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Online seit 11. Juli

IBRRS 2024, 2128
SachverständigeSachverständige
Erforderlicher Zeitaufwand für das Aktenstudium?

LSG Bayern, Beschluss vom 18.03.2024 - L 12 SF 24/22

1. Im Rahmen der Kontrollberechnung des objektiv erforderlichen Zeitaufwands für das Aktenstudium ist von 100 Blatt pro Stunde bei mindestens 25% medizinisch gutachtensrelevantem Inhalt auszugehen.*)

2. Die pauschalierte Betrachtungsweise berücksichtigt, dass Akten nur teilweise medizinische oder andere für die Begutachtung notwendige Daten enthalten. Einzelne doppelt vorliegende medizinische Dokumente sind genauso umfasst wie einzelne doppelseitig bedruckte Aktenblätter.*)

3. Bei mehrfach vorliegenden medizinischen Dokumenten ist grundsätzlich nur eine Durchsicht zur Prüfung der Identität der enthaltenen Dokumente plausibel. Wenn diese einen sehr großen Anteil ausmachen, wenn ganze Bände von Verwaltungsakten mehrfach vorliegen oder der Anteil des medizinisch gutachtens-relevanten Anteils 25% deutlich untersteigt, erscheinen 150 bis 200 Blatt pro Stunde angemessen.*)

4. Bei großem Aktenumfang ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig.*)

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IBRRS 2024, 2130
ProzessualesProzessuales
Antrag auf eV bei Besitzstörung eilt nicht!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2024 - 9 W 12/24

Es stellt noch keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit dar, wenn ein Antragsteller erst dann reagiert, wenn sich die Besitzstörung durch ein Schreiben der Gegenseite, in dem Nutzungsverbote ausgesprochen werden, konkretisiert und er hierauf nicht sogleich einen Eilantrag stellt, sondern zunächst mit einer schriftlichen Unterlassungsforderung mit Fristsetzung an die Gegenseite herantritt.*)

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IBRRS 2024, 2129
ProzessualesProzessuales
Kein Ermessen eingeräumt, kein Anspruch auf Widerspruchsbescheid!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.06.2024 - 2 L 146/23

1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht hinreichend dargelegt, wenn lediglich tatsächliche und/oder rechtliche Feststellungen des Verwaltungsgerichts pauschal in Frage gestellt werden, das schlichte Gegenteil behauptet wird oder hierzu ausschließlich bisheriges Vorbringen wiederholt wird.*)

2. Eröffnet eine gesetzliche Regelung der Behörde keinen Ermessensspielraum, vermag daran auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Behörde von einer Ermessensermächtigung ausgeht und in dieser Annahme eine Entscheidung trifft; es bleibt - auch für die Widerspruchsbehörde - eine gebundene Entscheidung.*)

3. In den Fällen, in denen die Widerspruchsbehörde nur (noch) eine gebundene Rechtsentscheidung zu treffen hätte, der ein Ermessens-, Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum nicht innewohnt, ist ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheids zu verneinen. Dies gilt auch für den Nachbarn, der gegen eine Baugenehmigung Widerspruch erhoben hat, über den die Widerspruchsbehörde nicht in angemessener Frist entschieden hat.*)

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Online seit 10. Juli

IBRRS 2024, 2126
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahmeklausel unwirksam: Wann endet die Mängelhaftung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2024 - 13 U 419/19

1. Eine vom Bauträger verwendete Abnahmeklausel, wonach das gemeinschaftliche Eigentum für die Wohnungseigentümer durch einen von der Wohnungseigentümerversammlung zu wählenden vereidigten Sachverständigen abgenommen wird, verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz a.F. (Anschluss an OLG Stuttgart, IBR 2015, 492).*)

2. Im Fall einer infolge der Nichtigkeit der Abnahmeklausel unwirksamen Abnahme beginnt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen regelmäßig erst mit der Abnahme. Die Verjährungsfrist enden nicht spätestens mit der Verjährung des Erfüllungsanspruchs (entgegen OLG Stuttgart, IBR 2024, 301).*)

3. Der Annahme einer Verwirkung von Gewährleistungsansprüchen steht regelmäßig entgegen, dass der Bauträger als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel kein schutzwürdiges Vertrauen auf die Wirksamkeit der Abnahme haben kann. Dies gilt auch dann, wenn er zum Zeitpunkt der Verwendung nicht ohne Weiteres mit einem Verstoß gegen § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz a.F. rechnen musste (entgegen OLG München, IBR 2023, 624).*)

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IBRRS 2024, 2099
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Entgeltgruppe 12 TVöD für Dipl.-Ing. (FH) als technischer Sachbearbeiter?

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2023 - 7 Sa 64/23

Zur Eingruppierung eines als technischer Sachbearbeiter tätigen Diplom-Ingenieurs/Architekt (FH) nach der Anlage 1a Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1 BAT, welche in die Entgeltgruppe 12 TVöD/VKA überzuleiten wäre (hier verneint).*)

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IBRRS 2024, 2119
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rüge darf nicht „ins Blaue hinein“ abgegeben werden!

VK Berlin, Beschluss vom 07.11.2023 - VK B 1-15/22

1. Bei der Bewertung von Qualitätskriterien wie Konzepten genießt der öffentliche Auftraggeber einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum.

2. Die Grenzen des Beurteilungsspielraums überschreitet die Vergabestelle erst dann, wenn sie entweder ein vorgeschriebenes Verfahren nicht einhält, wenn sie von einem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, wenn sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder wenn bei der Entscheidung ein sich sowohl im Rahmen des Gesetzes als auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde.

