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35 Urteile

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 12.08.2024 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit gestern

IBRRS 2024, 2516
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Ausschluss der Kündigung wegen Eigenbedarfs durch Mietvertragsergänzung ist kein Vertrag zu Lasten Dritter

LG Berlin II, Urteil vom 16.05.2024 - 64 S 198/22

1. Zweck des Schriftformerfordernisses nach § 550 BGB ist es nicht, dem Erwerber durch die Urkunde selbst Gewissheit darüber zu verschaffen, ob der Vertrag besteht, sondern lediglich darüber, wie die Vertragsbedingungen lauten, in die er eintritt, falls der Vertrag besteht.

2. Eine Mietvertragsergänzung dahin, dass eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen wird, ist kein Vertrag zu Lasten Dritter (hier Erwerber). Denn die Mietvertragsergänzugsvereinbarung begründet lediglich vertragliche Pflichten der Mietvertragsparteien. Die Rechte und Pflichten des Erwerbers ergeben sich erst aufgrund der Rechtsnachfolge nach § 566 BGB, nicht unmittelbar durch die vertragliche Regelung.

4. Ein Recht zur regelmäßigen (anlasslosen) Wohnungsbesichtigung kann dem Vermieter nicht zugebilligt werden.

5. Eine Wohnungsbesichtigung setzt stets einen besonderen Anlass des Vermieters zur Besichtigung voraus, der dem Interesse des Mieters auf Ungestörtheit in der von ihm angemieteten Wohnung im Einzelfall vorgeht.

6. Eigenbedarf berechtigt nicht zur Besichtigung der Räume durch den nutzungswilligen Familienangehörigen. Es obliegt dem wegen Eigenbedarfs Kündigenden, sich über die Frage der Eignung der Wohnung für die Zwecke des Eigenbedarfs schon vor der Eigenbedarfskündigung Gedanken zu machen.

7. Nachteilige Veränderungen des Dekorationszustands des Mietobjekts bzw. durch den vertragsgemäßen Gebrauch ausgelöste Substanzveränderungen, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter hervorgerufen wurden, muss der Mieter nur dann beseitigen, wenn er sich wirksam zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet hat oder bei einer ungewöhnlichen Dekoration der Mieträume, mit der der Vermieter nicht zu rechnen brauchte und die eine Verletzung von Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Vermieter darstellt.

8. Ein Aufkleber an einem Fenster, Blümchen-Vinyltapete an den Wänden sowie ein großer Aufkleber und fünf Haken am Fliesenspiegel in der Küche sind kein atypisches Nutzungsverhalten des Mieters.

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Online seit 22. August

IBRRS 2024, 2575
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Angestellter Mitarbeiter oder selbstständiger Subplaner?

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.03.2024 - 7 Sa 56/23

1. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines selbstständig Tätigen durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit des Verpflichteten. Die Begriffe der Weisungsgebundenheit und Fremdbestimmung sind eng miteinander verbunden und überschneiden sich teilweise.

2. Eine weisungsgebundene Tätigkeit ist in der Regel zugleich fremdbestimmt. Die Weisungsbindung ist das den Vertragstyp im Kern kennzeichnende Kriterium. Es kann, muss aber nicht gleichermaßen Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen.

3. Fehlt es an jedweder Weisungsgebundenheit, liegt in der Regel kein Arbeitsverhältnis vor.

4. Zur Beantwortung der Frage, ob ein technischer Systemplaner, der für ein Planungsbüro Entwürfe erstellt hat und in der Leistungsphase 3 nach HOAI in verschiedenen Projekten tätig war, über die der Auftraggeber abschließend "drüber geschaut" hat, in einem Arbeitsverhältnis stand oder als (selbstständiger) Subplaner tätig war.

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IBRRS 2024, 2582
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Fehlende Bebaubarkeit = Sachmangel?

LG Krefeld, Urteil vom 06.06.2024 - 5 O 324/22

Die fehlende Bebaubarkeit eines Grundstücks nach öffentlichem Recht kann ein Sachmangel sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Parteien im Grundstückskaufvertrag die Bebaubarkeit vorausgesetzt haben oder der Verkäufer die Bebaubarkeit zugesichert hat (BGH, IBR 1992, 252).

