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Online seit 9. Juli

IBRRS 2024, 2108
WohnraummieteWohnraummiete
Mitteilungspflicht bei Veräußerung der Mietsache

LG Berlin II, Beschluss vom 04.07.2024 - 67 T 37/24

Der Vermieter ist gem. § 242 BGB verpflichtet, dem Mieter von einer Veräußerung der Mietsache unmissverständliche Mitteilung zu machen. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche des Mieters begründen.*)

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IBRRS 2024, 2053
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Anforderungen an Heizkostenabrechnungen bei Wärmecontracting

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.06.2024 - 4 U 183/22

1. Der Wert des Beschwerdegegenstands bemisst sich im Fall der Einlegung der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer neuen Heizkostenabrechnung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, nicht aber nach dem Wert des Auskunftsanspruchs.

2. Fehlen - in atypischer Weise - in einem Vertrag über Wärmecontracting nähere Angaben zu den Grundlagen der Berechnung des Entgelts, müssen solche Angaben in der Abrechnung gemacht werden, da der Wärmecontractor andernfalls das Entgelt willkürlich festlegen könnte. In diesem Fall muss der Wärmecontractor in der Abrechnung auch nähere Angaben zum Vorwegabzug machen.

3. Die gesetzliche Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 5 HeizkostenVO stellt Fläche und Kubatur gleichberechtigt nebeneinander und bringt damit zum Ausdruck, dass eine der beiden Alternativen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der konkreten Gestaltung der Wohnanlage zur Abrechnung herangezogen werden kann.

4. Weisen zwei Wohnungen eine deutlich höhere Raumhöhe (6,68 m gegenüber 3,5 m sonst) auf, betragen die Flächen mit großer Raumhöhe aber weniger als 3% der Gesamtfläche, wird die Wahl der Fläche als Abrechnungsmaßstab dadurch nicht unbillig.

5. Das in § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB (ausschließlich) für Wohnraummietverhältnisse normierte Jährlichkeitsgebot der Heizkostenabrechnung findet beim Wärmecontracting einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine Anwendung.

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IBRRS 2024, 2094
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schiedsgutachterklausel in Versicherungs-AGB (un-)wirksam?

BGH, Urteil vom 12.06.2024 - IV ZR 341/22

Zur Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren nach einer Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen (hier: § 3a Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 und 2 ARB 2019).*)

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IBRRS 2024, 2111
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
190,00 Euro/Std. für Planungsleistungen sind nicht förderfähig!

VGH Bayern, Beschluss vom 03.05.2024 - 22 ZB 23.178

Auch wenn ein Zuwendungsgeber nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er bei der Zuwendung einer Aufbauhilfe eine Aufstellung nach der HOAI 2013 erwartet, darf der Zuwendungsempfänger nicht davon ausgehen, dass er für Planungsleistungen, die mit einem Stundensatz von 190,00 Euro berechnet werden, eine Förderung erhält.

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IBRRS 2024, 2121
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kontrollpflichten bei Fristsachen: Änderung der Rechtsprechung?

BAG, Beschluss vom 23.05.2024 - 6 AZR 155/23

Der Sechste Senat beabsichtigt, die Auffassung zu vertreten, dass ein Rechtsanwalt die ihm obliegende Sorgfaltspflicht in Fristsachen nicht verletzt, wenn er sich in Bezug auf den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränkt, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen, weswegen es einer zusätzlichen Prüfung, ob das Fristende auch tatsächlich korrekt im Fristenkalender eingetragen ist, nicht bedarf. Die hierin liegende entscheidungserhebliche Abweichung zur Rechtsprechung des Ersten, Dritten, Achten und Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts (10.01.2003 - 1 AZR 70/02 -; 17.10.2012 - 3 AZR 633/12 -; 31.01.2008 - 8 AZR 27/07 -, und 18.06.2015 - 8 AZR 556/14 -; 18.01.2006 - 9 AZR 454/04 -) erfordert die Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, ob diese an ihrer Rechtsauffassung festhalten.*)

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IBRRS 2024, 2106
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstandsvereinbarung schließt Gerichtsstandsbestimmung aus!

BayObLG, Beschluss vom 03.07.2024 - 101 AR 86/24

1. Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden. Dass das selbständige Beweisverfahren bereits anhängig ist, steht der Gerichtsstandsbestimmung nicht entgegen.

2. Eine Gerichtsstandsbestimmung setzt grundsätzlich voraus, dass die Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand eines von ihnen verklagt werden sollen. Besondere Sachgründe, gegebenenfalls auch eine durch Prorogation begründete ausschließliche Gerichtszuständigkeit, können eine Ausnahme von diesem Grundsatz zulassen.

3. Die Prorogation eines ausschließlichen Gerichtsstands mit einem der Streitgenossen hat zur Folge, dass keiner der allgemeinen Gerichtsstände der Antragsgegner, sondern nur der vereinbarte ausschließliche Gerichtsstand für die gemeinsame Klage bestimmt werden kann.

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Online seit 8. Juli

IBRRS 2024, 2092
BauvertragBauvertrag
Auftragserteilung nicht bewiesen: Nachunternehmer geht leer aus!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2023 - 5 U 51/21

1. Macht ein (hier: Nach-)Unternehmer Werklohn für von ihm ausgeführte Bauleistungen geltend, hat er im Streitfall dazulegen und zu beweisen, dass zwischen ihm und dem in Anspruch genommenen Besteller ein wirksamer Bauvertrag zu Stande gekommen ist.

2. Behauptet der (Nach-)Unternehmer, es sei konkludent zum Abschluss eines (Nachunternehmer-)Vertrags gekommen, hat er hinreichend substantiiert darzulegen, wann, bei welcher Gelegenheit oder durch welches konkrete Verhalten es zu einem Vertragsschluss gekommen ist.

