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Online seit gestern

IBRRS 2024, 2516
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Ausschluss der Kündigung wegen Eigenbedarfs durch Mietvertragsergänzung ist kein Vertrag zu Lasten Dritter

LG Berlin II, Urteil vom 16.05.2024 - 64 S 198/22

1. Zweck des Schriftformerfordernisses nach § 550 BGB ist es nicht, dem Erwerber durch die Urkunde selbst Gewissheit darüber zu verschaffen, ob der Vertrag besteht, sondern lediglich darüber, wie die Vertragsbedingungen lauten, in die er eintritt, falls der Vertrag besteht.

2. Eine Mietvertragsergänzung dahin, dass eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen wird, ist kein Vertrag zu Lasten Dritter (hier Erwerber). Denn die Mietvertragsergänzugsvereinbarung begründet lediglich vertragliche Pflichten der Mietvertragsparteien. Die Rechte und Pflichten des Erwerbers ergeben sich erst aufgrund der Rechtsnachfolge nach § 566 BGB, nicht unmittelbar durch die vertragliche Regelung.

4. Ein Recht zur regelmäßigen (anlasslosen) Wohnungsbesichtigung kann dem Vermieter nicht zugebilligt werden.

5. Eine Wohnungsbesichtigung setzt stets einen besonderen Anlass des Vermieters zur Besichtigung voraus, der dem Interesse des Mieters auf Ungestörtheit in der von ihm angemieteten Wohnung im Einzelfall vorgeht.

6. Eigenbedarf berechtigt nicht zur Besichtigung der Räume durch den nutzungswilligen Familienangehörigen. Es obliegt dem wegen Eigenbedarfs Kündigenden, sich über die Frage der Eignung der Wohnung für die Zwecke des Eigenbedarfs schon vor der Eigenbedarfskündigung Gedanken zu machen.

7. Nachteilige Veränderungen des Dekorationszustands des Mietobjekts bzw. durch den vertragsgemäßen Gebrauch ausgelöste Substanzveränderungen, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter hervorgerufen wurden, muss der Mieter nur dann beseitigen, wenn er sich wirksam zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet hat oder bei einer ungewöhnlichen Dekoration der Mieträume, mit der der Vermieter nicht zu rechnen brauchte und die eine Verletzung von Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Vermieter darstellt.

8. Ein Aufkleber an einem Fenster, Blümchen-Vinyltapete an den Wänden sowie ein großer Aufkleber und fünf Haken am Fliesenspiegel in der Küche sind kein atypisches Nutzungsverhalten des Mieters.

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Online seit 22. August

IBRRS 2024, 2575
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Angestellter Mitarbeiter oder selbstständiger Subplaner?

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.03.2024 - 7 Sa 56/23

1. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines selbstständig Tätigen durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit des Verpflichteten. Die Begriffe der Weisungsgebundenheit und Fremdbestimmung sind eng miteinander verbunden und überschneiden sich teilweise.

2. Eine weisungsgebundene Tätigkeit ist in der Regel zugleich fremdbestimmt. Die Weisungsbindung ist das den Vertragstyp im Kern kennzeichnende Kriterium. Es kann, muss aber nicht gleichermaßen Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen.

3. Fehlt es an jedweder Weisungsgebundenheit, liegt in der Regel kein Arbeitsverhältnis vor.

4. Zur Beantwortung der Frage, ob ein technischer Systemplaner, der für ein Planungsbüro Entwürfe erstellt hat und in der Leistungsphase 3 nach HOAI in verschiedenen Projekten tätig war, über die der Auftraggeber abschließend "drüber geschaut" hat, in einem Arbeitsverhältnis stand oder als (selbstständiger) Subplaner tätig war.

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IBRRS 2024, 2582
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Fehlende Bebaubarkeit = Sachmangel?

LG Krefeld, Urteil vom 06.06.2024 - 5 O 324/22

Die fehlende Bebaubarkeit eines Grundstücks nach öffentlichem Recht kann ein Sachmangel sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Parteien im Grundstückskaufvertrag die Bebaubarkeit vorausgesetzt haben oder der Verkäufer die Bebaubarkeit zugesichert hat (BGH, IBR 1992, 252).

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IBRRS 2024, 2511
Beitrag in Kürze
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nur die WEG darf Rechte aus der Versicherung geltend machen!

LG Berlin II, Urteil vom 10.01.2024 - 4 O 81/23

1. Kann nach den Versicherungsbedingungen ausschließlich die Eigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmerin Rechte aus dem Vertrag ausüben, ist sie allein prozessführungsbefugt. Der Versicherte ist selbst dann nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen legitimiert, wenn er den Versicherungsschein besitzt oder wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, § 44 Abs. 2 VVG ist nicht anwendbar.

2. Eine solche Klausel ist nicht wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil der Versicherer regelmäßig berechtigte Interessen daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben.

3. Weigert sich die Gemeinschaft, die Ansprüche durchzusetzen, ist der Wohnungseigentümer gehalten, Ansprüche (zum Beispiel auf Schadensersatz oder Tätigwerden) gegen die Gemeinschaft selbst zu erheben.

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Online seit 21. August

IBRRS 2024, 2584
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung: Cousins sind keine Familie

BGH, Urteil vom 10.07.2024 - VIII ZR 276/23

Als Familienangehörige i.S.d. § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB (Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb) sind - ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - ausschließlich diejenigen Personen anzusehen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gem. § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Ein entfernterer Verwandter, der - wie ein Cousin - hiernach nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist, gehört deshalb selbst im Falle einer engen persönlichen Verbundenheit nicht zu dem von den vorbezeichneten Bestimmungen privilegierten Personenkreis (Fortführung der Senatsurteile vom 02.09.2020 - VIII ZR 35/19, Rz. 19 f., IMR 2020, 447 = NJW 2021, 620; vom 27.01.2010 - VIII ZR 159/09, Rz. 22, IMR 2010, 124 = BGHZ 184, 138).*)

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IBRRS 2024, 2586
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Delegation von Erhaltungsmaßnahme auf den Verwalter?

