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Online seit 26. Juni

IBRRS 2024, 1945
WohnraummieteWohnraummiete
Schlüsselrückgabe: Ohne Fristsetzung kein Schadensersatz

AG Hamburg, Urteil vom 23.02.2024 - 49 C 34/23

1. Beschädigt ein Umzugsunternehmen des Mieters das Eigentum des Vermieters, so muss sich der Vermieter nicht an das Umzugsunternehmen halten.

2. Bei der Rückgabe eines Briefkastenschlüssels handelt es sich um eine Tätigkeit, die sich erst durch die entsprechende Fristsetzung in einen Schadenersatzanspruch umzuwandeln vermag.

3. Eine Nebenkostenabrechnung ist im Hinblick auf die Position Heizkosten formell teilunwirksam, wenn sich aus ihr für diese Position nicht der Umlageschlüssel ergibt.

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IBRRS 2024, 1383
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandsetzung von Pflastersteinen vor der Wohnungseingangstür

LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2024 - 1 S 98/23

1. Liegt infolge einer Erdabsenkung eine Vertiefung vor der Wohnungseingangstür vor, die eine Stolperkante darstellt und es darüber hinaus bei Regen zu einer ständigen Pfützenbildung kommt und im Winter die Gefahr der Bildung einer Eisfläche besteht, hat der Eigentümer einen Anspruch auf Instandsetzung.

2. Das ermessen der Gemeinschaft ist diesbezüglich auch auf Null reduziert, da es allein ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, dass die Gemeinschaft dem Eigentümer eine verkehrssichere Zuwegung zu seiner Wohnungseingangstür zur Verfügung stellt.

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IBRRS 2024, 1971
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
(Unerhebliche) Antragsfrage falsch beantwortet: Versicherung muss nicht zahlen!

OLG Dresden, Beschluss vom 18.04.2024 - 4 U 67/24

1. Eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung wegen der Falschbeantwortung einer Antragsfrage (hier: zur Abgabe einer Vermögensauskunft) liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer diese falsch beantwortet, weil er den erfragten Umstand für unerheblich hält.*)

2. Die Berufung auf Treu und Glauben trotz einer arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer kommt nur dann in Betracht, wenn die Täuschung nur einen geringen Teil des versicherten Schadens betrifft und weitere Billigkeitsmomente zu Gunsten des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sind.*)

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IBRRS 2024, 1140
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Räumung trotz Räumungsschutzverzichts?

BGH, Beschluss vom 06.02.2024 - VIII ZB 6/24

1. Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung einer Entscheidung der Vorinstanz aussetzen, wenn hierdurch dem Rechtsbeschwerdeführer (hier: Mieter) größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsbeschwerde nicht von vornherein ohne Erfolgsaussichten sind.

2. Im Rahmen der Abwägung von drohenden Nachteile für die jeweiligen Parteien ist insbesondere der Schutz minderjähriger Kinder zu berücksichtigen.

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IBRRS 2024, 1964
ProzessualesProzessuales
Sachwalter widerspricht Feststellung: Wer darf Rechtsstreit weiterverfolgen?

BGH, Urteil vom 16.05.2024 - IX ZR 143/23

Widerspricht in einem Eigenverwaltungsverfahren ausschließlich der Sachwalter der Feststellung einer titulierten Forderung zur Tabelle, ist er und nicht der eigenverwaltende Schuldner befugt, den Widerspruch durch Aufnahme des anhängigen Rechtsstreits weiterzuverfolgen.*)

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IBRRS 2024, 1970
ProzessualesProzessuales
Keine Kostenerstattung bei später Nebenintervention!

OLG Bremen, Beschluss vom 22.03.2024 - 1 U 32/23

Abweichend von § 101 Abs. 1 ZPO hat der Kläger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben dann nicht auch die Kosten der Nebenintervention zu tragen, wenn der Beitritt erst nach fruchtlosem Ablauf der dem Kläger gesetzten Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweis zur Absicht des Berufungsgerichts zur Zurückweisung der Berufung des Klägers als unbegründet ergangen ist.

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Online seit 25. Juni

IBRRS 2024, 0535
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
VOB/B-Vertrag mit Nicht-Bauunternehmer: Wie ist die VOB/C auszulegen?

OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2021 - 7 U 128/20

1. Wird die VOB/C in einen Vertrag mit einem Nicht-Bauunternehmer einbezogen, ist bei der Auslegung der Abrechnungsbestimmungen in Abschnitt 5 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV DIN 18299 ff.) nicht auf die Verkehrssitte unter Vertragspartnern des Baugewerbes abzustellen. Vielmehr ist entscheidend, wie ein verständiger, redlicher und rechtlich nicht vorgebildeter Nicht-Bauunternehmer die maßgeblichen Regelungen ausgehend vom Wortlaut sowie von Sinn und Zweck her verstehen muss.

2. Ein als natürliche Person agierender Bauherr eines großflächigen Bürokomplexes, der unter Zuhilfenahme eines Architekturbüros Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, ist nicht ohne Weiteres ein gewerblich handelnder Bauunternehmer.

3. Die gewerbliche Verkehrssitte ist nur dann von entscheidender Bedeutung, wenn der Wortlaut sowie Sinn und Zweck nicht zu einem eindeutigen Auslegungsergebnis führen.

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IBRRS 2024, 1951
VergabeVergabe
Nicht jede Vertragsverletzung ist eine „schwere Verfehlung“!

