Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 14.11.2024 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 20. November
IBRRS 2024, 3344VGH Bayern, Beschluss vom 29.10.2024 - 1 ZB 23.1194
1. Soweit Anlagen nicht genehmigungsbedürftig sind und auch nicht (bestandskräftig) genehmigt wurden, widersprechen sie öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei "bloßer" materieller Illegalität.
2. Entsprechend den für Bebauungspläne entwickelten allgemeinen Grundsätzen können Darstellungen eines Flächennutzungsplans wegen veränderter tatsächlicher Verhältnisse ebenfalls funktionslos werden. Dies gilt dann, wenn die (tatsächliche) Entwicklung des Baugeschehens den Darstellungen des Flächennutzungsplans in einem sowohl qualitativ wie quantitativ so erheblichen Maß zuwiderläuft, dass die Verwirklichung der ihnen zugrundeliegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt ist.
VolltextOnline seit 18. November
IBRRS 2024, 3319VGH Bayern, Beschluss vom 21.10.2024 - 1 CS 24.1295
1. Werden bauliche Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, kann diese Nutzung untersagt werden. Es entspricht regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch den Erlass einer Nutzungsuntersagung unterbindet. Sie darf nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist.
2. Die Nutzungsuntersagungsverfügung beinhaltet nicht nur das Gebot, die beanstandete Nutzung (einmalig) einzustellen, sondern auch das Verbot, auf Dauer dieselbe oder eine vergleichbare Nutzung dort wieder aufzunehmen.
3. Ein Sattler- und Polsterbetrieb ist in einem (faktischen) allgemeinen Wohngebiet nicht offensichtlich genehmigungsfähig.
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