3. Ein konkludentes (schlüssiges) Erfüllungsverlangen kommt in Betracht, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner geschuldete Leistung mit Mitteln der Masse erbringt, gegebenenfalls auch durch Dritte, die er z. B. damit beauftragt, das vom Schuldner (Unternehmer) herzustellende Werk zu vollenden.

4. Bei der Annahme eines konkludenten Erfüllungsverlangens ist Zurückhaltung geboten, um dem Insolvenzverwalter angesichts des Erfordernisses vorübergehender Betriebsfortführung das Erfüllungswahlrecht nicht vorschnell abzuschneiden.

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IBRRS 2024, 2098
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architektur-Fotos sind urheberrechtlich geschützt!

LG Hamburg, Urteil vom 29.11.2023 - 310 O 126/22

1. Die unberechtigte Veröffentlichung eines Fotos stellt einen Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nach § 16 UrhG sowie in dessen Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar.*)

2. Der nach der unberechtigten Veröffentlichung eines Fotos zu ermittelnde Wert einer fiktiven Lizenz ist vom Gericht nach § 287 ZPO zu schätzen, wobei eine vom Rechtsinhaber ständig praktizierte und am Markt durchgesetzte und durchsetzbare Lizenzierungspraxis berücksichtigt werden kann.*)

3. Bei einer widerrechtlichen Nutzung von Fotografien kann für die fehlende Urheberbenennung eine weitere Entschädigung in Form eines Aufschlages auf die fiktive Lizenzgebühr verlangt werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 187/17, IBRRS 2019, 0273).*)

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IBRRS 2024, 2085
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Schwere berufliche Verfehlung muss bewiesen sein!

VK Berlin, Beschluss vom 03.03.2023 - VK B 1-42/21

1. Voraussetzung für einen Ausschluss wegen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen ist, dass das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht.

2. Änderungen sind alle unmittelbaren Eingriffe mit verfälschender Absicht, wie Streichungen, Hinzufügungen, jede Abänderung einer Position, Herausnahme von einzelnen Blättern etc.

3. Ein Ausschluss wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen setzt eine positive Feststellung der Änderung durch den Auftraggeber voraus. Die Unsicherheit, ob eine Änderung der Vergabeunterlagen vorliegt genügt nicht.

4. Ein Unternehmen kann ausgeschlossen werden, wenn es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Integrität dieses Unternehmens infrage stellt. Ein Verstoß gegen das Patentrecht ist grundsätzlich eine berufliche Verfehlung.

5. Die Feststellung einer schweren beruflichen Verfehlung muss zwar nicht den Grad einer rechtskräftigen Verurteilung haben, es ist allerdings ein Vollbeweis nötig, wonach im Grundsatz die volle Überzeugung im Sinne persönlicher Gewissheit von einem bestimmten Sachverhalt als wahr gilt, die an sich mögliche Zweifel überwindet.

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IBRRS 2024, 2087
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wettbüro ist Vergnügungsstätte!

VGH Bayern, Beschluss vom 26.06.2024 - 15 ZB 24.263

Vergnügungsstätten, zu denen auch Wettbüros zählen, können sich negativ auf ihre Umgebung auswirken. Konkrete Anzeichen für einen eintretenden oder eingetretenen Trading-Down-Effekt sind als Nachweis nicht erforderlich.

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IBRRS 2024, 1257
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Photovoltaik-Anlage ist auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig!

VG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2023 - 28 K 8865/22

Nach dem Inkrafttreten des § 2 EEG sind die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die nach § 9 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW durchzuführende Schutzgüterabwägung einzubringen und kann der Denkmalschutz nur ausnahmsweise auf Grund besonderer Umstände ein zum Nachteil der erneuerbaren Energien gehendes Ergebnis erfordern.*)

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IBRRS 2024, 2101
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Es bedarf nicht sämtlicher Einzelabrechnungen aller Eigentümer

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.06.2024 - 2-13 S 6/24

Wird in dem Beschluss nach § 28 Abs. 2 WEG auf die in den Einzelabrechnungen ausgewiesene Anpassung der Vorschüsse und der Nachschüsse Bezug genommen, ist es weiterhin nicht erforderlich, dass den Eigentümern vor oder bei der Beschlussfassung sämtliche Einzelabrechnungen aller Eigentümer vorgelegt werden.*)

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IBRRS 2024, 2090
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Mittagspause wird nicht vergütet!

VG Ansbach, Beschluss vom 11.03.2024 - 9 M 24.252

1. Das nach Stundensätzen zu bemessende Honorar des gerichtlichen Sachverständigen wird für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt.

2. Eine gerichtlich angeordnete Sitzungsunterbrechung zur Mittagszeit (Mittagspause) stellt, soweit sie eine Stunde nicht überschreitet, keine vergütbare Wartezeit dar.

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IBRRS 2024, 2083
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vertragsprüfung umfasst Hinweis auf Kostenrisiken!

LG Berlin II, Urteil vom 25.06.2024 - 67 O 30/24

Ein Rechtsanwalt, der vom Grundstückeigentümer mit der Prüfung des von einem Notar im Auftrag eines Kaufinteressenten erstellten und übersandten Grundstückkaufvertragsentwurfs beauftragt ist, handelt pflichtwidrig, wenn er Entwurfsänderungen unmittelbar an den Notar übermittelt, ohne seinen Mandanten zuvor für den Fall des späteren Scheiterns der Vertragsverhandlungen über die sich aus § 29 Nr. 1 GNotKG ergebenden Kostenrisiken und Möglichkeiten zur Kostenvermeidung aufgeklärt zu haben.*)

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IBRRS 2024, 2089
ProzessualesProzessuales
Fristbeginn für Streitwertbeschwerde im Beweisverfahren?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2024 - 3 W 76/23

1. Das selbständige Beweisverfahren ist mit Blick auf den Beginn der Abänderungssperrfrist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG und die Rechtsmittelfrist nach § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG isoliert von einer etwaigen späteren Hauptsache zu betrachten.*)

2. Da ein selbständiges Beweisverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen werden kann, kommt es i.S.v. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG auf seine anderweitige Erledigung an.*)

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IBRRS 2024, 2015
ProzessualesProzessuales
Vermieter muss beweisen, dass der Mieter lärmt!