BayObLG, Beschluss vom 29.05.2024 - Verg 17/23

1. Der öffentliche Auftraggeber darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Bieter seine vertraglichen Zusagen erfüllen wird. Erst wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Leistungsbereitschaft oder -fähigkeit eines Bieters zweifelhaft erscheint, ist er gehalten, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens bzw. die hinreichende Leistungsfähigkeit des Bieters zu prüfen.

2. Bei der Überprüfung des Leistungsversprechens ist der Auftraggeber in der Wahl seiner Mittel grundsätzlich frei.

3. "Schwere Verfehlungen" sind erhebliche Rechtsverstöße, die geeignet sind, die Zuverlässigkeit eines Bewerbers grundlegend in Frage zu stellen. Sie müssen nachweislich und schuldhaft begangen worden sein und erhebliche Auswirkungen haben. Nicht in jeder nicht ordnungsgemäßen, ungenauen oder mangelhaften Erfüllung eines Vertrags liegt eine schwere Verfehlung.

4. Der Begriff "Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" umfasst jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Unternehmens hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört.

5. Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen bei Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrunds "zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens" ausschließen. Damit können erst während des Vergabeverfahrens und nach Angebotsabgabe entstandene oder bekannt gewordene Ausschlussgründe zu Lasten des Bieters berücksichtigt werden.

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IBRRS 2024, 1950
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was ist ein "Einkaufszentrum"?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.06.2024 - 1 LB 150/22

1. Angesichts der verhältnismäßig weitreichenden Rechtsfolge sind die Anforderungen an eine zur Annahme eines Einkaufszentrums erforderliche, äußerlich in Erscheinung tretende gemeinsame Organisation und Kooperation verschiedener Einzelhandelsbetriebe an einem Standort nicht zu gering anzusetzen (wie Senatsurteil vom 09.07.2020 - 1 LB 79/18 -, BeckRS 2020, 17701).*)

2. Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen beabsichtigter Führung eines Amtshaftungsprozesses setzt voraus, dass ein solcher nicht offensichtlich aussichtslos ist. Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann nur gesprochen werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (vgl. Senatsurteil vom 25.06.2019 - 1 LB 160/17 -, BeckRS 2019, 28668; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28.08.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 826 m.w.N.).*)

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IBRRS 2024, 1933
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Macht eine umfangreiche Befreiungspraxis Festsetzungen funktionslos?

VG Hamburg, Urteil vom 04.06.2024 - 12 K 3917/20

1. Zur Funktionslosigkeit der Festsetzung rückwärtiger Baugrenzen in einer Doppelhaussiedlung infolge einer jahrzehntelangen umfangreichen Befreiungspraxis der Bauaufsichtsbehörde.*)

2. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Anbauten in unterschiedlichen Geschossen bei der Bestimmung der nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblichen faktischen Bebauungstiefe bei teilweiser Hanglage der betroffenen Grundstücke.*)

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IBRRS 2024, 1944
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Einschreiben mit Rückschein nicht abgeholt: Kein Zugang der Betriebskostenabrechnung

AG Köpenick, Urteil vom 05.03.2024 - 3 C 243/23

1. Eine mit Einschreiben versandte Betriebskostenabrechnung ist dem Mieter nicht zugegangen, wenn sie nach dem Einwurf einer Benachrichtigung nicht abgeholt wird.

2. Für eine unterlassene Rückzahlung der Kaution kann der Mieter eine Verzugspauschale von 40 Euro und für zwei Mahnschreiben pauschalierte Mahnkosten von 10 Euro geltend machen.

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IBRRS 2024, 1865
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wegfall des Eigenbedarfs verschwiegen: Betrug am Mieter!

AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 29.05.2024 - 412 Ds 25/23

1. Unterlässt es der Vermieter, den Mieter über den noch vor der endgültigen Räumung der Wohnung weggefallenen Eigenbedarf zu informieren, hat er sich wegen Betrugs durch Unterlassen strafbar gemacht.

2. Es besteht eine strafrechtlich relevante Garantenpflicht des Vermieters, den Mieter auf die veränderten Rahmenbedingungen einer vormals ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung hinzuweisen.

3. Die Garantenpflicht des Vermieters besteht bis zum Zeitpunkt der endgültigen Räumung der Wohnung.

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IBRRS 2024, 1949
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Fixklausel ist unwirksam!

OLG Köln, Urteil vom 21.06.2024 - 6 U 112/23

1. Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedigungen des Käufers: "Spätester Liefertermin ist der .... Bei Nichteinhaltung des spätesten Liefertermins entfallen die gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner; eine verspätete Lieferung stellt keine Erfüllung des Vertrags durch den Auftragnehmer dar (absolutes Fixgeschäft)", benachteiligt den Verkäufer/Lieferanten unangemessen und ist unwirksam.

2. Die völlige Freistellung des Klauselverwenders von dem Erfordernis einer Fristsetzung ist auch im kaufmännischen Verkehr nicht wirksam vereinbar.

3. Dem berechtigten Interesse der Käufers, dass "die Auftragnehmer von Beginn an eine einwandfreie, sofort verwendbare Kaufsache anliefern", kann auch ohne eine solche Klausel und mit kurzer Nachfristsetzung Rechnung getragen werden.