3. Der öffentliche Auftraggeber hat die Gründe zu dokumentieren, die zur Auswahl des erfolgreichen Angebots führen. Dabei hat er darzulegen, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

4. Auch wenn einem Unternehmen der für eine substanziierte Rüge notwendige Einblick in das Angebot des Bestbieters regelmäßig fehlt, ist eine rein spekulativ "ins Blaue hinein" abgegebene Rüge unzulässig. Das Unternehmen muss sämtliche ihm offenstehende Erkenntnismöglichkeiten nutzen und darlegen, woraus sich seine Erkenntnisse ergeben.

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IBRRS 2024, 2122
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
B-Plan für eigenes Vorhaben aufgestellt: Keine Berufung auf Unwirksamkeit!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.05.2024 - 1 LA 98/23

1. Erweist sich eine Festsetzung der Zahl zulässiger Betriebe in einem Sondergebiet als unwirksam, so kann eine gleichzeitig festgesetzte vorhabenbezogene Verkaufsflächenbeschränkung geltungserhaltend als grundstücksbezogene Verkaufsflächenbeschränkung ausgelegt werden, sofern im Plangebiet nur ein als Betriebsgrundstück geeignetes Grundstück vorhanden ist (BVerwG, IBR 2020, 97). Das gilt auch dann, wenn auf dem Betriebsgrundstück mehrere Betriebe errichtet werden könnten, sofern diese Möglichkeit vom mutmaßlichen Willen des Plangebers gedeckt ist.*)

2. Zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit eines für das eigene Vorhaben aufgestellten Bebauungsplans.*)

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IBRRS 2024, 2084
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter darf Spielothek nicht mehr betreiben - und nun?

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2024 - 3 U 23/23

1. Gewerberäume sind nur dann sachmangelfrei, wenn der Aufnahme des vertraglich vereinbarten Betriebs keine öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, insbesondere eine fehlende behördliche Genehmigung, entgegenstehen.

2. Ein nachträglicher Mangel kann sich aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen während eines laufenden Mietverhältnisses ergeben.

3. Besteht der Nutzungszweck des Mietvertrags darin, eine Spielothek zu betreiben, reicht es nicht, dass der Mieter die Räume für Spielmöglichkeiten ohne Gewinnmöglichkeit nutzen kann. Es muss ihm, wenn er die Räume als solche nutzen will, vielmehr möglich sein, eine Spielhalle im eigentlichen Sinn zu betreiben, also auch Glücksspielautomaten aufzustellen.

4. Ein Mangel liegt bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften regelmäßig erst dann vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder ein behördliches Einschreiten ernsthaft zu erwarten ist.

5. Die Versagung der Erlaubnis für eine Spielhalle ist einer Nutzungsuntersagungsverfügung gleichzusetzen.

6. Können die Räumlichkeiten nicht mehr zum Betrieb einer Spielothek genutzt werden, werden sie aber weiterhin als Lager- und Aufenthaltsräume für Angestellte genutzt, ist eine Minderung von 70% angemessen.

7. Geht der Mieter davon aus, dass eine Mietminderung nur mit Einverständnis des Vermieters möglich ist, und weiß er nicht, dass eine Minderung bereits kraft Gesetzes eintritt, greift § 814 BGB nicht.

8. Der Mieter ist nicht verpflichtet, in einer Situation, in der er das Objekt nicht mehr zum vertraglich genutzten Zweck nutzen kann, zu kündigen, um den Vermieter vor etwaigen Rückforderungsansprüchen zu schützen.

9. Entscheidet sich der Mieter zunächst bewusst dazu, einen Mietvertrag, der die Nutzung zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht mehr gewährleistet, durch eine Verlängerungsoption (einseitig) zu verlängern, um dann im Nachhinein auch über diesen Zeitpunkt hinaus Rückforderungsrechte aus § 812 BGB wegen überzahlter Mieten geltend zu machen, ist dies mit Treu und Glauben nicht mehr zu vereinbaren.

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IBRRS 2024, 2060
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Renovierungsaufforderung muss zugehen!

LG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2024 - 334 S 2/23

1. Der Mieter ist zur Renovierung aufzufordern. Ist der Zugang einer solchen Aufforderung streitig, trägt der Vermieter die Beweislast für den Zugang.

2. Geht der Vermietervortrag dahin, dass die Aufforderung als Dateianhang per E-Mail übermittelt worden sein soll, ist der Inhalt des Dateianhangs zur E-Mail unter Beweis zu stellen.

3. Eine ungefragte Scheckübersendung durch den Vermieter verpflichtet den Mieter nicht zur Einlösung oder zur Annahme eines Angebots auf Erledigung der Mieterforderung durch die Zahlung des Scheckbetrags. Dem Vermieter steht insoweit auch kein Leistungsverweigerungsrecht zu.

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IBRRS 2024, 2135
NotareNotare
Kann Notar Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses verweigern?

BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23

1. Im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars sind an die Annahme eines ausreichenden Grunds i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO, der den Notar zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit berechtigt, hohe Anforderungen zu stellen.*)

2. Stellt der Notar im Rahmen seiner Ermittlungspflicht die gebotenen Nachforschungen an und wirkt der Erbe bei der Sachaufklärung im erforderlichen und zumutbaren Umfang mit, berechtigen verbleibende Unklarheiten den Notar nicht zur Verweigerung seiner Amtstätigkeit.*)

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IBRRS 2024, 2114
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Abgabedatum eines eEB muss in Papierakte dokumentiert werden!

