Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 02.01.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 30. Januar
IBRRS 2025, 0269![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
VG Schleswig, Urteil vom 06.11.2024 - 8 A 183/21
1. Wird eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme ohne Genehmigung vorgenommen, kann die Bauaufsichtsbehörde verfügen, dass Bauvorlagen einzureichen sind.
2. Bei mehreren Miteigentümern einer Immobilie kann die Bauaufsichtsbehörde die Verfügung allein gegen denjenigen richten, der die Baumaßnahme rechtswidrig vorgenommen hat.
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Online seit 17. Januar
IBRRS 2025, 0116![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OVG Bremen, Beschluss vom 18.12.2024 - 1 LA 190/22
1. Zur Frage, ob sich Nachbarn auf das zwischenzeitliche Erlöschen einer Baugenehmigung wegen einer Bauunterbrechung berufen können (vgl. insoweit BVerwG, IBR 1991, 395).*)
2. Zur Frage, ob Nachbarn rügen können, eine Nachtragsbaugenehmigung habe einen anderen Adressaten als die Ursprungsbaugenehmigung.*)
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Online seit 13. Januar
IBRRS 2025, 0054![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.11.2024 - 7 A 75/23
1. Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Plangeber ab.
2. Gestaltungsvorschriften besitzen regelmäßig keine nachbarschützende Wirkung.
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Online seit 10. Januar
IBRRS 2025, 0081![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
BVerwG, Urteil vom 22.10.2024 - 4 CN 1.24
Bei einem auf § 9 Abs. 2a BauGB gestützten sektoralen Bebauungsplan wird die an die planerischen Vorstellungen der Gemeinde anknüpfende städtebauliche Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB durch § 9 Abs. 2a Satz 1 BauGB konkretisiert und inhaltlich ausgeformt.*)
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Online seit 7. Januar
IBRRS 2024, 3697![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.11.2024 - 1 MB 19/24
In aller Regel rechtfertigt bereits die sich aus dem Fehlen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die konkrete Nutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Untersagung der Nutzung. Da diese in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt. Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig ist.*)
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Online seit 6. Januar
IBRRS 2024, 3699![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp6/6gr.jpg)
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.12.2024 - 2 L 76/24
1. Aus dem Umstand, dass ein Grundstückseigentümer einer dem Nachbarn erteilten Baugenehmigung nach Treu und Glauben nicht mit Erfolg die Nichteinhaltung von Abstandsflächen entgegenhalten kann, wenn sein Gebäude in vergleichbarem Maß die Abstandsflächen nicht einhält, folgt noch nicht, dass die Baugenehmigung ungeachtet des objektiv vorliegenden Verstoßes gegen Vorschriften über Abstandsflächen zu erteilen ist, insbesondere wenn der Bauherr keinen Antrag auf Erteilung einer Abweichung nach § 66 BauO-SA gestellt hat.*)
2. Die Einhaltung einer Abstandsfläche ist auch nicht deshalb entbehrlich, weil sich an gleicher Stelle auf dem Baugrundstück zuvor ein Gebäude befand, das ebenfalls ohne Grenzabstand errichtet wurde.*)
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