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IBRRS 2024, 1926
SteuerrechtSteuerrecht
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Feststellung des Grundsteuerwerts

BFH, Beschluss vom 27.05.2024 - II B 79/23 (AdV)

Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gem. § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.*)

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IBRRS 2024, 1948
ProzessualesProzessuales
Wann ist die Rechtswegsprüfung im Rechtsmittelverfahren nachzuholen?

BGH, Urteil vom 15.05.2024 - VIII ZR 293/23

1. Die in § 17a Abs. 5 GVG vorgesehene Beschränkung der Befugnis des Rechtsmittelgerichts, die Zulässigkeit des Rechtswegs zu überprüfen, gilt nicht, wenn die Zulässigkeit des Rechtswegs schon in erster Instanz gerügt worden ist und das Erstgericht nicht - wie gem. § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG geboten - einen beschwerdefähigen Beschluss über die Zulässigkeit des Rechtswegs gefasst hat. In diesem Fall ist die Prüfung des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren nachzuholen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25.02.1993 - III ZR 9/92, BGHZ 121, 367, 370 f.; vom 30.06.1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 163 f.; vom 18.11.1998 - VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651 unter I 2; vom 21.09.2017 - I ZR 58/16, GRUR 2017, 1236 Rn. 19).*)

2. Ist eine solche Nachholung der Prüfung des Rechtswegs durch das zweitinstanzliche Gericht unterblieben, weil dieses zu Unrecht eine Bindung an den beschrittenen Rechtsweg angenommen hat, ist ausnahmsweise das Revisionsgericht befugt, im Revisionsverfahren über den Rechtsweg zu befinden (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25.02.1993 - III ZR 9/92, a.a.O., S. 370 ff.; vom 30.06.1995 - V ZR 118/94, a.a.O.; vom 18.11.1998 - VIII ZR 269/97, a.a.O.; vom 21.09.2017 - I ZR 58/16, a.a.O, Rn. 21).*)

3. In einem solchen Fall hat das Revisionsgericht jedenfalls dann die Kompetenz auch zur Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht des zulässigen Rechtswegs, wenn die Verweisung die rechtlich einzig mögliche Entscheidung ist, die nach einer Zurückverweisung das Berufungsgericht ebenfalls zu treffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2005 - III ZR 278/04, NJW-RR 2005, 721 unter 2 c; BSG, NVwZ-RR 2000, 648; NZS 2021, 688 Rn. 15).*)

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Online seit 24. Juni

IBRRS 2024, 1927
BausicherheitenBausicherheiten
Eintragung einer Sicherungshypothek: Mängel spielen keine Rolle!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.05.2022 - 2-20 O 99/21

1. Der Anspruch des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen nach einer Kündigung kann gesichert werden durch die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (§ 650e BGB). Das gilt bei einer sog. freien Kündigung auch den Anspruch auf Vergütung der nicht erbrachten Leistungen.

2. Auf das Vorhandensein von Mängeln, deren Bewertung und/oder deren etwaige Beseitigungskosten kommt es im Verfahren nach § 650e BGB nicht an.

3. Auf den Umstand, dass der Verfügungsbeklagte als Grundstückseigentümer nicht der unmittelbare Vertragspartner des Auftragnehmers war, kommt es nicht an, wenn die Bauleistung für ihn als Eigentümer einen geldwerten Vorteil gebracht hat (vgl. OLG Naumburg, IBR 2000, 273).

4. Im Verfahren nach § 650e BGB reicht es nicht aus, die Richtigkeit der Schlussrechnung mit einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft zu machen (entgegen OLG Naumburg, Urteil vom 12.03.2013 - 1 U 134/12, IBRRS 2013, 5168).

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IBRRS 2024, 1932
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Rüge oder Bieterfrage?

VK Bund, Beschluss vom 08.05.2024 - VK 2-35/24

1. Eine reine Bieterfrage, wie etwa eine Verständnisfrage, stellt keine Rüge dar. Eine Rügenotwendigkeit wird im Regelfall erst ausgelöst durch die Antwort des Auftraggebers auf die Frage. Abzustellen ist jedoch stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls.

2. Hat der Bieter die Vorgaben der Ausschreibung vollständig verstanden, akzeptiert er diese Vorgaben aber inhaltlich nicht und weist in Gestalt einer Frage auf die seines Erachtens damit verbundenen Probleme hin, verlangt er ganz konkret eine Abänderung, so dass eine Rüge vorliegt.

3. Eine Rüge in Gestalt einer Bieterfrage setzt die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB in Gang.

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IBRRS 2024, 1923
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Missbräuchliche Nutzung ist nicht abwägungsrelevant!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.05.2024 - 10 D 110/22

1. Dient ein Angebotsbebauungsplan als planungsrechtliche Grundlage für ein konkret umrissenes Vorhaben, begegnet es grundsätzlich keinen durchgreifenden Bedenken, wenn der Rat vor allem dieses Vorhaben zur realitätsnahen Abschätzung der absehbar planbedingten Auswirkungen heranzieht (hier aus zwei Kleinspielfeldern für Fuß- und Basketball sowie drei Tischtennisplatten bestehende Multifunktionsanlage).*)

2. Die Ermittlung und Beurteilung der planbedingten Lärmimmissionen erfolgte in der der Abwägung zugrunde liegenden schalltechnischen Untersuchung zutreffend auf Grundlage des Freizeitlärmerlasses NRW. Bei der Multifunktionsanlage handelt es sich um eine Einrichtung, die dazu bestimmt ist, von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt zu werden. Dass sie nach den Festsetzungen weiterhin auch im Schulbetrieb genutzt werden kann, rechtfertigt keine andere Betrachtung.*)

3. Der Rat konnte die ordnungsgemäße Nutzung der Multifunktionsanlage seiner Abwägungsentscheidung zugrunde legen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass es bereits in der Vergangenheit zu einer missbräuchlichen Nutzung der Anlage gekommen ist.*)

4. Es führt nicht zu einem Abwägungsmangel, dass der Rat die Festlegung der Nutzungszeiten der Multifunktionsanlage dem Genehmigungsverfahren überlassen hat.*)

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IBRRS 2024, 1920
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Boardinghaus = Wohnnutzung oder Beherbergungsbetrieb?