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IBRRS 2024, 2511
Beitrag in Kürze
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nur die WEG darf Rechte aus der Versicherung geltend machen!

LG Berlin II, Urteil vom 10.01.2024 - 4 O 81/23

1. Kann nach den Versicherungsbedingungen ausschließlich die Eigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmerin Rechte aus dem Vertrag ausüben, ist sie allein prozessführungsbefugt. Der Versicherte ist selbst dann nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen legitimiert, wenn er den Versicherungsschein besitzt oder wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, § 44 Abs. 2 VVG ist nicht anwendbar.

2. Eine solche Klausel ist nicht wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil der Versicherer regelmäßig berechtigte Interessen daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben.

3. Weigert sich die Gemeinschaft, die Ansprüche durchzusetzen, ist der Wohnungseigentümer gehalten, Ansprüche (zum Beispiel auf Schadensersatz oder Tätigwerden) gegen die Gemeinschaft selbst zu erheben.

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Online seit 21. August

IBRRS 2024, 2584
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung: Cousins sind keine Familie

BGH, Urteil vom 10.07.2024 - VIII ZR 276/23

Als Familienangehörige i.S.d. § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB (Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb) sind - ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - ausschließlich diejenigen Personen anzusehen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gem. § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Ein entfernterer Verwandter, der - wie ein Cousin - hiernach nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, gehört deshalb selbst im Falle einer engen persönlichen Verbundenheit nicht zu dem von den vorbezeichneten Bestimmungen privilegierten Personenkreis (Fortführung der Senatsurteile vom 02.09.2020 - VIII ZR 35/19, Rz. 19 f., IMR 2020, 447 = NJW 2021, 620; vom 27.01.2010 - VIII ZR 159/09, Rz. 22, IMR 2010, 124 = BGHZ 184, 138).*)

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IBRRS 2024, 2586
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Delegation von Erhaltungsmaßnahme auf den Verwalter?

BGH, Urteil vom 05.07.2024 - V ZR 241/23

1. Nach dem seit dem 01.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht haben die Wohnungseigentümer die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter zu delegieren.*)

2. Im Hinblick auf eine Erhaltungsmaßnahme wird eine Delegation regelmäßig jedenfalls dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer selbst die grundlegende Entscheidung über deren Vornahme getroffen haben und der Verwalter nur über die Ausführung im Einzelnen entscheiden soll.*)

3. Die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses über eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter setzt nicht voraus, dass in dem Beschluss zugleich ausdrücklich ein für den Verwalter verbindlicher Entscheidungsmaßstab vorgegeben wird.*)

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IBRRS 2024, 2535
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Muss der Vermieter das Rauchen unterbinden?

AG Bremen, Urteil vom 17.05.2024 - 17 C 332/22

Welche Herabsetzung der Miete angemessen ist, richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls, in erster Linie nach der Schwere des Mangels, dem Grad und der Dauer der Tauglichkeitsminderung, dem Absinken auf den Mindeststandard bzw. dessen Unterschreiten und der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache.

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Online seit 20. August

IBRRS 2024, 2565
Beitrag in Kürze
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Umkleide- und Duschzeiten = Arbeitszeiten?

BAG, Urteil vom 23.04.2024 - 5 AZR 212/23

Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann.*)

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IBRRS 2024, 2493
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter trifft Verkehrssicherungspflicht für Gartenteich!

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.01.2024 - 3 U 30/22

Den Eigentümer und Vermieter einer Wohnanlage, die in offener Bauweise errichtet ist und über allgemein zugängliche Gemeinschaftsgärten und einen Teich verfügt, trifft die Pflicht, die hiervon ausgehenden Gefahren zu beseitigen bzw. einzudämmen.

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IBRRS 2024, 1979
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigenmächtiger Einbau einer Brandschutztür ist keine brennende Idee!

