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IBRRS 2024, 2177
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Wann besteht ein Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld?

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.08.2023 - L 2 AL 35/18

1. Der Anspruch des Bauunternehmers auf Gewährung von Zuschuss-Wintergeld nach § 102 Abs. 1, 2 SGB III setzt u. a. voraus, dass der geltend gemachte Zeitraum innerhalb der sog. Schlechtwetterzeit liegt und das Unternehmen dem Baugewerbe zuzurechnen ist.*)

2. Für dessen Bewilligung gilt gem. § 325 Abs. 3 SGB III eine Ausschlussfrist von drei Monaten.*)

3. Hat der Bauunternehmer mit seiner Antragstellung die Mindestinhalte entsprechend § 323 Abs. 2 Satz 4 SGB III gegenüber dem Leistungsträger angegeben, so ist ihm das geltend gemachte Zuschuss-Wintergeld zu bewilligen.*)

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IBRRS 2024, 2181
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Wie ist das Vergabeverfahren zu dokumentieren?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 14.05.2024 - VgK-6/2024

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.

2. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht ist immer zugleich auch ein Verstoß gegen das Transparenzgebot.

3. Zu dokumentieren sind sowohl der formale Verfahrensablauf als auch auf die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen.

4. Zwar muss die Dokumentation nicht notwendigerweise in einem zusammenhängenden Vergabevermerk erfolgen. Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass das Verfahren lückenlos dokumentiert wird, wobei der Vermerk aus mehreren Teilen bestehen kann. Die Dokumentation muss jedoch zeitnah erstellt und laufend fortgeschrieben werden.

5. Die für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen sind in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht und Ergebnis in die Benotung eingegangen sind.

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IBRRS 2024, 2174
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann fügt sich ein Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung ein?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.06.2024 - 1 LB 51/22

1. Bei der Bestimmung der nach § 34 Abs. 1 BauGB für das Einfügen eines Vorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung maßgeblichen näheren Umgebung ist zwischen den einzelnen Seiten eines überschaubaren Straßengevierts nur dann zu differenzieren, wenn diese - etwa infolge der Trennung durch einen hinreichend gewichtigen unbebauten Blockinnenbereich oder bei Erkennbarkeit zweier klar voneinander abgegrenzter, in sich im Wesentlichen homogener Bebauungsmuster - jeweils erkennbar ein Eigenleben führen.*)

2. Bei Beurteilung des Einfügens nach dem Maß der baulichen Nutzung i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB ist für die absolute Größe und das Verhältnis der Gebäude zur umgebenden Freifläche (Bebauungsdichte) jeweils separat nach Referenzobjekten zu suchen. Allerdings sind bei der Bestimmung der Bebauungsdichte neben der Grundfläche der Gebäude auch ihre Höhe und Geschossigkeit zu berücksichtigen.*)

3. Für die Bestimmung des Verhältnisses eines Gebäudes zu den umgebenden Freiflächen können dem Vorhaben Teile von Nachbargrundstücken nur zugerechnet werden, wenn diese nicht als umgebende Freiflächen eines vorhandenen oder realisierbaren Nachbargebäudes angesehen werden können. Umgekehrt sind diejenigen Teile des Vorhabengrundstücks keine umgebenden Freiflächen, die ihrer Lage nach das Verhältnis des Vorhabens zu Nachbarbaukörpern nicht prägen können; dies gilt insbesondere für Zufahrtsstreifen von Hinterliegergrundstücken.*)

4. Ein Vorhaben fügt sich mit Blick auf das Verhältnis der Gebäude zu umliegenden Freiflächen nicht bereits dann ein, wenn seine Abstände zu Nachbargebäuden in der näheren Umgebung ein Vorbild haben.*)

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IBRRS 2024, 2116
WohnraummieteWohnraummiete
Unberechtigte Forderungen sind für Mietrückstand unbeachtlich

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2024 - 33 C 1198/23

Unberechtigte Erhöhungen der Heizkostenvorauszahlungen dürfen nicht in die Berechnung des Mietrückstands miteinbezogen werden.

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IBRRS 2024, 2191
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Rückbau eines Fensters?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 12.07.2024 - 980a C 26/23 WEG

1. Ist ein Beschluss als bloße Aufforderung zu verstehen, ohne damit eine Leistungspflicht konstitutiv begründen zu wollen, sind bei einer Anfechtung eines solchen Beschlusses nur formelle Mängel zu prüfen.

2. Entstehen durch eine bauliche Veränderung keinem Miteigentümer Nachteile, ist die Veränderung zu genehmigen.

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IBRRS 2024, 2178
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wie ist die zeitweise (technische) Unmöglichkeit glaubhaft zu machen?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.06.2024 - 14 S 761/24

Die Glaubhaftmachung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 294 ZPO) der vorübergehenden (technischen) Unmöglichkeit i.S.v. § 55d Satz 3 und 4 VwGO erfordert eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, die zur vorübergehenden Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung aus technischen Gründen geführt hat (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.12.2023 - 12 S 1719/23, IBRRS 2024, 2176 = IMRRS 2024, 0922, m w. N.).*)

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IBRRS 2024, 2198
ProzessualesProzessuales
Warum gerade ich?

