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Online seit heute

IBRRS 2025, 0134
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Überwachungsfehler nachweisbar: Gutachterkosten sind nicht zu erstatten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2024 - 22 U 142/23

1. Kosten für Gutachten, die der Bauherr zur Aufklärung nur vermeintlicher Mängel aufwendet, die entweder nicht bestehen oder für die der Architekt nicht einzustehen hat, sind dem Bauherrn vom Architekten nicht zu erstatten. Nur soweit dem Bauherrn Schadensersatzansprüche zustehen, gehören die Gutachterkosten zum Schaden.

2. Hat der Architekt die Bauüberwachung mangelhaft erbracht und haben sich deshalb Mängel im Bauwerk realisiert, ist der Architekt dem Bauherrn zum Schadensersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehören auch die außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung.

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IBRRS 2025, 0127
VergabeVergabe
Berufung auf Ausschließlichkeitsrechte möglich?

EuGH, Urteil vom 09.01.2025 - Rs. C-578/23

Art. 31 Nr. 1 b der Richtlinie 2004/18/EG (...) ist dahin auszulegen, dass sich der öffentliche Auftraggeber zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Sinne dieser Vorschrift nicht auf den Schutz von Ausschließlichkeitsrechten berufen kann, wenn der Grund für diesen Schutz ihm zuzurechnen ist. Eine solche Zurechenbarkeit ist nicht nur auf der Grundlage der den Abschluss des Vertrags über die ursprüngliche Leistung begleitenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände, sondern auch auf der Grundlage derjenigen Umstände zu beurteilen, die den Zeitraum vom Vertragsschluss bis zu dem Zeitpunkt kennzeichnen, zu dem der öffentliche Auftraggeber das Verfahren zur Vergabe eines nachfolgenden öffentlichen Auftrags auswählt.*)

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IBRRS 2025, 0115
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was ist eine genehmigungsfreie „Einfriedung“?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2024 - 10 B 920/24

Als Einfriedung ist anzusehen, was ein Grundstück oder einen Teil eines Grundstücks von Verkehrsflächen, Nachbargrundstücken oder auch Bereichen desselben Grundstücks abschirmen soll, um Witterungs- oder Immissionseinflüsse (Wind, Lärm, Straßenschmutz) abzuwehren oder das Grundstück oder Teile davon gegen unbefugtes Betreten oder Einsichtnahme zu schützen. Diese Funktion erfüllen die Sandwichelemente und Tore, die der Schließung einer bislang einseitig offenen Lagerhalle dienen, nicht.

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IBRRS 2025, 0118
WohnraummieteWohnraummiete
Mietdifferenzschaden nur bei vergleichbaren Wohnungen

LG Braunschweig, Urteil vom 29.10.2024 - 6 S 40/24

1. Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch des Mieters, der berechtigterweise wegen einer Pflichtverletzung des Vermieters gekündigt hat, auf Erstattung der Differenz zwischen der höheren Miete für vergleichbaren Wohnraum und dem bisher gezahlten Mietzins.

2. Der Mieter muss allerdings nachweisen, dass die beiden Wohnungen vergleichbar sind.

3. Gesetzlicher Maßstab für die Vergleichbarkeit von Wohnraum sind im Rahmen der Mieterhöhung diejenigen Entgelte, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit gezahlt werden. Diese Kriterien sind auch bei der Bewertung eines Mietdifferenzschadens für die Beantwortung der Frage der Vergleichbarkeit zu berücksichtigen.

4. Ist eine Raumtemperatur von durchgängig 21 Grad Celsius nötig, um Schimmelbildung zu vermeiden, so ist ein solches Heiz- und Lüftungsverhalten einem Mieter nicht zumutbar.

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IBRRS 2025, 0135
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Nutzungsvorteil für Menschen mit Behinderungen - keine Privilegierung!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2024 - 2-13 S 40/23

Ist mit einer begehrten Baumaßnahme kein unmittelbarer Nutzungsvorteil für Menschen mit Behinderungen verbunden (hier nicht ebenerdige Terrassentür), ist diese Maßnahme nicht nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG privilegiert.*)

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IBRRS 2025, 0126
ImmobilienImmobilien
Oberleitungsmast verteuert Verbau, und nun?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2024 - 19 U 102/23

Lässt ein Grundstückseigentümer ein Gebäude abreißen, an dem ein Abspannhaken für die Oberleitung der Straßenbahn befestigt ist, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten für die Absicherung seiner Baugrube, wenn für die Dauer der Bauarbeiten ein Hilfsmast auf öffentlichem Straßenland in der Nähe seiner Baugrube aufgestellt wird und ihm hierdurch Mehrkosten entstehen.*)

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IBRRS 2025, 0123
NotareNotare
Beurkundungsauftrag kann auch konkludent erteilt werden!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.12.2024 - 19 W 11/24 (Wx)

Ein Beurkundungsauftrag an einen Notar gemäß § 29 Nr. 1 GNotKG kann vorliegen, wenn während einer Beurkundung auf Nachfrage des Notars Interesse an der weiteren Beurkundung geäußert und der Ankündigung des Notars, einen darauf bezogenen Entwurf zu fertigen, nicht entgegen getreten wird.*)

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IBRRS 2025, 0075
ProzessualesProzessuales
Keine Tatbestandsberichtigung nach Rechtskraft!