LG Saarbrücken, Urteil vom 05.03.2024 - 5 S 5/23

1. Wird einem Eigentümer in der Teilungserklärung gestattet, den Bachboden zu Wohnraum auszubauen, liegt darin eine nachträgliche Gestattung einer baulichen Veränderung. Es handelt sich hingegen nicht um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Erstherstellung.

2. Mit dieser Regelung wird dem Eigentümer das Ausbaurecht vergleichbar einem Grundlagenbeschluss über das "Ob" erteilt. Hinsichtlich des "Wies", also hinsichtlich der konkreten Bauausführung, ist jedoch eine Befassung und Beschlussfassung der Eigentümerversammlung erforderlich sein.

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IBRRS 2024, 2553
Beitrag in Kürze
AGBAGB
Hinweis auf AGB reicht unter Kaufleuten aus!

BayObLG, Beschluss vom 14.08.2024 - 102 AR 84/24

Allgemeine Geschäftsbedingungen können im Verhältnis zu einem Unternehmen auch dann wirksam in den Vertrag einbezogen sein, wenn der Verwender diese zwar in seinem schriftlichen Angebotsschreiben nicht wiedergegeben oder diesem beigefügt hat, aber das Angebotsschreiben einen deutlichen Hinweis auf deren Geltung und die Adresse im Internet, unter der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufbar sind, enthalten hat.*)

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Online seit 19. August

IBRRS 2024, 2548
Beitrag in Kürze
BausicherheitenBausicherheiten
Höhe der Sicherungshypothek bei vorhandenen Baumängeln?

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.07.2024 - 10 U 30/24

1. Der Unternehmer eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen und seinen Anspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durch Eintragung einer Vormerkung rangwahrend sichern lassen.

2. Der Unternehmer hat schlüssig darzulegen, dass ihm aus einem mit dem Grundstückseigentümer geschlossenen Bauvertrag für die von ihm erbrachten Leistungen ein Werklohnanspruch zusteht. Für die Schlüssigkeit gelten im einstweiligen Verfahren dieselben Anforderungen wie im Hauptsacheverfahren.

3. Weist die Werkleistung Mängel auf, besteht der Anspruch nur in der Höhe, in der der Wert des Grundstücks gesteigert wurde. Die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten (ohne Druckzuschlag) sind von der zu sichernden Forderung abzuziehen.

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IBRRS 2024, 2543
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Preisbewertungsmethode muss vor der Wertung feststehen!

VK Südbayern, Beschluss vom 18.07.2024 - 3194.Z3-3_01-24-27

1. Lädt der Auftraggeber zu Verhandlungsgesprächen ein, macht er damit aus Sicht eines verständigen Bieters deutlich, dass er von einem in der Bekanntmachung enthaltenen Vorbehalt nach § 17 Abs. 11 VgV keinen Gebrauch macht. Dies führt zu einer Verpflichtung des Auftraggebers zur Durchführung von Verhandlungen nach § 17 Abs. 10 VgV und zur Aufforderung zu einem finalen Angebot nach § 17 Abs. 14 VgV.*)

2. Ein Bieter ist auch dann in seinen Rechten verletzt, wenn zwar die Bewertung seines eigenen Angebots vom Beurteilungsspielraum des Auftraggebers gedeckt ist, die Bewertung des Angebots des zum Zuschlag vorgesehenen Bieters aber derart fehlerhaft ist, dass sich eine andere Bieterreihenfolge ergeben könnte.*)

3. Bei der Umrechnung von Preisen in Bewertungspunkte muss der Auftraggeber eine mathematisch nachvollziehbare Methode vor Kenntnis der Angebote festgelegt haben und diese auch anwenden. Eine Preisbewertungsmethode darf wegen der hohen Manipulationsgefahr nicht nachträglich in Kenntnis der Angebote festgelegt werden.*)

4. Auch bei der Preisbewertung von Honorarangeboten von Architekten und Ingenieuren, die in Anlehnung an die Vorschriften der HOAI erstellt werden, dürfen nur solche Methoden eingesetzt werden, die zum einen rechnerisch nachvollziehbar sind und zum anderen die relativen Preisabstände zwischen den Angeboten widerspiegeln können.*)