BGH, Beschluss vom 16.04.2024 - X ARZ 101/24

1. Eine Durchbrechung der Bindungswirkung eines nach § 17a Abs. 1 GVG ergangenen Verweisungsbeschlusses kommt allenfalls bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24.10.2017 - X ARZ 326/17, Rz. 19, IBRRS 2017, 4191 = IMRRS 2017, 1735; Beschluss vom 16.04.2019 - X ARZ 143/19, Rz. 13, IBRRS 2019, 1514).*)

2. Ein derart extremer Verstoß liegt nicht schon dann vor, wenn ein Amtsgericht, das den Rechtsstreit bereits auf der Grundlage von § 281 ZPO an ein Arbeitsgericht verwiesen hat, den Rechtsstreit nach Rücksendung der Akten auf der Grundlage von § 17a GVG erneut an dasselbe Arbeitsgericht verweist (Abgrenzung zu BAG, Beschluss vom 21.12.2015 - 10 AS 9/15, NZA 2016, 446).*)

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IBRRS 2024, 2203
ProzessualesProzessuales
Stillstand, bis BVerfG und BGH entscheiden? Nein!

BGH, Beschluss vom 04.06.2024 - VIII ZB 40/23

1. Der Umstand, dass in einem vor dem Bundesverfassungsgericht geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren über eine Frage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil abhängt, rechtfertigt eine Aussetzung der Verhandlung nach § 148 Abs. 1 ZPO nicht (im Anschluss an Senatsurteile vom 21.12.2022 - VIII ZR 78/22, Rz. 40, IBRRS 2023, 0373; vom 08.02.2023 - VIII ZR 65/22, Rz. 40, IBRRS 2023, 0743; jeweils m.w.N.).*)

2. Die Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 148 Abs. 1 ZPO kommt - auch in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift - nicht bereits deshalb in Betracht, weil bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht oder bei anderen Spruchkörpern dieses Gerichts eine Vielzahl weiterer Parallelverfahren anhängig ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 54/11, IBR 2014, 1141 - nur online).*)

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Online seit gestern

IBRRS 2024, 2164
Beitrag in Kürze
WerklieferungWerklieferung
Vertrag über Herstellung von Wintergartenfertigelementen ist unwiderruflich!

LG Darmstadt, Beschluss vom 07.07.2023 - 17 O 23/22

1. Auf Werklieferungsverträge sind die kaufrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Die Abgrenzung zwischen Werk- und Werklieferungsvertrag erfolgt nach dem Schwerpunkt der Leistung.

2. Ein Vertrag über die Lieferung von Bauteilen nach Vorgaben des Kunden zur Montage eines Wintergartens ist ein Werklieferungsvertrag.

3. Dem Verbraucher steht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werklieferungsvertrag kein Widerrufsrecht zu.

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IBRRS 2024, 2163
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Kein Arbeitsverhältnis trotz Überschreitung der AÜG-Grenze?

LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2024 - 14 Sa 1133/23

1. Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche können gem. § 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG eine Überlassungshöchstdauer von 36 Monaten festlegen.*)

2. Eine Tarifkollision i.S.v. § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG liegt bereits dann vor, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften überschneiden. Auf die Regelungsgegenstände kommt es nicht an.*)

3. Regelungen des Minderheitstarifvertrags werden nicht verdrängt, wenn aus einer objektivierten Perspektive neben dem anwendbaren Tarifvertrag weitere inhaltliche Regelungen anwendbar bleiben sollen. Davon ist auszugehen, wenn Tarifleistungen nicht erkennbar untereinander verknüpft sind, weil sie zu ganz verschiedenen Regelungskomplexen gehören. Danach bleibt die Überlassungshöchstdauer für Zeitarbeitnehmer, die in § 2 Nr. 3 Satz 2 des mit der Christlichen Gewerkschaft Metall geschlossenen Tarifvertrags zur Regelung der Zeitarbeit in den Elektrohandwerken vom 30.06.2018 geregelt ist, im Hinblick auf die mit der IG Metall geschlossenen Tarifverträge für das elektrotechnische Handwerk anwendbar.*)

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IBRRS 2024, 2162
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftpflichtversicherung muss Ansprüche gegen Architekten abzuwehren!

LG Köln, Urteil vom 16.05.2024 - 24 O 211/23

1. In der Architektenhaftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Architekten von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Architekten für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren.

2. Der Haftpflichtversicherungsschutz besteht unabhängig davon, inwieweit die gegen den Architekten erhobenen Ansprüche begründet sind. Soweit der Architekten zu Unrecht in Anspruch genommen wird, ist der Versicherer verpflichtet, diese Ansprüche für den Architekten abzuwehren.

3. Eine Abweichung von der halbzwingenden Vorschrift des § 28 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 VVG zum Nachteil des Architekten stellt eine unangemessene Benachteiligung dar (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2014 - IV ZR 58/13, IBRRS 2014, 3244).

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IBRRS 2024, 2161
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Bauzeitverschiebung ist kein Aufhebungsgrund!

VK Westfalen, Beschluss vom 09.07.2024 - VK 2-17/24

Öffentliche Auftraggeber können eine rechtmäßige Aufhebung grundsätzlich nicht allein auf die Verschiebung der Bauzeit stützen. Selbst durch die unter Umständen veranlassten Preisanpassungen wird der Vertrag grundsätzlich weder erweitert noch dessen wirtschaftliches Gleichgewicht gestört.