OLG Dresden, Beschluss vom 04.11.2024 - 4 U 1094/23

Das Rechtsschutzinteresse für einen Tatbestandsberichtigungsantrag entfällt mit Eintritt der formellen Rechtskraft, auch wenn diese erst nach Antragstellung eintritt.*)

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Online seit gestern

IBRRS 2025, 0090
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit auch für Schadensersatzansprüche?

LG Hamburg, Urteil vom 08.03.2024 - 305 O 91/23

1. Der Unternehmer kann von dem Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen. Eine Kündigungserklärung des Bestellers steht dem Sicherungsverlangen nicht entgegen.

2. Bei einem Einheitspreisvertrag ist jedenfalls die vereinbarte vorläufige (vor Aufmaß eingesetzte) Summe als vereinbarte Vergütung anzusehen. Die Vergütung vermindert sich um die vertraglich vereinbarten Umlagen für Baunebenkosten.

3. Der Sicherungsanspruch bestehen in demselben Umfang auch für Ansprüche, die an die Stelle des Vergütungsanspruchs treten. Schadens- und Vergütungsersatzansprüche können deshalb gesichert werden, wenn sie dasselbe Interesse wie das Vergütungsinteresse betreffen.

4. Die Höhe der Vollstreckungssicherheit hat sich an den geschätzten Gesamtkosten der zu leistenden Bauhandwerkersicherheit wie z. B. Avalzinsen und den ebenfalls vollstreckbaren Prozesskosten zu orientieren, nicht am Gesamtbetrag der ausgeurteilten Sicherheit.

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IBRRS 2025, 0086
VergabeVergabe
Selbstreinigung auch nach abgeschlossener Eignungsprüfung!

OLG Jena, Beschluss vom 02.10.2024 - Verg 5/24

1. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf die Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen hat.

2. Es spricht einiges dafür, dass § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB als Ausschlussgrund nur bei Falschangaben bzw. unvollständigen Angaben im laufenden Vergabeverfahren zur Anwendung kommt, nicht hingegen bei Falschangaben bzw. unvollständigen Angaben aus vorangegangenen Vergabeverfahren desselben Auftraggebers oder anderer öffentlicher Auftraggeber. Eine schwerwiegende Täuschung des öffentlichen Auftraggebers in einem früheren Vergabeverfahren kann unter dem Gesichtspunkt der nachweislich schweren Verfehlung in späteren Vergabeverfahren Berücksichtigung finden und einen fakultativen Ausschlussgrund darstellen.

3. Selbstreinigungsmaßnahmen können auch nach dem Zeitpunkt der Eignungsprüfung - noch im laufenden Nachprüfungsverfahren - zu berücksichtigen sein.

4. Der öffentliche Auftraggeber hat einen Beurteilungsspielraum bei der Frage, ob die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens ausreichend sind. Dem Auftraggeber kommt auch bei dieser Prognose ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

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IBRRS 2024, 3694
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Steuerung der Wohndichte: Festsetzung relativer Zahl erforderlich!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2024 - 5 S 474/23

Will eine Gemeinde über eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB die Wohndichte innerhalb eines Plangebiets steuern, muss sie grundsätzlich eine relative Zahl, zum Beispiel die höchstzulässige Zahl von Wohnungen pro bestimmter Grundstücksfläche, festsetzen.*)

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IBRRS 2025, 0113
MietrechtMietrecht
Messe pandemiebedingt abgesagt: Anzahlung für Hotel wird nicht erstattet!

OLG Celle, Urteil vom 15.11.2024 - 5 U 198/22

1. Auch wenn die Veranstaltung einer Messe als Anlass einer Hotelbuchung aus einem Hotelbeherbergungsvertrag ersichtlich ist, hat dies regelmäßig nicht zur Folge, dass die Durchführung der Messe derart Vertragsinhalt wird, dass der Hotelbetreiber seine vertraglichen Pflichten nur unter der Voraussetzung einer tatsächlichen Durchführung der Messe erfüllen kann.*)

2. Ob dem Hotelbetreiber die Beherbergungsleistung aus rechtlichen Gründen unmöglich wird, weil nach den im vereinbarten Beherbergungszeitraum geltenden Bestimmungen der Nds. Corona-VO Übernachtungsdienstleistungen zu touristischen Zwecken untersagt und nur zu notwendigen Zwecken gestattet waren, ist an dem ursprünglich vereinbarten Zweck der Buchung zu orientieren, nicht hingegen daran, welchem - anderen - Zweck die Übernachtung nach Absage der Messe tatsächlich hätte dienen können.*)

3. Vereinbaren die Parteien eines Beherbergungsvertrags nach pandemiebedingter Absage einer Messe einen neuen Buchungszeitraum für den verlegten Messetermin, so trägt in der Regel der Mieter das Risiko einer erneuten Absage der Messe.*)

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IBRRS 2024, 3586
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umbaumaßnahmen dienen Wohnnutzung des Kellers: Unzulässig!

LG München I, Urteil vom 09.10.2024 - 1 S 2535/24 WEG

1. Eine bauliche Veränderung, die der durch Vereinbarung geregelten Zweckbestimmung widerspricht, ist jedenfalls auf Anfechtung für ungültig zu erklären.

2. Mit der Bezeichnung als Kellerraum in der Teilungserklärung ist, ebenso wie für Dachboden bzw. Speicher, stillschweigend auch eine Zweckbestimmung der Räumlichkeiten verbunden. Diese Räume dürfen daher nur in dem Maß und Umfang genutzt werden, mit dem keine stärkere Störung als mit der Nutzung als Lager- oder Abstellraum verbunden ist.