BGH, Beschluss vom 29.05.2024 - I ZB 84/23

Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner - noch in Papierform geführten - Handakte dokumentiert wird. An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden.*)

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IBRRS 2024, 2132
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Sachverständigenanhörung ist stattzugeben!

OLG Köln, Urteil vom 26.06.2024 - 5 U 151/22

1. Im Zivilprozess darf das erkennende Gericht den Sachverständigen, der im selbständigen Beweisverfahren ein Gutachten erstattet hat, ergänzend anhören. Die mündliche Anhörung des Sachverständigen steht im Ermessen des Gerichts.

2. Wird die Anhörung von einer Partei beantragt, ist das Gericht verpflichtet, den Sachverständigen anzuhören. Die Parteien haben einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich halten, zur mündlichen Beantwortung vorlegen können.

3. Die Anhörung des Sachverständigen kann im selbständigen Beweisverfahren, aber auch im späteren Hauptsacheverfahren beantragt werden.

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IBRRS 2024, 2120
ProzessualesProzessuales
Nachlässig handelt wer verkennt, was für jede Partei ist evident!

OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.2024 - 20 U 80/22

Nachlässig i.S.v. § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO handelt eine Partei, wenn sie die tatsächlichen Umstände nicht vorbringt, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt sind oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätten bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie im ersten Rechtszug imstande ist, wobei einfache Fahrlässigkeit ausreicht.

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Online seit 9. Juli

IBRRS 2024, 2105
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Keller eines Neubaus muss trocken sein!

OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.2024 - 13 U 695/23

1. Die Trockenheit des Kellers gehört bei einem Neubau zur konkludent vereinbarten Beschaffenheit. In den Keller eindringende Feuchtigkeit stellt einen Mangel dar, wenn sie auf einer baulichen Ursache im Bereich der WU-Kellerkonstruktion beruht.

2. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ist ein Gericht nicht gehindert, sich auch dann die positive Überzeugung von der Ursache eines Mangelsymptoms zu bilden, wenn es nach den Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen theoretisch denkbare, aber nicht plausible alternative Ursachen für das Mangelsymptom gibt.*)

3. Bei einer auf Mangelbeseitigung gerichteten Leistungsklage genügt die Feststellung des zu beseitigenden Mangels als solchem (hier: Undichtigkeit in der Kellerkonstruktion). Es bedarf - bei diesem Klageziel - keiner Feststellungen zum exakten Ausmaß des der Art nach festgestellten Mangels (also etwa, an welchen Stellen im Einzelnen Wasser die undichte Kellerkonstruktion durchdringt).*)

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IBRRS 2024, 2107
VergabeVergabe
Ein Profi braucht keinen Anwalt!

VK Berlin, Beschluss vom 31.08.2022 - VK B 1-57/21

1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, entspricht es billigem Ermessen, ihm die Kosten des Nachprüfungsverfahrens aufzuerlegen, wenn er sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat und er bei summarischer Prüfung in der Hauptsache voraussichtlich unterlegen wäre.

2. Die Frage, wann die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten notwendig ist, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern muss den Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Entscheidend ist dabei, ob der Beteiligte auch selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen.

3. Ein Fachunternehmer, das sich selbst als „Profi auf diesem Gebiet“ bezeichnet, kann tatsächlich und rechtlich eigenständig vor der Vergabekammer vortragen, wenn streitgegenständlich die Aufhebung des Verfahrens wegen falscher Wahl der Vergabeverfahrensart und/oder einer „verdeckten“ Produktbeschreibung und sodann die Frage nach der Wertbarkeit der anderen Angebote war.

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IBRRS 2024, 2104
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorgaben des Nachbarrechts sind nicht Gegenstand einer Baugenehmigung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.07.2024 - 10 A 2224/22

1. Ein Verstoß gegen Vorgaben des Nachbarrechtsgesetzes betrifft zivilrechtliche Erfordernisse, die im öffentlich-rechtlichen Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfen sind. Die Baugenehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.

2. Brandschutzrechtliche Vorgabe sind vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht zu prüfen.

3. Ein Nachbar ist durch die Baugenehmigung hinsichtlich der nicht geprüften Vorschriften regelmäßig nicht in seinen Rechten betroffen, sondern gehalten, einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machen.

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IBRRS 2024, 2108
WohnraummieteWohnraummiete
Mitteilungspflicht bei Veräußerung der Mietsache

LG Berlin II, Beschluss vom 04.07.2024 - 67 T 37/24

Der Vermieter ist gem. § 242 BGB verpflichtet, dem Mieter von einer Veräußerung der Mietsache unmissverständliche Mitteilung zu machen. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche des Mieters begründen.*)

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IBRRS 2024, 2053
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Anforderungen an Heizkostenabrechnungen bei Wärmecontracting

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.06.2024 - 4 U 183/22

1. Der Wert des Beschwerdegegenstands bemisst sich im Fall der Einlegung der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer neuen Heizkostenabrechnung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, nicht aber nach dem Wert des Auskunftsanspruchs.

2. Fehlen - in atypischer Weise - in einem Vertrag über Wärmecontracting nähere Angaben zu den Grundlagen der Berechnung des Entgelts, müssen solche Angaben in der Abrechnung gemacht werden, da der Wärmecontractor andernfalls das Entgelt willkürlich festlegen könnte. In diesem Fall muss der Wärmecontractor in der Abrechnung auch nähere Angaben zum Vorwegabzug machen.

3. Die gesetzliche Regelung in § 7 Abs. 1 Satz 5 HeizkostenVO stellt Fläche und Kubatur gleichberechtigt nebeneinander und bringt damit zum Ausdruck, dass eine der beiden Alternativen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der konkreten Gestaltung der Wohnanlage zur Abrechnung herangezogen werden kann.