BGH, Urteil vom 05.07.2024 - V ZR 241/23

1. Nach dem seit dem 01.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht haben die Wohnungseigentümer die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter zu delegieren.*)

2. Im Hinblick auf eine Erhaltungsmaßnahme wird eine Delegation regelmäßig jedenfalls dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer selbst die grundlegende Entscheidung über deren Vornahme getroffen haben und der Verwalter nur über die Ausführung im Einzelnen entscheiden soll.*)

3. Die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses über eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter setzt nicht voraus, dass in dem Beschluss zugleich ausdrücklich ein für den Verwalter verbindlicher Entscheidungsmaßstab vorgegeben wird.*)

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IBRRS 2024, 2535
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Muss der Vermieter das Rauchen unterbinden?

AG Bremen, Urteil vom 17.05.2024 - 17 C 332/22

Welche Herabsetzung der Miete angemessen ist, richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls, in erster Linie nach der Schwere des Mangels, dem Grad und der Dauer der Tauglichkeitsminderung, dem Absinken auf den Mindeststandard bzw. dessen Unterschreiten und der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache.

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Online seit 20. August

IBRRS 2024, 2565
Beitrag in Kürze
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Umkleide- und Duschzeiten = Arbeitszeiten?

BAG, Urteil vom 23.04.2024 - 5 AZR 212/23

Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann.*)

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IBRRS 2024, 2493
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter trifft Verkehrssicherungspflicht für Gartenteich!

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.01.2024 - 3 U 30/22

Den Eigentümer und Vermieter einer Wohnanlage, die in offener Bauweise errichtet ist und über allgemein zugängliche Gemeinschaftsgärten und einen Teich verfügt, trifft die Pflicht, die hiervon ausgehenden Gefahren zu beseitigen bzw. einzudämmen.

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IBRRS 2024, 1979
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigenmächtiger Einbau einer Brandschutztür ist keine brennende Idee!

LG Saarbrücken, Urteil vom 05.03.2024 - 5 S 5/23

1. Wird einem Eigentümer in der Teilungserklärung gestattet, den Bachboden zu Wohnraum auszubauen, liegt darin eine nachträgliche Gestattung einer baulichen Veränderung. Es handelt sich hingegen nicht um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Erstherstellung.

2. Mit dieser Regelung wird dem Eigentümer das Ausbaurecht vergleichbar einem Grundlagenbeschluss über das "Ob" erteilt. Hinsichtlich des "Wies", also hinsichtlich der konkreten Bauausführung, ist jedoch eine Befassung und Beschlussfassung der Eigentümerversammlung erforderlich sein.

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IBRRS 2024, 2553
Beitrag in Kürze
AGBAGB
Hinweis auf AGB reicht unter Kaufleuten aus!

BayObLG, Beschluss vom 14.08.2024 - 102 AR 84/24

Allgemeine Geschäftsbedingungen können im Verhältnis zu einem Unternehmen auch dann wirksam in den Vertrag einbezogen sein, wenn der Verwender diese zwar in seinem schriftlichen Angebotsschreiben nicht wiedergegeben oder diesem beigefügt hat, aber das Angebotsschreiben einen deutlichen Hinweis auf deren Geltung und die Adresse im Internet, unter der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufbar sind, enthalten hat.*)

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Online seit 19. August

IBRRS 2024, 2548
Beitrag in Kürze
BausicherheitenBausicherheiten
Höhe der Sicherungshypothek bei vorhandenen Baumängeln?

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.07.2024 - 10 U 30/24

1. Der Unternehmer eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen und seinen Anspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durch Eintragung einer Vormerkung rangwahrend sichern lassen.

2. Der Unternehmer hat schlüssig darzulegen, dass ihm aus einem mit dem Grundstückseigentümer geschlossenen Bauvertrag für die von ihm erbrachten Leistungen ein Werklohnanspruch zusteht. Für die Schlüssigkeit gelten im einstweiligen Verfahren dieselben Anforderungen wie im Hauptsacheverfahren.

3. Weist die Werkleistung Mängel auf, besteht der Anspruch nur in der Höhe, in der der Wert des Grundstücks gesteigert wurde. Die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten (ohne Druckzuschlag) sind von der zu sichernden Forderung abzuziehen.

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IBRRS 2024, 2543
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Preisbewertungsmethode muss vor der Wertung feststehen!

VK Südbayern, Beschluss vom 18.07.2024 - 3194.Z3-3_01-24-27

1. Lädt der Auftraggeber zu Verhandlungsgesprächen ein, macht er damit aus Sicht eines verständigen Bieters deutlich, dass er von einem in der Bekanntmachung enthaltenen Vorbehalt nach § 17 Abs. 11 VgV keinen Gebrauch macht. Dies führt zu einer Verpflichtung des Auftraggebers zur Durchführung von Verhandlungen nach § 17 Abs. 10 VgV und zur Aufforderung zu einem finalen Angebot nach § 17 Abs. 14 VgV.*)

2. Ein Bieter ist auch dann in seinen Rechten verletzt, wenn zwar die Bewertung seines eigenen Angebots vom Beurteilungsspielraum des Auftraggebers gedeckt ist, die Bewertung des Angebots des zum Zuschlag vorgesehenen Bieters aber derart fehlerhaft ist, dass sich eine andere Bieterreihenfolge ergeben könnte.*)

3. Bei der Umrechnung von Preisen in Bewertungspunkte muss der Auftraggeber eine mathematisch nachvollziehbare Methode vor Kenntnis der Angebote festgelegt haben und diese auch anwenden. Eine Preisbewertungsmethode darf wegen der hohen Manipulationsgefahr nicht nachträglich in Kenntnis der Angebote festgelegt werden.*)

4. Auch bei der Preisbewertung von Honorarangeboten von Architekten und Ingenieuren, die in Anlehnung an die Vorschriften der HOAI erstellt werden, dürfen nur solche Methoden eingesetzt werden, die zum einen rechnerisch nachvollziehbar sind und zum anderen die relativen Preisabstände zwischen den Angeboten widerspiegeln können.*)

5. Die Angebotswertung ist ureigene Aufgabe des Auftraggebers und darf nicht vollständig an einen Verfahrensbetreuer delegiert werden. Aus diesem Grund darf der Verfahrensbetreuer auch nicht nach Befassung des zuständigen Gremiums des Auftraggebers die diesem vorgelegte Benotung eines Angebots eigenmächtig ändern.*)

6. Nimmt der Auftraggeber bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Formulierungen wie „es werden keine Planungsleistungen erwartet“ in die Vergabeunterlagen auf, die dafür sorgen sollen, dass die Bieter keine Ansprüche auf eine angemessene Vergütung für Lösungsvorschläge nach § 77 Abs. 2 VgV geltend machen können, darf er nicht gleichzeitig für eine gute Bewertung des Angebots voraussetzen, dass die Bieter überobligatorisch und ohne Vergütung fundierte Lösungsvorschläge i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV einreichen.*)

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IBRRS 2024, 2526
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung bei Lärm durch Katzen eines benachbarten Mieters?

