile von Nachbargrundstücken nur zugerechnet werden, wenn diese nicht als umgebende Freiflächen eines vorhandenen oder realisierbaren Nachbargebäudes angesehen werden können. Umgekehrt sind diejenigen Teile des Vorhabengrundstücks keine umgebenden Freiflächen, die ihrer Lage nach das Verhältnis des Vorhabens zu Nachbarbaukörpern nicht prägen können; dies gilt insbesondere für Zufahrtsstreifen von Hinterliegergrundstücken.*)

4. Ein Vorhaben fügt sich mit Blick auf das Verhältnis der Gebäude zu umliegenden Freiflächen nicht bereits dann ein, wenn seine Abstände zu Nachbargebäuden in der näheren Umgebung ein Vorbild haben.*)

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Online seit 9. Juli

IBRRS 2024, 2053
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anforderungen an Heizkostenabrechnungen bei Wärmecontracting

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.06.2024 - 4 U 183/22

1. Der Wert des Beschwerdegegenstands bemisst sich im Fall der Einlegung der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer neuen Heizkostenabrechnung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, nicht aber nach dem Wert des Auskunftsanspruchs.

2. Fehlen - in atypischer Weise - in einem Vertrag über Wärmecontracting nähere Angaben zu den Grundlagen der Berechnung des Entgelts, müssen solche Angaben in der Abrechnung gemacht werden, da der Wärmecontractor andernfalls das Entgelt willkürlich festlegen könnte. In diesem Fall muss der Wärmecontractor in der Abrechnung auch nähere Angaben zum Vorwegabzug machen.

3. Die gesetzliche Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 5 HeizkostenV stellt Fläche und Kubatur gleichberechtigt nebeneinander und bringt damit zum Ausdruck, dass eine der beiden Alternativen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der konkreten Gestaltung der Wohnanlage zur Abrechnung herangezogen werden kann.

4. Weisen zwei Wohnungen eine deutlich höhere Raumhöhe (6,68 m gegenüber 3,5 m sonst) auf, betragen die Flächen mit großer Raumhöhe aber weniger als 3% der Gesamtfläche, wird die Wahl der Fläche als Abrechnungsmaßstab dadurch nicht unbillig.

5. Das in § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB (ausschließlich) für Wohnraummietverhältnisse normierte Jährlichkeitsgebot der Heizkostenabrechnung findet beim Wärmecontracting einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine Anwendung.

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Online seit 8. Juli

IBRRS 2024, 1257
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Photovoltaik-Anlage ist auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig!

VG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2023 - 28 K 8865/22

Nach dem Inkrafttreten des § 2 EEG sind die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die nach § 9 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW durchzuführende Schutzgüterabwägung einzubringen und kann der Denkmalschutz nur ausnahmsweise auf Grund besonderer Umstände ein zum Nachteil der erneuerbaren Energien gehendes Ergebnis erfordern.*)

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Online seit 4. Juli

IBRRS 2024, 2051
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beseitigung von Brandschutzmängeln ist zweifelsfrei nachzuweisen!

VGH Bayern, Beschluss vom 11.06.2024 - 15 CS 24.757

1. Im Rahmen einer Duldungsanordnung kommt mangels dinglicher Berechtigung des Pächters nur auf die Wirksamkeit - und nicht auf die Rechtmäßigkeit - der Nutzungsuntersagung gegenüber dem Grundstückseigentümer an.

2. Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung wegen Brandschutzmängeln entfällt erst dann, wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass sämtliche Mängel brandschutzkonform beseitigt worden sind. Die Vorlage der Rechnung einer Firma für Innenausbau und Renovierung ist hierfür weder aussagekräftig noch stellt sie einen ordnungsgemäßen und prüffähigen Nachweis dar.

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Online seit 3. Juli

IBRRS 2024, 2010
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Vertrauensschutz bei Abweichung von der (neuen) Baugenehmigung!

