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Derzeit 132.694 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht 2 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 121 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Architekten- & Ingenieurrecht

2 Urteile - (121 in Alle Sachgebiete)

Online seit 19. Dezember

IBRRS 2024, 3650
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bezeichnung "Institut für Innenarchitektur" ist irreführend!

OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2024 - 14 U 64/24

1. Angesichts der heute verbreiteten Verwendung der Bezeichnung "Institut" auch im privatwirtschaftlichen Bereich führt diese bei dem angesprochenen Verkehr für sich betrachtet nicht zu der Vorstellung, es handle sich um eine unter öffentlicher Aufsicht oder Förderung stehenden Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal.

2. Die Verbindung des Begriffs "Institut" mit der Tätigkeitsangabe "... für Innenarchitektur" weckt allerdings den Eindruck wissenschaftlicher Betätigung, weil es sich bei dieser Fachrichtung um einen wissenschaftlichen Bildungszweig handelt, der regelmäßig von Hochschulen angeboten wird.

3. Dass das Unternehmen seinen Sitz in einer Universitätsstadt mit einer Fakultät für Architektur aufweist, verstärkt den gedanklichen Bezug zu einer Hochschule.

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Online seit 16. Dezember

IBRRS 2024, 3611
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überwachungsfehler kann ohne "Überwachungstagebuch" nicht widerlegt werden!

OLG Köln, Urteil vom 11.01.2024 - 7 U 39/23

1. Ein Bauwerksmangel kann einen Anscheinsbeweis für einen Bauüberwachungsfehler nur dann begründen, wenn es sich um Bauarbeiten handelt, die in jedem Fall einer umfangreichen Bauaufsicht des Architekten bedürfen (hier bejaht für Dachdeckerarbeiten).

2. Die Erschütterung des Anscheinsbeweises bedarf substantiierten Vortrags dazu, wann der bauüberwachende Architekt was geprüft hat.

3. Verkörpern sich Planungs- und Überwachungsfehler im Bauwerk, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Vorschuss zur Vorfinanzierung der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten. Der Vorschuss erstreckt sich auch auf Begleitschäden am Bauwerk, die infolge des im Bauwerk verkörperten Planungs- und Überwachungsmangels entstanden sind.

4. Schließt der Auftraggeber trotz eines entsprechenden Hinweises des Architekten keine Wartungsverträge ab, führt dieser Umstand nicht ohne weiteres zu einem Mitverschulden des Auftraggebers.

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