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IBRRS 2024, 2160
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebäude wird nicht abgerissen: Befreiung rechtswidrig!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2024 - 2 L 126/23

Eine Befreiung von einer planerischen Festsetzung über eine mit einem Geh- und Fahrrecht zu belastenden Fläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB zur Erschließung von Hinterliegegrundstücken in Gestalt einer Änderung des Verlaufs der Zuwegung kommt nicht in Betracht, wenn der Verlauf im Angesicht des Falles genau so gewollt war in der irrigen Annahme, ein dort vorhandenes Gebäude würde zeitnah beseitigt.*)

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IBRRS 2024, 2197
WohnraummieteWohnraummiete
Wann liegt eine Individualvereinbarung vor?

LG Berlin II, Urteil vom 25.06.2024 - 67 S 240/21

1. Wenn ein Verstoß gegen die §§ 556 Abs. 1 Satz 3 BGB, 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKVO die Unwirksamkeit der vertraglichen Regelung gem. § 556 Abs. 4 Alt. 1 BGB nach sich zieht, gilt für einen Verstoß gegen die §§ 556 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKVO dasselbe (hier: Unwirksamkeit einer individualvertraglichen Quotenabgeltungsklausel).*)

2. Trotz vom Vermieter vorformulierter Vertragsbedingungen kann eine im Einzelnen ausgehandelte Individualvereinbarung i.S.d. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB vorliegen. Das erfordert allerdings nicht nur die ausdrückliche Aufforderung des Vermieters an den Mietinteressenten, vor Aufnahme der Verhandlungen über die vermieterseits entworfenen Vertragsbedingungen zunächst seienrseits konkrete und alternative Regelungs- und Textvorschläge einzubringen, sondern gleichzeitig die Erklärung, die Vertragsverhandlungen selbst dann fortzuführen, wenn keine zeitnahe Einigung über die mieterseits eingebrachten Vorschläge erzielt werden kann.*)

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IBRRS 2024, 2188
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundstückskaufvertrag: Verwalter kann für die Gemeinschaft die Auflassung erklären

OLG München, Beschluss vom 11.07.2024 - 34 Wx 155/24

1. § 9b Abs. 1 WEG beinhaltet eine umfassende organschaftliche Vertretungsmacht des Verwalters für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.*)

2. Bei Erwerb von Grundeigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter, ist für die Eintragung der Auflassung im Grundbuch kein Nachweis einer durch Mehrheitsbeschluss erfolgten Verwalterermächtigung erforderlich (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 16.11.2016 - 34 Wx 305/16, ZWE 2017, 93).*)

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IBRRS 2024, 2159
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
ö.b.u.v. Sachverständige müssen elektronisches Postfach eröffnen!

OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2024 - 22 U 15/24

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind gem. § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO verpflichtet, ein elektronisches Postfach zu eröffnen, das für die elektronische Zustellung von elektronischen Dokumenten durch das Gericht auf einem sicheren Übermittlungsweg i.S.v. § 130a Abs. 4 ZPO geeignet ist.*)

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IBRRS 2024, 2176
RechtsanwälteRechtsanwälte
beA-Störung ist glaubhaft zu machen!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.12.2023 - 12 S 1719/23

Auch bei gerichtsbekannten Störungen oder solchen, von denen sich das Gericht ohne Weiteres Kenntnis verschaffen kann, ist eine Glaubhaftmachung - gegebenenfalls durch anwaltliche Versicherung - erforderlich, da dem Gericht der Zeitpunkt des Sendeversuchs nicht bekannt sein wird.*)

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IBRRS 2024, 2157
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert des selbständigen Beweisverfahrens?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2024 - 19 W 20/24

1. Bei der Bemessung des Gebührenstreitwerts des selbständigen Beweisverfahren ist auch die auf die Mangelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer zu berücksichtigen; dies gilt unabhängig davon, ob die Mehrwertsteuer bei dem Antragsteller schon angefallen ist.*)

2. Mögliche Sowiesokosten sind vom Gebührenstreitwert des selbständigen Beweisverfahrens nur abzusetzen, wenn der Antragsteller von vornherein zu erkennen gibt, dass er sich diese entgegenhalten lassen möchte, etwa wenn er diese von sich aus mit ermitteln lässt.*)

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Online seit 12. Juli

IBRRS 2024, 2103
WerkvertragWerkvertrag
Einmal gemindert, immer gemindert?

OLG Köln, Urteil vom 24.11.2023 - 6 U 76/23

1. Der Besteller kann bei Werkmängeln alternativ entweder mindern oder das Vertragsverhältnis beenden. Es steht außer Frage, dass er wegen eines anderen, z. B. später auftretenden Mangels, erneut mindern kann.

2. Verschärft sich nach Ausspruch der Minderung die Schlechtleistung noch weiter, stehen dem Besteller erneut Gewährleistungsrechte zu. Die Ausübung des Minderungsrechts schließt weder eine weitere Minderung noch den Rücktritt aus.

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IBRRS 2024, 2131
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Vergabeunterlagen unklar: Ausschluss unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2022 - Verg 23/21

1. Die Erkennbarkeit eine Vergabeverstoßes setzt regelmäßig voraus, dass die Rechtsvorschriften, gegen die verstoßen wird, zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise gehören. Eine Rügepräklusion kommt in der Regel nur für auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhende und ins Auge fallende auftragsbezogene Rechtsverstöße. Der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem durchschnittlich erfahrenen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots beziehungsweise seiner Bewerbung auffallen muss.

