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Online seit 26. Juni

IBRRS 2024, 1967
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sind Zahlungsfristen von über 60 Tagen in AGB wirksam?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 30.05.2024 - Rs. C-677/22

Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist dahin auszulegen, dass die "ausdrückliche Vereinbarung" einer Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen durch Unternehmer auch in Verträgen zulässig ist, deren Bedingungen von einer der Vertragsparteien allein vorgegeben werden, soweit sich die entsprechende Vertragsbestimmung hinreichend deutlich und unmissverständlich aus den Vertragsunterlagen ergibt, so dass gewährleistet ist, dass die Vertragsparteien sie in vollem Umfang zur Kenntnis genommen haben. Sie darf nicht lediglich durch Auslegung anderer Vertragsbestimmungen oder Deutung des tatsächlichen Verhaltens der Vertragsparteien ermittelt werden.*)

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IBRRS 2024, 1971
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
(Unerhebliche) Antragsfrage falsch beantwortet: Versicherung muss nicht zahlen!

OLG Dresden, Beschluss vom 18.04.2024 - 4 U 67/24

1. Eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung wegen der Falschbeantwortung einer Antragsfrage (hier: zur Abgabe einer Vermögensauskunft) liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer diese falsch beantwortet, weil er den erfragten Umstand für unerheblich hält.*)

2. Die Berufung auf Treu und Glauben trotz einer arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer kommt nur dann in Betracht, wenn die Täuschung nur einen geringen Teil des versicherten Schadens betrifft und weitere Billigkeitsmomente zu Gunsten des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sind.*)

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IBRRS 2024, 1140
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Räumung trotz Räumungsschutzverzichts?

BGH, Beschluss vom 06.02.2024 - VIII ZB 6/24

1. Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung einer Entscheidung der Vorinstanz aussetzen, wenn hierdurch dem Rechtsbeschwerdeführer (hier: Mieter) größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsbeschwerde nicht von vornherein ohne Erfolgsaussichten sind.

2. Im Rahmen der Abwägung von drohenden Nachteile für die jeweiligen Parteien ist insbesondere der Schutz minderjähriger Kinder zu berücksichtigen.

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Online seit 25. Juni

IBRRS 2024, 0535
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
VOB/B-Vertrag mit Nicht-Bauunternehmer: Wie ist die VOB/C auszulegen?

OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2021 - 7 U 128/20

1. Wird die VOB/C in einen Vertrag mit einem Nicht-Bauunternehmer einbezogen, ist bei der Auslegung der Abrechnungsbestimmungen in Abschnitt 5 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV DIN 18299 ff.) nicht auf die Verkehrssitte unter Vertragspartnern des Baugewerbes abzustellen. Vielmehr ist entscheidend, wie ein verständiger, redlicher und rechtlich nicht vorgebildeter Nicht-Bauunternehmer die maßgeblichen Regelungen ausgehend vom Wortlaut sowie von Sinn und Zweck her verstehen muss.

2. Ein als natürliche Person agierender Bauherr eines großflächigen Bürokomplexes, der unter Zuhilfenahme eines Architekturbüros Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, ist nicht ohne Weiteres ein gewerblich handelnder Bauunternehmer.

3. Die gewerbliche Verkehrssitte ist nur dann von entscheidender Bedeutung, wenn der Wortlaut sowie Sinn und Zweck nicht zu einem eindeutigen Auslegungsergebnis führen.

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IBRRS 2024, 1944
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Einschreiben mit Rückschein nicht abgeholt: Kein Zugang der Betriebskostenabrechnung

AG Köpenick, Urteil vom 05.03.2024 - 3 C 243/23

1. Eine mit Einschreiben versandte Betriebskostenabrechnung ist dem Mieter nicht zugegangen, wenn sie nach dem Einwurf einer Benachrichtigung nicht abgeholt wird.

2. Für eine unterlassene Rückzahlung der Kaution kann der Mieter eine Verzugspauschale von 40 Euro und für zwei Mahnschreiben pauschalierte Mahnkosten von 10 Euro geltend machen.

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IBRRS 2024, 1865
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wegfall des Eigenbedarfs verschwiegen: Betrug am Mieter!

