Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Hervorzuhebende Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen
Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 11.04.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt
Online seit 25. April
IBRRS 2025, 1072
OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2023 - 4 U 75/23
1. Der Auftragnehmer kann im Wege der sog. verlängerten Vollstreckungsgegenklage materiell-rechtliche Einwendungen gegen einen titulierten Anspruch des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung geltend machen.
2. Eine Ermächtigung zur Durchführung der Mängelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme nach § 887 Abs. 1 ZPO führt lediglich dazu, dass der Auftragnehmer sich im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage nicht auf Erfüllung einer Mängelbeseitigungspflicht berufen kann. Andere materiell-rechtliche Einwendungen (hier: Annahmeverzug) können dagegen geltend gemacht werden.
3. Annahmeverzug setzt voraus, dass der Auftragnehmer die geschuldete Leistung in einer den Annahmeverzug begründenden Art und Weise anbietet. Daran fehlt es, wenn der Auftragnehmer die geschuldete Mängelbeseitigung (nur) "nach den anerkannten Regeln der Technik" anbietet, obwohl er nach einem geschlossenen Vergleich dazu verpflichtet ist, bei der Mängelbeseitigung (auch) die Feststellungen und Vorgaben eines Sachverständigen zu beachten.

Online seit 17. April
IBRRS 2025, 1069
BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VI ZB 19/24
Für die Glaubhaftmachung (§ 294 ZPO) der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument nach § 130d Satz 2, 3 ZPO bedarf es zunächst einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die dargelegten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Einreichers liegenden Gründen beruht. Darzulegen ist die technische Unmöglichkeit einschließlich ihrer vorübergehenden Natur, wobei eine laienverständliche Darstellung des Defektes und der zu seiner Behebung getroffenen Maßnahmen genügt, aufgrund derer es möglich ist festzustellen, dass Bedienungsfehler unwahrscheinlich sind.*)

Online seit 16. April
IBRRS 2025, 1007
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2024 - 22 U 40/24
1. Es ist möglich, dass DIN-Normen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Ob darüber hinaus in allen Fällen eine Vermutung dafür anzuerkennen ist, dass DIN-Normen den Regeln der Technik entsprechen, ist zweifelhaft.
2. Das Gericht darf sich bei der Prüfung, welche Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, nicht auf die persönliche Auffassung eines Sachverständigen stützen. Es muss den Sachverständigen anleiten, aussagekräftige Erkenntnisquellen zu nutzen, um die Frage, welche Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, zu beantworten.

Online seit 11. April
IBRRS 2025, 1029
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2023 - 6 U 184/22
1. Die Einreichung eines elektronischen Dokuments im docx-Format ist unwirksam.
2. Auf einen gerichtlichen Hinweis über die Unwirksamkeit des Eingangs muss der Rechtsanwalt das PDF-Dokument per beA am gleichen Tag, spätestens aber am darauffolgenden Tag übersenden und die Übereinstimmung glaubhaft machen. Andernfalls greift die Eingangsfiktion nicht ein.
