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5 Urteile

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 13.03.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit gestern

IBRRS 2025, 0695
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Zurückweisung von Ergänzungsfragen ist nicht anfechtbar!

KG, Beschluss vom 10.03.2025 - 21 W 5/25

Die Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem im selbstständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

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Online seit 13. März

IBRRS 2025, 0223
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planer ist kein Vergaberechtsanwalt!

KG, Urteil vom 30.01.2024 - 9 U 110/21

1. Der Zurechnungszusammenhang zwischen einem Ausschreibungsfehler des Planers (hier: produktspezifische Ausschreibung) und Schäden des Bauherrn infolge der Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens fehlt, wenn das Nachprüfungsverfahren nicht durch den Ausschreibungsfehler, sondern einen vergaberechtswidrigen Verstoß gegen des Verhandlungsverbot vom Bauherrn veranlasst wurde. Jedenfalls ist ein ganz überwiegendes Mitverschulden des Bauherrn anzunehmen.

2. Der Planer ist ausschließlich für die Erstellung eines (vergaberechtskonformen) Leistungsverzeichnisses verantwortlich, nicht für eine umfassende vergaberechtliche Beratung und sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren.

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IBRRS 2025, 0706
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Verstoß gegen § 656d BGB führt zur Nichtigkeit der Abwälzungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 06.03.2025 - I ZR 138/24

1. § 656d Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst nicht nur Vereinbarungen der Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus untereinander, sondern jegliche Art vertraglicher Vereinbarungen, durch die unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch des Maklers auf Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn gegenüber der Partei begründet wird, die nicht Partei des Maklervertrags ist.*)

2. Haben sich die Käufer im Innenverhältnis zur Verkäuferin verpflichtet, den Maklerlohn in voller Höhe zu bezahlen, bleibt die Verkäuferin als die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, nicht im Sinne des § 656d Abs. 1 Satz 1 BGB zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet.*)

3. Eine Vereinbarung, die gegen § 656d BGB verstößt, ist nichtig. Eine geltungserhaltende Reduktion mit der Folge, dass die andere Partei zur Zahlung des hälftigen Maklerlohns verpflichtet bleibt, findet nicht statt.*)

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IBRRS 2025, 0705
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklerprovision: Haus + Büro = Haus

BGH, Urteil vom 06.03.2025 - I ZR 32/24

1. Um ein Einfamilienhaus im Sinne der §§ 656a ff. BGB handelt es sich, wenn der Erwerb des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Objekts für den Makler bei Abschluss des Maklervertrags mit dem Erwerber erkennbar Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient.*)

2. Der Annahme, dass ein Einfamilienhaus Wohnzwecken dient, steht nicht entgegen, dass darin eine Einliegerwohnung oder eine anderweitige gewerbliche Nutzungsmöglichkeit von jeweils nur untergeordneter Bedeutung (hier: ein 1/5 der Gesamtfläche umfassender Büroanbau) vorhanden sind.*)

3. Die Vorschrift des § 656c BGB, die lediglich den Fall des Abschlusses von Maklerverträgen zwischen dem Makler einerseits und andererseits jeweils den Parteien des Hauptvertrags regelt, ist entsprechend anzuwenden, wenn anstelle einer Partei des Hauptvertrags ein Dritter den Maklervertrag abschließt.*)

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IBRRS 2025, 0697
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Sachverständigenernennung ohne förmlichen Beschluss?

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2025 - 30 W 7/25

Die Ernennung kann auch dadurch erfolgen, dass das Gericht, nachdem der zuerst ernannte Sachverständige mitgeteilt hat, die Beantwortung einer Beweisfrage falle nicht in sein Fachgebiet, weshalb die Hinzuziehung eines von ihm namentlich konkret benannten Sachverständigen erforderlich sei, der Hinzuziehung dieses Sachverständigen ausdrücklich zustimmt. Zum Schutz der Interessen der Parteien sollen diese vor Erteilung der Zustimmung angehört werden.*)

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