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 29.05.2024 - 412 Ds 25/23

1. Unterlässt es der Vermieter, den Mieter über den noch vor der endgültigen Räumung der Wohnung weggefallenen Eigenbedarf zu informieren, hat er sich wegen Betrugs durch Unterlassen strafbar gemacht.

2. Es besteht eine strafrechtlich relevante Garantenpflicht des Vermieters, den Mieter auf die veränderten Rahmenbedingungen einer vormals ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung hinzuweisen.

3. Die Garantenpflicht des Vermieters besteht bis zum Zeitpunkt der endgültigen Räumung der Wohnung.

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IBRRS 2024, 1949
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Fixklausel ist unwirksam!

OLG Köln, Urteil vom 21.06.2024 - 6 U 112/23

1. Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen des Käufers: "Spätester Liefertermin ist der .... Bei Nichteinhaltung des spätesten Liefertermins entfallen die gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner; eine verspätete Lieferung stellt keine Erfüllung des Vertrags durch den Auftragnehmer dar (absolutes Fixgeschäft)", benachteiligt den Verkäufer/Lieferanten unangemessen und ist unwirksam.

2. Die völlige Freistellung des Klauselverwenders von dem Erfordernis einer Fristsetzung ist auch im kaufmännischen Verkehr nicht wirksam vereinbar.

3. Dem berechtigten Interesse der Käufers, dass "die Auftragnehmer von Beginn an eine einwandfreie, sofort verwendbare Kaufsache anliefern", kann auch ohne eine solche Klausel und mit kurzer Nachfristsetzung Rechnung getragen werden.

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Online seit 24. Juni

IBRRS 2024, 1932
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Rüge oder Bieterfrage?

VK Bund, Beschluss vom 08.05.2024 - VK 2-35/24

1. Eine reine Bieterfrage, wie etwa eine Verständnisfrage, stellt keine Rüge dar. Eine Rügenotwendigkeit wird im Regelfall erst ausgelöst durch die Antwort des Auftraggebers auf die Frage. Abzustellen ist jedoch stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls.

2. Hat der Bieter die Vorgaben der Ausschreibung vollständig verstanden, akzeptiert er diese Vorgaben aber inhaltlich nicht und weist in Gestalt einer Frage auf die seines Erachtens damit verbundenen Probleme hin, verlangt er ganz konkret eine Abänderung, so dass eine Rüge vorliegt.

3. Eine Rüge in Gestalt einer Bieterfrage setzt die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB in Gang.

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IBRRS 2024, 1924
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Heimliche Videoüberwachung ist nicht als Beweis verwertbar!

BGH, Urteil vom 12.03.2024 - VI ZR 1370/20

1. Die Frage, ob die auf einer unzulässigen Videoüberwachung beruhenden Erkenntnisse einer Partei bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung verwertet werden dürfen, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu beurteilen.*)

2. Der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten in Art. 6 Abs. 2 und 3 DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die öffentliche Hand (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e DSGVO) die Möglichkeit eröffnet, nationale Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, mit denen sie die Anwendung der Vorschriften der DSGVO genauer festlegen und konkretisieren. Die Absätze 2 und 3 enthalten damit Öffnungsklauseln zu Gunsten der Mitgliedstaaten.*)

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung im deutschen Zivilprozess sind die im Lichte des Grundgesetzes auszulegenden Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Berücksichtigung von Parteivorbringen und Beweisangeboten, insbesondere die § 286 Abs. 1, §§ 355 ff. ZPO.*)

4. Bei der Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich um ein besonderes Rechtsinstitut, das auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht. Sie ist vom Schmerzensgeld i.S.d. § 253 Abs. 2 BGB wegen der Verletzung eines der dort genannten Rechtsgüter zu unterscheiden. Führt die Handlung, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Folge hatte, auch zu einer Verletzung der Gesundheit, so muss die darin liegende Beeinträchtigung zum Gegenstand eines Schmerzensgeldanspruchs gemacht werden und kann nicht stattdessen zur Begründung einer schwer wiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung herangezogen werden.*)




IBRRS 2024, 1936
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anpassung der Miethöhe wegen Ukraine-Krieges?