2. Vergabeunterlagen müssen klar und eindeutig formuliert werden und Widersprüchlichkeiten vermeiden. Kommen nach einer Auslegung mehrere Verständnismöglichkeiten in Betracht oder können Unklarheiten oder Widersprüche nicht aufgelöst werden, geht dies zulasten des öffentlichen Auftraggebers.

3. Bei der Auslegung der Vergabeunterlagen ist auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter, also einen abstrakten Adressatenkreis, abzustellen. Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe oder die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderliche Fachwissen verfügt.

4. Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben in den Vergabeunterlagen können nicht zum Angebotsausschluss führen. Die fehlende Vergleichbarkeit, die eine solche vom Bieter zunächst nicht erkannte Mehrdeutigkeit zur Folge hätte, würde dazu führen, dass ein Zuschlag nicht erteilt werden dürfte.

5. An Rügen ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Der Antragsteller muss lediglich tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vortragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen. Reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen indes nicht aus.

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IBRRS 2024, 1798
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann schützen Festsetzungen über das Nutzungsmaß auch den Nachbarn?

VGH Bayern, Beschluss vom 06.05.2024 - 9 CS 24.253

1. Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses. Planbetroffene werden durch die Maßfestsetzungen eines Bebauungsplans nicht in gleicher Weise zu einer "Schicksalsgemeinschaft" verbunden, wie das für die Festsetzung der Art der Nutzung angenommen wird.

2. Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt maßgeblich vom Willen der Gemeinde als Plangeberin ab. Sie darf dies regelmäßig selbst und ohne Bindung an das Eigentumsrecht des Nachbarn entscheiden.

3. Ob die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung nach dem Willen der planenden Gemeinde nicht nur aus städtebaulichen Gründen getroffen wurde, sondern (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich dienen soll, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln.

4. Ein entsprechender Wille kann sich unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst, aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben.

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IBRRS 2024, 2147
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unzulässige Einfriedung im Außenbereich: Hainbuchen sind "auf den Stock" zu setzen!

VG Karlsruhe, Urteil vom 31.05.2024 - 2 K 224/23

Die Anordnung des Auf-den-Stock-Setzens von Hainbuchen, die in eine im Außenbereich unzulässige Einfriedung eingewachsen sind, kann auf der Grundlage von § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 bzw. § 65 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW oder § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG bei Beachtung der maßgeblichen naturschutzrechtlichen Vorgaben zulässig sein.*)

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IBRRS 2024, 2110
WohnraummieteWohnraummiete
Gerichtliche Feststellungen sollte man nicht ignorieren!

LG Berlin II, Beschluss vom 20.06.2024 - 67 S 78/24

Wird durch Feststellungsurteil rechtskräftig festgestellt, dass der Mietzins "bis zum Ende der Baumaßnahmen um 20% gemindert ist", kann sich der Vermieter zur Verteidigung gegen eine im Nachgang erhobene Leistungsklage des Mieters nicht mit Erfolg darauf berufen, der Mietzins sei vor vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen überhaupt nicht oder in einem geringeren Umfang als in dem im Feststellungsurteil zuerkannten Umfang gemindert gewesen.*)

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IBRRS 2024, 2086
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwaltung durfte Schwimmbad während Corona-Pandemie schließen!

AG München, Urteil vom 06.09.2023 - 1292 C 3368/22

Auf der Grundlage der 15. Bay. InfektionsschutzmaßnahmenVO, hier §§ 4 und 5 (2G-Regelung), war die Hausverwaltung befugt, ein zum Gemeinschaftseigentum gehörendes Hallenschwimmbad zu schließen.

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IBRRS 2024, 2167
RechtsanwälteRechtsanwälte
Terminsgebühr für Entgegennahme einer Erledigungserklärung!

BGH, Urteil vom 20.06.2024 - IX ZR 80/23

Eine Terminsgebühr fällt an, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 9/06, IBRRS 2007, 0264 = IMRRS 2007, 0158).*)

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IBRRS 2024, 2140
ProzessualesProzessuales
Nach fünf Monaten ist Schluss!

BSG, Beschluss vom 27.06.2024 - B 2 U 10/24 B

Ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil gilt dann als nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.

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IBRRS 2024, 2142
ProzessualesProzessuales
Kläger prozessunfähig: Klage unzulässig und Berufung unbegründet!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.01.2024 - 8 LB 104/23

Wurde eine Klage durch einen prozessunfähigen Beteiligten erhoben und erfolgt keine Genehmigung der Prozessführung durch den gesetzlichen Vertreter, so ist die Klage als unzulässig abzuweisen; eine Sachentscheidung darf nicht ergehen. Hat das Verwaltungsgericht gleichwohl zur Sache entschieden, so ist die dagegen gerichtete Berufung nicht wegen der Prozessunfähigkeit unzulässig. Sie ist vielmehr unbegründet, weil die Sachentscheidungsvoraussetzungen der Klage aufgrund der fehlenden Prozessfähigkeit nicht erfüllt sind, die Klage also unzulässig ist.*)

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Online seit 11. Juli

IBRRS 2024, 2139
BauträgerBauträger
Abgerechnet wird am Schluss!