4. Weisen zwei Wohnungen eine deutlich höhere Raumhöhe (6,68 m gegenüber 3,5 m sonst) auf, betragen die Flächen mit großer Raumhöhe aber weniger als 3% der Gesamtfläche, wird die Wahl der Fläche als Abrechnungsmaßstab dadurch nicht unbillig.

5. Das in § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB (ausschließlich) für Wohnraummietverhältnisse normierte Jährlichkeitsgebot der Heizkostenabrechnung findet beim Wärmecontracting einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine Anwendung.

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IBRRS 2024, 2094
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schiedsgutachterklausel in Versicherungs-AGB (un-)wirksam?

BGH, Urteil vom 12.06.2024 - IV ZR 341/22

Zur Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren nach einer Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen (hier: § 3a Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 und 2 ARB 2019).*)

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IBRRS 2024, 2111
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
190,00 Euro/Std. für Planungsleistungen sind nicht förderfähig!

VGH Bayern, Beschluss vom 03.05.2024 - 22 ZB 23.178

Auch wenn ein Zuwendungsgeber nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er bei der Zuwendung einer Aufbauhilfe eine Aufstellung nach der HOAI 2013 erwartet, darf der Zuwendungsempfänger nicht davon ausgehen, dass er für Planungsleistungen, die mit einem Stundensatz von 190,00 Euro berechnet werden, eine Förderung erhält.

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IBRRS 2024, 2121
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kontrollpflichten bei Fristsachen: Änderung der Rechtsprechung?

BAG, Beschluss vom 23.05.2024 - 6 AZR 155/23

Der Sechste Senat beabsichtigt, die Auffassung zu vertreten, dass ein Rechtsanwalt die ihm obliegende Sorgfaltspflicht in Fristsachen nicht verletzt, wenn er sich in Bezug auf den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränkt, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen, weswegen es einer zusätzlichen Prüfung, ob das Fristende auch tatsächlich korrekt im Fristenkalender eingetragen ist, nicht bedarf. Die hierin liegende entscheidungserhebliche Abweichung zur Rechtsprechung des Ersten, Dritten, Achten und Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts (10.01.2003 - 1 AZR 70/02 -; 17.10.2012 - 3 AZR 633/12 -; 31.01.2008 - 8 AZR 27/07 -, und 18.06.2015 - 8 AZR 556/14 -; 18.01.2006 - 9 AZR 454/04 -) erfordert die Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, ob diese an ihrer Rechtsauffassung festhalten.*)

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IBRRS 2024, 2106
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstandsvereinbarung schließt Gerichtsstandsbestimmung aus!

BayObLG, Beschluss vom 03.07.2024 - 101 AR 86/24

1. Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden. Dass das selbständige Beweisverfahren bereits anhängig ist, steht der Gerichtsstandsbestimmung nicht entgegen.

2. Eine Gerichtsstandsbestimmung setzt grundsätzlich voraus, dass die Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand eines von ihnen verklagt werden sollen. Besondere Sachgründe, gegebenenfalls auch eine durch Prorogation begründete ausschließliche Gerichtszuständigkeit, können eine Ausnahme von diesem Grundsatz zulassen.

3. Die Prorogation eines ausschließlichen Gerichtsstands mit einem der Streitgenossen hat zur Folge, dass keiner der allgemeinen Gerichtsstände der Antragsgegner, sondern nur der vereinbarte ausschließliche Gerichtsstand für die gemeinsame Klage bestimmt werden kann.

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Online seit 8. Juli

IBRRS 2024, 2092
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Auftragserteilung nicht bewiesen: Nachunternehmer geht leer aus!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2023 - 5 U 51/21

1. Macht ein (hier: Nach-)Unternehmer Werklohn für von ihm ausgeführte Bauleistungen geltend, hat er im Streitfall dazulegen und zu beweisen, dass zwischen ihm und dem in Anspruch genommenen Besteller ein wirksamer Bauvertrag zu Stande gekommen ist.

2. Behauptet der (Nach-)Unternehmer, es sei konkludent zum Abschluss eines (Nachunternehmer-)Vertrags gekommen, hat er hinreichend substantiiert darzulegen, wann, bei welcher Gelegenheit oder durch welches konkrete Verhalten es zu einem Vertragsschluss gekommen ist.

3. Ein konkludentes (schlüssiges) Erfüllungsverlangen kommt in Betracht, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner geschuldete Leistung mit Mitteln der Masse erbringt, gegebenenfalls auch durch Dritte, die er z. B. damit beauftragt, das vom Schuldner (Unternehmer) herzustellende Werk zu vollenden.

4. Bei der Annahme eines konkludenten Erfüllungsverlangens ist Zurückhaltung geboten, um dem Insolvenzverwalter angesichts des Erfordernisses vorübergehender Betriebsfortführung das Erfüllungswahlrecht nicht vorschnell abzuschneiden.

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IBRRS 2024, 2098
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architektur-Fotos sind urheberrechtlich geschützt!

LG Hamburg, Urteil vom 29.11.2023 - 310 O 126/22

1. Die unberechtigte Veröffentlichung eines Fotos stellt einen Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nach § 16 UrhG sowie in dessen Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar.*)

2. Der nach der unberechtigten Veröffentlichung eines Fotos zu ermittelnde Wert einer fiktiven Lizenz ist vom Gericht nach § 287 ZPO zu schätzen, wobei eine vom Rechtsinhaber ständig praktizierte und am Markt durchgesetzte und durchsetzbare Lizenzierungspraxis berücksichtigt werden kann.*)

3. Bei einer widerrechtlichen Nutzung von Fotografien kann für die fehlende Urheberbenennung eine weitere Entschädigung in Form eines Aufschlages auf die fiktive Lizenzgebühr verlangt werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 187/17, IBRRS 2019, 0273).*)

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IBRRS 2024, 2085
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Schwere berufliche Verfehlung muss bewiesen sein!

