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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG 30 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 10 Urteile neu eingestellt.

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Hervorzuhebende Urteile zum Immobilienrecht

3 Urteile - (10 in Alle Sachgebiete)

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 02.04.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit heute

IBRRS 2025, 0865
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mal wieder: Einheitlicher Mietvertrag für Wohnung und Garage?

AG Kiel, Urteil vom 14.10.2024 - 107 C 88/24

1. Entscheidend für die Abgrenzung, ob ein einheitliches Mietverhältnis besteht oder zwei unabhängige Mietverhältnisse, ist der Parteiwille.

2. Ein gewichtiges Argument dafür, von einem einheitlichen Vertrag auszugehen, ist die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der Räume (Wohnung und Garage liegen auf demselben Grundstück) und die Einheitlichkeit der Urkunde.

3. Der Passus "Der Pkw-Stellplatz kann mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zurückgegeben werden, falls der neue Pkw nicht durch die Hofeinfahrt passt" gibt nur dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen.

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Online seit gestern

IBRRS 2025, 0864
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungen im Gemeinschaftseigentum vermietet: Wer bekommt das Geld?

AG München, Urteil vom 03.06.2024 - 1291 C 17860/23 WEG

Die aus der Vermietung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Wohnungen erzielten Einnahmen stehen grundsätzlich allen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 16 Abs. 1 Satz 1, 2 WEG anteilig zu. § 16 Abs. 1 Satz 1, 2 WEG räumt dem einzelnen Wohnungseigentümer keinen unmittelbaren Anspruch auf Auskehr des ihm gebührenden Anteils an den Mieteinnahmen ein.

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Online seit 2. April

IBRRS 2025, 0929
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beirat darf "unverschämte" eMail eines Eigentümers an alle weiterleiten

AG München, Urteil vom 07.08.2024 - 171 C 22496/23

1. Die Weitergabe einer Nachricht an Personen, für die diese Nachricht nicht bestimmt war, kann unter gewissen Voraussetzungen einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person darstellen.

2. Sendet ein Eigentümer eine beleidigende Mail an die Hausverwaltung und gelangt diese Mail zum Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats, so kann dieser die Mail an alle Eigentümer weiterleiten, ohne dass ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des versenden Eigentümers vorliegt.

3. Der Eigentümer kann auch keine Richtigstellung verlangen, da hierdurch keine objektiv falschen Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden.

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