LG Berlin II, Urteil vom 18.06.2024 - 56 S 100/23 WEG

1. Das Berufungsgericht hat gemäß § 529 Abs. 1 ZPO seiner Verhandlung und Entscheidung grundsätzlich die von dem Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten.

2. Dem Vermieter obliegt der Beweis, dass Lärm aus der Wohnung des Mieters stammt.

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Online seit 5. Juli

IBRRS 2024, 2073
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten setzen AÜ-Vertrag voraus!

BAG, Urteil vom 05.03.2024 - 9 AZR 204/23

Die Erfüllung der Offenlegungspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG und der Konkretisierungspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG setzt das Bestehen eines formwirksamen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags im Zeitpunkt des Überlassungsbeginns voraus.*)

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IBRRS 2024, 2077
VergabeVergabe
Was bereits festgestellt wurde, muss nicht nochmal festgestellt werden!

VK Berlin, Beschluss vom 11.07.2022 - VK B 1-4/22

1. Die Umstellung auf einen Feststellungsantrag nach Erledigung des eigentlichen Hauptsacheantrags ist grundsätzlich zulässig.

2. Ein Feststellungsantrag erfordert ein Feststellungsinteresse. Dieses setzt voraus, dass der Antragsteller ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vergabe geltend machen kann.

3. Wurde die begehrte Feststellung bereits in einem anderen Vergabenachprüfungsverfahren durch Beschluss rechtskräftig getroffen, hat der Antragssteller regelmäßig kein darüberhinausgehendes Interesse an einer identischen Feststellung.

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IBRRS 2024, 2074
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Lärmschutzkonflikt ist in Baugenehmigung abschließend zu regeln!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2024 - 1 B 10359/24

1. Zur hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit einer Baugenehmigung für einen innerörtlichen Festplatz im Hinblick auf die Vermeidung unzumutbarer Lärmimmissionen (hier verneint).*)

2. Soweit die Bewältigung möglicher Lärmschutzkonflikte durch einen mittels Bebauungsplan festgesetzten Festplatz im Bebauungsplanverfahren zulässigerweise dem nachfolgenden Verwaltungsverfahren überlassen worden ist, hat diese in einer nachfolgenden Baugenehmigung grundsätzlich abschließend zu erfolgen.*)

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IBRRS 2024, 1834
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse findet auf öffentlich geförderten Wohnraum keine Anwendung

LG Berlin II, Urteil vom 27.03.2024 - 66 S 213/23

1. Die Vorschriften über die Mietpreisbremse finden auf öffentlich geförderten Wohnraum keine Anwendung. Die Unanwendbarkeit der Mietpreisbremse auf preisgebundenen Wohnraum ergibt sich daraus, dass die dafür maßgeblichen bundes- bzw. landesrechtlichen Vorschriften als Spezialvorschriften die Regelungen über die Mietpreisbremse verdrängen.

2. Wenn nach der Förderung eine Anschlussförderung nicht zu Stande gekommen ist, beendet dies die Eigenschaft "öffentlich gefördert" nicht.

3. Die "ortsübliche Vergleichsmiete" ist keine "Marktmiete". Gegenüber Letzterer unterscheidet sich die ortsübliche Vergleichsmiete dadurch, dass in diese das Neuvermietungsniveau der letzten sechs Jahre einfließt.

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IBRRS 2024, 2052
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterhaftung in der Zwangsversteigerung

AG Langen, Urteil vom 22.05.2024 - 58 C 174/20

1. Unterlässt ein Verwalter die Anmeldung von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Zwangsversteigerung eines Sondereigentums, so haftet er der Gemeinschaft für den dadurch entstandenen Schaden.

2. Dieser Schaden beläuft sich auf bis zu 5% des Verkehrswerts, wenn die Wohnung mit Grundschulden zu Lasten Dritter belastet ist.

3. Die Verpflichtung des Verwalters zum Ersatz des Schadens besteht Zug um Zug gegen Abtretung der titulierten Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Sondereigentümer

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IBRRS 2024, 2076
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ordnungsgemäßes Vergabeverfahren spricht für Erforderlichkeit der Kosten!

VG Cottbus, Urteil vom 30.05.2024 - 6 K 12/24

1. Auf der Aufwandsseite der Kalkulation dürfen nur beitragsfähige Kosten bzw. beitragsfähiger Aufwand angesetzt werden. Das betrifft nicht nur die abstrakte Beitragsfähigkeit, sondern auch die Frage, ob die Aufwendungen der Sache und der Höhe nach erforderlich gewesen sind (sachbezogene und kostenbezogene Erforderlichkeit).

2. Die Erforderlichkeit ist nicht im Sinne einer Beschränkung auf das Notwendigste zu verstehen. Nach dem auch im Anschlussbeitragsrecht geltenden Grundsatz der kostenbezogenen Erforderlichkeit steht der abgabenerhebenden Stelle bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten ein weiter Entscheidungsspielraum zu.

3. Die Grenze für die Erforderlichkeit der aufgewendeten Kosten ist erst dann überschritten, wenn sich die abgabenerhebende Stelle ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die abgabenerhebende Stelle erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind.

4. Beruht die Auftragsvergabe auf einem ordnungsgemäß durchgeführten Vergabeverfahren, indiziert dies die Erforderlichkeit der Kosten.

5. Fehlt es mangels ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens an der entsprechenden Indizwirkung, ist zu klären, ob durch den Vergaberechtsverstoß augenfällige Mehrkosten entstanden sind.