3. Eine Nutzung als Wohn- oder Geschäftsraum ist damit unzulässig, ebenso eine Nutzung als gewerbliches Lager.

4. Ein Verstoß gegen § 19 Abs. 1 WEG ist auch bei der Prüfung eines Beschlusses über eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG zu berücksichtigen.

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IBRRS 2025, 0114
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert für Mängelbeseitigungsklage?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2024 - 19 W 80/24

Verlangt ein Besteller von einem Bauunternehmer die Beseitigung von Mängeln, richtet sich der Gebührenstreitwert nach den objektiven - vom Besteller aufzuwendenden - Beseitigungskosten. Der Unternehmer kann nicht geltend machen, dass ihm bei eigener Mängelbeseitigung geringere Kosten entstehen würden (sog. Angreiferinteresseprinzip).*)

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IBRRS 2025, 0074
ProzessualesProzessuales
Urteilstatbestand hat keine negative Beweiskraft!

OLG Dresden, Beschluss vom 11.11.2024 - 4 U 620/24

1. Dem Urteilstatbestand kommt keine negative Beweiskraft zu. Die Aufnahme des Vortrags einer Partei, der für die Begründung der Entscheidung nach Auffassung des Gerichts nicht erforderlich war, kann daher nicht über einen Tatbestandsberichtigungsantrag erzwungen werden.*)

2. Gleiches gilt für die Würdigung des Parteivortrags in den Entscheidungsgründen.*)

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Online seit 13. Januar

IBRRS 2025, 0060
Beitrag in Kürze
WerkvertragWerkvertrag
Werklohn doppelt so hoch wie Marktwert: Vertrag ist sittenwidrig!

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.2024 - 12 U 3/24

1. Rechtsgeschäfte, bei denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen der versprochenen Vergütung und dem Wert der dafür zu erbringenden Leistung besteht, sind nichtig, wenn weitere Umstände hinzutreten, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung oder die Ausbeutung der schwierigen Lage oder Unerfahrenheit des Partners für das eigene unangemessene Gewinnstreben.

2. Liegt ein grobes, besonders krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, rechtfertigt dieser Umstand regelmäßig den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils und damit auf einen sittenwidrigen Charakter des Rechtsgeschäfts.

3. Ein auffälliges, grobes Missverhältnis besteht bei Grundstückskaufverträgen sowie Kaufverträgen über vergleichbar wertvolle bewegliche Sachen regelmäßig bereits dann, wenn der Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung. Dieser Grundsatz ist auch auf Werkverträge anzuwenden.

4. Für das Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses ist auf den objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen.

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IBRRS 2025, 0079
VergabeVergabe
Darf ein Bieter einen fremden E-Mail-Account nutzen?

VK Bund, Beschluss vom 06.11.2024 - VK 2-87/24

1. Ungenaue Angaben im Angebot des Bieters stellen eine Abweichung von Vergabeunterlagen dar und führen jedenfalls dann zum Angebotsausschluss, wenn es sich um individuelle Formulierungen des Bieters handelt und nicht um dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2020, 255).

2. Ein Bieter kann sein Angebot auch von einem anderen als seinem eigenen E-Mail-Account hochladen und den Nutzer dieses Accounts als Boten einsetzen. Etwas anderes gilt, wenn die Bieter nach den Vergabeunterlagen dazu verpflichtet sind, einen eigenen E-Mail-Account zu nutzen.

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IBRRS 2025, 0054
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gestaltungsvorschriften haben keine nachbarschützende Wirkung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.11.2024 - 7 A 75/23

1. Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Plangeber ab.

2. Gestaltungsvorschriften besitzen regelmäßig keine nachbarschützende Wirkung.

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IBRRS 2024, 3691
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Eigenbedarf bei unklarer Lebensplanung!

AG Hamburg, Beschluss vom 20.12.2024 - 49 C 154/24

1. Soweit eine Eigenbedarfskündigung damit begründet wird, die Bedarfsperson (hier Tochter) plane nach Abschluss ihrer Ausbildung, ihren Lebensmittelpunkt aus dem Ausland nach Hamburg zu verlegen, handelt es sich um eine unzulässige Vorratskündigung.

2. Wird in der Kündigung angegeben, die Tochter habe sich auf verschiedene Jobangebote in Hamburg beworben und möchte in Hamburg ihren zukünftigen Lebensmittelpunkt begründen, ergibt sich bereits aus der Kündigung, dass völlig unklar ist, ob der angedachte Eigenbedarf letztlich umsetzbar ist.

2. Die unterbliebene Besichtigung der Wohnung ist ein gewichtiges Indiz gegen eine hinreichende Verfestigung des Eigenbedarfs. Gleiches gilt für den Nichteinzug bis zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärung.

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IBRRS 2025, 0100
ImmobilienImmobilien
Stellvertretung auch bei "höchstpersönlichem" Rückübertragungsanspruch?

BGH, Urteil vom 06.12.2024 - V ZR 159/23

Wird in einem Grundstücksüberlassungsvertrag der Anspruch des Veräußerers auf Rückübertragung des Grundstücks als "höchstpersönlich" bezeichnet, hindert dies regelmäßig nicht die Stellvertretung bei der Geltendmachung des Anspruchs.*)

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IBRRS 2025, 0093
BankrechtBankrecht
Keine sog. Dreijahreslösung bei Kontoführungsentgelten!