OLG Köln, Urteil vom 19.06.2024 - 11 U 73/23

1. Im Rahmen einer Klage auf Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten ist die Behauptung des Auftragnehmers, er habe nach Ablauf der zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist und nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nun einige Mängel ohne Zustimmung des Auftraggebers beseitigt, rechtlich nicht erheblich; erst bei der Abrechnung des Vorschusses ist zu prüfen, ob und inwieweit Nachbesserungsarbeiten des Auftragnehmers erfolgreich waren.*)

2. Dem Erwerber einer Eigentumswohnung steht gegen den Bauträger, dessen Verpflichtung zur Eigentumsumschreibung vertraglich durch die Zahlung des vollen Kaufpreises bedingt ist, auch für den Fall, dass nur noch ein geringfügiger Teil des Kaufpreises offensteht und Mängel vorliegen, regelmäßig kein Anspruch auf Eigentumsverschaffung aufgrund von § 242 oder § 320 Abs. 2 BGB zu, wenn er die Möglichkeit hat, mit eigenen Forderungen in den Kaufpreis übersteigender Höhe aufzurechnen und damit die Eintragungsvoraussetzungen herbeizuführen.*)

3. Der Erwerber kann von dem Bauträger nicht verlangen, eine – aus seiner Sicht unter Überschreitung der Miteigentumsordnung – im Zuge der Errichtung angebrachte Abluftanlage an der Außenfassade zu entfernen, wenn deren Errichtung nicht zur vertraglichen Leistungen des Bauträgers ihm gegenüber zur Herstellung des Gemeinschaftseigentums und seines Sondereigentums gehört, sondern durch den begünstigten Sondereigentümer veranlasst wurde.*)

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IBRRS 2024, 2125
VergabeVergabe
Zu hohe Mindestumsätze gefordert: Bieter erhält zweite Chance!

VK Bund, Beschluss vom 05.06.2024 - VK 2-39/24

1. Die Vorgaben des § 3 VgV, die weitgehend als rechtlich zu qualifizierende Anforderungen an die Auftragswertberechnung stellen, dürfen nicht unbesehen übernommen werden in einen anderen Kontext, so den Kontext der grundsätzlich im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers stehenden Ausgestaltung der Eignungsanforderungen nach § 45 VgV, auch wenn dort ebenfalls vom "geschätzten Auftragswert" gesprochen wird.

2. Ein am Achtfachen der Auftragswertschätzung orientierter Mindestjahresumsatz ist einem konkreten Sonderfall vorbehalten, nämlich wenn "aufgrund der Art des Auftragsgegenstands spezielle Risiken bestehen".

3. Einem Bieter, dessen Angebot wegen einer Änderung von den Vergabeunterlagen zwingend von der Wertung auszuschließen ist, ist dennoch antragsbefugt, wenn ihm eine sog. zweite Chance auf Abgabe eines neuen, dann mangelfreien Angebots zusteht.

4. Eine zweite Chance kann sich daraus ergeben, dass auch alle weiteren Angebote entweder an Mängeln leiden oder der öffentliche Auftraggeber seine Prüfung noch nicht abgeschlossen hat oder daraus, dass die Grundlagen des Vergabeverfahrens in Bezug auf die Vorgaben des Auftraggebers nicht vergaberechtskonform, sondern überschießend sein könnten.

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IBRRS 2024, 2127
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Prognose oder worst-case-Betrachtung bei fehlender UVP-Vorprüfung?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.07.2024 - 2 L 94/23

Fehlt es bei einer nachträglich durchzuführenden UVP-Vorprüfung mit Bezug auf den insoweit maßgeblichen, in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt an einer hinreichenden Bestandserfassung, können die Umweltauswirkungen eines Vorhabens weder ordnungsgemäß prognostiziert noch im Wege einer tragfähigen worst-case-Betrachtung eingeschätzt werden.*)

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IBRRS 2024, 2088
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung nach Kündigung: Neuer Mietvertrag wird geschlossen!

AG Bielefeld, Urteil vom 17.06.2024 - 411 C 34/24

1. Erfolgt ein Mieterhöhungsverlangen nach einer vom Vermieter ausgesprochenen Kündigung, ist entscheidend, ob ein objektiver Empfänger, der den Inhalt des Angebots des Vermieters auf Erhöhung der Miete und alle sonstigen Umstände kennt, aus dem Verhalten des Vermieters den Schluss auf einen Rechtsbindungswillen auf Fortsetzung des Mietverhältnis zu der erhöhten Miete in unbefristeter Dauer zu ziehen hat.

2. In der Erklärung über eine nach dem kündigungsbedingten Mietvertragsende greifende Mieterhöhung ohne jegliche Bezugnahme zu der bereits ausgesprochenen Kündigung kann nur die Erklärung gesehen werden, das Mietverhältnis mit der erhöhten Miete unbefristet fortzusetzen.

3. Es ist auch ein Leichtes, mit der Mieterhöhung zugleich zu erklären oder deutlich zu machen, dass an einer bereits ausgesprochenen Kündigung festgehalten wird, und mithin zu erklären, dass die Mieterhöhung unter Fortgeltung der Kündigung verlangt wird.

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IBRRS 2024, 2123
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ohne Vorbefassung keine Anfechtung!

AG München, Urteil vom 20.12.2023 - 1295 C 532/23

Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG besteht nur dann, wenn zuvor versucht wurde, eine Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung als dem primär zuständigen Beschlussorgan zu erreichen. Für die Frage der Vorbefassung ist es jedoch ausreichend, dass sich die Eigentümerversammlung überhaupt mit der Thematik auseinandergesetzt und sich einen entsprechenden Willen gebildet hat.