6. Es ist in erster Linie Sache der abgabenerhebenden Stelle darzutun, dass die angefallenen Kosten sach- und marktgerecht gewesen sind.

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IBRRS 2024, 2082
SchiedswesenSchiedswesen
Einseitige Erledigungserklärung = Antragsrücknahme mit Kostenantrag!

BayObLG, Beschluss vom 06.05.2024 - 101 Sch 40/24

In einem Verfahren über einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs ist die Erledigungserklärung des Antragstellers, der sich der Antragsgegner nicht angeschlossen hat, als Antragsrücknahme mit Kostenantrag gegen den Antragsgegner gem. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO auszulegen.

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IBRRS 2024, 2075
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Hinweis auf fehlende Substanziierung muss frühzeitig erfolgen!

OLG Hamm, Urteil vom 14.05.2024 - 7 U 7/24

Hinweise auf eine (vermeintlich) fehlende Substanziierung müssen hinreichend frühzeitig erfolgen und hinreichend konkret sein; erfolgen sie erst in der mündlichen Verhandlung, ist im Einzelfall - wie hier - von Amts wegen Schriftsatznachlass zu gewähren (im Anschluss an BGH, IBR 2022, 277; Senat, Urteil vom 11.04.2022 - 7 U 9/22, NJW-RR 2022, 1336).*)

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Online seit 4. Juli

IBRRS 2024, 2049
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Höhe der zu sichernden Vergütung muss (nur) schlüssig dargelegt werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2022 - 21 U 67/21

1. Im Hinblick auf den vertraglichen Anspruchsgrund - insbesondere das wirksame Zustandekommen des Bauvertrags - genügt im Rahmen von § 648a BGB a.F. nicht lediglich eine schlüssige Darlegung, sondern hierüber ist gegebenenfalls Beweis zu erheben.*)

2. Hinsichtlich der Höhe des zu sichernden Vergütungsanspruchs reicht eine schlüssige Darlegung des Unternehmers dazu aus, dass ein Vergütungsanspruch bereits besteht oder noch entstehen kann ("voraussichtlicher Vergütungsanspruch"). Regelmäßig nicht erforderlich ist, dass der Anspruch fällig oder durchsetzbar ist, es sei denn, aus dem Vertrag bestehen offensichtlich Ansprüche nicht mehr bzw. können offensichtlich nicht mehr entstehen bzw. sind offensichtlich nicht durchsetzbar.*)

3. Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren, es sei denn, die Klärung der Streitfragen führt nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits.*)

4. Sofern dies den Rechtsstreit verzögert, kann der Besteller nicht mit der streitigen Behauptung gehört werden, es lägen die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor bzw. die tatsächlichen Voraussetzungen für die vereinbarte Vergütung (sei es für die erbrachten oder nicht erbrachten Leistungen) lägen nicht vor (z. B. weil die berechneten Mengen nicht geleistet worden seien).*)

5. Sind bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag nur noch ganz geringfügige Leistungen ausstehend, kann der Werklohnanspruch, sofern keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Auftraggebers verdeckt werden können, auch auf die Weise berechnet werden, dass die nicht erbrachte Leistung bewertet und der so ermittelte Betrag von der Gesamtvergütung abgezogen wird.*)

6. Wenn die Parteien den Pauschalpreis auf der Grundlage eines nach Einheitspreisen aufgeschlüsselten Angebots des Unternehmers, insbesondere durch Abrundung, vereinbart haben, so kann dies ein brauchbarer Anhaltspunkt für die Berechnung der Vergütung für die erbrachten Leistungen sein. Ein Nachlass auf den Endpreis des Einheitspreisangebots ist entsprechend zu berücksichtigen.*)

7. Ein Abzug des Sicherheitseinbehalts, der in der Schlussrechnung berücksichtigt worden ist, ist im Rahmen der vorstehenden Berechnung des Anspruchs gem. § 648a BGB a.F. nicht (zusätzlich) vorzunehmen, da insoweit noch von einem "voraussichtlichen Vergütungsanspruch" im o. a. Sinne auszugehen ist.*)




IBRRS 2024, 2056
VergabeVergabe
Jeder Bieter muss eine faire Chance haben!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.05.2024 - 4 A 2508/22

1. Ein vollständiger Antrag, der geeignet ist, bei nicht rechtzeitiger Bescheidung eine Genehmigungsfiktion auszulösen, liegt im Anwendungsbereich des § 6a Abs. 2 GewO nur dann vor, wenn aus diesem hervorgeht, dass der Marktdurchführung durch den Antragsteller keine sonstigen rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen.*)

2. Die Fiktionsregelung des § 6a Abs. 2 GewO sollte nur die durch die Richtlinie 2006/123/EG begründete Pflicht zur Einführung einer Genehmigungsfiktion in nationales Recht umsetzen. Von den die Mitgliedstaaten verpflichtenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/123/EG über Genehmigungsregelungen sind insbesondere Marktfestsetzungsanträge nicht erfasst, die sich auf Märkte beziehen, welche als öffentliche Einrichtungen entweder von der öffentlichen Hand betrieben werden oder deren Betrieb privaten Veranstaltern im Einklang mit dem hierfür maßgeblichen Recht nur im Rahmen öffentlicher Dienstleistungskonzessionen im Sinne des Unionsrechts und/oder mit einer noch nicht erteilten oder verbindlich in Aussicht gestellten straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis oder sonstigen Erlaubnis zugänglich ist.*)

3. Hiervon ausgehend ist ein Festsetzungsantrag jedenfalls dann unvollständig, wenn aus ihm nicht hervorgeht, dass der vom Antragsteller beabsichtigen Marktdurchführung keine sonstigen rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen.*)

4. Bei traditionell veranstalteten Wochenmärkten handelt es sich nach dem hierfür maßgeblichen Landesrecht unabhängig davon, dass sie von einem privaten Konzessionsnehmer unter Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis durchgeführt werden sollen, um vorhandene und nicht erst zu schaffende gemeindliche Einrichtungen i.S.v. § 8 GO-NW.*)