LG Köln, Urteil vom 16.04.2024 - 14 O 89/23

Keine Anpassung der Miethöhe eines gewerblichen Mietvertrags wegen "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" im Zuge des Ukraine-Krieges.*)

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IBRRS 2024, 1925
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell

BFH, Beschluss vom 27.05.2024 - II B 78/23 (AdV)

Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.*)

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Online seit 21. Juni

IBRRS 2024, 1916
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabekammerbeschluss wirkungslos: Sofortige Beschwerde unzulässig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2024 - 19 Verg 1/24

1. Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Daher finden ergänzend zu den Regelungen des GWB die allgemeinen Bestimmungen des VwVfG und dessen Rechtsgrundsätze über die Behandlung von Verwaltungsakten Anwendung.

2. Ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts kann bis zum Abschluss des Verfahrens zurückgenommen werden, d. h. bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung, und zwar selbst dann, wenn in der Zwischenzeit gegen den ergangenen Verwaltungsakt Rechtsbehelfe eingelegt worden sind.

3. Ein ergangener und noch nicht bestandskräftig gewordener Verwaltungsakt wird durch Antragsrücknahme wirkungslos. Entsprechendes gilt für einen Beschluss der Vergabekammer.

4. Die sofortige Beschwerde gegen einen wirkungslos gewordenen Verwaltungsakt ist mangels Beschwer nicht statthaft und deshalb als unzulässig zu verwerfen.




IBRRS 2024, 1382
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Blutlache im Treppenhaus: Tatortreiniger "Schotty" übernehmen Sie!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.08.2023 - 33 C 1898/23

1. Der Vermieter darf, um vom Mieter verursachte Blutlachen im Treppenhaus und Eingangsbereich zu beseitigen, eine - teure - Spezialfirma für die Reinigung eines Tatorts nach Suizid oder Unfall mit den Reinigungsarbeiten beauftragen.

2. Der Vermieter muss auch nicht zuvor den Mieter selbst beauftragen, um die Kosten gering zu halten, wenn der Mieter nicht über die ausreichende Qualifikation verfügt, das möglicherweise infektiöse Blut ausreichend gründlich zu entfernen.

3. Es bedarf auch keiner vorherigen Vergleichsangebote, da der Vermieter unverzüglich tätig werden muss, um die Gefahrenquelle zu beseitigen.

4. Ob die vom Vermieter beauftragte Fachfirma für Tatortreinigung möglicherweise unsachgemäß oder unwirtschaftlich gearbeitet hat und dadurch höhere Kosten entstanden sind, bedarf keiner Überprüfung, da ein Schädiger auch solche Kosten vollumfänglich zu ersetzen hat, wenn den Geschädigten kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft.

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IBRRS 2024, 1377
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist Sonderumlage für die Kosten einer Fassadensanierung nichtig?

AG München, Urteil vom 19.07.2023 - 1295 C 396/23 WEG

1. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer ist wegen unzureichender Bestimmtheit nur nichtig, wenn er keinen sinnvollen Regelungsgehalt mehr entfaltet.

2. Wird die Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Beschlussfassung von einem Fachmann beraten, liegt eine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Eigentümer vor.

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IBRRS 2024, 1912
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage bei Zahlungserwartung zulässig?

BGH, Urteil vom 22.05.2024 - IV ZR 124/23

Der für die Bejahung des nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresses ausreichenden Erwartung, der Beklagte werde bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten, steht es nicht entgegen, dass eine erneute gerichtliche Inanspruchnahme des Beklagten zur Durchsetzung der aus dem Feststellungsurteil resultierenden Forderungen nicht ausgeschlossen werden kann (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20, IBRRS 2022, 1345 = IMRRS 2022, 1422).*)

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Online seit 20. Juni

IBRRS 2024, 0790
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Schaltkasten des Nachbarn steht auf Grundstückgrenze: Bauherr muss Schutzmaßnahmen veranlassen!

LG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024 - 21 O 380/17

1. Von Baustellen gehen typischerweise Gefahren auch für Nachbaranlagen aus. Nachbarliche grenznahe Anlagen muss der Bauherr daher vor Beschädigungen durch Bauarbeiten schützen und zwar unabhängig davon, ob er weiß, dass sich in der Anlage gegenüber Erschütterungen empfindliche Bauteile befinden.

2. Der Bauherr hat zu überwachen, ob der von ihm mit der Bauaufsicht beauftragte Architekt Vorkehrungen dagegen trifft, dass nachbarliche grenznahe Anlagen durch die Bauarbeiten nicht beschädigt werden.

