Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 132.862 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 217 Urteile neu eingestellt, davon 47 aktuelle.

Über 41.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Hervorzuhebende Urteile in allen Sachgebieten

14 Urteile

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 14.01.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit gestern

IBRRS 2025, 0165
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Schwarzgeldabrede wird durch Rechnungstellung nicht geheilt!

LG Karlsruhe, Urteil vom 09.10.2024 - 6 O 160/23

1. Werden aufgrund mündlicher Absprache geleistete Bauarbeiten bezahlt, so können in diesem Zusammenhang noch nicht abgerechnete Mehrarbeiten unentgeltlich erbracht worden sein, wenn die Gesamtumstände insoweit einer stillschweigenden Vergütungsvereinbarung (§ 632 BGB) entgegenstehen. Auch kann eine spätere Abrechnung treuwidrig sein (§ 242 BGB).*)

2. Vereinbaren Bauunternehmer sog. Kompensationsgeschäfte, d. h. wechselseitige Leistungen werden solange ohne Rechnung erbracht, wie sie sich „die Waage“ halten, so liegt darin eine Schwarzgeldabrede, die zur Nichtigkeit des Vertrags führt.*)

3. Bestätigt und vertieft eine Partei in der informatorischen Anhörung erhebliche Anhaltspunkte für eine „Kompensationsgeschäft-Abrede“, und verändert diese Partei nach Hinweis des Gerichts auf eine Schwarzgeldabrede später seinen Vortrag, so kann dennoch die erste, unbefangene Aussage als maßgeblich berücksichtigt werden.*)

4. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dem (nichtigen) Vertrag kann nicht dadurch zur Wirksamkeit verholfen werden, dass nachträglich Rechnungen gestellt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0146
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Bewerbungsfrist abgelaufen: Teilnahmeantrag nicht mehr änderbar!

VK Rheinland, Beschluss vom 07.10.2024 - VK 32/24

1. Besteht in einem Angebot ein Widerspruch zwischen einer vorformulierten Erklärung des Bieters und von ihm dem Angebot beigefügten, inhaltlich von den Vergabebedingungen abweichenden Unterlagen, ist eine Aufklärung seitens des Auftraggebers insbesondere dann geboten, wenn dieser es für überwiegend wahrscheinlich halten muss, dass die Abweichung auf einem Missverständnis oder auf Nachlässigkeit beruht.*)

2. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kann ein Teilnahmeantrag inhaltlich nicht mehr verändert werden, selbst wenn die Vergabebedingungen eine solche Möglichkeit vorsehen sollten.*)

3. Der Wortlaut von Vergabebedingungen darf zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots weder erweiternd noch einengend ausgelegt werden, sofern nicht ausnahmsweise die ausdrücklich getroffene Regelung ersichtlich sinnlos ist.*)

4. Für die Auslegung von Vergabeunterlagen sind bieterspezifische Vorkenntnisse aus einem vorangegangenen Vergabeverfahren ohne Bedeutung.*)

5. Wegen des Gebots effektiven Rechtsschutzes können Vergabeunterlagen die auftraggeberseitige Zulassung eines Bewerbers zur Angebotsabgabe nicht zu Lasten eines Konkurrenten dem Primärrechtsschutz entziehen, jedenfalls sofern nicht die Eignung des Bewerbers in Rede steht.*)

6. Zum Aufgreifen von Vergabeverstößen durch die Vergabe-Nachprüfungsinstanzen von Amts wegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0117
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Doppeltgemoppelt hält nicht immer besser!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2024 - 13 U 76/24

1. Wenn feststeht, dass als Schadensursache nur eine solche aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Vermieters in Betracht kommt, muss sich dieser nicht nur hinsichtlich der subjektiven Seite, sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit entlasten.

2. Eine entsprechende Beweislastumkehr findet auch dann statt, wenn die Ursächlichkeit einer vom Schuldner (Vermieter) verwendeten Sache für den Schaden feststeht.

3. Werden Teile der wesentlichen Vertragsbedingungen nicht im Mietvertrag selbst schriftlich niedergelegt, sondern in Anlagen ausgelagert, so ist die Schriftform nur gewahrt, wenn die Anlagen im Mietvertrag so genau bezeichnet werden, dass deren zweifelsfreie Zuordnung zum Mietvertrag möglich ist.

4. § 536a BGB ist grundsätzlich dispositiv und kann auch durch Formularverträge abbedungen werden.