5. Bereits aus § 8 Abs. 2 GO-NW ergibt sich, dass die öffentlich-rechtlichen Bindungen aus dem Betrieb der Wochenmärkte als öffentliche Einrichtung gegenüber Beschickern, Besuchern und Dritten fortbestehen und sich eine veranstaltende Gemeinde diesen nicht vollständig durch eine "Flucht ins Privatrecht" entziehen kann.*)

6. Eine staatliche Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, muss jedem Mitbewerber eine faire Chance bieten, nach Maßgabe der für den spezifischen Auftrag wesentlichen Kriterien und des vorgesehenen Verfahrens berücksichtigt zu werden.*)

7. Bei Auswahlentscheidungen, an denen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, ergibt sich die Pflicht transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen auch aus dem auf dem allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung beruhenden europarechtlichen Transparenzgebot.*)

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IBRRS 2024, 2051
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beseitigung von Brandschutzmängeln ist zweifelsfrei nachzuweisen!

VGH Bayern, Beschluss vom 11.06.2024 - 15 CS 24.757

1. Im Rahmen einer Duldungsanordnung kommt mangels dinglicher Berechtigung des Pächters nur auf die Wirksamkeit - und nicht auf die Rechtmäßigkeit - der Nutzungsuntersagung gegenüber dem Grundstückseigentümer an.

2. Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung wegen Brandschutzmängeln entfällt erst dann, wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass sämtliche Mängel brandschutzkonform beseitigt worden sind. Die Vorlage der Rechnung einer Firma für Innenausbau und Renovierung ist hierfür weder aussagekräftig noch stellt sie einen ordnungsgemäßen und prüffähigen Nachweis dar.

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IBRRS 2024, 2054
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Augen auf bei der Kautionsabrechnung wegen Schadensersatzes

AG München, Urteil vom 22.12.2023 - 452 C 6195/22

Erklärt der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache, so setzt dies voraus, dass sich die Ansprüche vor Eintritt der Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 548 Abs. 1 BGB aufrechenbar gegenüberstanden (§§ 215, 387 BGB). Wegen der erforderlichen Gleichartigkeit der Ansprüche muss somit vor Eintritt der Verjährung ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung bestanden haben.

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IBRRS 2024, 1983
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigenmächtiger Einbau einer Brandschutztür ist keine brennende Idee!

AG Homburg, Urteil vom 23.03.2023 - 19 C 4/23

1. Der eigenmächtige Einbau einer Brandschutztür durch einen Eigentümer ist nicht zulässig.

2. Handelt es sich bei der Brandschutztür um eine bauliche Veränderung i.S.v. § 20 Abs. 1 WEG, bedarf es einer entsprechenden Beschlussfassung der Gemeinschaft.

3. Handelt es sich bei dem Einbau der Brandschutztür um die Verfolgung eines Anspruchs auf Erstherstellung und es verbleibt diesbezüglich kein Entschließungsermessen, wohl aber ein Auswahlermessen, scheidet eine unmittelbare Klage auf Realisierung aus und stattdessen ist auf eine Beschlussfassung der Gemeinschaft hinzuwirken und diese notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage zu verfolgen.

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IBRRS 2024, 2039
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchberichtigung bei Eintragung trotz Insolvenzsperre?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2024 - 19 W 67/23

Wird eine Grundbucheintragung unter Übergehung eines Insolvenzsperrvermerks vorgenommen, kann die für eine Berichtigung erforderliche Überzeugung von der Unrichtigkeit des Grundbuchs je nach den Umständen des Falls auch deshalb gebildet werden, weil jeder Anhaltspunkt für eine Genehmigung der Eintragung durch den Insolvenzverwalter fehlt.*)

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IBRRS 2024, 2058
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Abzug „neu für alt“ bei Teilerneuerung!

AG Trier, Urteil vom 07.06.2024 - 7 C 177/22

1. Ein Abzug Neu für Alt ist jedenfalls dann bei der Beschädigung eines Maschendrahtzauns nicht zu berücksichtigen, wenn nur Teile eines einheitlichen Zaunes erneuert werden.*)

2. Hält ein Zaun die landesnachbarrechtlichen Abstandsgrenzen nicht ein und wird dieser vom Nachbar bei Mäharbeiten beschädigt, liegt ein Mitverschulden des Zauneigentümers jedenfalls dann nicht vor, wenn Einwände des Nachbarn gegen die Abstandsgrenzen nach den landesnachbarrechtlichen Vorschriften präkludiert sind.*)

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IBRRS 2024, 2057
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss Fristablauf eigenverantwortlich prüfen!

BGH, Beschluss vom 17.04.2024 - XII ZB 454/23

Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17.05.2023 - XII ZB 533/22, IBRRS 2023, 1834 = IMRRS 2023, 0843).*)

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IBRRS 2024, 2050
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Rubrumsberichtigung!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.05.2024 - 4 W 330/24

Gegen die Ablehnung einer Rubrumsberichtigung ist kein Rechtsmittel gegeben.*)

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IBRRS 2024, 2059
ProzessualesProzessuales
Klageanspruch erfüllt: Trotzdem Kostenteilung!?

AG Trier, Beschluss vom 20.04.2024 - 7 C 329/23

1. Begibt sich die Beklagtenseite durch Erfüllung des Anspruchs freiwillig in die Rolle des Unterlegenen, führt dies nur dann nicht zur grundsätzlichen alleinigen Kostentragungspflicht, wenn sie plausible Gründe für den Anschluss an die Erledigungserklärung hat.*)

2. Ein plausibler Grund, der die Beklagtenseite dazu bewegt, sich einer Erledigungserklärung anzuschließen, obwohl sie die Klage für unzulässig oder unbegründet hielt, kann auch sein, dass die mit einem Verfahren verbundenen mentalen Belastungen vermieden werden sollen.*)

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Online seit 3. Juli

IBRRS 2024, 2036
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kündigung nach § 650f Abs. 5 BGB: Vergütung nur für mangelfreie Leistung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2023 - 5 U 33/23

1. Kündigt der Unternehmer den Bauvertrag, nachdem er dem Besteller erfolglos eine Frist zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung gesetzt hat, steht ihm eine Vergütung für erbrachte Leistungen nur insoweit zu, als er die Leistung tatsächlich erfüllt, also mangelfrei erbracht hat.