5. Die Angebotswertung ist ureigene Aufgabe des Auftraggebers und darf nicht vollständig an einen Verfahrensbetreuer delegiert werden. Aus diesem Grund darf der Verfahrensbetreuer auch nicht nach Befassung des zuständigen Gremiums des Auftraggebers die diesem vorgelegte Benotung eines Angebots eigenmächtig ändern.*)

6. Nimmt der Auftraggeber bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Formulierungen wie „es werden keine Planungsleistungen erwartet“ in die Vergabeunterlagen auf, die dafür sorgen sollen, dass die Bieter keine Ansprüche auf eine angemessene Vergütung für Lösungsvorschläge nach § 77 Abs. 2 VgV geltend machen können, darf er nicht gleichzeitig für eine gute Bewertung des Angebots voraussetzen, dass die Bieter überobligatorisch und ohne Vergütung fundierte Lösungsvorschläge i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV einreichen.*)

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IBRRS 2024, 2526
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung bei Lärm durch Katzen eines benachbarten Mieters?

AG Spandau, Urteil vom 18.10.2023 - 4 C 1/22

1. In einem Mehrfamilienhaus gelegentlich auftretende Lärmbeeinträchtigungen sind grundsätzlich als sozial adäquat hinzunehmen und begründen für die betroffenen Mitmieter deshalb noch nicht ohne Weiteres einen Mangel der Mietsache.

2. Das Halten von zwei Katzen in einem Singlehaushalt in einer knapp 50 qm großen Wohnung wiederum stellt sich ohne Weiteres als sozialadäquat dar.

3. Dass die Tiere einen gewissen Bewegungsdrang haben und diesen auch zur Nachtzeit ausleben, ist nicht ungewöhnlich, sondern unvermeidbar und hinzunehmen, denn die damit verbundene Geräuschentwicklung entspricht der normalen Nutzung der Wohnung.

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IBRRS 2024, 2454
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf Eigentümer eine Eigentümerversammlung abhalten?

LG Berlin II, Urteil vom 02.07.2024 - 56 S 1/24

1. Ist die Gemeinschaft verwalterlos und verfügt weder über einen Beirat noch über einen zur Einberufung ermächtigten Wohnungseigentümer verfügt, ist es nicht möglich, ohne Mitwirkung sämtlicher Wohnungseigentümer eine Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen.

2. In diesem Fall kann, wenn die Einberufung einer Versammlung pflichtwidrig unterbleibt, der Anspruch auf Einberufung im Wege der Klage durchgesetzt werden.

3. Wird ein Entziehungsbeschluss angefochten, wird im Rahmen dieser Klage nur die formellen Voraussetzungen der Beschlussfassung geprüft, während die materiellen Gründe dem Verfahren der Entziehungsklage vorbehalten sind.

4. Bei einem Entziehungsbeschluss sind die betroffenen Eigentümer nicht stimmberechtigt.

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IBRRS 2024, 2455
Beitrag in Kürze
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Sturz wegen Schneeglätte

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2024 - 13 S 96/23

1. Inhalt und Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Räum- und Streupflicht besteht nicht uneingeschränkt. Sie beruht auf der Verantwortlichkeit durch Verkehrseröffnung und setzt eine konkrete Gefahrenlage, d. h. eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus.*)

2. Sofern die Übertragung dieser Verkehrssicherungspflicht durch den Verantwortlichen auf einen Hausmeisterdienst eingeschränkt wird und sodann keine eigenen Maßnahmen erfolgen, wird ein etwaiger Verstoß gegen die in der eigenen Verantwortlichkeit wieder aufgelebten Räum- und Streupflicht nicht kausal, wenn der Hausmeisterdienst trotzdem vollumfänglich tätig wird.*)

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IBRRS 2024, 2544
Mit Beitrag
Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Anzeigepflicht dient nur der wirksamen Gewerbeüberwachung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2024 - 4 A 594/23

Die Anzeige des Beginns einer Gewerbetätigkeit soll der Behörde Aufschluss über die Zahl und Art der in ihrem Bezirk vorhandenen stehenden Gewerbebetriebe geben und ihr eine wirksame Überwachung der Gewerbeausübung ermöglichen. Die Anzeige ist allerdings nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit der Aufnahme und der Ausübung des Gewerbes.*)

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Online seit 16. August

IBRRS 2024, 2514
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Entschädigung ohne bauablaufbezogene Darstellung!