BGH, Urteil vom 19.11.2024 - XI ZR 139/23

Ein Bankkunde kann sich auch dann noch auf die Unwirksamkeit einer Zustimmungsfiktionsklausel nach Maßgabe des Senatsurteils vom 27.04.2021 (XI ZR 26/20, IBRRS 2021, 1769 = BGHZ 229, 344) berufen und rechtsgrundlos gezahlte Kontoführungsentgelte gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB zurückverlangen, wenn er die von der Bank rechtsgrundlos vereinnahmten Entgelte länger als drei Jahre widerspruchslos gezahlt hat. Die im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung von Energielieferverträgen geltende sog. Dreijahreslösung (BGH, IBR 2012, 1128 - nur online; vom 01.07.2022 - VIII ZR 287/20, Rz. 42, IBRRS 2022, 2136 = IMRRS 2022, 1249 = BGHZ 233, 339, und vom 25.09.2024 - VIII ZR 176/21, Rz. 44, IBRRS 2024, 3147 = IMRRS 2024, 1323) findet im Zusammenhang mit der Rückforderung rechtsgrundlos erhobener Kontoführungsentgelte keine Anwendung.*)

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IBRRS 2025, 0011
ProzessualesProzessuales
Auf eB eingetragenes Zustellungsdatum beweist Zustellung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2023 - 22 U 162/22

1. Das Empfangsbekenntnis beweist das angegebene Zustellungsdatum. Dadurch ist der Beweis, dass das zuzustellende Schriftstück den Adressaten tatsächlich zu einem anderen Zeitpunkt erreicht hat, allerdings nicht ausgeschlossen.

2. Nicht ausreichend ist eine bloße Erschütterung der Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis. Vielmehr muss die Beweiswirkung vollständig entkräftet, mit anderen Worten jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden, wobei allerdings an den Gegenbeweis keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen.

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IBRRS 2025, 0080
ProzessualesProzessuales
Duzfreundschaft mit Rechtsanwalt macht Richter nicht befangen!

LG Ellwangen, Beschluss vom 02.12.2024 - 1 S 60/24

1. Persönliche Beziehungen des Richters zum Prozessbevollmächtigten einer Partei sind zwar grundsätzlich geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. An ihre Intensität und Qualität sind jedoch höhere Anforderungen zu stellen als bei persönlichen Beziehungen zur Partei selbst.

2. Eine Besorgnis der Befangenheit ist allenfalls bei Ehegatten, Verwandten ersten Grades oder besonders engen Freunden zu bejahen.

3. Eine vier Jahre zurückliegende Tätigkeit des Richters als Rechtsanwalt in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten einer Partei genügt für eine Besorgnis der Befangenheit nicht. Gleiches gilt für bloßes Duzen als Zeichen zwischenmenschlichen Umgangs aufgrund früherer gemeinsamer Tätigkeit, sofern keine enge Freundschaft besteht.

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Online seit 10. Januar

IBRRS 2025, 0092
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung durch Schriftsatz per beA weiterhin möglich?

BGH, Urteil vom 27.11.2024 - VIII ZR 155/23

1. Bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist es auch für die elektronische Form zur Wahrung der Form nicht ausreichend, dass die Willenserklärung formgerecht abgegeben wurde; diese muss dem Erklärungsgegner vielmehr auch in der entsprechenden Form zugehen. Für den Zugang einer in einem qualifiziert elektronisch signierten elektronischen Dokument enthaltenen Willenserklärung ist es daher erforderlich, dass dieses Dokument so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser die qualifizierte elektronische Signatur des Erklärenden und damit die Echtheit des Dokuments prüfen kann.*)

2. Diese Voraussetzungen sind in dem Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Vorschrift des § 130e ZPO am 17.07.2024 erfüllt, wenn in einem Zivilprozess ein elektronischer Schriftsatz mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur, der eine empfangsbedürftige Willenserklärung enthält, vom Gericht unter Aufrechterhaltung der elektronischen Signatur elektronisch an den Empfänger der Willenserklärung weitergeleitet wird.*)

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IBRRS 2025, 0091
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geänderter Kostenverteilungsschlüssel muss angewandt werden

BGH, Urteil vom 15.11.2024 - V ZR 239/23

1. Ist die Kostenverteilung durch gültigen Beschluss geändert worden, muss der geänderte Kostenverteilungsschlüssel in nachfolgenden Wirtschaftsplänen bzw. Jahresabrechnungen sowie bei der Erhebung von Sonderumlagen angewendet werden; die Anfechtungsklage gegen den auf der Grundlage des Wirtschaftsplans bzw. der Jahresabrechnung oder zur Erhebung einer Sonderumlage gefassten Beschluss kann nicht darauf gestützt werden, dass der vorangegangene Beschluss über die Änderung der Kostenverteilung ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht (im Anschluss an Senat, Urteil vom 16.06.2023 - V ZR 251/21, Rz. 11, IMRRS 2023, 1139 = ZWE 2023, 416).*)

2. Beschlüsse über die Änderung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG unterliegen - vorbehaltlich einer Nichtigkeit etwa nach den §§ 134, 138 BGB - einer materiellen Kontrolle nur im Rahmen der Anfechtungsklage (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 10.10.2014 - V ZR 315/13, Rz. 13 ff., IMRRS 2014, 1718 = BGHZ 202, 346; Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 112/18,Rz. 7 f., 26, IMRRS 2019, 0549 = BGHZ 221, 373.*)

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IBRRS 2025, 0065
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Öffentliche Hand darf Sicherheitseinbehalt auf Eigenkonto einzahlen!