2. Zum Kündigungszeitpunkt vorhandene Mängel beschränken (zunächst) den Umfang des dem Unternehmer für die erbrachten Leistungen zustehenden Vergütungsanspruchs. Er hat insoweit die Wahl, entweder die Mängel zu beseitigen und die volle Vergütung zu erlangen oder sich ohne Mängelbeseitigung auf eine gekürzte Vergütung zu beschränken.

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IBRRS 2024, 2035
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Unwissenheit schützt nicht vor Rückforderung!

VG München, Urteil vom 25.04.2024 - 31 K 21.2797

1. Ein Zuwendungsbescheid kann ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn der Begünstigte gegen vergaberechtliche Vorschriften verstoßen hat, deren Einhaltung im Zuwendungsbescheid wirksam beauflagt wurde.

2. Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers.

3. Für die Feststellung der Vergabeverstöße kommt es nicht auf die Kenntnis des Zuwendungsnehmers hiervon bzw. auf ein entsprechendes Verschulden, sondern lediglich auf die objektive Rechtslage an. Subjektive Merkmale können allenfalls im Rahmen der Ausübung des Widerrufermessens Berücksichtigung finden.

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IBRRS 2024, 2010
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Vertrauensschutz bei Abweichung von der (neuen) Baugenehmigung!

VGH Bayern, Urteil vom 14.05.2024 - 1 N 23.2256

Wer seine ursprüngliche Planung abändert, um die Baugenehmigung zu erhalten und sich anschließend nicht an die genehmigte Planung hält, sondern seine im Genehmigungsverfahren fallen gelassene Planung verwirklicht, kann sich nicht darauf berufen, dass seine bauliche Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung genehmigungsfähig gewesen wäre und damit Bestandsschutz genießt. Eine derartige Berufung verstößt gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben.*)

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IBRRS 2024, 1867
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Nur die konkrete Beschädigung muss der Mieter beseitigen!

AG Sonneberg, Urteil vom 12.01.2024 - 4 C 73/23

1. Der Vermieter ist verpflichtet, nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Kaution abzurechnen und die Kaution, sofern keine aufrechenbaren Gegenansprüche vorliegen, an den Mieter zurückzuzahlen. Zudem hat er die angefallenen Zinsen, die durch Spareinlagen der Kaution angefallen sind, an den Mieter auszuzahlen.

2. Die Rückgabeverpflichtung des Mieters beinhaltet auch die Räumung der Mietsache von den Gegenständen, die dem Mieter gehören. Nicht verpflichtet ist der Mieter, die Wohnung von Gegenständen zu räumen, die dem Vermieter gehören und dem Mieter lediglich für die Mietdauer zum Gebrauch mit überlassen worden sind.

3. Der Vermieter muss nach der allgemeinen Beweislastregel den Beweis führen, dass zurückgelassene Gegenstände durch den Mieter im Eigentum des Mieters stehen und er zur Räumung dieser Gegenstände verpflichtet ist.

4. Eine starre Endrenovierungsklausel in den AGB ist unwirksam.

5. Entfernt der Mieter drei Bahnen Tapete, um von ihm verursachten Schimmel zu bekämpfen, so hat der Vermieter nur Anspruch darauf, dass diese drei Bahnen ersetzt werden, und nicht, dass das gesamte Zimmer neu tapeziert wird.

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IBRRS 2024, 1438
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaft darf Streitwertvereinbarung beschließen

AG München, Urteil vom 30.08.2023 - 1292 C 816/23 WEG

1. Ein Beschluss, durch den Verwalter einen Eigentümer auffordern zu lassen, den Betrieb in dessen Teileigentum einzustellen, liegt im weiten Ermessensspielraum der Eigentümer, soweit Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der im Streit stehende Betrieb mit den Vorgaben in der Teilungserklärung möglicherweise nicht vereinbar ist und dieser widerspricht.

2. Auch die Entscheidung, den Verwalter zu ermächtigen, mit einem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung (Streitwertvereinbarung) abzuschließen, liegt im weiten Ermessensspielraum der Eigentümer.

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IBRRS 2024, 1947
ImmobilienImmobilien
Sachherrschaft des Geschäftsführer oder eines Angestellten: Wer ist unmittelbarer Besitzer?

OLG Dresden, Urteil vom 07.02.2024 - 5 U 1362/23

1. Wer als Geschäftsführer einer GmbH innerhalb seines Aufgabenbereiches als gesetzlicher berufener Vertreter die Sachherrschaft über ein Grundstück ausübt, hat in Bezug auf dieses Grundstück (lediglich) Organbesitz mit der Folge, dass die Rechtswirkungen des unmittelbaren Besitzes ausschließlich die GmbH als juristische Person treffen (Anschluss BGH, NZM 2016, 888; BVerwG, NZI 2022, 658).*)

2. Wer als Mitarbeiter oder Angestellter eines Dritten die Sachherrschaft über ein Grundstück ausübt, ist Besitzdiener (§ 855 BGB), während der Dritte (unmittelbar) Besitzer (§ 854 Abs. 1 BGB) ist (Anschluss RG, RGZ 99, 208; BGH, NJW 2020, 3711).*)