VG Hamburg, Urteil vom 03.06.2024 - 12 K 265/24

1. Ein Boardinghaus stellt eine Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar, wobei die schwerpunktmäßige Zuordnung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. In einem Fall, in dem sowohl eine Wohnnutzung als auch eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb in Betracht kommt, kommt es (jedenfalls im Regelfall) maßgeblich auf das Nutzungskonzept an, das durch den Bauherrn bestimmt wird.*)

2. Zur Ermittlung der planerischen Grundkonzeption eines Bebauungsplans können neben der zeichnerischen Darstellung auch der Textteil des Bebauungsplans und seine Begründung sowie die Planaufstellungsakten herangezogen werden.*)

3. Die Ausweisung von Baufenstern abseits einer emissionsträchtigen Straße kann einen Grundzug der Planung darstellen, wenn sich aus den Planaufstellungsunterlagen ergibt, dass der Plangeber die Wohnbebauung zur Reduzierung ihrer Immissionsbelastung von der Straße abrücken wollte.*)

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IBRRS 2024, 1924
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Heimliche Videoüberwachung ist nicht als Beweis verwertbar!

BGH, Urteil vom 12.03.2024 - VI ZR 1370/20

1. Die Frage, ob die auf einer unzulässigen Videoüberwachung beruhenden Erkenntnisse einer Partei bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung verwertet werden dürfen, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu beurteilen.*)

2. Der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten in Art. 6 Abs. 2 und 3 DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die öffentliche Hand (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e DSGVO) die Möglichkeit eröffnet, nationale Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, mit denen sie die Anwendung der Vorschriften der DSGVO genauer festlegen und konkretisieren. Die Absätze 2 und 3 enthalten damit Öffnungsklauseln zu Gunsten der Mitgliedstaaten.*)

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung im deutschen Zivilprozess sind die im Lichte des Grundgesetzes auszulegenden Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Berücksichtigung von Parteivorbringen und Beweisangeboten, insbesondere die § 286 Abs. 1, §§ 355 ff. ZPO.*)

4. Bei der Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich um ein besonderes Rechtsinstitut, das auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht. Sie ist vom Schmerzensgeld i.S.d. § 253 Abs. 2 BGB wegen der Verletzung eines der dort genannten Rechtsgüter zu unterscheiden. Führt die Handlung, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Folge hatte, auch zu einer Verletzung der Gesundheit, so muss die darin liegende Beeinträchtigung zum Gegenstand eines Schmerzensgeldanspruchs gemacht werden und kann nicht stattdessen zur Begründung einer schwer wiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung herangezogen werden.*)




IBRRS 2024, 1936
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anpassung der Miethöhe wegen Ukraine-Krieges?

LG Köln, Urteil vom 16.04.2024 - 14 O 89/23

Keine Anpassung der Miethöhe eines gewerblichen Mietvertrags wegen "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" im Zuge des Ukraine-Krieges.*)

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IBRRS 2024, 1925
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell

BFH, Beschluss vom 27.05.2024 - II B 78/23 (AdV)

Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.*)

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IBRRS 2024, 1917
ProzessualesProzessuales
Verletzung von Vermieter-Verkehrssicherungspflichten: Allein das Amtsgericht ist zuständig!

BayObLG, Beschluss vom 18.06.2024 - 101 AR 80/24

Für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die die beklagte Partei in ihrer Eigenschaft als Vermieterin von Wohnraum treffen, sind die Amtsgerichte sachlich zuständig; diese Zuständigkeit ist ausschließlich.*)

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Online seit 21. Juni

IBRRS 2024, 1913
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Baubehörde beauftragt Prüfingenieur: Kosten muss der Bauherr tragen!

OVG Sachsen, Beschluss vom 06.03.2024 - 1 B 179/23

1. Stellt der Bauherr einen Bauantrag und ist eine bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises erforderlich, kann die Baubehörde diese Prüfung an einen (externen) Prüfingenieur übertragen.

2. Die Beauftragung des (externen) Prüfingenieurs erfolgt im Namen der Namen der Baubehörde und nicht des Bauherrn.

3. Die Baubehörde kann die von ihr an den Prüfingenieur verauslagten Kosten nach den Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes gegenüber dem Bauherrn durch Erlass eines Kostenbescheids geltend machen. Das gilt auch dann, wenn der Prüfingenieur dem Bauherrn zuvor eine Rechnung gestellt hat.

4. Erstreckt sich der dem Prüfingenieur erteilte Auftrag auch auf die bauordnungsrechtliche Bauüberwachung, ist die Tätigkleit des Prüfingenieurs nicht bereits mit der Erstellung des Prüfberichts zum Standsicherheitsnachweis beendet.

