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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 193 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 92 Urteile neu eingestellt.

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Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

8 Urteile - (92 in Alle Sachgebiete)

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 19.11.2024 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 18. Dezember

IBRRS 2024, 3636
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abrissverfügung bei fehlendem Standsicherheitsnachweis?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.11.2024 - 2 M 106/24

Fehlt es an einem Nachweis der dauerhaften Standsicherheit eines Gebäudes im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 BauO-SA, folgt daraus noch nicht, dass von dem Gebäude eine konkrete Gefahr ausgeht, der nur durch einen sofortigen vollständigen Rückbau begegnet werden kann.*)

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Online seit 11. Dezember

IBRRS 2024, 3573
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch WEA?

BVerwG, Urteil vom 12.09.2024 - 7 C 3.23

1. Ersatzmaßnahmen (§ 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG) sind auf eine gleichwertige (nicht gleichartige) Wiederherstellung beeinträchtigter Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes gerichtet. Als Ersatz genügt die Herstellung ähnlicher, mit den beeinträchtigten nicht identischer Funktionen (wie BVerwG, IBR 2004, 392, und Urteil vom 22.11.2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403, § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 21).*)

2. Beim Ersatz für eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes genügt es für die Eignung als Ersatzmaßnahme in räumlicher Hinsicht, wenn die Maßnahme im betroffenen Naturraum belegen ist (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17.08.2004 - 9 A 1.03 - NuR 2005, 177, und vom 22.11.2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403, § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 21).*)

3. Der Ersatz einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht ausschließlich durch Maßnahmen möglich, die in der Art und Weise ihrer Wirkung auf das Landschaftsbild die Wirkung des Eingriffs "spiegelbildlich" kompensieren. Vielmehr kommen auch Ersatzmaßnahmen in Betracht, die in anderer Art und Weise und mit Bezug auf andere die Landschaftswahrnehmung bestimmende Faktoren positiv auf das Landschaftsbild einwirken.*)

4. Der Ersatz einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen beschränkt sich nicht auf die Beseitigung von im betroffenen Naturraum vorhandenen vertikalen Strukturen.*)

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Online seit 10. Dezember

IBRRS 2024, 3551
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Neues Bauland in einem Stadtgebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt!

VG Köln, Urteil vom 23.08.2024 - 8 K 6380/21

1. Nach § 31 Abs. 3 BauGB kann in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach § 201a BauGB bestimmt ist, mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu Gunsten des Wohnungsbaus befreit werden.

2. Der Einzelfall in § 31 Abs. 3 BauGB verlangt einen atypischen Sonderfall.

3. Ein atypischer Sonderfall ist zu verneinen, wenn es an einer grundstücksbezogenen Besonderheit fehlt, wenn also etwa die Gründe, die für eine Befreiung streiten, für jedes oder nahezu für jedes Grundstück im Planbereich gegeben wären bzw. wenn sich eine vergleichbare Befreiungslage innerhalb des Plangebiets in einer erheblichen Zahl gleichgelagerter Fälle einstellen könnte.

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Online seit 3. Dezember

IBRRS 2024, 3375
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Werbeanlage darf auf nicht überbaubarer Fläche errichtet werden!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2024 - 5 S 154/23

Auch bauplanungsrechtlich als selbständige Hauptnutzung einzustufende Werbeanlagen zum Zwecke der Fremdwerbung können nach § 25 Abs. 5 Satz 2 BauNVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden, wenn sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind.*)

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Online seit 2. Dezember

IBRRS 2024, 3491
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kommunaler Abwehranspruch gegen Sportfachmarkt in der Nachbarstadt?

BVerwG, Beschluss vom 26.09.2024 - 4 C 3.23

1. Von Vorhaben nach § 34 Abs. 1, 2 BauGB dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein. Das gilt für alle Vorhaben, die im unbeplanten Innenbereich verwirklicht werden sollen. Es kommt nicht darauf an, ob sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und insoweit zulässig sind.

2. Die Vorschrift des § 34 Abs. 3 BauGB versteht sich als abschließende Regelung. Für einen Abwehranspruch der Nachbargemeinde nach Maßgabe der „Weichenstellungsrechtsprechung“ ist bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich kein Raum.

3. Schädliche Auswirkungen i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB sind dann zu erwarten, wenn das Vorhaben die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche der Standortgemeinde so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrnehmen können.

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Online seit 28. November

IBRRS 2024, 3402
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eigentümer trägt Beweislast für Bestandsschutz!

VGH Bayern, Beschluss vom 20.09.2024 - 1 CS 24.1020

1. Beruft sich ein betroffener Eigentümer gegenüber einer bauordnungsrechtlichen Eingriffsmaßnahme als ihm zugutekommende Einwendung auf Bestandsschutz so trägt dieser hierfür die Darlegungslast sowie die materielle Beweislast und damit das Risiko der Nichterweislichkeit.

2. Für sich gesehen genehmigungsfreie Teile eines Vorhabens werden von der Baugenehmigungspflicht erfasst, wenn sie unselbstständige Teile eines genehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens sind und mit diesem eine Einheit bilden.

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Online seit 26. November

IBRRS 2024, 3365
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Waldverlust ist durch Ersatzaufforstung auszugleichen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.09.2024 - 1 MN 14/24

1. Auch wenn die Gemeinde von der Möglichkeit des § 12 Abs. 3a BauGB Gebrauch macht und die Konkretisierung des Vorhabens im Wesentlichen dem Durchführungsvertrag vorbehält, wird dieser weder Bestandteil des Satzungsrechts noch ist er aus anderen Gründen öffentlich auszulegen.*)

2. Ist der Vollzug eines Bebauungsplans mit dem Verlust von Wald verbunden und sieht der Plan eine den Anforderungen des § 8 Abs. 4 NWaldLG entsprechende Ersatzaufforstung vor, ist insoweit regelmäßig auch den Anforderungen des § 1a Abs. 3 BauGB genügt.*)

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Online seit 20. November

IBRRS 2024, 3344
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch Flächennutzungspläne können funktionslos werden!

VGH Bayern, Beschluss vom 29.10.2024 - 1 ZB 23.1194

1. Soweit Anlagen nicht genehmigungsbedürftig sind und auch nicht (bestandskräftig) genehmigt wurden, widersprechen sie öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei "bloßer" materieller Illegalität.

2. Entsprechend den für Bebauungspläne entwickelten allgemeinen Grundsätzen können Darstellungen eines Flächennutzungsplans wegen veränderter tatsächlicher Verhältnisse ebenfalls funktionslos werden. Dies gilt dann, wenn die (tatsächliche) Entwicklung des Baugeschehens den Darstellungen des Flächennutzungsplans in einem sowohl qualitativ wie quantitativ so erheblichen Maß zuwiderläuft, dass die Verwirklichung der ihnen zu Grunde liegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt ist.

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