AG Spandau, Urteil vom 18.10.2023 - 4 C 1/22

1. In einem Mehrfamilienhaus gelegentlich auftretende Lärmbeeinträchtigungen sind grundsätzlich als sozial adäquat hinzunehmen und begründen für die betroffenen Mitmieter deshalb noch nicht ohne Weiteres einen Mangel der Mietsache.

2. Das Halten von zwei Katzen in einem Singlehaushalt in einer knapp 50 qm großen Wohnung wiederum stellt sich ohne Weiteres als sozialadäquat dar.

3. Dass die Tiere einen gewissen Bewegungsdrang haben und diesen auch zur Nachtzeit ausleben, ist nicht ungewöhnlich, sondern unvermeidbar und hinzunehmen, denn die damit verbundene Geräuschentwicklung entspricht der normalen Nutzung der Wohnung.

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IBRRS 2024, 2454
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf Eigentümer eine Eigentümerversammlung abhalten?

LG Berlin II, Urteil vom 02.07.2024 - 56 S 1/24

1. Ist die Gemeinschaft verwalterlos und verfügt weder über einen Beirat noch über einen zur Einberufung ermächtigten Wohnungseigentümer verfügt, ist es nicht möglich, ohne Mitwirkung sämtlicher Wohnungseigentümer eine Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen.

2. In diesem Fall kann, wenn die Einberufung einer Versammlung pflichtwidrig unterbleibt, der Anspruch auf Einberufung im Wege der Klage durchgesetzt werden.

3. Wird ein Entziehungsbeschluss angefochten, wird im Rahmen dieser Klage nur die formellen Voraussetzungen der Beschlussfassung geprüft, während die materiellen Gründe dem Verfahren der Entziehungsklage vorbehalten sind.

4. Bei einem Entziehungsbeschluss sind die betroffenen Eigentümer nicht stimmberechtigt.

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IBRRS 2024, 2455
Beitrag in Kürze
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Sturz wegen Schneeglätte

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2024 - 13 S 96/23

1. Inhalt und Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Räum- und Streupflicht besteht nicht uneingeschränkt. Sie beruht auf der Verantwortlichkeit durch Verkehrseröffnung und setzt eine konkrete Gefahrenlage, d. h. eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus.*)

2. Sofern die Übertragung dieser Verkehrssicherungspflicht durch den Verantwortlichen auf einen Hausmeisterdienst eingeschränkt wird und sodann keine eigenen Maßnahmen erfolgen, wird ein etwaiger Verstoß gegen die in der eigenen Verantwortlichkeit wieder aufgelebten Räum- und Streupflicht nicht kausal, wenn der Hausmeisterdienst trotzdem vollumfänglich tätig wird.*)

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IBRRS 2024, 2544
Mit Beitrag
Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Anzeigepflicht dient nur der wirksamen Gewerbeüberwachung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2024 - 4 A 594/23

Die Anzeige des Beginns einer Gewerbetätigkeit soll der Behörde Aufschluss über die Zahl und Art der in ihrem Bezirk vorhandenen stehenden Gewerbebetriebe geben und ihr eine wirksame Überwachung der Gewerbeausübung ermöglichen. Die Anzeige ist allerdings nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit der Aufnahme und der Ausübung des Gewerbes.*)

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Online seit 16. August

IBRRS 2024, 2514
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Entschädigung ohne bauablaufbezogene Darstellung!

OLG Celle, Beschluss vom 24.06.2022 - 14 U 27/22

1. Macht der Auftraggeber wegen eines gestörten Bauablaufs eine Entschädigung gem. § 642 BGB geltend, hat er u. a. eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen vorzulegen.

2. Darzulegen ist vom Auftragnehmer dabei, wie er den Bauablauf tatsächlich geplant hatte, d. h. welche Teilleistungen er in welcher Zeit erstellen wollte und wie der Arbeitskräfteeinsatz erfolgen sollte. Dem ist der tatsächliche Bauablauf gegenüberzustellen.

3. Darzulegen sind auch etwaige Möglichkeiten, andere Bauabschnitte vorzuziehen oder Arbeitskräfte anderweitig einzusetzen.

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IBRRS 2024, 1846
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Wem gehört die vor Eigentumswechsel fällig gewordene Miete?

LG Kiel, Urteil vom 28.05.2024 - 1 S 119/23

1. Die Frage, welche mietvertraglichen Rechte und Pflichten in Folge eines Eigentumsübergangs nach § 566 Abs. 1 BGB dem Veräußerer und welche dem Erwerber zuzurechnen sind, ist grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Entstehens bzw. der Fälligkeit des Anspruchs zu beantworten. Vor dem Eigentumswechsel entstandene und fällig gewordene Ansprüche verbleiben dem bisherigen Vermieter, danach fällig gewordene Forderungen stehen dem Grundstückseigentümer zu.

2. Dieses Fälligkeitsprinzip gilt jedoch nicht ausnahmslos. Es muss vielmehr unter Berücksichtigung des Bestandsschutzinteresses des Mieters, des (nur eingeschränkt geltenden) Verbotes der Schlechterstellung des Mieters durch den Vertragsübergang und der Eigentumsinteressen von Veräußerer und Erwerber geprüft werden. Das ist insbesondere bei gestreckten Tatbeständen notwendig, also solchen, die sich über die Zäsur des Eigentumsübergangs hinweg entwickeln.

3. Die Mietzahlungen als wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses stellen periodische Leistungen für jeweilige nach dem Kalender bestimmte Gebrauchsüberlassungszeiträume dar. Insoweit vermag es aus Wertungsgesichtspunkten nicht zu überzeugen, diese Leistung einem Erwerber zukommen zu lassen, den für die entsprechenden Zahlungsperioden gerade noch keine Gebrauchsüberlassungspflicht traf.

4. ...