OLG Celle, Beschluss vom 24.06.2022 - 14 U 27/22

1. Macht der Auftraggeber wegen eines gestörten Bauablaufs eine Entschädigung gem. § 642 BGB geltend, hat er u. a. eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen vorzulegen.

2. Darzulegen ist vom Auftragnehmer dabei, wie er den Bauablauf tatsächlich geplant hatte, d. h. welche Teilleistungen er in welcher Zeit erstellen wollte und wie der Arbeitskräfteeinsatz erfolgen sollte. Dem ist der tatsächliche Bauablauf gegenüberzustellen.

3. Darzulegen sind auch etwaige Möglichkeiten, andere Bauabschnitte vorzuziehen oder Arbeitskräfte anderweitig einzusetzen.

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IBRRS 2024, 1846
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Wem gehört die vor Eigentumswechsel fällig gewordene Miete?

LG Kiel, Urteil vom 28.05.2024 - 1 S 119/23

1. Die Frage, welche mietvertraglichen Rechte und Pflichten in Folge eines Eigentumsübergangs nach § 566 Abs. 1 BGB dem Veräußerer und welche dem Erwerber zuzurechnen sind, ist grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Entstehens bzw. der Fälligkeit des Anspruchs zu beantworten. Vor dem Eigentumswechsel entstandene und fällig gewordene Ansprüche verbleiben dem bisherigen Vermieter, danach fällig gewordene Forderungen stehen dem Grundstückseigentümer zu.

2. Dieses Fälligkeitsprinzip gilt jedoch nicht ausnahmslos. Es muss vielmehr unter Berücksichtigung des Bestandsschutzinteresses des Mieters, des (nur eingeschränkt geltenden) Verbotes der Schlechterstellung des Mieters durch den Vertragsübergang und der Eigentumsinteressen von Veräußerer und Erwerber geprüft werden. Das ist insbesondere bei gestreckten Tatbeständen notwendig, also solchen, die sich über die Zäsur des Eigentumsübergangs hinweg entwickeln.

3. Die Mietzahlungen als wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses stellen periodische Leistungen für jeweilige nach dem Kalender bestimmte Gebrauchsüberlassungszeiträume dar. Insoweit vermag es aus Wertungsgesichtspunkten nicht zu überzeugen, diese Leistung einem Erwerber zukommen zu lassen, den für die entsprechenden Zahlungsperioden gerade noch keine Gebrauchsüberlassungspflicht traf.

4. ...

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Online seit 15. August

IBRRS 2024, 2441
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2023 - 22 U 98/23

1. Im VOB/B-Vertrag sind für die Bemessung eines neuen Einheitspreises bei geänderten und zusätzlichen Leistungen i.S.v. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich.

2. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach der Auftraggeber den Bauvertrag wegen Mängeln vor der Abnahme kündigen kann, ohne dass es einer Kündigungsandrohung bedarf, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

3. Die Abnahme ist keine Voraussetzung für einen Vorschussanspruch wegen Mängeln, wenn ein Abrechnungsverhältnis eingetreten ist.

4. Angemessen ist eine Frist zur Mängelbeseitigung, innerhalb derer der Auftragnehmer unter größten Anstrengungen in der Lage ist, die Mängel zu beseitigen. Eine zu kurze Frist ist nicht wirkungslos, sondern führt zum Lauf einer angemessenen Frist.

5. Der Auftragnehmer kann einen gerügten Mangel grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten. Anders ist es, wenn der Auftraggeber es dem Auftragnehmer unmöglich gemacht hat, den Mangel zu besichtigen.

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IBRRS 2024, 2495
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Schmerzensgeldpflicht des Vermieters ohne Verschulden

LG Freiburg, Beschluss vom 23.07.2024 - 3 S 77/23

Ein Schmerzensgeldanspruch des Mieters wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nach einem Wasserschaden setzt entweder ein Verschulden des Vermieters oder einen Verzug des Vermieters mit der Mängelbeseitigung voraus.