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IBRRS 2024, 1916
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabekammerbeschluss wirkungslos: Sofortige Beschwerde unzulässig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2024 - 19 Verg 1/24

1. Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Daher finden ergänzend zu den Regelungen des GWB die allgemeinen Bestimmungen des VwVfG und dessen Rechtsgrundsätze über die Behandlung von Verwaltungsakten Anwendung.

2. Ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts kann bis zum Abschluss des Verfahrens zurückgenommen werden, d. h. bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung, und zwar selbst dann, wenn in der Zwischenzeit gegen den ergangenen Verwaltungsakt Rechtsbehelfe eingelegt worden sind.

3. Ein ergangener und noch nicht bestandskräftig gewordener Verwaltungsakt wird durch Antragsrücknahme wirkungslos. Entsprechendes gilt für einen Beschluss der Vergabekammer.

4. Die sofortige Beschwerde gegen einen wirkungslos gewordenen Verwaltungsakt ist mangels Beschwer nicht statthaft und deshalb als unzulässig zu verwerfen.




IBRRS 2024, 1914
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Planbedingte Überschreitung der Immissionswerte hinzunehmen?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2024 - 10 B 186/24

Eine planbedingte Überschreitung der Immissionswerte von etwa 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts kann im Einzelfall hinzunehmen sein, etwa dann, wenn in einem besonders lärmvorbelasteten Bereich die Erhöhungen der Immissionspegel unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle für das menschliche Ohr liegen, die bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel bei Pegelunterschieden von 1 bis 2 dB(A) anzusetzen ist.*)

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IBRRS 2024, 1382
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Blutlache im Treppenhaus: Tatortreiniger "Schotty" übernehmen Sie!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.08.2023 - 33 C 1898/23

1. Der Vermieter darf, um vom Mieter verursachte Blutlachen im Treppenhaus und Eingangsbereich zu beseitigen, eine - teure - Spezialfirma für die Reinigung eines Tatorts nach Suizid oder Unfall mit den Reinigungsarbeiten beauftragen.

2. Der Vermieter muss auch nicht zuvor den Mieter selbst beauftragen, um die Kosten gering zu halten, wenn der Mieter nicht über die ausreichende Qualifikation verfügt, das möglicherweise infektiöse Blut ausreichend gründlich zu entfernen.

3. Es bedarf auch keiner vorherigen Vergleichsangebote, da der Vermieter unverzüglich tätig werden muss, um die Gefahrenquelle zu beseitigen.

4. Ob die vom Vermieter beauftragte Fachfirma für Tatortreinigung möglicherweise unsachgemäß oder unwirtschaftlich gearbeitet hat und dadurch höhere Kosten entstanden sind, bedarf keiner Überprüfung, da ein Schädiger auch solche Kosten vollumfänglich zu ersetzen hat, wenn den Geschädigten kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft.

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IBRRS 2024, 1377
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist Sonderumlage für die Kosten einer Fassadensanierung nichtig?

AG München, Urteil vom 19.07.2023 - 1295 C 396/23 WEG

1. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer ist wegen unzureichender Bestimmtheit nur nichtig, wenn er keinen sinnvollen Regelungsgehalt mehr entfaltet.

2. Wird die Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Beschlussfassung von einem Fachmann beraten, liegt eine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Eigentümer vor.

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IBRRS 2024, 1912
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage bei Zahlungserwartung zulässig?

BGH, Urteil vom 22.05.2024 - IV ZR 124/23

Der für die Bejahung des nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresses ausreichenden Erwartung, der Beklagte werde bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten, steht es nicht entgegen, dass eine erneute gerichtliche Inanspruchnahme des Beklagten zur Durchsetzung der aus dem Feststellungsurteil resultierenden Forderungen nicht ausgeschlossen werden kann (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20, IBRRS 2022, 1345 = IMRRS 2022, 1422).*)

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Online seit 20. Juni

IBRRS 2024, 0790
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Schaltkasten des Nachbarn steht auf Grundstückgrenze: Bauherr muss Schutzmaßnahmen veranlassen!

LG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024 - 21 O 380/17

1. Von Baustellen gehen typischerweise Gefahren auch für Nachbaranlagen aus. Nachbarliche grenznahe Anlagen muss der Bauherr daher vor Beschädigungen durch Bauarbeiten schützen und zwar unabhängig davon, ob er weiß, dass sich in der Anlage gegenüber Erschütterungen empfindliche Bauteile befinden.

2. Der Bauherr hat zu überwachen, ob der von ihm mit der Bauaufsicht beauftragte Architekt Vorkehrungen dagegen trifft, dass nachbarliche grenznahe Anlagen durch die Bauarbeiten nicht beschädigt werden.

3. Um seinen Überwachungspflichten zu genügen, muss der Bauherr zumindest stichprobenartig die Baustelle im Allgemeinen besichtigen.

4. Es sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich, um als Bauherr zu erkennen, dass nachbarliche Grenzanlagen durch (grenznahe) Bauarbeiten auf dem eigenen Grundstück beschädigt werden können und dementsprechend Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen.

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IBRRS 2024, 1899
VergabeVergabe
Kostenfestsetzung bei Verweisung des OLG an das VG?