LG Berlin II, Urteil vom 05.12.2024 - 32 O 217/23

1. Öffentlicher Auftraggeber sind berechtigt, den als Sicherheit einbehaltenen Betrag auf ein eigenes Verwahrgeldkonto zu nehmen. Eine Verpflichtung zur Einzahlung auf ein Sperrkonto bei einem Geldinstitut besteht nicht. Das Konto kann im Rahmen der eigenen Verwaltung der Haushaltsmittel geführt werden. Es muss sich nur um ein verwaltungssintern gebildetes Eigenkonto handeln.

2. Gegen eine formularmäßige Sicherheitsvereinbarung, wonach für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe von insgesamt 5 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) und für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 3 % der Netto-Schlussrechnungssumme eine Sicherheit zu leisten sei und im Übrigen § 17 VOB/B gelte, bestehen keine AGB-rechtlichen Wirksamkeitsbedenken.

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IBRRS 2025, 0039
VergabeVergabe
Wann unterliegt ein Vereinsvorstand der Aufsicht durch staatliche Stellen?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2024 - 19 Verg 2/24

1. Abzugrenzen ist die Dienstleistungskonzession vom Dienstleistungsauftrag danach, dass bei der Konzession das Betriebsrisiko für die Verwertung der Dienstleistungen auf den Konzessionsnehmer übergeht (hier bejaht für Betrieb eines Reha-Zentrums).

2. Für das Merkmal der Aufsicht über die Leitung nach § 99 Nr. 2 b GWB kommt es darauf an, ob eine Verbindung der Vergabestelle mit der öffentlichen Hand besteht, die Letzterer eine Einflussnahme auf Entscheidungen der Vergabestelle in Bezug auf öffentliche Aufträge ermöglicht, und ob diese Verbindung der Verbindung gleichwertig ist, die besteht, wenn eines der beiden anderen alternativen Merkmale erfüllt ist, nämlich die Finanzierung überwiegend durch die öffentliche Hand erfolgt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Leitungsorgans der Vergabestelle durch die öffentliche Hand ernannt wird (hier bejaht für Betreiber eines Reha-Zentrums).

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IBRRS 2025, 0081
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Städtebauliche Erforderlichkeit bei sektoralem Bebauungsplan?

BVerwG, Urteil vom 22.10.2024 - 4 CN 1.24

Bei einem auf § 9 Abs. 2a BauGB gestützten sektoralen Bebauungsplan wird die an die planerischen Vorstellungen der Gemeinde anknüpfende städtebauliche Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB durch § 9 Abs. 2a Satz 1 BauGB konkretisiert und inhaltlich ausgeformt.*)

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IBRRS 2024, 3664
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung in elektronisch eingereichter Klage wirksam?

BGH, Urteil vom 27.11.2024 - VIII ZR 159/23

1. Bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist es auch für die elektronische Form zur Wahrung der Form nicht ausreichend, dass die Willenserklärung formgerecht abgegeben wurde; diese muss dem Erklärungsgegner vielmehr auch in der entsprechenden Form zugehen. Für den Zugang einer in einem qualifiziert elektronisch signierten elektronischen Dokument enthaltenen Willenserklärung ist es daher erforderlich, dass dieses Dokument so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser die qualifizierte elektronische Signatur des Erklärenden und damit die Echtheit des Dokuments prüfen kann.*)

2. Diese Voraussetzungen sind in dem Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Vorschrift des § 130e ZPO am 17.07.2024 erfüllt, wenn in einem Zivilprozess ein elektronischer Schriftsatz mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur, der eine empfangsbedürftige Willenserklärung enthält, vom Gericht unter Aufrechterhaltung der elektronischen Signatur elektronisch an den Empfänger der Willenserklärung weitergeleitet wird.*)

3. In dem Zeitraum vor dem Inkrafttreten des § 130e ZPO bewirkt die Übermittlung eines Ausdrucks eines mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur versehenen, bei Gericht im Rahmen eines Zivilprozesses eingegangenen elektronischen Dokuments unter Beifügung eines Transfervermerks im Sinne des § 298 Abs. 3 ZPO keinen wirksamen Zugang der in dem Dokument enthaltenen empfangsbedürftigen Willenserklärung beim Erklärungsgegner.*)

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IBRRS 2025, 0036
WohnraummieteWohnraummiete
Verwirkung rückständiger Mietzahlungen?

LG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2024 - 3 S 13/24

Zu den Voraussetzungen der Verwirkung im Rahmen eines Wohnraummietverhältnisses.*)

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IBRRS 2025, 0031
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung eines Negativbeschlusses nur bei Alternativlosigkeit erfolgreich

AG München, Urteil vom 14.08.2023 - 1291 C 10214/22 WEG

Wenn formelle Beschlussmängel nicht geltend gemacht werden, ist die Anfechtung eines Negativbeschlusses nur begründet, wenn die Wohnungseigentümer dem Beschlussantrag zwingend hätten zustimmen müssen, die Beschlussfassung also alternativlos war und das Entscheidungsermessen sich hinsichtlich dieses Beschlussinhalts auf null reduziert hatte.

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IBRRS 2025, 0083
ImmobilienImmobilien
Welche Angaben sind zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erforderlich?

BGH, Urteil vom 03.12.2024 - XI ZR 75/23

Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.*)

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IBRRS 2025, 0069
ProzessualesProzessuales
Urteil verkündet: Ablehnungsgesuch unzulässig!

BAG, Beschluss vom 05.12.2024 - 8 AZR 21/24

1. Ein Ablehnungsgesuch kann bis zum vollständigen Abschluss der Instanz angebracht werden und damit gegebenenfalls auch noch nach Verkündung des Urteils. Es kann sich dann aber nur auf noch zu treffende Entscheidungen beziehen.