VGH Bayern, Urteil vom 14.05.2024 - 1 N 23.2256

Wer seine ursprüngliche Planung abändert, um die Baugenehmigung zu erhalten und sich anschließend nicht an die genehmigte Planung hält, sondern seine im Genehmigungsverfahren fallen gelassene Planung verwirklicht, kann sich nicht darauf berufen, dass seine bauliche Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung genehmigungsfähig gewesen wäre und damit Bestandsschutz genießt. Eine derartige Berufung verstößt gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben.*)

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Online seit 18. Juni

IBRRS 2024, 1875
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Darf in einem allgemeinen Wohngebiet ein Hahn gehalten werden?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.05.2024 - 10 B 368/24

Die Frage, ob Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung als Nebenanlagen i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO der Eigenart des Baugebiets nicht widersprechen, beurteilt sich nach der örtlichen Situation im jeweiligen Einzelfall (hier: Haltung eines Hahns im allgemeinen Wohngebiet).*)

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Online seit 12. Juni

IBRRS 2024, 1802
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Private Kleinwindenergieanlage ist privilegiertes Außenbereichsvorhaben!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.04.2024 - 1 A 10247/23

1. Bei der Errichtung und dem Betrieb einer Kleinwindenergieanlage handelt es sich auch dann um ein der Nutzung der Windenergie dienendes privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, wenn die Anlage nicht der öffentlichen Energieversorgung, sondern allein der Deckung eines privaten Verbrauchs dient.*)

2. Die Errichtung einer Kleinwindenergieanlage im Außenbereich lässt bereits deshalb keinen Wildwuchs derartiger Anlagen zu Lasten der Landschaft befürchten, weil derartige Vorhaben unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur in Betracht kommen, wenn der erzeugte Strom entweder durch einen dort in der Nähe der Anlage vorhandenen Verbraucher abgenommen oder in das Stromnetz eingespeist wird. Dies ist regelmäßig nicht der Fall, da ein Endabnehmer im Außenbereich nur in Ausnahmefällen vorhanden ist und der Bau einer Leitung allein zum Zweck der Einspeisung des mit der Kleinanlage erzeugten Stroms in ein öffentliches Netz unter Rentabilitätsaspekten ausscheidet.*)

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Online seit 11. Juni

IBRRS 2024, 1772
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kunstrasen ist keine Begrünung!

VG Minden, Urteil vom 27.07.2023 - 1 K 6952/21

1. Begrünt i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauO-NW ist eine nicht überbaute Grundstücksfläche, wenn ihr Charakter sich als eine durch Bewuchs geprägte nichtbauliche Nutzung darstellt. Dabei muss der Bewuchs so dicht sein, dass der Eindruck einer durchgehenden Bepflanzung entsteht.*)

2. Die Begrünung muss auf den nicht überbaubaren Flächen unmittelbar wachsen, eine flächenhafte Ausdehnung von Baumkronen und sonstigem Blattgrün im Luftraum, etwa von Wein auf erhöhten Rankhilfen, ist nicht ausreichend.*)

3. Das Auslegen von Kunstrasen stellt keine Begrünung i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauO-NW dar.*)

4. Der Charakter einer durch Bewuchs geprägten nichtbaulichen Nutzung fehlt jedenfalls dann, wenn sich eine substanzielle Fläche, etwa der überwiegende Teil eines Vorgartens, als sog. Schottergarten darstellt, der fast ausschließlich aus Steinschüttungen besteht, hinter deren Massivität der - so überhaupt vorhandene - Bewuchs zurücktritt.*)

5. Der Begriff "Pflanzperiode" ist hinreichend bestimmt.*)

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Online seit 10. Juni

IBRRS 2024, 1795
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Mietwucher ist kein ernsthafter Versuch zur Beendigung von Leerstand

VG Berlin, Beschluss vom 28.05.2024 - 6 L 125.24

An der erforderlichen Ernsthaftigkeit von Vermietungsbemühungen zur Beendigung von Leerstand fehlt es, wenn der Wohnraum zu einem offensichtlich überdurchschnittlichen Mietzins angeboten wird.*)

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Online seit Mai

IBRRS 2024, 1718
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kann ein Bebauungsplan aufgrund technischen Fortschritts funktionslos werden?

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2024 - 2 K 129/21

Ein Bebauungsplan, der die Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhenbegrenzung zulässt, wird nur dann funktionslos, wenn seine Verwirklichung weder in der Vergangenheit erfolgt ist noch in der Zukunft erfolgen kann. Nicht ausgeschlossen ist die Verwirklichung demgegenüber dann, wenn die nach einem Bebauungsplan zulässigen Anlagen in Ausnutzung und Umsetzung seiner Festsetzungen vollständig errichtet wurden.

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IBRRS 2024, 1705
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zuständigkeitsvorschriften sind nur ausnahmsweise drittschützend!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2023 - 5 S 1096/23

1. Grundsätzlich dienen die Vorschriften über die Zuständigkeit nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern ausschließlich dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren. Daher entfaltet auch § 48 Abs. 2 LBO-BW weder allgemein noch in Bezug auf einen Dritten, der Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben hat, drittschützenden Charakter, wenn der Bauherr einen Anspruch auf die Baugenehmigung hat.