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IBRRS 2024, 2528
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pandemie-bedingte Mietminderung: Auf die Filiale kommt es an!

LG Bielefeld, Urteil vom 28.11.2023 - 17 O 21/22

1. Gestiegene Umsätze aus dem Onlinehandel des Gesamtunternehmens stellen keine Kompensation für Umsatz-Verluste des einzelnen Ladenlokals dar.

2. Der Mieter hat keine Obliegenheit, vor Ausbruch einer Pandemie für etwaige Krisenzeiten vorzusorgen und Rücklagen zu bilden.

3. Er muss auch keine entsprechende Versicherung abschließen, wenn es eine solche für das spezifische Pandemierisiko gar nicht gibt.

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IBRRS 2024, 1379
Beitrag in Kürze
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Auch Bewachungskosten nach Zwangsräumung sind zu erstatten

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2024 - 2 A 143/22

Nach der Zwangsräumung einer Immobilie zur Umsetzung einer Nutzungsuntersagung können dem Eigentümer nicht nur die Kosten der Türöffnungen und Verschließungen, sondern auch die Kosten der Bewachung des Objekts, um das erneute Eindringen Unbefugter zu verhindern, auferlegt werden, wenn der Eigentümer zur Sicherung selbst nicht in der Lage oder gewillt ist.

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Online seit 14. August

IBRRS 2024, 2439
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Nachtragsvereinbarung ist kein neuer Vertrag!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2024 - 22 U 98/23

1. Führt der Auftragnehmer auf Anordnung des Auftraggebers geänderte oder zusätzliche Leistungen aus, liegt in der Regel (nur) eine Erweiterung des bisherigen Auftrags vor. Dann richtet sich die Vergütung nach dem vereinbarten Preisgefüge.

2. Nur dann, wenn die Parteien eines Werk- oder Bauvertrags einen gänzlich neuen Vertrag (sog. Anschluss- oder Folgeauftrag) schließen, ohne eine Einigung über die Höhe des Werklohns getroffen zu haben, ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

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IBRRS 2024, 2467
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Indexmiete nur nach oben ist immer unwirksam!

LG Berlin II, Beschluss vom 20.06.2024 - 67 S 83/24

Eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthält, den Mietzins indexbezogen abzusenken, ist nicht nur als Individualvereinbarung, sondern auch als vom Vermieter gestellte Formularklausel unwirksam.*)

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IBRRS 2024, 2291
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Vorbefassung nötig, wenn Beschluss sicher abgelehnt würde!

LG Hamburg, Urteil vom 20.12.2023 - 318 S 91/19

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussersetzung fehlt trotz fehlender Vorbefassung immer dann nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre.

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IBRRS 2024, 2443
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Es kann nur einen (Streitwert) geben!

LG Trier, Beschluss vom 15.05.2024 - 4 T 20/23

1. Es ist grundsätzlich ein einheitlicher Streitwert für das gesamte Verfahren festzusetzen. Eine zeitlich gestaffelte Festsetzung für die Gerichtsgebühren wegen einer teilweisen Reduzierung des Streitwerts ist nicht vorzunehmen.

2. Weder eine teilweise Klagerücknahme noch eine teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung können dann eine Auswirkung auf den für die Gerichtsgebühren festzusetzenden Streitwert haben.

3. Im Falle einer Klageänderung oder Erledigungserklärung nach § 39 Abs. 1 GKG sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden.

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Online seit 13. August

IBRRS 2024, 2433
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wärmedämmarbeiten nur stichprobenhaft geprüft: Objektüberwachung mangelhaft!

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.11.2022 - 2 U 10/22

1. Werden zeichnerische und rechnerische Unterlagen Vertragsbestandteil, die Widersprüche zum - ebenfalls Vertragsinhalt gewordenen - Angebot des Unternehmers aufweisen, geht das zeitlich nachfolgende, konkrete Angebot den Plänen im Rahmen der Auslegung des Vertrags vor.