VK Berlin, Beschluss vom 03.03.2023 - VK B 1-42/21

1. Voraussetzung für einen Ausschluss wegen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen ist, dass das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht.

2. Änderungen sind alle unmittelbaren Eingriffe mit verfälschender Absicht, wie Streichungen, Hinzufügungen, jede Abänderung einer Position, Herausnahme von einzelnen Blättern etc.

3. Ein Ausschluss wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen setzt eine positive Feststellung der Änderung durch den Auftraggeber voraus. Die Unsicherheit, ob eine Änderung der Vergabeunterlagen vorliegt genügt nicht.

4. Ein Unternehmen kann ausgeschlossen werden, wenn es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Integrität dieses Unternehmens infrage stellt. Ein Verstoß gegen das Patentrecht ist grundsätzlich eine berufliche Verfehlung.

5. Die Feststellung einer schweren beruflichen Verfehlung muss zwar nicht den Grad einer rechtskräftigen Verurteilung haben, es ist allerdings ein Vollbeweis nötig, wonach im Grundsatz die volle Überzeugung im Sinne persönlicher Gewissheit von einem bestimmten Sachverhalt als wahr gilt, die an sich mögliche Zweifel überwindet.

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IBRRS 2024, 2087
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wettbüro ist Vergnügungsstätte!

VGH Bayern, Beschluss vom 26.06.2024 - 15 ZB 24.263

Vergnügungsstätten, zu denen auch Wettbüros zählen, können sich negativ auf ihre Umgebung auswirken. Konkrete Anzeichen für einen eintretenden oder eingetretenen Trading-Down-Effekt sind als Nachweis nicht erforderlich.

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IBRRS 2024, 1257
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Photovoltaik-Anlage ist auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig!

VG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2023 - 28 K 8865/22

Nach dem Inkrafttreten des § 2 EEG sind die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die nach § 9 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW durchzuführende Schutzgüterabwägung einzubringen und kann der Denkmalschutz nur ausnahmsweise auf Grund besonderer Umstände ein zum Nachteil der erneuerbaren Energien gehendes Ergebnis erfordern.*)

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IBRRS 2024, 2101
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Es bedarf nicht sämtlicher Einzelabrechnungen aller Eigentümer

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.06.2024 - 2-13 S 6/24

Wird in dem Beschluss nach § 28 Abs. 2 WEG auf die in den Einzelabrechnungen ausgewiesene Anpassung der Vorschüsse und der Nachschüsse Bezug genommen, ist es weiterhin nicht erforderlich, dass den Eigentümern vor oder bei der Beschlussfassung sämtliche Einzelabrechnungen aller Eigentümer vorgelegt werden.*)

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IBRRS 2024, 2090
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Mittagspause wird nicht vergütet!

VG Ansbach, Beschluss vom 11.03.2024 - 9 M 24.252

1. Das nach Stundensätzen zu bemessende Honorar des gerichtlichen Sachverständigen wird für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt.

2. Eine gerichtlich angeordnete Sitzungsunterbrechung zur Mittagszeit (Mittagspause) stellt, soweit sie eine Stunde nicht überschreitet, keine vergütbare Wartezeit dar.

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IBRRS 2024, 2083
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vertragsprüfung umfasst Hinweis auf Kostenrisiken!

LG Berlin II, Urteil vom 25.06.2024 - 67 O 30/24

Ein Rechtsanwalt, der vom Grundstückeigentümer mit der Prüfung des von einem Notar im Auftrag eines Kaufinteressenten erstellten und übersandten Grundstückkaufvertragsentwurfs beauftragt ist, handelt pflichtwidrig, wenn er Entwurfsänderungen unmittelbar an den Notar übermittelt, ohne seinen Mandanten zuvor für den Fall des späteren Scheiterns der Vertragsverhandlungen über die sich aus § 29 Nr. 1 GNotKG ergebenden Kostenrisiken und Möglichkeiten zur Kostenvermeidung aufgeklärt zu haben.*)

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IBRRS 2024, 2089
ProzessualesProzessuales
Fristbeginn für Streitwertbeschwerde im Beweisverfahren?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2024 - 3 W 76/23

1. Das selbständige Beweisverfahren ist mit Blick auf den Beginn der Abänderungssperrfrist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG und die Rechtsmittelfrist nach § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG isoliert von einer etwaigen späteren Hauptsache zu betrachten.*)

2. Da ein selbständiges Beweisverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen werden kann, kommt es i.S.v. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG auf seine anderweitige Erledigung an.*)

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IBRRS 2024, 2015
ProzessualesProzessuales
Vermieter muss beweisen, dass der Mieter lärmt!

LG Berlin II, Urteil vom 18.06.2024 - 56 S 100/23 WEG

1. Das Berufungsgericht hat gemäß § 529 Abs. 1 ZPO seiner Verhandlung und Entscheidung grundsätzlich die von dem Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten.

2. Dem Vermieter obliegt der Beweis, dass Lärm aus der Wohnung des Mieters stammt.

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IBRRS 2024, 2073
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten setzen AÜ-Vertrag voraus!

