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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG 19 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 6 Urteile neu eingestellt.

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Hervorzuhebende Urteile zum Immobilienrecht

2 Urteile - (6 in Alle Sachgebiete)

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 21.01.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit gestern

IBRRS 2025, 0171
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Duschen muss ohne Überschwemmung möglich sein

AG Paderborn, Urteil vom 11.04.2024 - 58a C 129/23

Nach der Verkehrsanschauung darf ein Mieter eine Dusche erwarten, bei der nicht bei jedem Duschvorgang erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer und auf bzw. in den Fußboden laufen. Es ist auf Dauer keinem Mieter zumutbar, mit einer nicht vollständig schließenden Tür duschen und dabei das naturgemäß austretende Wasser mit Handtüchern auffangen zu müssen.

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IBRRS 2024, 3676
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwahrlosung führt zum Eigentumsentzug

AG Lörrach, Urteil vom 16.12.2024 - 3 C 855/23 WEG

1. Auch der von der Stimmberechtigung ausgeschlossene Wohnungseigentümer muss zumindest dem Verfahren eines Umlaufbeschlusses zustimmen.

2. Ohne Verkündung kommt ein Beschluss nicht wirksam zu Sande.

3. Für eine Entziehungsklage ist ein vorheriger Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keine Prozessvoraussetzung.

4. Das Entziehungsrecht knüpft an das Prinzip der Verantwortlichkeit an. Es kann daher nur auf Umstände gestützt werden, die in der Person oder im Risikobereich eines Wohnungseigentümers begründet und von ihm zu vertreten sind.

5. Treten aus der Wohnung unangenehme bis unerträgliche Gerüche aus (sogar trotz eines entsprechenden Unterlassungsurteils) und lässt der Eigentümer bereits seit Jahren ein Ablesen der Messgeräte in der Wohnung und deren Austausch nicht zu, ist ein Entziehungsrecht zu bejahen.

6. Dies ist nicht anders zu beurteilen, wenn der Eigentümer den Austausch der Messgeräte zwar zulassen würde, die Handwerker sich jedoch aufgrund des verrotteten Zustands der Wohnung weigern, diese zu betreten.

7. Eine Abmahnung ist nicht zwingende Voraussetzung für eine Entziehung. Die betreffenden Pflichtverletzungen sind in der Abwägung deshalb trotzdem zu berücksichtigen. Ihr Gewicht wiegt aber wegen fehlender Abmahnung weniger schwer, weil der Eigentümer dahingehend noch keine Möglichkeit gewährt wurde, sein Verhalten anzupassen, um eine Entziehung der Wohnung zu vermeiden.

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