2. Eine konkludente Abnahme setzt ein Verhalten des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten voraus, dem zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt. Dies kann überhaupt nur in Betracht kommen, wenn das Werk im Wesentlichen mangelfrei fertig gestellt ist.

3. Eine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung kommt nur in Betracht, wenn die Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass der durch die Mängelbeseitigung erzielbare Erfolg zu dem durch sie verursachten Geldaufwand außer Verhältnis steht. Sie ist regelmäßig nur dann gerechtfertigt, wenn einem objektiv geringem Interesse des Auftraggebers an der mangelfreien Leistung ein ganz erheblicher und damit unangemessener Aufwand gegenübersteht, so dass die Forderung nach der vertragsgemäßen Leistung letztlich gegen Treu und Glauben verstieße.

4. Von einer Anscheinsvollmacht ist auszugehen, wenn der Auftraggeber dem Architekten allein die Vertragsverhandlungen mit dem Unternehmer überlässt, dieser bereits den Vertrag verhandelt und unterzeichnet hat oder in anderer Weise dem Architekten völlig freie Hand bei der Durchführung des Bauvorhabens lässt, ohne sich selbst um den Bau zu kümmern (beides hier bejaht).

5. Umfang und Intensität der von einem Architekten geschuldeten Überwachung hängen von den Anforderungen der Baumaßnahme sowie den konkreten Umständen ab. Einfache Arbeiten bedürfen keiner Überwachung, während der Architekt kritischeren und wichtigeren Bauabschnitten eine erhöhte Aufmerksamkeit schenken muss. Erst recht sind an die Überwachungspflicht des Architekten höhere Anforderungen zu stellen, wenn sich im Verlaufe der Bauausführung Anhaltspunkte für Mängel zeigen.

6. Die Überwachung von Wärmedämmarbeiten unterliegt höheren Anforderungen, denen der Architekt nicht gerecht wird, wenn er lediglich Stichproben durchführt.

7. Der durch den überwachenden Architekten geschuldete Werkerfolg besteht u. a. darin, ein den Leistungszielen des Auftraggebers und damit der (auch mit den Unternehmern vereinbarten Beschaffenheit, im Übrigen der üblichen Beschaffenheit und damit auch den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechendes, funktionierendes Bauwerk entstehen zu lassen. Verkörpert sich im Bauwerk infolge der unzureichenden Überwachung ein davon abweichendes Ergebnis handelt es sich um einen ohne Fristsetzung zu erstattenden Mangelfolgeschaden.

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IBRRS 2024, 2491
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verstoß gegen a.a.R.d.T. = Gefahr für Leben und Gesundheit!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.07.2024 - 10 B 530/24

Wird eine Photovoltaik-Anlage unter eklatanten Verstößen gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben, legt dies die Vermutung nahe, dass von der Anlage eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für Leben und Gesundheit, ausgeht.

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IBRRS 2024, 2292
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierung läuft suboptimal: Muss ein Anwalt beauftragt werden?

LG Hamburg, Urteil vom 20.12.2023 - 318 S 73/19

1. Ein Positivbeschluss, der eine negative Regelung zum Inhalt hat, ist nicht mit einem Negativbeschluss gleichzusetzen.

2. Wird ein negativ formulierter Antrag positiv beschieden, bindet das die Wohnungseigentümer und die Gemeinschaft, dass auch zukünftig eine Änderung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Bezug auf den Beschlussgegenstand nicht eintreten soll bzw. wird.

3. Es widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, sich gegen eine Verfolgung von Ansprüchen zu entscheiden, wenn solche erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

4. Die Beschlussersetzungsklage ist begründet, wenn der klagende Wohnungseigentümer einen Anspruch auf den seinem Rechtsschutzziel entsprechenden Beschluss hat, weil nur eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

5. An den Wortlaut eines konkreten Klageantrags ist das Gericht nicht gebunden und abweichend von diesem ermächtigt, diejenigen Maßnahmen anzuordnen, die nach billigem Ermessen notwendig sind, um dem Rechtsschutzziel des klagenden Eigentümers zu entsprechen.