BAG, Urteil vom 05.03.2024 - 9 AZR 204/23

Die Erfüllung der Offenlegungspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG und der Konkretisierungspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG setzt das Bestehen eines formwirksamen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags im Zeitpunkt des Überlassungsbeginns voraus.*)

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IBRRS 2024, 2077
VergabeVergabe
Was bereits festgestellt wurde, muss nicht nochmal festgestellt werden!

VK Berlin, Beschluss vom 11.07.2022 - VK B 1-4/22

1. Die Umstellung auf einen Feststellungsantrag nach Erledigung des eigentlichen Hauptsacheantrags ist grundsätzlich zulässig.

2. Ein Feststellungsantrag erfordert ein Feststellungsinteresse. Dieses setzt voraus, dass der Antragsteller ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vergabe geltend machen kann.

3. Wurde die begehrte Feststellung bereits in einem anderen Vergabenachprüfungsverfahren durch Beschluss rechtskräftig getroffen, hat der Antragssteller regelmäßig kein darüberhinausgehendes Interesse an einer identischen Feststellung.

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IBRRS 2024, 2074
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Lärmschutzkonflikt ist in Baugenehmigung abschließend zu regeln!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2024 - 1 B 10359/24

1. Zur hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit einer Baugenehmigung für einen innerörtlichen Festplatz im Hinblick auf die Vermeidung unzumutbarer Lärmimmissionen (hier verneint).*)

2. Soweit die Bewältigung möglicher Lärmschutzkonflikte durch einen mittels Bebauungsplan festgesetzten Festplatz im Bebauungsplanverfahren zulässigerweise dem nachfolgenden Verwaltungsverfahren überlassen worden ist, hat diese in einer nachfolgenden Baugenehmigung grundsätzlich abschließend zu erfolgen.*)

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IBRRS 2024, 1834
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse findet auf öffentlich geförderten Wohnraum keine Anwendung

LG Berlin II, Urteil vom 27.03.2024 - 66 S 213/23

1. Die Vorschriften über die Mietpreisbremse finden auf öffentlich geförderten Wohnraum keine Anwendung. Die Unanwendbarkeit der Mietpreisbremse auf preisgebundenen Wohnraum ergibt sich daraus, dass die dafür maßgeblichen bundes- bzw. landesrechtlichen Vorschriften als Spezialvorschriften die Regelungen über die Mietpreisbremse verdrängen.

2. Wenn nach der Förderung eine Anschlussförderung nicht zu Stande gekommen ist, beendet dies die Eigenschaft "öffentlich gefördert" nicht.

3. Die "ortsübliche Vergleichsmiete" ist keine "Marktmiete". Gegenüber Letzterer unterscheidet sich die ortsübliche Vergleichsmiete dadurch, dass in diese das Neuvermietungsniveau der letzten sechs Jahre einfließt.

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IBRRS 2024, 2052
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterhaftung in der Zwangsversteigerung

AG Langen, Urteil vom 22.05.2024 - 58 C 174/20

1. Unterlässt ein Verwalter die Anmeldung von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Zwangsversteigerung eines Sondereigentums, so haftet er der Gemeinschaft für den dadurch entstandenen Schaden.

2. Dieser Schaden beläuft sich auf bis zu 5% des Verkehrswerts, wenn die Wohnung mit Grundschulden zu Lasten Dritter belastet ist.

3. Die Verpflichtung des Verwalters zum Ersatz des Schadens besteht Zug um Zug gegen Abtretung der titulierten Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Sondereigentümer

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IBRRS 2024, 2076
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ordnungsgemäßes Vergabeverfahren spricht für Erforderlichkeit der Kosten!

VG Cottbus, Urteil vom 30.05.2024 - 6 K 12/24

1. Auf der Aufwandsseite der Kalkulation dürfen nur beitragsfähige Kosten bzw. beitragsfähiger Aufwand angesetzt werden. Das betrifft nicht nur die abstrakte Beitragsfähigkeit, sondern auch die Frage, ob die Aufwendungen der Sache und der Höhe nach erforderlich gewesen sind (sachbezogene und kostenbezogene Erforderlichkeit).

2. Die Erforderlichkeit ist nicht im Sinne einer Beschränkung auf das Notwendigste zu verstehen. Nach dem auch im Anschlussbeitragsrecht geltenden Grundsatz der kostenbezogenen Erforderlichkeit steht der abgabenerhebenden Stelle bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten ein weiter Entscheidungsspielraum zu.

3. Die Grenze für die Erforderlichkeit der aufgewendeten Kosten ist erst dann überschritten, wenn sich die abgabenerhebende Stelle ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die abgabenerhebende Stelle erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind.

4. Beruht die Auftragsvergabe auf einem ordnungsgemäß durchgeführten Vergabeverfahren, indiziert dies die Erforderlichkeit der Kosten.

5. Fehlt es mangels ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens an der entsprechenden Indizwirkung, ist zu klären, ob durch den Vergaberechtsverstoß augenfällige Mehrkosten entstanden sind.

6. Es ist in erster Linie Sache der abgabenerhebenden Stelle darzutun, dass die angefallenen Kosten sach- und marktgerecht gewesen sind.

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IBRRS 2024, 2082
SchiedswesenSchiedswesen
Einseitige Erledigungserklärung = Antragsrücknahme mit Kostenantrag!

BayObLG, Beschluss vom 06.05.2024 - 101 Sch 40/24

In einem Verfahren über einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs ist die Erledigungserklärung des Antragstellers, der sich der Antragsgegner nicht angeschlossen hat, als Antragsrücknahme mit Kostenantrag gegen den Antragsgegner gem. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO auszulegen.

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IBRRS 2024, 2075
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Hinweis auf fehlende Substanziierung muss frühzeitig erfolgen!

