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Derzeit 133.561 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 186 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 80 Urteile neu eingestellt.

Über 42.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Hervorzuhebende Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

5 Urteile - (80 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit gestern

IBRRS 2025, 0852
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann liegt eine unzulässige "maßgeschneiderte Baugenehmigung" vor?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2025 - 8 A 10317/24

1. Von einer Nachbarrechte verletzenden maßgeschneiderten Baugenehmigung ist dann auszugehen, wenn ein nach typisierender Betrachtungsweise im jeweiligen Baugebiet unzulässiges Vorhaben durch eine Vielzahl schwer zu überwachender Nebenbestimmungen an die Umgebung angepasst wird.*)

2. Zur Relevanz von Verfahrensfehlern des Verwaltungsgerichts im Berufungsverfahren.*)

3. Zur nachbarrechtlichen Ausprägung des Bestimmtheitsgebots.*)

4. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine gebietsübergreifende Wirkung des Gebietserhaltungsanspruchs angenommen werden kann.*)

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Online seit 20. März

IBRRS 2025, 0765
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nur Erhaltungsmaßnahmen sind vom Bestandsschutz gedeckt!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.01.2025 - 1 LA 71/23

1. Bestandsschutz berechtigt grundsätzlich (nur) dazu, eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen. In gewissem Umfang können auch die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen zulässig sein, wenn sie den bisherigen Zustand im Wesentlichen unverändert lassen.

2. Vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt sind daher solche Maßnahmen, die einer Neuerrichtung gleichkommen. An der notwendigen Identität zwischen dem ursprünglichen und dem wiederhergestellten Bauwerk fehlt es bei erheblichen, statisch relevanten Eingriffen in die Bausubstanz.

3. Für eine fehlerfreie Ermessensausübung im Zusammenhang mit einer Abbruchverfügung ist nicht in jedem Fall eine sog. "Stichtagsregelung" anzuwenden.

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Online seit 12. März

IBRRS 2025, 0679
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
UVP-Vorprüfung bei Bauvorbescheid für großflächigen Einzelhandel!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2024 - 7 A 828/22

1. Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich u. a. in Verfahren zur Vorbereitung eines Vorbescheids vorläufig auf die nach dem jeweiligen Planungsstand erkennbaren Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens zu erstrecken. Dies gilt auch für die Durchführung einer (allgemeinen oder standortbezogenen) Vorprüfung, denn erst nach deren Durchführung steht fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

2. Die Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch die allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung sind insoweit nicht auf die im Vorbescheidsantrag gestellten Rechtsfragen beschränkt, sondern setzen bei den tatsächlichen Merkmalen an, die hinter den gestellten Rechtsfragen stehen.

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Online seit 11. März

IBRRS 2025, 0672
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Wohnnutzung bei Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften - auch bei drohender Obdachlosigkeit

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.01.2025 - 10 B 880/24

1. Erfolgt die Aufnahme der Wohnnutzung ohne Fertigstellungsanzeige bzw. Gestattung der vorzeitigen Nutzung und trotz brandschutzrechtlicher Bedenken, dann liegt die Annahme nahe, dass ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorliegt.

2. Im Falle drohender Obdachlosigkeit des Bewohners kann die Bauordnungsbehörde auf die Inanspruchnahme kommunaler Hilfsangebote verweisen.

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Online seit 10. März

IBRRS 2025, 0243
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bebauungsplan darf FeWo-Anzahl begrenzen!

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.01.2025 - 1 KN 1/21

Gemeinden dürfen im sonstigen Sondergebiet Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung in ein prozentuales Verhältnis setzen.*)

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