OVG Magdeburg, Beschluss vom 05.06.2024 - 3 O 76/24

1. Bei einer Verweisung gem. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach § 171 GWB und des Eilverfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB entsprechend § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG als Teil der Kosten behandelt, die bei dem Gericht erwachsen, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde.*)

2. Entscheidet der Vergabesenat des Oberlandesgerichts über einen Antrag nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB und verweist zugleich das Hauptsacheverfahren an das Verwaltungsgericht, ist es dafür zuständig, den Streitwert in dem Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB festzusetzen.*)

3. Kann der Rechtsanwalt im Falle einer Verweisung die Gebühr gem. § 15 Abs. 2 RVG nur einmal fordern, bleibt bei verschiedenen Gebührensätzen die höhere Gebühr erhalten.*)

4. Eine unrichtige Sachbehandlung i. S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG liegt nicht vor, wenn der Vergabesenat des Oberlandesgerichts die Vorschriften des Vergaberechts aus dem 4. Teils des GWB nicht für anwendbar hält, und zugleich über einen Antrag nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB selbst entscheidet und das Verfahren hinsichtlich dieses Antrags - anders als das Hauptsacheverfahren - nicht gem. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das Verwaltungsgericht verweist.*)

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IBRRS 2024, 1898
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Baugenehmigung für Umnutzung von Wohnhaus in Ingenieurbüro?

OVG Saarland, Beschluss vom 11.06.2024 - 2 A 49/23

1. Bei der Abgrenzung der maßgeblichen näheren Umgebung eines Baugrundstücks in nicht beplanter Ortslage (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) wie auch bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete auf dieser Grundlage rechtfertigt der Umstand, dass die Abgrenzung wie auch die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart in aller Regel die Verschaffung eines eigenen Eindrucks von den konkreten örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend allein aufgrund der Aktenlage vorgenommen werden kann, nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Hat sich das Verwaltungsgericht einen eigenen Eindruck von den baulichen Gegebenheiten vor Ort verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.*)

2. Nach der Überleitungsvorschrift des § 245d Abs. 1 BauGB findet § 34 Abs. 2 BauGB auf dörfliche Wohngebiete keine Anwendung, so dass es keine faktischen dörflichen Wohngebiete gibt.*)

3. Ehemalige landwirtschaftliche Betriebe, die von Nichtlandwirten zur Tierhaltung zu Hobbyzwecken und zur Lagerhaltung genutzt werden, können der Qualifizierung eines Gebiets als faktisches allgemeines Wohngebiet entgegenstehen, da Anlagen zur Tierhaltung und zur Lagerung landwirtschaftlicher Produkte in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 2 und 3 BauNVO weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig sind. Ob derartige Anlagen die nähere Umgebung prägen oder als Fremdkörper unbeachtlich sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.*)

4. Zur näheren Kennzeichnung des bauplanungsrechtlichen Begriffs des freien Berufs kann auf die nicht abschließenden Berufekataloge des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und des § 1 Abs. 2 Satz 2 PartGG zurückgegriffen werden. Dabei ist die Eigenständigkeit der BauNVO gegenüber dem Steuer- und Partnerschaftsgesellschaftsrecht zu beachten.*)

5. Dass der Kläger über die reine Beratungsleistung hinaus in den Räumlichkeiten seines Ingenieursbüros elektronische Schaltungen entwickelt und realisiert bzw. elektronische Baugruppen als Prototypen oder in Kleinserien fertigt und mechanische Bauteile in 3D-Druckern herstellt, begründet nicht das Vorliegen eines produzierenden Gewerbebetriebs. Auch wenn das Ergebnis der zunächst erbrachten geistigen Ingenieurleistung aufgrund der Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten in 3D-Druckern als mechanisches Bauteil darstellbar oder als Prototyp produzierbar wird, lässt dies nicht den freiberuflichen Charakter der individuellen Ingenieurstätigkeit entfallen, solange der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der zu Grunde liegenden Entwicklung liegt.*)

6. Eine gewerbliche Einstufung der Tätigkeit durch die Finanzverwaltung steht der Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit im städtebaulichen Sinne nicht entgegen.*)

7. Die Verfahrensrüge (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) dient nicht einer Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung.*)

8. Es ist Sache des Bauherrn, mit der Einleitung eines bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens den Umfang und die Modalitäten seines Vorhabens festzulegen. An diesen Angaben muss er sich festhalten lassen. Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, das Vorhaben inhaltlich so zu modifizieren, um dieses durch das vom Kläger vermisste Nachfordern von Unterlagen am Maßstab der einschlägigen materiellen Vorschriften insgesamt oder auch nur in Teilen genehmigungsfähig zu machen.*)

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IBRRS 2024, 1847
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann liegt aufwändig gestaltetes Wohnumfeld vor?

AG Schöneberg, Urteil vom 11.04.2024 - 105 C 226/23

Aufwändig gestaltet ist ein Wohnumfeld, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Gestaltung vorhanden ist. Hierfür ist ein besonderer gärtnerischer und/oder architektonischer Aufwand erforderlich, der in unterschiedlichsten konkreten Ausprägungen erscheinen kann, der aber über grundlegende Strukturen, wie das Vorhandensein befestigter Wege oder bepflanzter Bereiche, signifikant hinausgehen muss.