5. Jede Person, die vom Vermieter zu Verrichtungen in oder an der Mietsache bestellt wird, also beispielsweise für Bauarbeiten, ist Verrichtungsgehilfe des Vermieters.

6. Wird der Mieter gleichzeitig dazu verpflichtet, sich selbst gegen Feuer- und Leitungswasserschäden zu versichern und die Prämien einer von der Vermieterin abgeschlossenen derartigen Versicherung zu tragen, so sind diese Regelungen sowohl in sich widersprüchlich als auch intransparent.

7. Zudem dürfte damit auch eine finanzielle Überforderung des Mieters durch die doppelt zu tragenden Versicherungsprämien verbunden sein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0122
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Antrag auf ergänzende Begutachtung zurückgewiesen: Kein Rechtsmittel!

KG, Beschluss vom 02.01.2025 - 2 W 18/24

Die Zurückweisung eines in einem selbständigen Beweisverfahren gestellten Antrags auf eine erneute oder ergänzende Begutachtung unterliegt nicht der sofortigen Beschwerde (Anschluss an BGH, IBR 2010, 729).*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 17. Januar

IBRRS 2025, 0103
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Wer den Auslagenvorschuss nicht einzahlt, verliert!

OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2024 - 22 U 1143/23

1. Ein Privatgutachten ist - nur - qualifizierter Parteivortrag. Stehen die Mangelumstände (als Teil des Haftungsgrunds) im Streit, bedarf es der Klärung im Wege des Strengbeweises mit einem der Strengbeweismittel (hier: Sachverständigenbeweis).

2. Zahlt die beweisbelastete Partei den Vorschuss für das Gutachten des Gerichtssachverständigen nicht ein, ergeht eine Beweislastentscheidung zu ihren Lasten.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 16. Januar

IBRRS 2025, 0137
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Fußboden mangelhaft verlegt: Umfang der Ersatzvornahmekosten?

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2024 - 10 U 136/23

1. Wird ein Fußboden mangelhaft verlegt, hat der Unternehmer dem Besteller im Rahmen der Selbstvornahme alle tatsächlichen, objektiv erforderlichen Aufwendungen zu erstatten. Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer, die der Besteller zur Beseitigung des Mangels erbringt.

2. Zu den Aufwendungen des Bestellers gehören die Kosten aller mit der Mängelbehebung in Zusammenhang stehenden Arbeiten und Maßnahmen, wie etwa die Auslagerung von Möbeln und Malerarbeiten.

3. Die Kosten für die vorgerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens sind nur dann ein ersatzfähiger Schaden, wenn die Beauftragung des Gutachters erforderlich war.

4. Ein durch die verspätete Bezugsfertigkeit entstandener Schaden fällt nicht unter die Ersatzvornahmekosten. Es handelt sich um einen rechtlich selbstständigen Anspruch, der ein Verschulden des Unternehmers voraussetzt.

5. Ein Grundurteil kann hinsichtlich eines Gesamtanspruchs, der sich aus mehreren selbstständigen Einzelpositionen zusammensetzt, nur ergehen, wenn der geltend gemachte Gesamtanspruch auf demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund beruht und das Gericht diesen festgestellt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0112
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Unterlagen zu spät nachgereicht: Ausschluss auch im Sektorenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 22.11.2024 - VK 2-97/24

1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO dürfen nur vollständige und widerspruchsfreie Angebote gewertet werden, die den Vergabeunterlagen entsprechen.

2. Der Sektorenauftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen nachzureichen. Dies gilt grundsätzlich nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (hier u. a. verneint für die Angebotskalkulation und die Aufschlüsselung der Baustellengemeinkosten).

3. Der Zuschlag darf auch im Sektorenbereich trotz eines eher flexibilisierten Vergabeverfahrens nicht ohne vorangegangene Prüfung und Wertung erfolgen. Daraus ergibt sich aber keine zwingend unumkehrbare Reihenfolge der Vorgehensweise des Auftraggebers, die es ausschliesen würde, Fehler auf vorgelagerten Wertungsstufen auftraggeberseitig aufzugreifen, zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0042
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Neue Rechtslage: Anspruch auf Erlaubnis eines Balkonkraftwerks?