2. Ein bereits verkündete Urteil kann außerhalb eines statthaften Abhilfeverfahrens nicht mehr abgeändert werden.

3. Wurde das Urteil bereits verkündet, ist in auf den Erlass eines neuen Urteils gerichtetes Ablehnungsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Dies gilt auch, wenn das Urteil bereits verkündet, die Entscheidungsgründe jedoch noch nicht schriftlich niedergelegt sind.

4. Sitzungspolizeiliche Maßnahmen können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen geeignet sein, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

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IBRRS 2025, 0070
ProzessualesProzessuales
Besorgnis einer Beweiserschwernis bei (un-)bebautem Grundstück?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2024 - 7 W 20/24

1. Während eines zwischen den Parteien anhängigen Hauptsacheverfahren kann eine Beweiserhebung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens nur erfolgen, wenn der Antragsgegner dem Antrag auf Beweiserhebung zugestimmt hat oder wenn zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird.

2. Bei einer Wohnimmobilie, die nicht nur bei einem potenziellen Verkauf, sondern auch bei einer Renovierung/Sanierung entscheidenden Veränderungen unterliegen kann, kann die Besorgnis der Beweiserschwernis bestehen. Anders ist es bei einem unbebauten Grundstück.

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Online seit 9. Januar

IBRRS 2025, 0072
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer muss Bauherrn vor dessen Architekten schützen!

OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2024 - 1 U 85/22

1. Ein bei einem Werkvertrag vor der Abnahme nach dem allgemeinen Schuldrecht entstandener Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens verjährt nach den allgemeinen Vorschriften jedenfalls dann, wenn der Mangel vor der Abnahme beseitigt worden ist. § 634a BGB ist nicht anwendbar.*)

2. Ein Bauunternehmer ist von der Obliegenheit, auf Mängel der Bauplanung hinzuweisen, nicht deswegen befreit, weil für den Bauherrn der bauplanende und Bauaufsicht führende Architekt tätig ist. Gerade, wenn die Planung dieses Architekten mangelhaft ist, muss der Hinweis direkt an den Bauherrn gerichtet werden.*)

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IBRRS 2025, 0046
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Zuschlagskriterien müssen Auftragsbezug haben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023 - Verg 6/22

1. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei. Dabei kann der öffentliche Auftraggeber eine seinen Bedürfnissen entsprechende Qualität bestimmen, die die abgegebenen Angebote gewährleisten müssen, und eine Untergrenze festlegen, die diese einhalten müssen.

2. Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Der Gegenstand des Auftrags bildet die äußere Grenze für die Wahl und die Heranziehung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Angebote.

3. Über die Grenzen des Inhalts eines an dem eindeutig bestimmten und bekanntgemachten Gegenstand des Auftrags orientierten Angebots darf ein Zuschlagskriterium nicht hinausgehen. Auch soweit der Auftragnehmer nicht zu einem bestimmten Leistungserfolg verpflichtet werden soll, sondern nur zu einer Tätigkeit in bestimmter Qualität, darf der öffentliche Auftraggeber daher keine Konzepte verlangen und bewerten, die auf vom konkreten Auftrag losgelöste "Fähigkeiten" des Unternehmens zielen.

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IBRRS 2024, 3674
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Vorratsplanungen" sind unzulässig!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2024 - 3 S 231/23

1. Allein die fehlende Umsetzungsbereitschaft des Eigentümers an den getroffenen Festsetzungen vermag die Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für sich genommen regelmäßig nicht in Frage zu stellen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Absichten und Planungen der Grundstückseigentümer stets irrelevant wären, vielmehr kommt es maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls an.*)

2. Ein Bebauungsplan bietet nicht erst dann auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Eigentümer dauerhaft an einer plankonformen Bebauung gehindert ist (a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.05.2022 - 8 C 10646/21, BeckRS 2022, 18221, und vom 23.11.2016 - 8 C 10662/16, IBR 2017, 280).*)

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IBRRS 2025, 0056
WohnraummieteWohnraummiete
Verwahrloster Zustand ist keine Vorenthaltung!

LG München I, Beschluss vom 17.07.2023 - 14 S 4563/23

Allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlostem oder einem sonst nicht vertragsgemäßen Zustand überlässt, kann noch keine Vorenthaltung gesehen werden.

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IBRRS 2025, 0055
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schadensersatz wegen Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht?

LG Darmstadt, Urteil vom 16.12.2024 - 18 O 6/23

1. Schadensersatz wegen der Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht steht dem Vermieter grundsätzlich nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281 BGB zu, wobei regelmäßig erforderlich ist, dass dem Mieter eine Frist zur Erfüllung der Räumungs- und Rückgabepflicht gesetzt wurde.*)

2. §§ 535 Abs. 1, 280 Abs. 1 und 3, 281 BGB enthalten für Leistungsstörungen im Mietvertrag eine spezielle und erschöpfende Regelung.*)

3. § 548 BGB kann auch dann anwendbar sein, wenn der Vermieter anstelle des Mieters das Mietobjekt räumt.*)

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IBRRS 2025, 0077
AGBAGB
Verjährung des Bürgschaftsanspruchs kann in AGB verlängert werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2024 - 4 U 125/23

1. Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners wird widerleglich vermutet, wenn durch Allgemeine Geschäftsbedingungen von der zu den wesentlichen Grundgedanken des Verjährungsrechts gehörenden Regelverjährung des § 195 BGB abgewichen wird.

