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Derzeit 133.334 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht 177 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 90 Urteile neu eingestellt.

Über 41.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Hervorzuhebende Urteile zum Architekten- & Ingenieurrecht

4 Urteile - (90 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 6. März

IBRRS 2025, 0615
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt haftet für unterdimensionierte Entwässerung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2022 - 21 U 92/19

1. Ist der Architekt mit der Planung eines Anbaus beauftragt, der nicht als eigenständiges Gebäude konzipiert ist, sondern sich mit dem Bestand zu einem Gebäude zusammenfügen soll, dann wird ein funktionierendes Gesamtgebäude einschließlich hinreichend dimensionierter Entwässerung geschuldet. Dies gilt im Ausgangspunkt unabhängig davon, ob der Architekt mit der Entwässerungsplanung beauftragt ist.

2. Nur ein ordnungsgemäßer Hinweis auf die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Fachplaners entlastet den Architekten (hier verneint).

3. Der Architekt, der den Auftraggeber darauf hingewiesen hat, dass bestimmte Voraussetzungen für sein Werk vorliegen müssen, muss sich vor Ausführung seines Werks grundsätzlich vergewissern, ob diese Voraussetzungen eingehalten wurden. Er darf sich nicht darauf verlassen, dass das Entwässerungssystem des Bestands auch auskömmlich für zusätzlich aus dem Anbau abzuleitende Wassermengen ist.

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Online seit 20. Februar

IBRRS 2025, 0476
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
GU-Zuschlag ist anrechenbar!

LG Krefeld, Urteil vom 13.02.2025 - 5 O 124/23

1. In der Kostenberechnung sind unter den Kostengruppen 300 bis 500 nach der DIN 276-1:2008-12 die unternehmerischen Kosten zu erfassen, die die nach der Planung vorgesehenen Bauleistungen mit sich bringen werden. Hierzu gehören auch die Kosten, die bei einem Generalunternehmereinsatz anfallen ("GU-Zuschlag"). Demgegenüber gehört der GU-Zuschlag nicht zu den Kosten der Kostengruppe 700.

2. Bei einer stufenweisen Beauftragung sind für die beauftragten Leistungsstufen gesonderte (Einzel-)Verträge anzunehmen, die unterschiedlichen HOAI-Fassungen unterliegen können.

3. Eine AGB-Klausel, wonach sich die anrechenbaren Kosten nach der vom Auftraggeber bestätigten Kostenberechnung richten sollen, ist unwirksam (Anschluss an BGH, IBR 2017, 25).




Online seit 19. Februar

IBRRS 2025, 0468
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vorausgehende Leistungsphasen werden nicht "automatisch" mitbeauftragt!

OLG Bamberg, Urteil vom 13.12.2023 - 12 U 45/23

1. Für den Umfang der beauftragten Architektenleistungen trägt der Architekt die Darlegungs- und Beweislast.

2. Die Vorlage - auch umfangreicher - Planunterlagen ist lediglich ein Indiz für eine Beauftragung mit den entsprechenden Leistungen. Die Auslegung der vertraglichen Vereinbarung hat jedoch anhand aller festgestellten Umstände des Einzelfalls zu erfolgen.

3. Ebenfalls durch Auslegung aller Umstände des Einzelfalls ist festzustellen, ob die Parteien eine vergleichsweise Regelung getroffen haben, nach der mit einer "Restzahlung" sämtliche Vergütungsansprüche abgegolten und Nachforderungen ausgeschlossen sein sollen (hier bejaht).

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Online seit 14. Februar

IBRRS 2025, 0409
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wer zu teuer plant, geht leer aus!

OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2023 - 2 U 138/22

1. Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung von Wohnraum weisen einen schwerwiegenden Mangel und eine daraus folgende Wertlosigkeit für den Auftraggeber auf, welche eine Vergütungspflicht entfallen lässt, wenn nicht festgestellt werden kann, dass aufgrund der erbrachten Planungsleistungen das Bauprojekt unter Einhaltung der verbindlich vereinbarten Kostenobergrenze hätte durchgeführt werden können.*)

2. Erteilt der planende Architekt trotz entsprechender Vereinbarung Einzelaufträge an externe Fachplaner, ohne eine Rücksprache mit seinem Auftraggeber, so hat er unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Erstattung der hierfür getätigten Aufwendungen.*)

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