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IBRRS 2024, 2081
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
GbR wird zu KG: Grundbucheintrag ohne Voreintrag im Gesellschaftsregister?

OLG München, Beschluss vom 22.05.2024 - 34 Wx 71/24

Wechselt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter Wahrung ihrer Identität ihre Rechtsform in eine Kommanditgesellschaft, so setzt deren Eintragung im Grundbuch als Eigentümer nicht die Voreintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Gesellschaftsregister voraus.*)

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IBRRS 2024, 1811
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Abwicklung und Auflösung von Wohnraum - gesonderte Vergütung des Betreuers

BGH, Beschluss vom 10.04.2024 - XII ZB 559/23

Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger, nicht vom Ehegatten des Betroffenen genutzter Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG zu.*)

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IBRRS 2024, 2128
SachverständigeSachverständige
Erforderlicher Zeitaufwand für das Aktenstudium?

LSG Bayern, Beschluss vom 18.03.2024 - L 12 SF 24/22

1. Im Rahmen der Kontrollberechnung des objektiv erforderlichen Zeitaufwands für das Aktenstudium ist von 100 Blatt pro Stunde bei mindestens 25% medizinisch gutachtensrelevantem Inhalt auszugehen.*)

2. Die pauschalierte Betrachtungsweise berücksichtigt, dass Akten nur teilweise medizinische oder andere für die Begutachtung notwendige Daten enthalten. Einzelne doppelt vorliegende medizinische Dokumente sind genauso umfasst wie einzelne doppelseitig bedruckte Aktenblätter.*)

3. Bei mehrfach vorliegenden medizinischen Dokumenten ist grundsätzlich nur eine Durchsicht zur Prüfung der Identität der enthaltenen Dokumente plausibel. Wenn diese einen sehr großen Anteil ausmachen, wenn ganze Bände von Verwaltungsakten mehrfach vorliegen oder der Anteil des medizinisch gutachtens-relevanten Anteils 25% deutlich untersteigt, erscheinen 150 bis 200 Blatt pro Stunde angemessen.*)

4. Bei großem Aktenumfang ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig.*)

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IBRRS 2024, 2130
ProzessualesProzessuales
Antrag auf eV bei Besitzstörung eilt nicht!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2024 - 9 W 12/24

Es stellt noch keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit dar, wenn ein Antragsteller erst dann reagiert, wenn sich die Besitzstörung durch ein Schreiben der Gegenseite, in dem Nutzungsverbote ausgesprochen werden, konkretisiert und er hierauf nicht sogleich einen Eilantrag stellt, sondern zunächst mit einer schriftlichen Unterlassungsforderung mit Fristsetzung an die Gegenseite herantritt.*)

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IBRRS 2024, 2129
ProzessualesProzessuales
Kein Ermessen eingeräumt, kein Anspruch auf Widerspruchsbescheid!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.06.2024 - 2 L 146/23

1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht hinreichend dargelegt, wenn lediglich tatsächliche und/oder rechtliche Feststellungen des Verwaltungsgerichts pauschal in Frage gestellt werden, das schlichte Gegenteil behauptet wird oder hierzu ausschließlich bisheriges Vorbringen wiederholt wird.*)

2. Eröffnet eine gesetzliche Regelung der Behörde keinen Ermessensspielraum, vermag daran auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Behörde von einer Ermessensermächtigung ausgeht und in dieser Annahme eine Entscheidung trifft; es bleibt - auch für die Widerspruchsbehörde - eine gebundene Entscheidung.*)

3. In den Fällen, in denen die Widerspruchsbehörde nur (noch) eine gebundene Rechtsentscheidung zu treffen hätte, der ein Ermessens-, Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum nicht innewohnt, ist ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheids zu verneinen. Dies gilt auch für den Nachbarn, der gegen eine Baugenehmigung Widerspruch erhoben hat, über den die Widerspruchsbehörde nicht in angemessener Frist entschieden hat.*)

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Online seit 10. Juli

IBRRS 2024, 2126
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Abnahmeklausel unwirksam: Wann endet die Mängelhaftung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2024 - 13 U 419/19

1. Eine vom Bauträger verwendete Abnahmeklausel, wonach das gemeinschaftliche Eigentum für die Wohnungseigentümer durch einen von der Wohnungseigentümerversammlung zu wählenden vereidigten Sachverständigen abgenommen wird, verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz a.F. (Anschluss an OLG Stuttgart, IBR 2015, 492).*)

2. Im Fall einer infolge der Nichtigkeit der Abnahmeklausel unwirksamen Abnahme beginnt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen regelmäßig erst mit der Abnahme. Die Verjährungsfrist enden nicht spätestens mit der Verjährung des Erfüllungsanspruchs (entgegen OLG Stuttgart, IBR 2024, 301).*)

3. Der Annahme einer Verwirkung von Gewährleistungsansprüchen steht regelmäßig entgegen, dass der Bauträger als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel kein schutzwürdiges Vertrauen auf die Wirksamkeit der Abnahme haben kann. Dies gilt auch dann, wenn er zum Zeitpunkt der Verwendung nicht ohne Weiteres mit einem Verstoß gegen § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz a.F. rechnen musste (entgegen OLG München, IBR 2023, 624).*)

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IBRRS 2024, 2099
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Entgeltgruppe 12 TVöD für Dipl.-Ing. (FH) als technischer Sachbearbeiter?