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IBRRS 2024, 1397
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unbillige Benachteiligung durch Errichtung eines Saunahauses?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 11.01.2024 - 29 C 8/23 WEG

Bloße architektonische Disharmonien, wie sie häufig durch den Anbau von Balkonen oder Außenaufzügen entstehen, genügen für die Annahme einer grundlegenden Umgestaltung i.S.d. § 20 Abs. 4 WEG nicht.*)

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IBRRS 2024, 1886
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Wer hat die Unvorhersehbarkeit des Schadenseintritts zu beweisen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.10.2023 - 4 U 107/23

1. Die Beweislast für den Eintritt eines unvorhergesehenen Sachschadens trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Versicherungsnehmer (im Anschluss an OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2022 - 5 U 60/21, RuS 2022, 627).

2. Für die Vorhersehbarkeit ausreichend ist das Erkennen des Schadens in seinen wesentlichen Komponenten.

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IBRRS 2024, 1900
ProzessualesProzessuales
Gehörsverletzung bei fehlerhaftem „Protokollurteil“?

BGH, Beschluss vom 14.05.2024 - VIII ZR 15/24

Zur Gehörsverletzung im Falle eines fehlerhaften "Protokollurteils" (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23.02.2021 - VIII ZR 213/20, IBRRS 2021, 1069 = IMRRS 2021, 0406).*)

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IBRRS 2024, 1905
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Gerichtliche Hinweise müssen unmissverständlich sein!

BGH, Urteil vom 16.05.2024 - III ZR 196/22

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Er muss die Umstände darlegen, die das Urteil aus seiner Sicht in Frage stellen.

2. Besondere formale Anforderungen werden an die Berufungsbegründung nicht gestellt. Für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind.

3. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen. Andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

4. Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen. Ein Gericht darf ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.

5. Will das Gericht in seiner Entscheidung auf einen "neuen" Gesichtspunkt abstellen, hat es auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und dem Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen.

6. Es genügt nicht, dass das Gericht allgemeine und pauschale Hinweise erteilt. Es muss die Parteien auf den für entscheidungserheblich erachteten Aspekt unmissverständlich hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Abhilfe geben.

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Online seit 19. Juni

IBRRS 2024, 1881
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie ist über den Mängelbeseitigungsvorschuss abzurechnen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.05.2024 - 11 U 74/18

Hat der Auftraggeber einen Kostenvorschuss erhalten, ist er nach erledigter Mängelbeseitigung rechenschaftspflichtig. Er hat zum Umfang des Kostenerstattungsanspruchs in der Weise vorzutragen, in der er vorzutragen hätte, wenn er den Kostenvorschuss nicht erhalten hätte und er auf die Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs angewiesen wäre.

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IBRRS 2024, 1880
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe in Losen: Zweitplazierter darf Preis "nachbessern"!

EuGH, Urteil vom 13.06.2024 - Rs. C-737/22

Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung genannten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz dem nicht entgegenstehen, dass im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines in Lose unterteilten öffentlichen Auftrags nach den in den Auftragsunterlagen festgelegten Modalitäten dem Bieter mit dem wirtschaftlich zweitgünstigsten Angebot der Zuschlag eines Loses unter der Bedingung erteilt wird, dass er akzeptiert, die Lieferungen und Leistungen in Bezug auf dieses Los zum gleichen Preis zu erbringen wie der Bieter, der das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat und der daher den Zuschlag für ein anderes, größeres Los dieses Auftrags erhalten hat.*)

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IBRRS 2024, 1882
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Hundesportplatz im Außenbereich!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.05.2024 - 9 ZB 22.2207

1. Hundesportplätze, die der Erholung und Freizeitgestaltung eines bestimmten Personenkreises dienen, sind nicht im Außenbereich bevorzugt zuzulassen.

2. Eine Privilegierung muss als Bevorzugung zu rechtfertigen sein. Daran fehlt es, wenn gegenüber dem allgemeinen Bedürfnis nach Erholung in der freien Natur, das dem Außenbereich zugeordnet ist, individuelle Erholungs- und Freizeitwünsche bevorzugt werden sollen.

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IBRRS 2024, 1888
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erhaltungs- oder Baumaßnahme?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.06.2024 - 2-13 S 603/23

1. Ob eine beschlossen Maßnahme als Erhaltungsmaßnahme (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG) oder Baumaßnahme (§ 20 WEG) zu behandeln ist, bemisst sich alleine nach objektiv-normativen Kriterien und ist nicht davon abhängig, wie die Wohnungseigentümer die entsprechende Maßnahme einordnen.*)

2. Eine Erhaltungsmaßnahme, die nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, ist nicht als Baumaßnahme (§ 20 WEG) mit den Kostenfolgen des § 21 WEG zu behandeln. Herrscht Streit über die Ordnungsgemäßheit der Maßnahme, kann dies gerichtlich nur im Rahmen der Anfechtung des Beschlusses über die Erhaltungsmaßnahme geklärt werden und nicht bei der isolierten Anfechtung des Beschlusses über die Kostenverteilung.*)

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IBRRS 2024, 1489
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umgestaltung eines Stadthauses in eine Privatklinik?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 03.05.2024 - 980a C 31/23 WEG

1. Um das (Nicht-)Vorliegen eines "wichtigen Grunds" für die Ablehnung einer Umnutzung zu prüfen und die Beschlussfassung auf eine ausreichende Tatsachengrundlage zu stellen (als Voraussetzung für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung), bedarf es der umfassenden Information der Wohnungseigentümer über das Vorhaben und seine Auswirkungen auf die übrigen Eigentümer sowie das gemeinschaftliche Eigentum.