OLG Hamm, Urteil vom 14.05.2024 - 7 U 7/24

Hinweise auf eine (vermeintlich) fehlende Substanziierung müssen hinreichend frühzeitig erfolgen und hinreichend konkret sein; erfolgen sie erst in der mündlichen Verhandlung, ist im Einzelfall - wie hier - von Amts wegen Schriftsatznachlass zu gewähren (im Anschluss an BGH, IBR 2022, 277; Senat, Urteil vom 11.04.2022 - 7 U 9/22, NJW-RR 2022, 1336).*)

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Online seit 4. Juli

IBRRS 2024, 2049
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Höhe der zu sichernden Vergütung muss (nur) schlüssig dargelegt werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2022 - 21 U 67/21

1. Im Hinblick auf den vertraglichen Anspruchsgrund - insbesondere das wirksame Zustandekommen des Bauvertrags - genügt im Rahmen von § 648a BGB a.F. nicht lediglich eine schlüssige Darlegung, sondern hierüber ist gegebenenfalls Beweis zu erheben.*)

2. Hinsichtlich der Höhe des zu sichernden Vergütungsanspruchs reicht eine schlüssige Darlegung des Unternehmers dazu aus, dass ein Vergütungsanspruch bereits besteht oder noch entstehen kann ("voraussichtlicher Vergütungsanspruch"). Regelmäßig nicht erforderlich ist, dass der Anspruch fällig oder durchsetzbar ist, es sei denn, aus dem Vertrag bestehen offensichtlich Ansprüche nicht mehr bzw. können offensichtlich nicht mehr entstehen bzw. sind offensichtlich nicht durchsetzbar.*)

3. Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren, es sei denn, die Klärung der Streitfragen führt nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits.*)

4. Sofern dies den Rechtsstreit verzögert, kann der Besteller nicht mit der streitigen Behauptung gehört werden, es lägen die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor bzw. die tatsächlichen Voraussetzungen für die vereinbarte Vergütung (sei es für die erbrachten oder nicht erbrachten Leistungen) lägen nicht vor (z. B. weil die berechneten Mengen nicht geleistet worden seien).*)

5. Sind bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag nur noch ganz geringfügige Leistungen ausstehend, kann der Werklohnanspruch, sofern keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Auftraggebers verdeckt werden können, auch auf die Weise berechnet werden, dass die nicht erbrachte Leistung bewertet und der so ermittelte Betrag von der Gesamtvergütung abgezogen wird.*)

6. Wenn die Parteien den Pauschalpreis auf der Grundlage eines nach Einheitspreisen aufgeschlüsselten Angebots des Unternehmers, insbesondere durch Abrundung, vereinbart haben, so kann dies ein brauchbarer Anhaltspunkt für die Berechnung der Vergütung für die erbrachten Leistungen sein. Ein Nachlass auf den Endpreis des Einheitspreisangebots ist entsprechend zu berücksichtigen.*)

7. Ein Abzug des Sicherheitseinbehalts, der in der Schlussrechnung berücksichtigt worden ist, ist im Rahmen der vorstehenden Berechnung des Anspruchs gem. § 648a BGB a.F. nicht (zusätzlich) vorzunehmen, da insoweit noch von einem "voraussichtlichen Vergütungsanspruch" im o. a. Sinne auszugehen ist.*)




IBRRS 2024, 2056
VergabeVergabe
Jeder Bieter muss eine faire Chance haben!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.05.2024 - 4 A 2508/22

1. Ein vollständiger Antrag, der geeignet ist, bei nicht rechtzeitiger Bescheidung eine Genehmigungsfiktion auszulösen, liegt im Anwendungsbereich des § 6a Abs. 2 GewO nur dann vor, wenn aus diesem hervorgeht, dass der Marktdurchführung durch den Antragsteller keine sonstigen rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen.*)

2. Die Fiktionsregelung des § 6a Abs. 2 GewO sollte nur die durch die Richtlinie 2006/123/EG begründete Pflicht zur Einführung einer Genehmigungsfiktion in nationales Recht umsetzen. Von den die Mitgliedstaaten verpflichtenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/123/EG über Genehmigungsregelungen sind insbesondere Marktfestsetzungsanträge nicht erfasst, die sich auf Märkte beziehen, welche als öffentliche Einrichtungen entweder von der öffentlichen Hand betrieben werden oder deren Betrieb privaten Veranstaltern im Einklang mit dem hierfür maßgeblichen Recht nur im Rahmen öffentlicher Dienstleistungskonzessionen im Sinne des Unionsrechts und/oder mit einer noch nicht erteilten oder verbindlich in Aussicht gestellten straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis oder sonstigen Erlaubnis zugänglich ist.*)

3. Hiervon ausgehend ist ein Festsetzungsantrag jedenfalls dann unvollständig, wenn aus ihm nicht hervorgeht, dass der vom Antragsteller beabsichtigen Marktdurchführung keine sonstigen rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen.*)

4. Bei traditionell veranstalteten Wochenmärkten handelt es sich nach dem hierfür maßgeblichen Landesrecht unabhängig davon, dass sie von einem privaten Konzessionsnehmer unter Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis durchgeführt werden sollen, um vorhandene und nicht erst zu schaffende gemeindliche Einrichtungen i.S.v. § 8 GO-NW.*)

5. Bereits aus § 8 Abs. 2 GO-NW ergibt sich, dass die öffentlich-rechtlichen Bindungen aus dem Betrieb der Wochenmärkte als öffentliche Einrichtung gegenüber Beschickern, Besuchern und Dritten fortbestehen und sich eine veranstaltende Gemeinde diesen nicht vollständig durch eine "Flucht ins Privatrecht" entziehen kann.*)

6. Eine staatliche Stelle, die einen öffentlichen Auftrag vergibt, muss jedem Mitbewerber eine faire Chance bieten, nach Maßgabe der für den spezifischen Auftrag wesentlichen Kriterien und des vorgesehenen Verfahrens berücksichtigt zu werden.*)

7. Bei Auswahlentscheidungen, an denen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, ergibt sich die Pflicht transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen auch aus dem auf dem allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung beruhenden europarechtlichen Transparenzgebot.*)

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IBRRS 2024, 2051
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beseitigung von Brandschutzmängeln ist zweifelsfrei nachzuweisen!