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Online seit 12. August

IBRRS 2024, 2432
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BauvertragBauvertrag
Wer Geld einbehalten kann, der braucht keinen Kostenvorschuss!

OLG Oldenburg, Urteil vom 12.07.2022 - 2 U 247/21

1. Der Auftraggeber eines VOB/B-Vertrags kann nach Kündigung des Bauvertrags wegen Mängeln einen Vorschuss für die zu erwartenden Mangelbeseitigungskosten verlangen. Ein solcher Anspruch besteht nicht, soweit der Auftraggeber den Werklohn einbehalten kann.

2. Die Abrechnung eines Pauschalvertrags nach einer Kündigung muss dem Grundsatz Rechnung tragen, dass der Auftragnehmer keine ungerechtfertigten Vorteile aus einer Kündigung ziehen darf. Der Auftraggeber schuldet eine Vergütung, die dem am Vertragspreis orientierten Wert der erbrachten Leistung im Zeitpunkt der Kündigung entspricht (BGH, IBR 1995, 455). Insoweit ist nach der Vergütung für die erbrachten Leistungen einerseits und den derjenigen für die nicht erbrachten Leistungen zu differenzieren.

3. Die Grundsätze über die Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags gelten nicht nur für die Prüfbarkeit der Abrechnung im Sinne einer Fälligkeitsvoraussetzung, sondern auch für die Beurteilung der Schlüssigkeit der Vergütungsklage.

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IBRRS 2024, 2305
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WohnraummieteWohnraummiete
Maßnahmewert-Überschreitung für Legionellen ist kein Mietmangel!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.07.2024 - 33 C 377/23

1. Die bloße Maßnahmewert-Überschreitung für Legionellen (100 KBE/100 ml) ist noch keine Tauglichkeitsbeeinträchtigung.

2. Ohne das Damoklesschwert einschränkender behördlicher Maßnahmen, wie z. B. Duschverbote o. Ä., kommt eine Mietminderung nicht in Betracht.

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IBRRS 2024, 2287
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WohnungseigentumWohnungseigentum
WEMoG ändert gesetzliche Regelung nicht: Abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt

AG München, Urteil vom 29.02.2024 - 1293 C 18026/23 WEG

1. § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer eine Stimme hat (sog. Kopfprinzip), wurde durch das WEMoG weder neu eingeführt noch geändert, sondern bestand mit demselben Wortlaut auch schon vor dem 01.12.2020.

2. Dementsprechend bleibt die Regelung in einer Gemeinschaftsordnung, wonach sich die Stimmkraft nicht nach dem Kopfprinzip, sondern nach der Größe des Miteigentumsanteils (sog. Wertprinzip) richtet, auch nach dem 01.12.2020 bestehen, da § 47 WEG nicht einschlägig ist.

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IBRRS 2024, 2476
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RechtsanwälteRechtsanwälte
"Kollegenschriftsatz" muss qualifiziert elektronisch signiert sein!

BGH, Beschluss vom 03.07.2024 - XII ZB 538/23

Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.02.2024 - IX ZB 30/23, IBRRS 2024, 0907 = NJW 2024, 1660).*)

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IBRRS 2024, 2478
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ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründung liegt noch nicht vor: Beabsichtigte Zurückweisung ist Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 12.06.2024 - XII ZR 92/22

1. Der nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gebotene Hinweis auf die beabsichtigte Beschlusszurückweisung der Berufung kann im Hinblick auf den Anspruch des Berufungsklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfahrensordnungsgemäß erst nach dem Vorliegen der Berufungsgründe einschließlich etwaiger (zulässig) geltend gemachter neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel erteilt werden.*)

2. Der Grundstückseigentümer, der den verstorbenen Nießbraucher nicht als Alleinerbe beerbt hat, ist in Ansehung der von dem Nießbraucher abgeschlossenen Mietverträge nicht schon deshalb nach Treu und Glauben an der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts gem. § 1056 Abs. 2 BGB gehindert, weil ihm das dienende Grundstück von dem Nießbraucher mit dem Motiv der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden ist.*)

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