Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Hervorzuhebende Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 09.07.2024 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 10. Juli
IBRRS 2024, 2114![Rechtsanwälte Rechtsanwälte](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 29.05.2024 - I ZB 84/23
Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner - noch in Papierform geführten - Handakte dokumentiert wird. An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden.*)
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IBRRS 2024, 2132
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OLG Köln, Urteil vom 26.06.2024 - 5 U 151/22
1. Im Zivilprozess darf das erkennende Gericht den Sachverständigen, der im selbständigen Beweisverfahren ein Gutachten erstattet hat, ergänzend anhören. Die mündliche Anhörung des Sachverständigen steht im Ermessen des Gerichts.
2. Wird die Anhörung von einer Partei beantragt, ist das Gericht verpflichtet, den Sachverständigen anzuhören. Die Parteien haben einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich halten, zur mündlichen Beantwortung vorlegen können.
3. Die Anhörung des Sachverständigen kann im selbständigen Beweisverfahren, aber auch im späteren Hauptsacheverfahren beantragt werden.
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