VGH Bayern, Beschluss vom 11.06.2024 - 15 CS 24.757

1. Im Rahmen einer Duldungsanordnung kommt mangels dinglicher Berechtigung des Pächters nur auf die Wirksamkeit - und nicht auf die Rechtmäßigkeit - der Nutzungsuntersagung gegenüber dem Grundstückseigentümer an.

2. Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung wegen Brandschutzmängeln entfällt erst dann, wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass sämtliche Mängel brandschutzkonform beseitigt worden sind. Die Vorlage der Rechnung einer Firma für Innenausbau und Renovierung ist hierfür weder aussagekräftig noch stellt sie einen ordnungsgemäßen und prüffähigen Nachweis dar.

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IBRRS 2024, 2054
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Augen auf bei der Kautionsabrechnung wegen Schadensersatzes

AG München, Urteil vom 22.12.2023 - 452 C 6195/22

Erklärt der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache, so setzt dies voraus, dass sich die Ansprüche vor Eintritt der Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 548 Abs. 1 BGB aufrechenbar gegenüberstanden (§§ 215, 387 BGB). Wegen der erforderlichen Gleichartigkeit der Ansprüche muss somit vor Eintritt der Verjährung ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung bestanden haben.

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IBRRS 2024, 1983
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigenmächtiger Einbau einer Brandschutztür ist keine brennende Idee!

AG Homburg, Urteil vom 23.03.2023 - 19 C 4/23

1. Der eigenmächtige Einbau einer Brandschutztür durch einen Eigentümer ist nicht zulässig.

2. Handelt es sich bei der Brandschutztür um eine bauliche Veränderung i.S.v. § 20 Abs. 1 WEG, bedarf es einer entsprechenden Beschlussfassung der Gemeinschaft.

3. Handelt es sich bei dem Einbau der Brandschutztür um die Verfolgung eines Anspruchs auf Erstherstellung und es verbleibt diesbezüglich kein Entschließungsermessen, wohl aber ein Auswahlermessen, scheidet eine unmittelbare Klage auf Realisierung aus und stattdessen ist auf eine Beschlussfassung der Gemeinschaft hinzuwirken und diese notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage zu verfolgen.

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IBRRS 2024, 2039
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchberichtigung bei Eintragung trotz Insolvenzsperre?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2024 - 19 W 67/23

Wird eine Grundbucheintragung unter Übergehung eines Insolvenzsperrvermerks vorgenommen, kann die für eine Berichtigung erforderliche Überzeugung von der Unrichtigkeit des Grundbuchs je nach den Umständen des Falls auch deshalb gebildet werden, weil jeder Anhaltspunkt für eine Genehmigung der Eintragung durch den Insolvenzverwalter fehlt.*)

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IBRRS 2024, 2058
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Abzug „neu für alt“ bei Teilerneuerung!

AG Trier, Urteil vom 07.06.2024 - 7 C 177/22

1. Ein Abzug Neu für Alt ist jedenfalls dann bei der Beschädigung eines Maschendrahtzauns nicht zu berücksichtigen, wenn nur Teile eines einheitlichen Zaunes erneuert werden.*)

2. Hält ein Zaun die landesnachbarrechtlichen Abstandsgrenzen nicht ein und wird dieser vom Nachbar bei Mäharbeiten beschädigt, liegt ein Mitverschulden des Zauneigentümers jedenfalls dann nicht vor, wenn Einwände des Nachbarn gegen die Abstandsgrenzen nach den landesnachbarrechtlichen Vorschriften präkludiert sind.*)

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IBRRS 2024, 2057
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss Fristablauf eigenverantwortlich prüfen!

BGH, Beschluss vom 17.04.2024 - XII ZB 454/23

Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17.05.2023 - XII ZB 533/22, IBRRS 2023, 1834 = IMRRS 2023, 0843).*)

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IBRRS 2024, 2050
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der Rubrumsberichtigung!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.05.2024 - 4 W 330/24

Gegen die Ablehnung einer Rubrumsberichtigung ist kein Rechtsmittel gegeben.*)

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IBRRS 2024, 2059
ProzessualesProzessuales
Klageanspruch erfüllt: Trotzdem Kostenteilung!?

AG Trier, Beschluss vom 20.04.2024 - 7 C 329/23

1. Begibt sich die Beklagtenseite durch Erfüllung des Anspruchs freiwillig in die Rolle des Unterlegenen, führt dies nur dann nicht zur grundsätzlichen alleinigen Kostentragungspflicht, wenn sie plausible Gründe für den Anschluss an die Erledigungserklärung hat.*)

2. Ein plausibler Grund, der die Beklagtenseite dazu bewegt, sich einer Erledigungserklärung anzuschließen, obwohl sie die Klage für unzulässig oder unbegründet hielt, kann auch sein, dass die mit einem Verfahren verbundenen mentalen Belastungen vermieden werden sollen.*)

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