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2023 - 7 Sa 64/23

Zur Eingruppierung eines als technischer Sachbearbeiter tätigen Diplom-Ingenieurs/Architekt (FH) nach der Anlage 1a Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1 BAT, welche in die Entgeltgruppe 12 TVöD/VKA überzuleiten wäre (hier verneint).*)

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IBRRS 2024, 2119
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Rüge darf nicht „ins Blaue hinein“ abgegeben werden!

VK Berlin, Beschluss vom 07.11.2023 - VK B 1-15/22

1. Bei der Bewertung von Qualitätskriterien wie Konzepten genießt der öffentliche Auftraggeber einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum.

2. Die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschreitet die Vergabestelle erst dann, wenn sie entweder ein vorgeschriebenes Verfahren nicht einhält, wenn sie von einem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, wenn sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder wenn bei der Entscheidung ein sich sowohl im Rahmen des Gesetzes als auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde.

3. Der öffentliche Auftraggeber hat die Gründe zu dokumentieren, die zur Auswahl des erfolgreichen Angebots führen. Dabei hat er darzulegen, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

4. Auch wenn einem Unternehmen der für eine substanziierte Rüge notwendige Einblick in das Angebot des Bestbieters regelmäßig fehlt, ist eine rein spekulativ "ins Blaue hinein" abgegebene Rüge unzulässig. Das Unternehmen muss sämtliche ihm offenstehende Erkenntnismöglichkeiten nutzen und darlegen, woraus sich seine Erkenntnisse ergeben.

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IBRRS 2024, 2122
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
B-Plan für eigenes Vorhaben aufgestellt: Keine Berufung auf Unwirksamkeit!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.05.2024 - 1 LA 98/23

1. Erweist sich eine Festsetzung der Zahl zulässiger Betriebe in einem Sondergebiet als unwirksam, so kann eine gleichzeitig festgesetzte vorhabenbezogene Verkaufsflächenbeschränkung geltungserhaltend als grundstücksbezogene Verkaufsflächenbeschränkung ausgelegt werden, sofern im Plangebiet nur ein als Betriebsgrundstück geeignetes Grundstück vorhanden ist (BVerwG, IBR 2020, 97). Das gilt auch dann, wenn auf dem Betriebsgrundstück mehrere Betriebe errichtet werden könnten, sofern diese Möglichkeit vom mutmaßlichen Willen des Plangebers gedeckt ist.*)

2. Zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit eines für das eigene Vorhaben aufgestellten Bebauungsplans.*)

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IBRRS 2024, 2084
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter darf Spielothek nicht mehr betreiben - und nun?

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2024 - 3 U 23/23

1. Gewerberäume sind nur dann sachmangelfrei, wenn der Aufnahme des vertraglich vereinbarten Betriebs keine öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, insbesondere eine fehlende behördliche Genehmigung, entgegenstehen.

2. Ein nachträglicher Mangel kann sich aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen während eines laufenden Mietverhältnisses ergeben.

3. Besteht der Nutzungszweck des Mietvertrags darin, eine Spielothek zu betreiben, reicht es nicht, dass der Mieter die Räume für Spielmöglichkeiten ohne Gewinnmöglichkeit nutzen kann. Es muss ihm, wenn er die Räume als solche nutzen will, vielmehr möglich sein, eine Spielhalle im eigentlichen Sinn zu betreiben, also auch Glücksspielautomaten aufzustellen.

4. Ein Mangel liegt bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften regelmäßig erst dann vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder ein behördliches Einschreiten ernsthaft zu erwarten ist.

5. Die Versagung der Erlaubnis für eine Spielhalle ist einer Nutzungsuntersagungsverfügung gleichzusetzen.

6. Können die Räumlichkeiten nicht mehr zum Betrieb einer Spielothek genutzt werden, werden sie aber weiterhin als Lager- und Aufenthaltsräume für Angestellte genutzt, ist eine Minderung von 70% angemessen.

7. Geht der Mieter davon aus, dass eine Mietminderung nur mit Einverständnis des Vermieters möglich ist, und weiß er nicht, dass eine Minderung bereits kraft Gesetzes eintritt, greift § 814 BGB nicht.

8. Der Mieter ist nicht verpflichtet, in einer Situation, in der er das Objekt nicht mehr zum vertraglich genutzten Zweck nutzen kann, zu kündigen, um den Vermieter vor etwaigen Rückforderungsansprüchen zu schützen.

9. Entscheidet sich der Mieter zunächst bewusst dazu, einen Mietvertrag, der die Nutzung zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht mehr gewährleistet, durch eine Verlängerungsoption (einseitig) zu verlängern, um dann im Nachhinein auch über diesen Zeitpunkt hinaus Rückforderungsrechte aus § 812 BGB wegen überzahlter Mieten geltend zu machen, ist dies mit Treu und Glauben nicht mehr zu vereinbaren.

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IBRRS 2024, 2060
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Renovierungsaufforderung muss zugehen!

LG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2024 - 334 S 2/23

1. Der Mieter ist zur Renovierung aufzufordern. Ist der Zugang einer solchen Aufforderung streitig, trägt der Vermieter die Beweislast für den Zugang.

2. Geht der Vermietervortrag dahin, dass die Aufforderung als Dateianhang per E-Mail übermittelt worden sein soll, ist der Inhalt des Dateianhangs zur E-Mail unter Beweis zu stellen.