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Online seit 15. August

IBRRS 2024, 2441
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2023 - 22 U 98/23

1. Im VOB/B-Vertrag sind für die Bemessung eines neuen Einheitspreises bei geänderten und zusätzlichen Leistungen i.S.v. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich.

2. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach der Auftraggeber den Bauvertrag wegen Mängeln vor der Abnahme kündigen kann, ohne dass es einer Kündigungsandrohung bedarf, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

3. Die Abnahme ist keine Voraussetzung für einen Vorschussanspruch wegen Mängeln, wenn ein Abrechnungsverhältnis eingetreten ist.

4. Angemessen ist eine Frist zur Mängelbeseitigung, innerhalb derer der Auftragnehmer unter größten Anstrengungen in der Lage ist, die Mängel zu beseitigen. Eine zu kurze Frist ist nicht wirkungslos, sondern führt zum Lauf einer angemessenen Frist.

5. Der Auftragnehmer kann einen gerügten Mangel grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten. Anders ist es, wenn der Auftraggeber es dem Auftragnehmer unmöglich gemacht hat, den Mangel zu besichtigen.

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IBRRS 2024, 2495
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Schmerzensgeldpflicht des Vermieters ohne Verschulden

LG Freiburg, Beschluss vom 23.07.2024 - 3 S 77/23

Ein Schmerzensgeldanspruch des Mieters wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nach einem Wasserschaden setzt entweder ein Verschulden des Vermieters oder einen Verzug des Vermieters mit der Mängelbeseitigung voraus.

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IBRRS 2024, 2528
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pandemie-bedingte Mietminderung: Auf die Filiale kommt es an!

LG Bielefeld, Urteil vom 28.11.2023 - 17 O 21/22

1. Gestiegene Umsätze aus dem Onlinehandel des Gesamtunternehmens stellen keine Kompensation für Umsatz-Verluste des einzelnen Ladenlokals dar.

2. Der Mieter hat keine Obliegenheit, vor Ausbruch einer Pandemie für etwaige Krisenzeiten vorzusorgen und Rücklagen zu bilden.

3. Er muss auch keine entsprechende Versicherung abschließen, wenn es eine solche für das spezifische Pandemierisiko gar nicht gibt.

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IBRRS 2024, 1379
Beitrag in Kürze
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Auch Bewachungskosten nach Zwangsräumung sind zu erstatten

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2024 - 2 A 143/22

Nach der Zwangsräumung einer Immobilie zur Umsetzung einer Nutzungsuntersagung können dem Eigentümer nicht nur die Kosten der Türöffnungen und Verschließungen, sondern auch die Kosten der Bewachung des Objekts, um das erneute Eindringen Unbefugter zu verhindern, auferlegt werden, wenn der Eigentümer zur Sicherung selbst nicht in der Lage oder gewillt ist.

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Online seit 14. August

IBRRS 2024, 2439
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Nachtragsvereinbarung ist kein neuer Vertrag!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2024 - 22 U 98/23

1. Führt der Auftragnehmer auf Anordnung des Auftraggebers geänderte oder zusätzliche Leistungen aus, liegt in der Regel (nur) eine Erweiterung des bisherigen Auftrags vor. Dann richtet sich die Vergütung nach dem vereinbarten Preisgefüge.

2. Nur dann, wenn die Parteien eines Werk- oder Bauvertrags einen gänzlich neuen Vertrag (sog. Anschluss- oder Folgeauftrag) schließen, ohne eine Einigung über die Höhe des Werklohns getroffen zu haben, ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

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IBRRS 2024, 2467
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Indexmiete nur nach oben ist immer unwirksam!

LG Berlin II, Beschluss vom 20.06.2024 - 67 S 83/24

Eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthält, den Mietzins indexbezogen abzusenken, ist nicht nur als Individualvereinbarung, sondern auch als vom Vermieter gestellte Formularklausel unwirksam.*)

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IBRRS 2024, 2291
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Vorbefassung nötig, wenn Beschluss sicher abgelehnt würde!

LG Hamburg, Urteil vom 20.12.2023 - 318 S 91/19

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussersetzung fehlt trotz fehlender Vorbefassung immer dann nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre.

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IBRRS 2024, 2443
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Es kann nur einen (Streitwert) geben!

LG Trier, Beschluss vom 15.05.2024 - 4 T 20/23

1. Es ist grundsätzlich ein einheitlicher Streitwert für das gesamte Verfahren festzusetzen. Eine zeitlich gestaffelte Festsetzung für die Gerichtsgebühren wegen einer teilweisen Reduzierung des Streitwerts ist nicht vorzunehmen.

2. Weder eine teilweise Klagerücknahme noch eine teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung können dann eine Auswirkung auf den für die Gerichtsgebühren festzusetzenden Streitwert haben.

3. Im Falle einer Klageänderung oder Erledigungserklärung nach § 39 Abs. 1 GKG sind die Werte wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts auch dann zusammenzurechnen, wenn sie lediglich nacheinander und nicht gleichzeitig nebeneinander geltend gemacht werden.

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Online seit 13. August

IBRRS 2024, 2433
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wärmedämmarbeiten nur stichprobenhaft geprüft: Objektüberwachung mangelhaft!

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.11.2022 - 2 U 10/22

1. Werden zeichnerische und rechnerische Unterlagen Vertragsbestandteil, die Widersprüche zum - ebenfalls Vertragsinhalt gewordenen - Angebot des Unternehmers aufweisen, geht das zeitlich nachfolgende, konkrete Angebot den Plänen im Rahmen der Auslegung des Vertrags vor.

2. Eine konkludente Abnahme setzt ein Verhalten des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten voraus, dem zu entnehmen ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt. Dies kann überhaupt nur in Betracht kommen, wenn das Werk im Wesentlichen mangelfrei fertig gestellt ist.

3. Eine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung kommt nur in Betracht, wenn die Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass der durch die Mängelbeseitigung erzielbare Erfolg zu dem durch sie verursachten Geldaufwand außer Verhältnis steht. Sie ist regelmäßig nur dann gerechtfertigt, wenn einem objektiv geringem Interesse des Auftraggebers an der mangelfreien Leistung ein ganz erheblicher und damit unangemessener Aufwand gegenübersteht, so dass die Forderung nach der vertragsgemäßen Leistung letztlich gegen Treu und Glauben verstieße.