3. Um seinen Überwachungspflichten zu genügen, muss der Bauherr zumindest stichprobenartig die Baustelle im Allgemeinen besichtigen.

4. Es sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich, um als Bauherr zu erkennen, dass nachbarliche Grenzanlagen durch (grenznahe) Bauarbeiten auf dem eigenen Grundstück beschädigt werden können und dementsprechend Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen.

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IBRRS 2024, 1847
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann liegt aufwändig gestaltetes Wohnumfeld vor?

AG Schöneberg, Urteil vom 11.04.2024 - 105 C 226/23

Aufwändig gestaltet ist ein Wohnumfeld, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Gestaltung vorhanden ist. Hierfür ist ein besonderer gärtnerischer und/oder architektonischer Aufwand erforderlich, der in unterschiedlichsten konkreten Ausprägungen erscheinen kann, der aber über grundlegende Strukturen, wie das Vorhandensein befestigter Wege oder bepflanzter Bereiche, signifikant hinausgehen muss.

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IBRRS 2024, 1397
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unbillige Benachteiligung durch Errichtung eines Saunahauses?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 11.01.2024 - 29 C 8/23 WEG

Bloße architektonische Disharmonien, wie sie häufig durch den Anbau von Balkonen oder Außenaufzügen entstehen, genügen für die Annahme einer grundlegenden Umgestaltung i.S.d. § 20 Abs. 4 WEG nicht.*)

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IBRRS 2024, 1886
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Wer hat die Unvorhersehbarkeit des Schadenseintritts zu beweisen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.10.2023 - 4 U 107/23

1. Die Beweislast für den Eintritt eines unvorhergesehenen Sachschadens trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Versicherungsnehmer (im Anschluss an OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2022 - 5 U 60/21, RuS 2022, 627).

2. Für die Vorhersehbarkeit ausreichend ist das Erkennen des Schadens in seinen wesentlichen Komponenten.

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IBRRS 2024, 1905
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Gerichtliche Hinweise müssen unmissverständlich sein!

BGH, Urteil vom 16.05.2024 - III ZR 196/22

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Er muss die Umstände darlegen, die das Urteil aus seiner Sicht in Frage stellen.

2. Besondere formale Anforderungen werden an die Berufungsbegründung nicht gestellt. Für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind.

3. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen. Andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

4. Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen. Ein Gericht darf ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.

5. Will das Gericht in seiner Entscheidung auf einen "neuen" Gesichtspunkt abstellen, hat es auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und dem Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen.

6. Es genügt nicht, dass das Gericht allgemeine und pauschale Hinweise erteilt. Es muss die Parteien auf den für entscheidungserheblich erachteten Aspekt unmissverständlich hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Abhilfe geben.

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Online seit 19. Juni

IBRRS 2024, 1881
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie ist über den Mängelbeseitigungsvorschuss abzurechnen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.05.2024 - 11 U 74/18

Hat der Auftraggeber einen Kostenvorschuss erhalten, ist er nach erledigter Mängelbeseitigung rechenschaftspflichtig. Er hat zum Umfang des Kostenerstattungsanspruchs in der Weise vorzutragen, in der er vorzutragen hätte, wenn er den Kostenvorschuss nicht erhalten hätte und er auf die Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs angewiesen wäre.

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IBRRS 2024, 1880
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe in Losen: Zweitplazierter darf Preis "nachbessern"!

EuGH, Urteil vom 13.06.2024 - Rs. C-737/22

Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung genannten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz dem nicht entgegenstehen, dass im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines in Lose unterteilten öffentlichen Auftrags nach den in den Auftragsunterlagen festgelegten Modalitäten dem Bieter mit dem wirtschaftlich zweitgünstigsten Angebot der Zuschlag eines Loses unter der Bedingung erteilt wird, dass er akzeptiert, die Lieferungen und Leistungen in Bezug auf dieses Los zum gleichen Preis zu erbringen wie der Bieter, der das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat und der daher den Zuschlag für ein anderes, größeres Los dieses Auftrags erhalten hat.*)

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IBRRS 2024, 1888
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erhaltungs- oder Baumaßnahme?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.06.2024 - 2-13 S 603/23

