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Hervorzuhebende Urteile zum Versicherungsrecht

6 Urteile - (517 in Alle Sachgebiete)

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 25.09.2024 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 26. Februar

IBRRS 2025, 0554
Beitrag in Kürze
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
In Lichtschacht aufgestaues Niederschlagswasser ist keine „Überflutung“!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2025 - 12 U 30/24

1. Eine „Überflutung von Grund und Boden“ im Rahmen einer Elementarversicherung ist anzunehmen, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln.

2. Sammelt sich Niederschlagswasser in einem Lichtschacht vor einem Kellerfenster oder auf dem gefliesten Absatz einer Kellertreppe des Hauses oder fließt Wasser über eine schräge Abfahrt in die im Keller gelegene Garage, fehlt es an einer „Überflutung von Grund und Boden“.

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Online seit 24. Februar

IBRRS 2025, 0504
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsnehmer trägt Beweislast für Versicherungsvertrag!

OLG Bremen, Urteil vom 14.02.2025 - 3 U 13/24

1. Den Versicherungsnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die für den Versicherungsfall maßgeblichen Tatsachen in die Versicherungszeit fallen. Daraus folgt auch, dass der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass überhaupt ein Versicherungsvertrag im Zeitpunkt des Versicherungsfalls bestand. Bei der Nichtbeendigung des Versicherungsvertrags handelt es sich hingegen um eine negative Tatsache, für die der Versicherer sekundär darlegungsbelastet ist.

2. Die Darlegungs- und Beweislast für einen etwaigen Folgeschaden trägt der Kläger. Es handelt sich bei der Klausel nicht um einen Risikoausschluss, sondern noch um einen Teil der primären Risikobeschreibung, weil sie insgesamt einen Teil des eigentlich ausgeschlossenen Erfüllungsschadens doch in den Versicherungsschutz einbezieht.

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Online seit 4. Dezember 2024

IBRRS 2024, 3484
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schwamm-Ausschlussklausel in Gebäudeversicherung kann unwirksam sein!

BGH, Beschluss vom 13.11.2024 - IV ZR 212/23

1. Leistungsbegrenzungen bleiben zunächst grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Versicherers überlassen, soweit er nicht mit der Beschreibung der Hauptleistung beim Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen weckt. Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht.

2. Der Tatrichter kann, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde auszuweisen vermag.

3. Im Rahmen der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann es im Falle ihrer Verwendung für verschiedene Arten von Geschäften oder gegenüber verschiedenen Verkehrskreisen, deren Interessen, Verhältnisse und Schutzbedürfnisse generell unterschiedlich gelagert sind, geboten sein, die Abwägung in den durch die am Sachgegenstand orientierte typische Interessenlage gebildeten Vertrags- oder Fallgruppen vorzunehmen, was zu gruppentypisch unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. Voraussetzung für die Unterteilung der Klauselgegner in unterschiedliche Fallgruppen ist aber eine hinreichend deutliche, aussagekräftige Abgrenzbarkeit der Unterschiede.

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Online seit 2024

IBRRS 2024, 3218
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leer stehendes Haus muss kontrolliert und Leitungen entleert werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 18 U 53/22

1. Wenn ein gegen Leitungswasserschäden versichertes Wohngebäude leer steht und nicht bestimmungsgemäß bewohnt wird, verletzt der Versicherungsnehmer seine versicherungsvertraglichen Obliegenheiten, wenn er das Gebäude nicht regelmäßig kontrolliert und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperrt, entleert und entleert hält.

2. Weder die gelegentliche Präsentation durch einen Makler gegenüber Kaufinteressenten noch eine geplante Weitervermietung oder die Vornahme von Renovierungsarbeiten in dem Haus führen zu einer Nutzung des versicherten Gebäudes im Sinne der Versicherungsbedingungen.

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IBRRS 2024, 3090
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäude steht leer: Wasserleitungen sind zu leeren und abzusperren!

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.08.2024 - 7 U 251/20

Zur Gefahrerhöhung bei Leerstand in der Gebäudeversicherung gegen Leitungswasserschäden*)

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IBRRS 2024, 3023
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsnehmer hat "alle Sicherheitsvorschriften" einzuhalten!

BGH, Urteil vom 25.09.2024 - IV ZR 350/22

Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die dem Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgibt, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

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