2. Diese Vermutung ist widerlegt, wenn die Klausel auf Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung in ihrer Gesamtheit den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt. Bei formularmäßigen Verlängerungen der Verjährungsfrist ist dies der Fall, wenn diese sachlich gerechtfertigt sind und maßvoll erfolgen. Für die inhaltliche Ausgewogenheit einer solchen Klausel spricht, wenn die Begünstigung des Verwenders durch Vorteile für dessen Vertragspartner kompensiert werden.

3. Die formularvertragliche Verlängerung der Verjährung des Bürgschaftsanspruchs auf (kenntnisunabhängige) fünf Jahre hält der Inhaltskontrolle stand. Denn die Verlängerung begünstigt nicht nur den Gläubiger, sondern mit Blick auf zusätzlich mögliche Durchsetzungsversuche gegenüber dem Hauptschuldner auch den Bürgen.

4. ...

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IBRRS 2025, 0078
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Grundstücksbereitstellung = „förderfähige Ausgabe“?

EuGH, Urteil vom 19.12.2024 - Rs. C-392/23

Art. 65, 67 und 69 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (...) sind dahin auszulegen, dass eine Sachleistung, die ein Begünstigter in Form der Bereitstellung von Grundstücken und auf diesen belegenen Bauwerken für ein Projekt zur Modernisierung einer Aquakulturanlage beiträgt, das nur im Erwerb von spezieller Ausrüstung, spezieller technischer Maschinen und speziellen Materials für eine vorhandene Fischzuchtanlage besteht, nicht unter den Begriff "förderfähige Ausgabe" im Sinne dieser Bestimmungen fällt.*)

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IBRRS 2025, 0076
ProzessualesProzessuales
Sachvortrag kann auch durch Unterlassen beeinflusst werden!

BGH, Beschluss vom 11.07.2024 - V ZR 164/23

1. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Berufungsverfahren zuzulassen, wenn sie einen Gesichtspunkt betreffen, der vom Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten worden ist. Voraussetzung ist, dass die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, (mit-)ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert hat.

2. Die Rechtsansicht des Gerichts hat den erstinstanzlichen Sachvortrag beeinflusst, wenn das Gericht die Partei durch seine Prozessleitung oder seine erkennbare rechtliche Beurteilung des Streitverhältnisses davon abgehalten hat, zu bestimmten Gesichtspunkten vorzutragen.

3. Das erstinstanzliche Gericht kann auch durch das Unterlassen von Hinweisen den Eindruck erwecken, der bisherige Parteivortrag sei ausreichend.

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IBRRS 2025, 0067
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten bei Vergleich?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.11.2024 - 8 U 116/17

Schließen die Parteien ohne Beteiligung des Nebenintervenienten einen Vergleich, führt der Grundsatz der Kostenparallelität dazu, dass der Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten inhaltlich dem Kostenerstattungsanspruch entspricht, den die von ihm unterstützte Hauptpartei gegen den Gegner hat. Die Regelung in § 101 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 Abs. 1 ZPO ist zwingend.*)

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Online seit 8. Januar

IBRRS 2025, 0058
BauvertragBauvertrag
Entschädigungsanspruch ist konkret bauablaufbezogen darzulegen!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.12.2024 - 2-31 O 156/24

1. Ein Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB ist konkret bauablaufbezogen darzulegen. Das gilt nur dann nicht, wenn der Anspruch anders nachvollzogen werden kann.

2. Bei der konkreten bauablaufbezogenen Darstellung sind die tatsächlichen Ist- und geplanten Soll-Abläufe gegenüberzustellen. Dabei ist jede Veränderung vom ursprünglichen bis zum letzten endgültigen Ablaufplan zu betrachten und auszuwerten. Jede konkrete Behinderung bzw. zeitliche Veränderung ist separat im Hinblick auf die Ursache und die jeweils konkreten Auswirkungen zu beurteilen und darzulegen. Der jeweils gewonnene Ist-Plan ist als neuer Soll-Plan für die Betrachtung der nächsten Veränderungen zugrunde zu legen.

3. Darzulegen ist, wie der Auftragnehmer den Bauablauf tatsächlich geplant hatte, das heißt, welche Teilleistungen er in welcher Zeit herstellen wollte und wie der Arbeitskräfteeinsatz erfolgen sollte. Dem ist der tatsächliche Bauablauf gegenüberzustellen und die einzelnen Behinderungstatbestände aufzuführen sowie deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf zu erläutern.

4. Einer Feststellungsklage fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse, wenn die Klägerin dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (hier bejaht für einen Feststellungsantrag, wonach ein vom Auftraggeber geltend gemachter Rückzahlungsanspruch nicht bestehe).

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IBRRS 2025, 0071
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Mahnung ist kein Verwaltungsakt: Behörde muss Zugang beweisen!

LSG Bayern, Urteil vom 18.09.2024 - L 3 U 86/22

1. Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet gegenüber der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft für die Erfüllung der Zahlungspflicht des Nachunternehmers oder eines von dem Nachunternehmer beauftragten Verleihers wie ein selbstschuldnerischer Bürge.

2. Der Unternehmer kann die Zahlung verweigern, solange die Einzugsstelle den Nachunternehmer nicht gemahnt hat und die Mahnfrist nicht abgelaufen ist.