4. Von einer Anscheinsvollmacht ist auszugehen, wenn der Auftraggeber dem Architekten allein die Vertragsverhandlungen mit dem Unternehmer überlässt, dieser bereits den Vertrag verhandelt und unterzeichnet hat oder in anderer Weise dem Architekten völlig freie Hand bei der Durchführung des Bauvorhabens lässt, ohne sich selbst um den Bau zu kümmern (beides hier bejaht).

5. Umfang und Intensität der von einem Architekten geschuldeten Überwachung hängen von den Anforderungen der Baumaßnahme sowie den konkreten Umständen ab. Einfache Arbeiten bedürfen keiner Überwachung, während der Architekt kritischeren und wichtigeren Bauabschnitten eine erhöhte Aufmerksamkeit schenken muss. Erst recht sind an die Überwachungspflicht des Architekten höhere Anforderungen zu stellen, wenn sich im Verlaufe der Bauausführung Anhaltspunkte für Mängel zeigen.

6. Die Überwachung von Wärmedämmarbeiten unterliegt höheren Anforderungen, denen der Architekt nicht gerecht wird, wenn er lediglich Stichproben durchführt.

7. Der durch den überwachenden Architekten geschuldete Werkerfolg besteht u. a. darin, ein den Leistungszielen des Auftraggebers und damit der (auch mit den Unternehmern vereinbarten Beschaffenheit, im Übrigen der üblichen Beschaffenheit und damit auch den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechendes, funktionierendes Bauwerk entstehen zu lassen. Verkörpert sich im Bauwerk infolge der unzureichenden Überwachung ein davon abweichendes Ergebnis handelt es sich um einen ohne Fristsetzung zu erstattenden Mangelfolgeschaden.

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IBRRS 2024, 2491
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verstoß gegen a.a.R.d.T. = Gefahr für Leben und Gesundheit!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.07.2024 - 10 B 530/24

Wird eine Photovoltaik-Anlage unter eklatanten Verstößen gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben, legt dies die Vermutung nahe, dass von der Anlage eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für Leben und Gesundheit, ausgeht.

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IBRRS 2024, 2292
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierung läuft suboptimal: Muss ein Anwalt beauftragt werden?

LG Hamburg, Urteil vom 20.12.2023 - 318 S 73/19

1. Ein Positivbeschluss, der eine negative Regelung zum Inhalt hat, ist nicht mit einem Negativbeschluss gleichzusetzen.

2. Wird ein negativ formulierter Antrag positiv beschieden, bindet das die Wohnungseigentümer und die Gemeinschaft, dass auch zukünftig eine Änderung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Bezug auf den Beschlussgegenstand nicht eintreten soll bzw. wird.

3. Es widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, sich gegen eine Verfolgung von Ansprüchen zu entscheiden, wenn solche erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

4. Die Beschlussersetzungsklage ist begründet, wenn der klagende Wohnungseigentümer einen Anspruch auf den seinem Rechtsschutzziel entsprechenden Beschluss hat, weil nur eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

5. An den Wortlaut eines konkreten Klageantrags ist das Gericht nicht gebunden und abweichend von diesem ermächtigt, diejenigen Maßnahmen anzuordnen, die nach billigem Ermessen notwendig sind, um dem Rechtsschutzziel des klagenden Eigentümers zu entsprechen.

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Online seit 12. August

IBRRS 2024, 2432
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BauvertragBauvertrag
Wer Geld einbehalten kann, der braucht keinen Kostenvorschuss!

OLG Oldenburg, Urteil vom 12.07.2022 - 2 U 247/21

1. Der Auftraggeber eines VOB/B-Vertrags kann nach Kündigung des Bauvertrags wegen Mängeln einen Vorschuss für die zu erwartenden Mangelbeseitigungskosten verlangen. Ein solcher Anspruch besteht nicht, soweit der Auftraggeber den Werklohn einbehalten kann.

2. Die Abrechnung eines Pauschalvertrags nach einer Kündigung muss dem Grundsatz Rechnung tragen, dass der Auftragnehmer keine ungerechtfertigten Vorteile aus einer Kündigung ziehen darf. Der Auftraggeber schuldet eine Vergütung, die dem am Vertragspreis orientierten Wert der erbrachten Leistung im Zeitpunkt der Kündigung entspricht (BGH, IBR 1995, 455). Insoweit ist nach der Vergütung für die erbrachten Leistungen einerseits und den derjenigen für die nicht erbrachten Leistungen zu differenzieren.

3. Die Grundsätze über die Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags gelten nicht nur für die Prüfbarkeit der Abrechnung im Sinne einer Fälligkeitsvoraussetzung, sondern auch für die Beurteilung der Schlüssigkeit der Vergütungsklage.

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IBRRS 2024, 2305
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WohnraummieteWohnraummiete
Maßnahmewert-Überschreitung für Legionellen ist kein Mietmangel!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.07.2024 - 33 C 377/23

1. Die bloße Maßnahmewert-Überschreitung für Legionellen (100 KBE/100 ml) ist noch keine Tauglichkeitsbeeinträchtigung.

2. Ohne das Damoklesschwert einschränkender behördlicher Maßnahmen, wie z. B. Duschverbote o. Ä., kommt eine Mietminderung nicht in Betracht.

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IBRRS 2024, 2287
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEMoG ändert gesetzliche Regelung nicht: Abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt

AG München, Urteil vom 29.02.2024 - 1293 C 18026/23 WEG

1. § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer eine Stimme hat (sog. Kopfprinzip), wurde durch das WEMoG weder neu eingeführt noch geändert, sondern bestand mit demselben Wortlaut auch schon vor dem 01.12.2020.

2. Dementsprechend bleibt die Regelung in einer Gemeinschaftsordnung, wonach sich die Stimmkraft nicht nach dem Kopfprinzip, sondern nach der Größe des Miteigentumsanteils (sog. Wertprinzip) richtet, auch nach dem 01.12.2020 bestehen, da § 47 WEG nicht einschlägig ist.

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IBRRS 2024, 2476
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RechtsanwälteRechtsanwälte
"Kollegenschriftsatz" muss qualifiziert elektronisch signiert sein!

