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Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
1 Urteil - (9 in Alle Sachgebiete)
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IBRRS 2025, 0931Mit Beitrag

Kinderlärm ist auch dann privilegiert, wenn er Verkehrslärm ist!
BVerwG, Beschluss vom 30.09.2024 - 4 B 22.24
1. Der mit dem Betrieb eines Kindergartens einhergehende Lärm ist in Gebieten grundsätzlich von den Nachbarn hinzunehmen, in denen eine solche Einrichtung nach den Regelungen der BauNVO zur Art der baulichen Nutzung regelmäßig oder ausnahmsweise zulässig ist.
2. Der Verkehrslärm, der durch das Bringen und Abholen der im Kindergarten betreuten Kinder entsteht, ist ebenfalls hinzunehmen, wenn er sich als mit einer rechtlich zulässigen Bebauung verbundene Beeinträchtigung darstellt.