3. Eine ungefragte Scheckübersendung durch den Vermieter verpflichtet den Mieter nicht zur Einlösung oder zur Annahme eines Angebots auf Erledigung der Mieterforderung durch die Zahlung des Scheckbetrags. Dem Vermieter steht insoweit auch kein Leistungsverweigerungsrecht zu.

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IBRRS 2024, 2135
NotareNotare
Kann Notar Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses verweigern?

BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23

1. Im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars sind an die Annahme eines ausreichenden Grunds i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO, der den Notar zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit berechtigt, hohe Anforderungen zu stellen.*)

2. Stellt der Notar im Rahmen seiner Ermittlungspflicht die gebotenen Nachforschungen an und wirkt der Erbe bei der Sachaufklärung im erforderlichen und zumutbaren Umfang mit, berechtigen verbleibende Unklarheiten den Notar nicht zur Verweigerung seiner Amtstätigkeit.*)

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IBRRS 2024, 2114
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Abgabedatum eines eEB muss in Papierakte dokumentiert werden!

BGH, Beschluss vom 29.05.2024 - I ZB 84/23

Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner - noch in Papierform geführten - Handakte dokumentiert wird. An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden.*)

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IBRRS 2024, 2132
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Sachverständigenanhörung ist stattzugeben!

OLG Köln, Urteil vom 26.06.2024 - 5 U 151/22

1. Im Zivilprozess darf das erkennende Gericht den Sachverständigen, der im selbständigen Beweisverfahren ein Gutachten erstattet hat, ergänzend anhören. Die mündliche Anhörung des Sachverständigen steht im Ermessen des Gerichts.

2. Wird die Anhörung von einer Partei beantragt, ist das Gericht verpflichtet, den Sachverständigen anzuhören. Die Parteien haben einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich halten, zur mündlichen Beantwortung vorlegen können.

3. Die Anhörung des Sachverständigen kann im selbständigen Beweisverfahren, aber auch im späteren Hauptsacheverfahren beantragt werden.

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IBRRS 2024, 2120
ProzessualesProzessuales
Nachlässig handelt wer verkennt, was für jede Partei ist evident!

OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2024 - 20 U 80/22

Nachlässig i.S.v. § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO handelt eine Partei, wenn sie die tatsächlichen Umstände nicht vorbringt, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt sind oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätten bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie im ersten Rechtszug imstande ist, wobei einfache Fahrlässigkeit ausreicht.

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Online seit 9. Juli

IBRRS 2024, 2105
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Keller eines Neubaus muss trocken sein!

OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.2024 - 13 U 695/23

1. Die Trockenheit des Kellers gehört bei einem Neubau zur konkludent vereinbarten Beschaffenheit. In den Keller eindringende Feuchtigkeit stellt einen Mangel dar, wenn sie auf einer baulichen Ursache im Bereich der WU-Kellerkonstruktion beruht.

2. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ist ein Gericht nicht gehindert, sich auch dann die positive Überzeugung von der Ursache eines Mangelsymptoms zu bilden, wenn es nach den Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen theoretisch denkbare, aber nicht plausible alternative Ursachen für das Mangelsymptom gibt.*)

3. Bei einer auf Mangelbeseitigung gerichteten Leistungsklage genügt die Feststellung des zu beseitigenden Mangels als solchem (hier: Undichtigkeit in der Kellerkonstruktion). Es bedarf - bei diesem Klageziel - keiner Feststellungen zum exakten Ausmaß des der Art nach festgestellten Mangels (also etwa, an welchen Stellen im Einzelnen Wasser die undichte Kellerkonstruktion durchdringt).*)

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IBRRS 2024, 2107
VergabeVergabe
Ein Profi braucht keinen Anwalt!

VK Berlin, Beschluss vom 31.08.2022 - VK B 1-57/21

1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, entspricht es billigem Ermessen, ihm die Kosten des Nachprüfungsverfahrens aufzuerlegen, wenn er sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat und er bei summarischer Prüfung in der Hauptsache voraussichtlich unterlegen wäre.

2. Die Frage, wann die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten notwendig ist, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern muss den Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Entscheidend ist dabei, ob der Beteiligte auch selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen.

3. Ein Fachunternehmer, das sich selbst als „Profi auf diesem Gebiet“ bezeichnet, kann tatsächlich und rechtlich eigenständig vor der Vergabekammer vortragen, wenn streitgegenständlich die Aufhebung des Verfahrens wegen falscher Wahl der Vergabeverfahrensart und/oder einer „verdeckten“ Produktbeschreibung und sodann die Frage nach der Wertbarkeit der anderen Angebote war.

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IBRRS 2024, 2104
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorgaben des Nachbarrechts sind nicht Gegenstand einer Baugenehmigung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.07.2024 - 10 A 2224/22

1. Ein Verstoß gegen Vorgaben des Nachbarrechtsgesetzes betrifft zivilrechtliche Erfordernisse, die im öffentlich-rechtlichen Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfen sind. Die Baugenehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.

2. Brandschutzrechtliche Vorgabe sind vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht zu prüfen.

3. Ein Nachbar ist durch die Baugenehmigung hinsichtlich der nicht geprüften Vorschriften regelmäßig nicht in seinen Rechten betroffen, sondern gehalten, einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machen.

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