2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die sachlich zuständige Baurechtsbehörde Ermessenserwägungen im Hinblick auf nachbarschützende Regelungen anzustellen hat. Insofern muss aber die Verletzung materieller Rechtspositionen im Rahmen der Ermessensausübung zumindest möglich erscheinen. Steht dem Bauherrn hingegen ein (gebundener) Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung zu und sind Ermessenserwägungen nicht anzustellen, kommt § 48 Abs. 2 LBO-BW keine nachbarschützende Funktion zu.

3. Daran fehlt es, wenn es sich bei der angefochtenen Baugenehmigung um eine gebundene Entscheidung nach § 34 Abs. 1 BauGB handelt und keine Ausnahmen oder Befreiungen von drittschützenden materiell-rechtlichen Bestimmungen erteilt wurden, die eine Ermessensausübung erforderlich gemacht hätten.

4. § 48 Abs. 2 LBO-BW ist weder direkt noch analog auf den Fall anzuwenden, dass die Baurechtsbehörde des Landratsamts über einen Bauantrag einer anderen Behörde des Landratsamts zu entscheiden hat.

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IBRRS 2024, 1662
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Regionaler Grünzug als Ziel der Raumordnung

BVerwG, Urteil vom 09.11.2023 - 4 CN 2.22

Die raumplanerische Zielfestlegung "Regionaler Grünzug" ist keine flächenscharfe, sondern eine funktionale Vorgabe und bedarf deshalb regelmäßig in besonderer Weise der Konkretisierung und Ausgestaltung durch die nachfolgende Planung.*)

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IBRRS 2024, 1646
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann und wie lange muss ein Bauleitplan im Internet einsehbar sein?

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.11.2023 - 1 KN 11/19

Eine Abweichung zwischen Auslegungszeit und Verfügbarkeit im Internet mag mit einem Tag zwar marginal sein. Vor dem Hintergrund eines einfachen und effektiven Zugangs der Öffentlichkeit sind indes strenge Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Online-Beteiligungsverfahren zu stellen.

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IBRRS 2024, 1608
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Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch eine Nutzungsänderung unterliegt der Baugenehmigungspflicht!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.04.2024 - 2 M 22/24

1. Die Variationsbreite der bisherigen Nutzung wird auch dann überschritten, wenn durch die Änderung andere Emissionsverhältnisse oder sonstige veränderte Auswirkungen begründet werden, an die das Städtebaurecht zugleich andere Folgen knüpft, etwa hinsichtlich der Zumutbarkeit für Nachbarn.*)

2. Um den erforderlichen Vergleich zwischen genehmigter und ausgeübter Nutzung anstellen zu können, kommt es maßgeblich auf den Inhalt der bestehenden Baugenehmigung an. Derjenige, der sich auf einen Bestandsschutz für die von ihm ausgeübte Nutzung aufgrund einer früheren Baugenehmigung beruft, ist nicht nur für das Vorliegen einer Baugenehmigung beweispflichtig, sondern auch für deren Umfang bzw. Inhalt.*)

3. Die Bauaufsichtsbehörde darf sich beim Einschreiten gegen nicht genehmigte Nutzungen auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, wenn sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag.*)

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IBRRS 2024, 1611
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Das gute alte Papier ...

VG Karlsruhe, Urteil vom 08.04.2024 - 2 K 3865/23

Einem "Einreichen" eines Bauantrags bzw. einer Bauvoranfrage bei der Gemeinde i. S. des § 36 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BauGB und i. S. des § 53 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW (i.d.F. vom 01.08.2019) entspricht es nicht, wenn der Bauherr diese an die Baurechtsbehörde des Landratsamts adressiert und in Textform per E-Mail an die Baurechtsbehörde versendet, wenn er gleichzeitig der Gemeinde lediglich eine Kopie der E-Mail zukommen lässt.*)

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IBRRS 2024, 1413
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Darf eine Flüchtlingsunterkunft im faktischen Dorfgebiet gebaut werden?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.10.2023 - 1 MB 16/23

Flüchtlingsunterkünfte stellen bauliche Anlagen für soziale Zwecke i.S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO dar und sind in einem faktischen Dorfgebiet planungsrechtlich zulässig.

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