2. Hängt die konkrete Nutzung der Einheit im Wesentlichen auch von den baulichen Gegebenheiten ab, muss der Eigentümer den übrigen Eigentümern - rechtzeitig - ein zustimmungsfähiges Substrat vorlegen, aus dem hervorgeht, wie genau und in welchem Ausmaß die Räume in seiner drei Etagen umfassenden Einheit umgebaut und anschließend genutzt werden sollen, einschließlich der Inanspruchnahme des gemeinschaftlichen Eigentums (wie Treppenhäuser und Aufzug).

3. Entsprechendes kann naturgemäß nur nach Maßgabe bereits erteilten öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erfolgen, weswegen der Eigentümer auch diese - geschlossen - den übrigen Wohnungseigentümern zur Verfügung stellen muss.

4. Es reicht indes nicht aus, lediglich im Rechtsstreit zu versichern, bereits über entsprechende Genehmigungen zu verfügen, in diese bei Bedarf Einsicht zu geben, im Widerrufsfall (oder bei einer Versagung noch nicht beantragter Genehmigungen) Rückbaumaßnahmen zu veranlassen und die beabsichtigte Nutzung als "Privatklinik" zu unterlassen.

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IBRRS 2024, 1885
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kfm. Bestätigungsschreiben muss auf Verhandlung Bezug nehmen!

LG Duisburg, Urteil vom 05.01.2023 - 22 O 2/22

1. Die Rechtsfolgen einer widerspruchsfreien Entgegennahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens treten nur ein, wenn das Schreiben in seinem Wortlaut mit hinreichender Deutlichkeit auf ernsthafte Vertragsverhandlungen Bezug nimmt, die zumindest aus Sicht des Absenders zu einem gültigen Vertragsschluss geführt haben, und in welchem der Absender seine Auffassung für das Zustandekommen und den Inhalt eines mündlichen, fernmündlichen oder telegrafisch geschlossenen Vertrags mitteilt.

2. Die Bezugnahme kann sich auch aus den Gesamtumständen ergeben. Das kaufmännische Bestätigungsschreiben muss zwar nicht als solches bezeichnet, aber eindeutig gefasst und erkennbar dazu bestimmt sein, einen Vertragsschluss und den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben sowie verbindlich festzulegen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Absenders.

3. Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben muss zeitnah im Anschluss an die Verhandlungen beim Empfänger eingehen. Ein Zeitabstand von drei Wochen ist dabei als nicht mehr ausreichend anzusehen.

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IBRRS 2024, 1889
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Widersprüchliche Vollstreckungsreihenfolge: Gerichtsvollzieher darf wählen

AG Reinbek, Beschluss vom 31.05.2024 - 7 M 355/23

Macht ein Gläubiger gegenüber dem Gerichtsvollzieher, etwa weil er ein Feld im Vollstreckungsauftrag versehentlich ankreuzt, widersprüchliche Anträge zur Reihenfolge von Vollstreckungsmaßnahmen, muss der Gerichtsvollzieher nicht beim Gläubiger nachfragen; er darf auslegen, was wohl gemeint ist, auch wenn Meinungsverschiedenheiten über die Gebührenhöhe vorprogrammiert sind.

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IBRRS 2024, 1887
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsrichter tut nichts: Was nun?

BayObLG, Beschluss vom 29.04.2024 - 102 SchH 23/24

1. Ein Schiedsrichter kann durch gerichtliche Entscheidung abberufen werden, wenn er rechtlich oder tatsächlich außerstande ist, seine Aufgaben zu erfüllen, oder er aus anderen Gründen seinen Aufgaben in angemessener Frist nicht nachkommt.

2. Hat ein Schiedsrichter über einen längeren Zeitraum gar nichts unternommen, kann sich dies in Anbetracht der Gesamtumstände und unter Berücksichtigung der technischen sowie rechtlichen Schwierigkeiten des Falles als schlechthin unannehmbar darstellen.

3. Kommt der Schiedsrichter seinen Aufgaben nicht in angemessener Frist nach, kommt es für die Frage der Amtsbeendigung grundsätzlich nicht auf den Grund an. Auch ein etwaiges Verschulden des Schiedsrichters ist ohne Belang.

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IBRRS 2024, 1883
ProzessualesProzessuales
Mitwirkung an VU in erster Instanz macht Berufungsrichter nicht befangen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2024 - 6 U 212/23

Die Mitwirkung eines Richters bei einer nicht abschließenden Entscheidung in erster Instanz (hier: Versäumnisurteil) führt in der Berufungsinstanz weder zu einem Ausschluss nach § 41 Nr. 6 ZPO noch begründet sie die Besorgnis der Befangenheit nach § 42 ZPO.*)

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IBRRS 2024, 1884
ProzessualesProzessuales
Planaußenlieger für Normenkontrollverfahren antragsbefugt?

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.05.2024 - 3 K 310/20

1. Die Antragsbefugnis eines Planaußenliegers für die Durchführung eines bauplanungsrechtlichen Normenkontrollverfahrens kann sich aus dem Gebietserhaltungsanspruch ergeben.*)

2. Die Annahme der Antragsbefugnis setzt aber voraus, dass dessen Gebietserhaltungsanspruch durch den Bebauungsplan berührt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn der Kreis der zulässigen Arten der baulichen Nutzung durch den Bebauungsplan lediglich eingeschränkt wird.*)

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