1. Ob eine beschlossen Maßnahme als Erhaltungsmaßnahme (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG) oder Baumaßnahme (§ 20 WEG) zu behandeln ist, bemisst sich alleine nach objektiv-normativen Kriterien und ist nicht davon abhängig, wie die Wohnungseigentümer die entsprechende Maßnahme einordnen.*)

2. Eine Erhaltungsmaßnahme, die nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, ist nicht als Baumaßnahme (§ 20 WEG) mit den Kostenfolgen des § 21 WEG zu behandeln. Herrscht Streit über die Ordnungsgemäßheit der Maßnahme, kann dies gerichtlich nur im Rahmen der Anfechtung des Beschlusses über die Erhaltungsmaßnahme geklärt werden und nicht bei der isolierten Anfechtung des Beschlusses über die Kostenverteilung.*)

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IBRRS 2024, 1489
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umgestaltung eines Stadthauses in eine Privatklinik?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 03.05.2024 - 980a C 31/23 WEG

1. Um das (Nicht-)Vorliegen eines "wichtigen Grunds" für die Ablehnung einer Umnutzung zu prüfen und die Beschlussfassung auf eine ausreichende Tatsachengrundlage zu stellen (als Voraussetzung für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung), bedarf es der umfassenden Information der Wohnungseigentümer über das Vorhaben und seine Auswirkungen auf die übrigen Eigentümer sowie das gemeinschaftliche Eigentum.

2. Hängt die konkrete Nutzung der Einheit im Wesentlichen auch von den baulichen Gegebenheiten ab, muss der Eigentümer den übrigen Eigentümern - rechtzeitig - ein zustimmungsfähiges Substrat vorlegen, aus dem hervorgeht, wie genau und in welchem Ausmaß die Räume in seiner drei Etagen umfassenden Einheit umgebaut und anschließend genutzt werden sollen, einschließlich der Inanspruchnahme des gemeinschaftlichen Eigentums (wie Treppenhäuser und Aufzug).

3. Entsprechendes kann naturgemäß nur nach Maßgabe bereits erteilten öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erfolgen, weswegen der Eigentümer auch diese - geschlossen - den übrigen Wohnungseigentümern zur Verfügung stellen muss.

4. Es reicht indes nicht aus, lediglich im Rechtsstreit zu versichern, bereits über entsprechende Genehmigungen zu verfügen, in diese bei Bedarf Einsicht zu geben, im Widerrufsfall (oder bei einer Versagung noch nicht beantragter Genehmigungen) Rückbaumaßnahmen zu veranlassen und die beabsichtigte Nutzung als "Privatklinik" zu unterlassen.

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IBRRS 2024, 1887
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsrichter tut nichts: Was nun?

BayObLG, Beschluss vom 29.04.2024 - 102 SchH 23/24

1. Ein Schiedsrichter kann durch gerichtliche Entscheidung abberufen werden, wenn er rechtlich oder tatsächlich außerstande ist, seine Aufgaben zu erfüllen, oder er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nachkommt.

2. Hat ein Schiedsrichter über einen längeren Zeitraum gar nichts unternommen, kann sich dies in Anbetracht der Gesamtumstände und unter Berücksichtigung der technischen sowie rechtlichen Schwierigkeiten des Falles als schlechthin unannehmbar darstellen.

3. Kommt der Schiedsrichter seinen Aufgaben nicht in angemessener Frist nach, kommt es für die Frage der Amtsbeendigung grundsätzlich nicht auf den Grund an. Auch ein etwaiges Verschulden des Schiedsrichters ist ohne Belang.

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Online seit 18. Juni

IBRRS 2024, 1665
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Fristsetzung, kein Schadensersatz!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.03.2023 - 2 U 929/21

1. Auf die Beantwortung der Frage, ob das Werk mangelhaft ist, kommt es nicht an, wenn schon die rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs nicht vorgetragen sind.

2. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Das gilt sowohl vor als auch nach der Abnahme oder bei Entbehrlichkeit der Abnahme wegen eines bestehenden Abrechnungsverhältnisses.

3. Der Auftraggeber kann als Schadensersatz entweder eine aufgrund des Mangels eingetretene Wertminderung des gesamten Objekts geltend machen oder einen Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Mängelbeseitigungskosten, über den nach erfolgter Mängelbeseitigung abzurechnen ist (BGH, IBR 2018, 196).