3. Eine rechtskräftige Verurteilung zur Herausgabe kann Bindungswirkung in einem Folgeprozess entfalten, für den es als Vorfrage darauf ankommt, ob die zur Herausgabe verurteilte Partei die Herausgabe verweigern darf. Das Herausgabeurteil stellt für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bindend fest, dass der herausgabepflichtigen Partei kein gesetzliches oder vertragliches Recht zur Verweigerung der Herausgabe zustand. Das Gleiche gilt für den Zeitraum zwischen Rechtshängigkeit der Herausgabeklage und Schluss der mündlichen Verhandlung, in der über sie entschieden wurde, sofern in diesem Zeitraum keine relevanten Änderungen eingetreten sind und geltend gemacht werden (Anschluss BGH, NJW 2006, 63).*)

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IBRRS 2024, 2018
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Entscheidung des Grundbuchsamts (quasi-)rechtskräftig?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.04.2024 - 19 W 64/23

Für die Wiederholung eines bereits zurückgewiesenen Antrags auf "Korrektur" eines Grundbuchs fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat.*)

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IBRRS 2024, 2041
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ankündigung ohne Einigung ist kein kfm. Bestätigungsschreiben!

LG Hamburg, Urteil vom 06.12.2023 - 417 HKO 35/22

Schweigen hat auch im unternehmerischen Rechtsverkehr grundsätzlich keine Bedeutung. Etwas anderes gilt, wenn die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben Anwendung finden. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass der Absender in dem Schreiben eine bereits getroffene Vereinbarung bestätigt und nicht lediglich ein bestimmtes Vorgehen in Aussicht stellt, ohne dass dem eine entsprechende Einigung der Parteien vorangegangen ist.

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IBRRS 2024, 1439
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

LG Heilbronn, Beschluss vom 22.01.2024 - 3 T 10/23

1. In einem Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO wird der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, wenn zwar ein Sachverständigengutachten zu behaupteten Gefahren für Leib und Leben des Schuldners bei Durchführung einer Zwangsräumung eingeholt wird, nach Eingang des Gutachtens aber sogleich eine gerichtliche Entscheidung ergeht, ohne den Parteien zuvor die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Gutachten einzuräumen.*)

2. Dieser mit der sofortigen Beschwerde geltend gemachte Verfahrensverstoß des Vollstreckungsgerichts führt nicht ohne weiteres zur Abänderung oder Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Vielmehr ist die Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren nachzuholen.*)

3. Voraussetzung für die Anwendung des § 765a ZPO ist, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers nach Abwägung der Belange von Gläubiger und Schuldner zu einem ganz untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.05.2015 - 1 BvR 163/15; BGH, Urteil vom 13.07.1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138; Beschluss vom 25.06.2004 - IXa ZB 267/03, IMRRS 2004, 1635; Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 228/03, IMRRS 2005, 1287 = BGHZ 161, 371; Beschluss vom 04.05.2005 - I ZB 10/05, IMRRS 2005, 0840 = BGHZ 163, 66; Beschluss vom 22.03.2007 - V ZB 152/06, IMRRS 2007, 1006; Beschluss vom 14.02.2010 - I ZB 34/09, IMRRS 2010, 0277; Beschluss vom 20.01.2011 - I ZB 27/10, IMRRS 2011, 0396).*)

4. § 765a ZPO ist als Ausnahmeregelung eng auszulegen. Mit Härten, die jede Zwangsvollstreckung mit sich bringt, muss sich der Schuldner abfinden. Daher begründet der Umstand, dass die Zwangsvollstreckung überhaupt durchgeführt wird und die Maßnahme einen erheblichen Eingriff in den Lebenskreis des Schuldners bewirkt, noch keine Härte im Sinne des § 765a ZPO.*)

5. Der Gläubiger hat gemäß Art. 19 Abs. 4 GG einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz. Dazu gehört auch der Anspruch auf Durchsetzung titulierter Entscheidungen im Wege der Zwangsvollstreckung.*)

6. Zugunsten des Schuldners zu berücksichtigende Umstände können sich aus dessen Person ergeben, beispielsweise eine konkrete Suizidgefahr, hohes Alter, Krankheit, körperliche oder psychische Gebrechen. Die Frage, ob Umstände auf ein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind, kann bei der Interessenabwägung eine Rolle spielen. Umstände, die der Schuldner bewusst herbeigeführt hat, um die Vollstreckung zu vereiteln, haben kaum noch Gewicht (so Ulrici in BeckOK ZPO, Stand: 01.07.2023, § 765a Rz. 12) oder sind bei Abwägung nicht zu berücksichtigen (so Heßler in MünchKomm ZPO, 6. Aufl., § 765a Rz. 26; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 765a Rz. 6).*)

7. Die Frage, ob eine Zwangsräumung zum Suizid des Schuldners führen kann, muss unabhängig davon beantwortet werden, ob die Suizidalität auf einer - psychischen oder sonstigen - Erkrankung oder auf anderen - persönlichkeitsbedingten - Ursachen beruht. Die Unfähigkeit, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation situationsangemessen zu bewältigen, verdient auch dann Beachtung, wenn ihr kein Krankheitswert zukommt. (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.08.2001 - 1 BvR 1002/01; s. a. Kammerbeschluss vom 02.05.1994 - 1 BvR 549/94).*)

8. Ein Vollstreckungsschuldner hat selbst dazu beizutragen, dass die Gefahren für Leben und Gesundheit, deren grundrechtlicher Schutz im Rahmen der Abwägung nach § 765a ZPO zu beachten ist, gemindert oder beseitigt werden (vgl. z.B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1466/91; Kammerbeschluss vom 12. Februar 1993 - 2 BvR 2077/92; Kammerbeschluss vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - I ZB 11/23, Rz. 20, IMRRS 2024, 0055; LG München I, Beschluss vom 13.02.2019 - 14 T 16334/18, IMRRS 2019, 0765). Vom Schuldner kann und muss verlangt werden, daran mitzuwirken, dass sich das geltend gemachte Risiko nicht erhöht.*)