BGH, Beschluss vom 03.07.2024 - XII ZB 538/23

Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.02.2024 - IX ZB 30/23, IBRRS 2024, 0907 = NJW 2024, 1660).*)

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IBRRS 2024, 2478
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründung liegt noch nicht vor: Beabsichtigte Zurückweisung ist Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 12.06.2024 - XII ZR 92/22

1. Der nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gebotene Hinweis auf die beabsichtigte Beschlusszurückweisung der Berufung kann im Hinblick auf den Anspruch des Berufungsklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfahrensordnungsgemäß erst nach dem Vorliegen der Berufungsgründe einschließlich etwaiger (zulässig) geltend gemachter neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel erteilt werden.*)

2. Der Grundstückseigentümer, der den verstorbenen Nießbraucher nicht als Alleinerbe beerbt hat, ist in Ansehung der von dem Nießbraucher abgeschlossenen Mietverträge nicht schon deshalb nach Treu und Glauben an der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts gem. § 1056 Abs. 2 BGB gehindert, weil ihm das dienende Grundstück von dem Nießbraucher mit dem Motiv der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden ist.*)

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Online seit 9. August

IBRRS 2024, 2434
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt plant keine Abdichtung: Versicherungsschutz ausgeschlossen!

OLG Köln, Beschluss vom 10.08.2023 - 9 U 241/22

1. Der Architekt verletzt seine beruflichen Kardinalpflichten, wenn er bei der Planung der kompletten Instandsetzung eines Gebäudes, das älter als 40 Jahre ist, die Funktionstauglichkeit der vorhandenen Abdichtung nicht prüft und die sich aus der DIN 18195 ergebenden Abdichtungsanforderungen missachtet.

2. Das Haftpflichturteil entfaltet im nachfolgenden Deckungsprozess Bindungswirkung jedenfalls insoweit, als es um den Haftungstatbestand geht. Es ist im Deckungsprozess nicht mehr möglich, eine andere schadenverursachende Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers zu Grunde zu legen als dies im Haftpflichtprozess geschehen ist (BGH, IBR 2004, 547).

3. Eine wissentliche Pflichtverletzung, die zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führt, begeht nur der Versicherungsnehmer, der die verletzten Pflichten positiv kennt. Bedingter Vorsatz, bei dem er die in Rede stehende Verpflichtung nur für möglich hält, reicht dafür ebenso wenig aus wie fahrlässige Unkenntnis. Es muss vielmehr feststehen, dass der Versicherungsnehmer die Pflichten zutreffend gesehen hat und das Bewusstsein hatte, pflichtwidrig zu handeln.

4. Darlegungs- und beweispflichtig für die Verwirklichung der subjektiven Tatbestandsmerkmale des Risikoausschlusses ist der Versicherer. Er muss darlegen, der Versicherungsnehmer habe gewusst, wie er sich hätte verhalten müssen. Dies bedeutet, dass zunächst der Versicherer einen Sachverhalt vorzutragen hat, der auf eine Wissentlichkeit der Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers zumindest hindeutet.

5. Der Vortrag weiterer zusätzlicher Indizien ist nach ständiger Rechtsprechung dann entbehrlich, wenn es sich um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann (hier bejaht). Diese Grundsätze gelten auch für den Direktanspruch gegen die Versicherung gem. § 115 VVG.

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IBRRS 2024, 2464
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WohnraummieteWohnraummiete
"Gelten nicht als mitvermietet": Vermieter muss trotz Klausel Geschirrspüler reparieren

LG Berlin II, Beschluss vom 30.06.2024 - 67 S 144/24

Eine vermieterseits gestellte Formularklausel, ausweislich derer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Mietsache vorhandene technische Geräte "als nicht mitvermietet gelten", schließt Gewährleistungsansprüche des Mieters im Falle eines Defekts der Geräte nicht aus.*)

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Online seit 8. August

IBRRS 2024, 2459
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WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter können auch nach sechs Monaten Schäden von Kaution abziehen

BGH, Urteil vom 10.07.2024 - VIII ZR 184/23

Eine von den Parteien im Wohnraummietvertrag getroffene Barkautionsabrede ist typischerweise dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit des Vermieters, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses im Rahmen der Kautionsabrechnung hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache gem. §§ 535, 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 823 Abs. 1 BGB durch Aufrechnung befriedigen zu können, nicht an einer fehlenden Ausübung der ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehenden Ersetzungsbefugnis in unverjährter Zeit scheitern soll.*)

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IBRRS 2024, 2458
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Genehmigung der Gesamtabrechnung meint nur Festlegen der Vor- und Nachschüsse!

BGH, Urteil vom 19.07.2024 - V ZR 102/23

Ein nach dem 30.11.2020 gefasster Beschluss, durch den „die Gesamtabrechnung und die daraus resultierenden Einzelabrechnungen des Hausgeldes“ genehmigt werden, ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse festlegen wollen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 25.10.2023 - V ZB 9/23, Rz. 14, IMR 2024, 62 = NZM 2024, 42).*)

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IBRRS 2024, 2422
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BauvertragBauvertrag
Ausführungsverzicht ist keine Mengenminderung!

OLG Hamm, Urteil vom 05.07.2024 - 12 U 95/22

1. Ordnet der Auftraggeber nachträglich den Wegfall einzelner Leistungen eines Einheitspreisvertrages an und kommen diese Leistungen dann letztlich einvernehmlich nicht zur Ausführung, liegt kein der Äquivalenzstörung durch Mengenminderung i.S.d. § 2 VOB/B entsprechender Sachverhalt vor. Für die Abrechnung der nicht unter § 2 VOB/B fallenden Nullpositionen kommt dann nur eine Abrechnung nach § 8 VOB/B bzw. § 648 BGB (analog) in Betracht (Anschluss an OLG München, IBR 2019, 307), sofern sich die Parteien nicht anderweitig geeinigt haben.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Vertragsstrafe für die Überschreitung der Frist für die Vollendung auf insgesamt 5% der vor der Ausführung des Auftrags vereinbarten Nettoauftragssumme begrenzt ist, beeinträchtigt bei einem Einheitspreisvertrag den Auftragnehmer als Vertragspartner des Verwenders nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (Anschluss an BGH, IBR 2024, 227).*)

3. Dies gilt auch dann, wenn unklar bleibt, ob mit der Klausel auf die Nettoangebotssumme oder die korrekte Nettoschlussrechnungssumme Bezug genommen wird. Diese Unklarheit geht gem. § 305c Abs. 2 BGB bei der Auslegung zu Lasten des Verwenders.*)

4. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die als Sicherungsvereinbarung einen Einbehalt von 5% der Auftragssumme vorsieht, ohne den Zeitraum für den Einbehalt zu regeln, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen, weil sie es dem Auftraggeber ermöglicht, die Bürgschaft nach seinem Belieben zu befristen (Anschluss an BGH, IBR 2003, 476; OLG Köln, IBR 2012, 454).*)

5. Ob Skonto nur für die Schlusszahlung oder auch für Abschlagszahlungen vereinbart ist, muss durch Auslegung des Vertrags ermittelt werden. Die Auslegung einer Skontovereinbarung kann ergeben, dass Skonto auch dann auf eine innerhalb der Skontofrist geleistete Abschlagszahlung zu gewähren ist, wenn zwar nicht die gesamte Summe der berechtigten Abschlagsrechnung bezahlt wird, jedoch ein nicht unerheblicher Teil der berechtigten mit einer Abschlagsrechnung begehrten Forderung.*)

6. Der Auftraggeber einer Werkleistung ist bei Leistung von Abschlags- oder Vorauszahlungen auf den Werklohn innerhalb einer eingeräumten Skontierungsfrist nach dem Sinn und Zweck der Skontoabrede auch dann zum Skontoabzug hinsichtlich des geleisteten Betrags berechtigt, wenn er die Schlussrechnung selbst nicht vollständig oder verspätet bezahlt (Fortführung OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1994 - 12 U 66/93, IBRRS 1994, 0714; Anschluss an OLG Köln, Urteil vom 30.01.1990 - 22 U 181/89, IBRRS 1990, 0848).*)

7. Rechnet der Kläger mit (einem Teil) der ihm zuerkannten Klageforderung gegen eine anderweitige Gegenforderung des Beklagten auf, so erstreckt sich die Rechtskraftwirkung des Urteils, das die Klage mit Rücksicht auf die Aufrechnung (teilweise) abweist, nicht in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf die Gegenforderung (Anschluss an BGH, Urteil vom 04.12.1991 - VIII ZR 32/91, IBRRS 1991, 0371).*)




IBRRS 2024, 2440
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Horizontale BIEGE spricht für Wettbewerbsverstoß!

VGH Bayern, Beschluss vom 26.07.2024 - 12 CE 24.1067

1. Bilden zwei Unternehmen, die beide hinreichend leistungsfähig sind und die mit Blick auf den Gegenstand der Ausschreibung in unmittelbarer Konkurrenz stehen, eine sog. horizontale Bietergemeinschaft, besteht die Vermutung einer unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprache, die von den beteiligten Unternehmen zu entkräften ist.

2. Dient die Beteiligung an einer Bietergemeinschaft lediglich dem Zweck, die Chancen auf einen Zuschlag zu steigern oder mit Hilfe der Bietergemeinschaft Synergiepotenziale oder -effekte zu realisieren, ist eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache zu bejahen.

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IBRRS 2024, 2438
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann stören Garagen oder Stellplätze? Es kommt darauf an ...

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.07.2024 - 10 A 1719/22

1. Die Frage, wann die Benutzung von Garagen oder Stellplätzen die Umgebung unzumutbar stört, sich nicht abstrakt und generell nach festen Merkmalen beurteilen lässt. Vielmehr kommt es entscheidend auf die konkrete Situation an, in der sich die Belästigungen auswirken.

2. Dementsprechend ist von Bedeutung, an welchem Standort die Garagen oder Stellplätze angeordnet werden sollen und in welcher Lage sich dieser Standort zu dem Grundstück, dem Wohnhaus und gegebenenfalls gegenüber den Wohn- und Aufenthaltsbereichen der betroffenen Nachbarn befindet.

3. Technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte sind für die Beurteilung, ob Lärmbelästigungen von Stellplätzen und Garagen in rückwärtigen Grundstücksbereichen die Grenze des Zumutbaren überschreiten, nicht ausschlaggebend.

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IBRRS 2024, 2374
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Miete oder Leihe?

LG Essen, Urteil vom 25.06.2024 - 2 O 51/23

1. Eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung im Rahmen eines Leihverhältnisses kann auch dann vorliegen, wenn und soweit der Entleiher die Betriebskosten einer Wohnung als Erhaltungskosten i.S.d. § 601 Abs. 1 BGB trägt.

2. Jedoch handelt es sich dann um ein Mietverhältnis, sofern die Parteien den entsprechenden Betrag ernstlich als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung ansehen.

3. Jedenfalls eine Beteiligung an der laufenden Instandhaltung ist als Mietzahlung anzusehen.

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IBRRS 2024, 1963
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WohnungseigentumWohnungseigentum
"Geländer" ist das Geländer insgesamt und nicht nur dessen Innenseite!

AG München, Urteil vom 11.04.2024 - 1293 C 18170/23 WEG

1. Kommen im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mehrere Möglichkeiten in Betracht, besteht ein Auswahlermessen.

2. Ein Negativbeschluss widerspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn allein die positive Beschlussfassung ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hätte, das diesbezügliche Ermessen der Wohnungseigentümer also auf null reduziert wäre.

3. Dies ist nicht der Fall, wenn es zulässige Alternativen zum beantragten Vorgehen gibt.

4. Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, dass nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern ein Wohnungseigentümer geschlossene Bereiche oder Teile des gemeinschaftlichen Eigentums wie z. B. Dachterrassen selbstständig erhalten muss. Insoweit spricht man von der Übertragung der Erhaltungslast.

5. Die Übertragung der Erhaltungslast muss klar und eindeutig sein, im Zweifel liegt ein bloßer Umlageschlüssel vor.

6. Weist die Teilungsordnung einzelnen Eigentümern die Erhaltungslast für die Balkon- und Dachterrasseninnenseiten einschließlich Geländer zu, so umfasst diese Erhaltungslast die Geländer insgesamt und nicht nur deren Innenseiten.

7. Kommt ein Wohnungseigentümer seiner Erhaltungspflicht nicht nach, kann ihn (nur) die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verklagen.