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IBRRS 2024, 1877
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau eine Klimaanlage: Auch Nachteile durch deren bestimmungsgemäßen Gebrauch sind zu beachten!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.06.2024 - 2-13 S 48/23

1. Ein Beschluss über eine Baumaßnahme nach § 20 Abs. 1 WEG entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die auf konkreten Tatsachen beruhende Gefahr besteht, dass Eigentümer hierdurch ohne ihr Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligt werden.*)

2. Wird einem Eigentümer der Einbau eines technischen Geräts gestattet (hier Klimaanlage), sind insoweit nicht nur die Nachteile durch den unmittelbaren Einbau zu berücksichtigen, sondern auch die Nachteile, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten sind. Die Gemeinschaft hat ggf. durch Auflagen sicherzustellen, dass der Gebrauch nicht zu Beeinträchtigungen i.S.v. § 20 Abs. 4 WEG führt.*)

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Online seit 17. Juni

IBRRS 2024, 1337
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schallschutzproblem bekannt: Haftung entfällt wegen Mitverschuldens!

LG Aachen, Urteil vom 10.10.2023 - 7 O 147/22

1. Ein Edelstahl-Schwimmbecken im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und ist mangelhaft, wenn es ohne Schallschutzrückkopplung ausgeführt wird und die Lärmimmission des Schwimmbeckens die Nutzung der darunterliegenden Wohnungen beeinträchtigt.

2. Auf etwaige Schallschutzprobleme eines Edelstahl-Schwimmbeckens hat der Unternehmer den Besteller hinzuweisen.

3. Muss sich dem Besteller auch als Laien aufdrängen, dass es bei einem Schwimmbad im Obergeschoss zu Schallschutzproblemen hinsichtlich der darunterliegenden Wohnungen kommt, trifft ihn an der Mägelverursachung ein überwiegendes Mitverschulden, wenn er den Unternehmer nicht mit dem Schallschutz beauftragt.

4. Streiten sich die Parteien eines Bauvertrags über Mängel und schließen sie einen (gerichtlichen) Vergleich, wonach keine gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen, wird das Werk des Unternehmers vom Bestellers als im Wesentlichen vertragsgerecht gebilligt und damit konkludent abgenommen.

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IBRRS 2024, 1861
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur mit Markterkundung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.04.2023 - 1 Verg 1/23

1. Eine Vergabe von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf erfolgen, wenn der Auftrag zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, dies darauf beruht, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.

2. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Anbieter zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zur Leistung in der Lage ist, kommt es nicht darauf an, ob die Leistung sofort, also gleichsam auf der Stelle erbracht werden kann. Das zur aktuellen Erfüllung eines Auftrags erforderliche Material herbeischaffen kann auch ein Unternehmen, das sich das Material innerhalb angemessen kurzer Zeit besorgen kann.

3. Eine Vergabe von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb setzt ein vorheriges Markterkundungsverfahren voraus. Anderenfalls kann der öffentliche Auftraggeber das Nichtvorhandensein vernünftiger Alternativen oder Ersatzlösungen nicht darlegen und beweisen.

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IBRRS 2024, 1863
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Mit Dachpappe gedecktes Dach beschädigt: Abzug neu für alt gerechtfertigt!

OLG Schleswig, Beschluss vom 23.04.2024 - 7 U 150/23

1. Bei einem < 4m hohen Hallenvordach auf einem Betriebsgelände liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten vor, wenn die geringe Höhe des Vordaches für jedermann unschwer erkennbar war und durch orangefarbene Ballons auf die damit verbundenen Gefahren hingewiesen wurde. Weitere Hinweise (z. B. Markierungen auf der Straße; Poller etc.) waren nicht erforderlich.*)

2. Bei einem mit Dachpappe gedecktem Flachdach ist im Wege der Vorteilsanrechnung ein entsprechender Abzug neu für alt gerechtfertigt. Ein solches Dach weist - im Vergleich zu einem Ziegel- oder Blechdach - eine geringere Lebensnutzungsdauer auf. Es ist üblicherweise anfällig für Undichtigkeiten und muss regelmäßig gewartet und erneuert werden. Die Nutzungsdauer solcher Bitumendächer kann auf 25 Jahre geschätzt werden.*)

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