9. Deshalb ist es durchaus bei der Abwägung zu seinen Lasten zu berücksichtigen, wenn ein Schuldner zumutbare Maßnahmen nicht ergreift, sondern bewusst die Gefahren für sein Leben perpetuiert, um Vollstreckungsschutz zu erreichen (hier: Der u.a. unter einer rezidivierenden depressiven Störung leidende Schuldner lehnt eine Behandlung gegen die Depression über einen langen Zeitraum ab, besorgt sich wiederholt das Mittel Pentobarbital-Natrium auch während des Beschwerdeverfahrens, und belegt den Besitz des Mittels fotografisch, um dem Verlangen nach Vollstreckungsschutz Nachdruck zu verleihen).*)

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IBRRS 2024, 2042
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsvereinbarung bedarf der Schriftform!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2024 - 26 SchH 8/23

1. Die Begründung der Zuständigkeit staatlicher Gerichte bedarf – auch im internationalen Geschäftsverkehr - keiner ausdrücklichen Vereinbarung. Der Weg zu den staatlichen Gerichten im Umfang ihrer Gerichtsbarkeit steht grundsätzlich jedem Rechtssuchenden offen, sofern dem nicht im Einzelfall konkrete Regelungen – wie beispielsweise eine wirksame Schiedsvereinbarung – entgegenstehen. Eine solche bedarf der Schriftform.

2. Vertragliche Vereinbarungen, die Erklärungen der Parteien an eine besondere Form binden, können auch konkludent abbedungen werden. Dass eine formfreie Absprache gelten soll, muss aber klar erkennbar sein.

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IBRRS 2024, 2023
ProzessualesProzessuales
Sachverständiger des sBV ist im Hauptverfahren anzuhören!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2023 - 1 E 10048/23

Das Gericht muss auf Antrag eines Beteiligten auch in einem selbstständigen Beweisverfahren den Sachverständigen, der das schriftliche Gutachten verfasst hat, grundsätzlich zur mündlichen Anhörung laden. Ein Ermessensspielraum besteht nicht.*)

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Online seit 2. Juli

IBRRS 2024, 2027
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Wochenendarbeit = Schwarzarbeit!

LG Itzehoe, Urteil vom 08.12.2023 - 2 O 136/23

1. Kein Anspruch auf Rückzahlung von Abschlags-/Vorauszahlungen bei einer Schwarzgeldabrede.*)

2. Zu den Indizien, die für das Vorliegen einer Schwarzgeldabrede sprechen.

3. Eine Kommunikation über freie Wochenenden, an denen die Arbeiten auszuführen sind, spricht dafür, dass die Arbeiten außerhalb des regulären Geschäftsbetriebs und „schwarz“ erbracht werden.

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IBRRS 2024, 0841
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Anbieter von Interiordesignkursen ist kein "Institut für Innenarchitektur"!

LG Dresden, Urteil vom 18.12.2023 - 5 O 578/23

Durch die Verwendung "Institut für Innenarchitektur" wird der Eindruck einer wissenschaftlichen Betätigung erweckt. Insbesondere wird hierdurch der Anschein erweckt, dass es sich um eine hochschulrechtliche Einrichtung handelt.

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IBRRS 2024, 2020
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein sachlicher Aufhebungsgrund: Aufhebung wird aufgehoben!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2024 - 3194.Z3-3_01-24-8

1. Die Entscheidung über die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist eine Ermessensentscheidung. Die Bieter haben daher Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch den Auftraggeber. Die Nachprüfungsinstanzen können die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers insoweit auf eine korrekte Ausübung des Ermessens überprüfen.*)

2. Die Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung kann dann veranlasst sein, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund fehlt und die Entscheidung sich daher als willkürlich darstellt oder der öffentliche Auftraggeber das ihm hinsichtlich der Entscheidung über die Verfahrensaufhebung zustehende Ermessen nicht oder fehlerhaft ausgeübt hat.*)

3. Willkürlich ist ein Verwaltungshandeln dann, wenn es unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht. Willkür liegt vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in eklatanter Weise missdeutet wird.*)

4. Die Vergabekammer kann das Ermessen über die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nicht anstelle des Auftraggebers ausüben und demzufolge auch keine möglicherweise bestehenden anderen Begründungsansätze für eine zumindest wirksame Aufhebung des Verfahrens heranziehen. Dies ist Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers.*)




IBRRS 2024, 2008
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwehr gebietsfremder Nutzung nur innerhalb des Baugebiets!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.06.2024 - 2 B 178/24

1. Selbst im Falle der Missachtung einer sich aus § 1 Abs. 3 BauGB ergebenden Planungspflicht bedarf es für den Erfolg der Nachbarklage einer konkreten drittschützenden Norm, da es ein subjektives Recht des Einzelnen auf eine (Änderung der) Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht gibt.

2. Eine gebietsfremde Nutzung mit Bezug auf ein bestimmtes Baugebiet (hier: das festgesetzte reine Wohngebiet) kann regelmäßig nur innerhalb desselben Baugebietes abgewehrt werden.

3. Bei einer "Fläche für die Landwirtschaft" handelt es sich nicht um ein "Baugebiet", dessen Festsetzung aus sich heraus dem Schutz nachbarlicher Interessen dient

4. Ist die Baugenehmigung nicht offensichtlich nachbarrechtswidrig, geht die Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers aus.

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IBRRS 2024, 1978
Beitrag in Kürze
MietrechtMietrecht
Auf Synchronisierung der Duplexgaragen muss hingewiesen werden!

AG München, Urteil vom 18.03.2024 - 132 C 17221/22

Wenn sich eine Duplexgarage auch ohne deren absichtliche Betätigung gleichsam "von selbst" aufgrund der Synchronisierung mit anderen Parkplätzen bewegt, ist eine besondere Warnungen der Nutzer erforderlich.

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