AG Köln, Urteil vom 13.12.2024 - 208 C 460/23

Die Anbringung eines außen an der Balkonbrüstung befestigten Balkonkraftwerks ist dem Vermieter nur bei Absicherung durch eine Versicherung und eine Sicherheitsleistung zumutbar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0142
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einsichtnahmerecht der Eigentümer ist allumfassend!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.01.2025 - 2-13 S 615/23

1. Eigentümer haben gem. § 18 Abs. 4 WEG auch Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich bei Dritten (hier Steuerberater) befinden, insoweit muss die Wohnungseigentümergemeinschaft notfalls die Unterlagen zur Ermöglichung der Einsicht zurückfordern.*)

2. Der Einsichtnahmeanspruch umfasst alle Verwaltungsunterlagen, hierzu gehören auch die Protokolle des Beirats.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 15. Januar

IBRRS 2025, 0134
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Überwachungsfehler nachweisbar: Gutachterkosten sind nicht zu erstatten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2024 - 22 U 142/23

1. Kosten für Gutachten, die der Bauherr zur Aufklärung nur vermeintlicher Mängel aufwendet, die entweder nicht bestehen oder für die der Architekt nicht einzustehen hat, sind dem Bauherrn vom Architekten nicht zu erstatten. Nur soweit dem Bauherrn Schadensersatzansprüche zustehen, gehören die Gutachterkosten zum Schaden.

2. Hat der Architekt die Bauüberwachung mangelhaft erbracht und haben sich deshalb Mängel im Bauwerk realisiert, ist der Architekt dem Bauherrn zum Schadensersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehören auch die außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0135
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Nutzungsvorteil für Menschen mit Behinderungen - keine Privilegierung!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2024 - 2-13 S 40/23

Ist mit einer begehrten Baumaßnahme kein unmittelbarer Nutzungsvorteil für Menschen mit Behinderungen verbunden (hier nicht ebenerdige Terrassentür), ist diese Maßnahme nicht nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG privilegiert.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 14. Januar

IBRRS 2025, 0086
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Selbstreinigung auch nach abgeschlossener Eignungsprüfung!

OLG Jena, Beschluss vom 02.10.2024 - Verg 5/24

1. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf die Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen hat.

2. Es spricht einiges dafür, dass § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB als Ausschlussgrund nur bei Falschangaben bzw. unvollständigen Angaben im laufenden Vergabeverfahren zur Anwendung kommt, nicht hingegen bei Falschangaben bzw. unvollständigen Angaben aus vorangegangenen Vergabeverfahren desselben Auftraggebers oder anderer öffentlicher Auftraggeber. Eine schwerwiegende Täuschung des öffentlichen Auftraggebers in einem früheren Vergabeverfahren kann unter dem Gesichtspunkt der nachweislich schweren Verfehlung in späteren Vergabeverfahren Berücksichtigung finden und einen fakultativen Ausschlussgrund darstellen.

3. Selbstreinigungsmaßnahmen können auch nach dem Zeitpunkt der Eignungsprüfung - noch im laufenden Nachprüfungsverfahren - zu berücksichtigen sein.

4. Der öffentliche Auftraggeber hat einen Beurteilungsspielraum bei der Frage, ob die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens ausreichend sind. Dem Auftraggeber kommt auch bei dieser Prognose ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 3586
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umbaumaßnahmen dienen Wohnnutzung des Kellers: Unzulässig!

LG München I, Urteil vom 09.10.2024 - 1 S 2535/24 WEG

1. Eine bauliche Veränderung, die der durch Vereinbarung geregelten Zweckbestimmung widerspricht, ist jedenfalls auf Anfechtung für ungültig zu erklären.

2. Mit der Bezeichnung als Kellerraum in der Teilungserklärung ist, ebenso wie für Dachboden bzw. Speicher, stillschweigend auch eine Zweckbestimmung der Räumlichkeiten verbunden. Diese Räume dürfen daher nur in dem Maß und Umfang genutzt werden, mit dem keine stärkere Störung als mit der Nutzung als Lager- oder Abstellraum verbunden ist.

3. Eine Nutzung als Wohn- oder Geschäftsraum ist damit unzulässig, ebenso eine Nutzung als gewerbliches Lager.

4. Ein Verstoß gegen § 19 Abs. 1 WEG ist auch bei der Prüfung eines Beschlusses über eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0114
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert für Mängelbeseitigungsklage?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2024 - 19 W 80/24

Verlangt ein Besteller von einem Bauunternehmer die Beseitigung von Mängeln, richtet sich der Gebührenstreitwert nach den objektiven - vom Besteller aufzuwendenden - Beseitigungskosten. Der Unternehmer kann nicht geltend machen, dass ihm bei eigener Mängelbeseitigung geringere Kosten entstehen würden (sog. Angreiferinteresseprinzip).*)

Dokument öffnen Volltext