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Hervorzuhebende Urteile zum Bauträgerrecht
1 Urteil - (10 in Alle Sachgebiete)
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 12.03.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 12. März
IBRRS 2025, 0685Beitrag in Kürze

Nachträgliche Sonderwünsche unterliegen der Grunderwerbsteuer!
BFH, Urteil vom 30.10.2024 - II R 15/22
1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt.*)
2. Die Steuer ist in einem selbständigen Bescheid festzusetzen.*)