3. Ein aus fehlender Mahnung resultierendes Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers kann zur Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheids führen.*)

4. Im Rahmen der Beitragshaftung ist eine Mahnung kein Verwaltungsakt, sondern eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Mahnung muss, damit sie ihre Warnfunktion erfüllen kann, dem Empfänger nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen zugehen.

5. Es besteht weder eine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten behördlichen Schreibens noch gelten insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises.

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IBRRS 2025, 0047
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Keine Rüge ins Blaue hinein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2022 - Verg 16/22

1. An Rügen ist zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen. Reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen indes nicht aus. Auch bei Vergabeverstöße, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen, ist ein Mindestmaß an Substantiierung einzuhalten. Eine willkürliche, aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und unbeachtlich.

2. Werden dem Antragsteller während des Nachprüfungsverfahrens weitere mögliche Vergaberechtsverstöße bekannt, kann er diese zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens machen, sofern die Rüge des erst im Vergabenachprüfungsverfahren bekannt gewordenen Vergaberechtsverstoßes im Übrigen zulässig, insbesondere nicht präkludiert ist. Das gilt auch dann, wenn das Nachprüfungsverfahren zunächst unzulässig war, weil es aufgrund eines nicht, nicht unverzüglich oder inhaltlich unzureichend gerügten Verstoßes eingeleitet worden ist.

3. Ist das Angebot des Bieters nicht das zweit-, sondern das dritt- oder schlechter platzierte, bedarf die Feststellung einer Verschlechterung der Zuschlagschancen demzufolge einer über die Vergaberechtswidrigkeit der Auswahl des erstplatzierten Bieters hinausgehender Darlegung.

4. Im Rahmen des geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes ist die Vergabekammer grundsätzlich auch zum Aufgreifen nicht geltend gemachter, sich aufdrängender Vergaberechtsfehler befugt, soweit der Nachprüfungsantrag zulässig ist. Insbesondere muss der Antragsteller seine Rügeobliegenheit erfüllt haben. Präkludierte Verstöße dürfen von Amts wegen nicht aufgegriffen werden.

5. Der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren hat eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion. Von daher besteht er dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist oder wenn der Bieter ins Blaue hinein Fehler oder mögliche Verstöße in der Hoffnung rügt, mithilfe von Akteneinsicht zusätzliche Informationen zur Untermauerung substanzloser Mutmaßungen zu erhalten.

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IBRRS 2025, 0020
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verschattung und Einsichtsmöglichkeiten sind innerorts hinzunehmen!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.10.2024 - 2 L 54/24

1. Ist die Verschattung von rückwärtigen Grundstücksteilen durch die dichte Bebauung im vorderen Bereich der benachbarten Grundstücke mitbedingt, kann der Nachbar nicht schutzwürdig erwarten, der rückwärtige Grundstücksbereich bleibe ab dem Nachmittag bis zum Sonnenuntergang vollständig besonnt.*)

2. Dem Nachbarn ist es - insbesondere in Innerortslagen mit typischerweise dichter Bebauung - grundsätzlich zuzumuten, sich gegen Einsichtsmöglichkeiten in Wohnräume - insbesondere auch in Schlafzimmerbereiche oder Badezimmer - im Wege architektonischer Selbsthilfe durch entsprechende Vorkehrungen wie Gardinen, Vorhänge, Rollläden oder Ähnlichem zu schützen.*)

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IBRRS 2024, 3682
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Lediglich einfache Modernisierung: Was nun bei Erstvermietung?

BGH, Urteil vom 27.11.2024 - VIII ZR 36/23

Erteilt der Vermieter dem Mieter vor Abgabe von dessen Vertragserklärung die Auskunft, es handele sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung, stellt sich jedoch heraus, dass keine umfassende, sondern lediglich eine einfache Modernisierung durchgeführt worden ist, ist der Vermieter nicht gem. § 556g Abs. 1a Satz 2 BGB gehindert, sich jedenfalls auf die nach Maßgabe des § 556e Abs. 2 BGB zulässige Miete zu berufen (Bestätigung von Senatsurteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 9/22, Rz. 54, IMRRS 2022, 0902 = WuM 2022). *)

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IBRRS 2025, 0040
WohnraummieteWohnraummiete
Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist rechtmäßig

BGH, Urteil vom 18.12.2024 - VIII ZR 16/23

Die Verordnung des Landes Berlin vom 19.05.2020 zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung) ist rechtmäßig und beruht insbesondere auf einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage.

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IBRRS 2025, 0057
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss die WEG einen steckengebliebenen Bau fertig stellen?

BGH, Urteil vom 20.12.2024 - V ZR 243/23

1. Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die erstmalige Errichtung des Gemeinschaftseigentums verlangen. Bei einem sog. steckengebliebenen Bau werden wohnungseigentumsrechtliche Ansprüche dieser Art allerdings erst begründet, wenn mindestens ein Erwerber die Stellung eines (werdenden) Wohnungseigentümers erlangt hat.*)

2. § 22 WEG ist auf den Anspruch auf erstmalige Errichtung des Gemeinschaftseigentums nicht analog anwendbar.*)

3. Begrenzt wird der Anspruch auf erstmalige Errichtung des Gemeinschaftseigentums auch im Fall des sog. steckengebliebenen Baus durch den Grundsatz von Treu und Glauben. Danach entfällt der Anspruch, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist.*)

4. In einem von einem bauwilligen Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angestrengten Beschlussersetzungsverfahren ist es Sache des Tatgerichts, unter umfassender Würdigung der Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtabwägung über die Unzumutbarkeit der erstmaligen Errichtung zu entscheiden.*)

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