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IBRRS 2024, 2416
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung muss über bevorstehenden Verhandlungstermin informieren!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2024 - 2 U 75/23

1. Zur Auslegung einer Klausel in einer einen Kooperationsvertrag betreffenden Aufhebungsvereinbarung zwischen zwei Unternehmen, wonach keine etwaigen wechselseitigen Ansprüche geltend gemacht werden sollen.*)

2. Eine Streitverkündungswirkung (§ 74 Abs. 3 i.V.m. § 68 ZPO) gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet aus, wenn im Vorprozess nur einem der Gesellschafter der Gesellschaft der Streit verkündet wurde, im Folgeprozess aber (auch) die Gesellschaft verklagt wird. Gleiches gilt in Bezug auf einen (anderen) Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, dem im Vorprozess ebenfalls nicht der Streit verkündet wurde.*)

3. Da § 73 Satz 1 ZPO auch die Mitteilung der "Lage des Rechtsstreits" verlangt, muss in einem Streitverkündungsschriftsatz über einen bevorstehenden Verhandlungstermin informiert werden.*)

4. Zur Heilung von Verstößen gegen die Form der Streitverkündung nach § 295 ZPO im Folgeprozess.*)

5. Die Interventionswirkung nach § 68 ZPO bezieht sich nur auf den prozessualen Anspruch, der im Vorprozess Streitgegenstand war (Anschluss an BGH, Urteil vom 08.08.2022 - KZR 111/18, NJOZ 2023, 17).*)

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IBRRS 2024, 2334
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Der Verbraucher schlägt (mal wieder) zurück!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.05.2023 - 4 U 336/21

1. Für die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist grundsätzlich die objektiv zu bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend. Dabei kommt es maßgeblich auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere das Verhalten der Parteien bei Vertragsschluss an.

2. Dient das abgeschlossene Rechtsgeschäft der Verwaltung eigenen Vermögens, wozu auch der Erwerb oder die Verwaltung einer Immobilie gehört, ist es regelmäßig dem privaten Bereich zuzuordnen. Ausschlaggebend für die im Einzelfall vorzunehmende Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung ist der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor.

3. Der zeitliche und organisatorische Aufwand, der mit dem Verkauf und der Vermietung von maximal sieben Wohnungen in einem aus zwei Häusern bestehenden Gebäudekomplex verbunden ist, ist nicht so groß, dass dieser nur durch Unterhaltung eines Büros oder einer geschäftsmäßigen Organisation bewerkstelligt werden könnte und so das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebs vermitteln würde. Dies gilt erst recht, wenn der Vermieter/Verkäufer beabsichtigt, in dem zu verwaltenden Gebäudekomplex zu wohnen.

4. Derjenige, der sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft, muss darlegen und beweisen, dass er mit dem Geschäft tatsächlich objektiv einen privaten Zweck verfolgt hat. Steht fest, dass objektiv ein Verbrauchergeschäft vorlag, so trifft den Vertragspartner die Beweislast für die Umstände, aus denen er auf ein Unternehmergeschäft schließen durfte. Zweifel gehen insoweit zu Lasten des Vertragspartners, weil bei natürlichen Personen grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen ist.

5. Ein kausales Schuldanerkenntnis (hier: "Wir erkennen Ihre Forderungen aus der Schlussrechnung an") schließt nur diejenigen Einwendungen aus, die der Schuldner bei Abgabe seiner Erklärung kannte oder mit denen er zumindest gerechnet hat.

6. Ein Anerkenntnis von Honorarforderungen führt nicht dazu, dass sich die Ausübung eines Widerrufsrechts als rechtsmissbräuchlich darstellen würde.

7. Durch den Widerruf eines Architektenvertrags entfällt die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Architektenhonorars ersatzlos.

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IBRRS 2024, 2421
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorprüfungspflichtige Bebauungspläne sind auch UVP-pflichtig!

BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 - 4 CN 2.23

1. Die Vorschrift des § 44 Abs. 1 VwVfG-NW ist trotz der geringfügigen Abweichung gegenüber dem Wortlaut des § 44 Abs. 1 VwVfG ("offenkundig" statt "offensichtlich") revisibel.*)

2. Ein "bestimmtes Vorhaben" i.S.d. § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG ist bei einem Bauvorhaben nach Nr. 18.7 der Anlage 1 zum UVPG schon dann gegeben, wenn dessen tatbestandliche Voraussetzungen vorliegen. In einem solchen Fall wird ein Angebotsbebauungsplan UVP-pflichtig, ohne dass es auf den Grad der Konkretisierung des Vorhabens ankommt.

3. Vorprüfungspflichtige Bebauungspläne gelten wegen § 50 Abs. 1 UVPG stets auch als UVP-pflichtig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.03.2017 - 4 CN 3.16 -, IBRRS 2017, 1467).*)

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IBRRS 2024, 2373
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss Belegeinsicht umfassend und vor Ort ermöglichen

AG Hamburg, Urteil vom 11.07.2024 - 49 C 410/23

1. Ein Mieter ist zur Leistung von Betriebskostennachzahlungen nicht verpflichtet, solange und soweit der Vermieter einem berechtigten Verlangen nach Belegvorlage nicht nachgekommen ist.

2. Der Vermieter hat die Belegeinsicht zu ermöglichen und damit an einer Terminfindung mitzuwirken.

3. Der Mieter einer Wohnung in Hamburg ist nicht gehalten, die Belege am Hauptsitz der Verwaltung in Dresden einzusehen. Die Verwaltung muss vielmehr die Unterlagen in ihr Hamburger Büro verbringen.

4. Wird eine Aufrechnung erst im Prozess erklärt, obwohl sie bereits vorgerichtlich möglich gewesen wäre, können dem Aufrechnenden bei übereinstimmender Erledigungserkärung der Parteien die Prozesskosten auferlegt werden.

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IBRRS 2024, 2340
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Installation eines Klima-Splitgeräts geht über das Mitgebrauchsrecht hinaus!

LG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2024 - 11 S 122/23

1. Der Einbau einer Split-Klimaanlage stellt eine benachteiligende bauliche Veränderung dar.

2. Die Installation eines Klima-Splitgeräts geht über den jedem Wohnungseigentümer zustehenden Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums hinaus.

3. Nur weil die Gemeinschaft Monoblock-Geräte inklusive Kernbohrungen durch die Außenfassade genehmigt hat, muss sie nicht auch Splitt-Geräte genehmigen.

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IBRRS 2024, 2425
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Einwurf-Einschreiben eingeworfen: Anscheinsbeweis für Zugang!

BAG, Urteil vom 20.06.2024 - 2 AZR 213/23

Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen.*)

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